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Beitrag von: Styx500 Date: 24.03.2015 Thema: Cabrio -> Felgen Eintragung Problem ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 24.03.2015 um 19:47:53 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben. Hallo liebe Boardgemeinde, ich bräuchte mal Hilfe von den Felgen/Reifen Profis hier :-) und zwar habe ich folgendes Problem: ich habe für meinen e36 Cabrio Felgen in der Größe 8x18 ET 35 bekommen. Die Felgen sind mit einer ABE gekommen und als Reifengröße sind 225/40 R18 oder 255/35R18 angegeben. Ich habe mir neue 225 er aufziehen lassen. Dazu muss ich noch erwähnen, das mein Cabrio mittels Bilstein Gewindefahrwertk tiefergelegt ist. Soweit so gut, bin dann damit zum TÜV gefahren und wollte das ganze eintragen lassen, aber trotz guten Willens und allen Bemühungen durch den TÜV Beamten hat es leider nicht gepasst :-( es ist bei vollem einfedern ein ticken zu eng. Ergebnis: ich muss hinten die Kanten komplett umlegen und vorne müssen leider die Kotflügel noch gezogen werden ( gebördelt ist schon). Ich war in zwei Karosseriebetriebe und habe mich Informiert, die Kosten kommen auf so ca. 1300,00 - 1500,00 Euro (incl. Lackieren). Da ich aber, mal abgesehen von den Kosten, die Kotflügel lieber optisch original lassen würde, hier meine Fragen: würde es etwas bringen kleinere Reifen zu montieren? Dann hätte ich doch wieder mehr Platz zwischen Reifen und Kotflügel oder bin ich da verkehrt? z.B. 215/40 oder 215/35 ? oder 225/35? und wie kann ich herausfinden, ob ich auf die Felgen andere Reifen montieren lassen kann damit es zulässig ist? Vielleicht hat hier schon mal jemand dieses Problem gehabt und es mit anderen Reifen lösen können. Währe um hilfreiche Tipps sehr dankbar! Gruß Michael Bearbeitet von: angry81 am 24.03.2015 um 19:47:53 |
Autor: Old Men Datum: 24.03.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Reifengröße ist im Gutachten vorgegeben. Versuche es mal bei einer anderen TÜV Prüfstelle. |
Autor: Styx500 Datum: 24.03.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja, das stimmt, im Gutachten stehen die Reifen in der Größe 225/40 und 255/35 drinne. Aber das war ja meine Frage, ob ich da auch andere Reifen Montieren darf oder eben nur genau die 2 Größen. Ich möchte ja versuchen durch kleinere ein bisschen mehr Platz zu schaffen :-) Eine andere Prüfstelle wird nichts bringen, ich habe es selbst angeschaut als der Wagen auf die Holzböcke gestellt wurde. Der Platz zwischen Kotflügel und Reifen ist sehr knapp. |
Autor: cxm Datum: 24.03.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, bei Reifen mit niedrigerem Querschnitt (z.B. 225/35) veringerst Du den Abrollumfang, was auch wieder Anpassungen - diesmal am Tacho - nach sich zieht. Du kannst schmalere Reifen nehmen, z.B. 215/40 oder 205/45. Aber das wird auch eine Einzelabnahme, da die Paarung nicht im Gutachten steht. Ciao - Carsten Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche... |
Autor: TÜVtler Datum: 25.03.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Eine "Einzelabnahme" wird es sicherlich auch wenn er die im Gutachten verwendeten Reifen benutzt, da in 99% aller Teilegutachten für Sonderräder die Auflage des Serienmäßigen Fahrwerkes als Bedingung aufgelistet ist. Damit ist eine Anbauabnahme nach §19 Abs.3 nicht möglich. Dafür benötigt man eine Begutachtung nach §19Abs2 in Verbindung mit §21 (Volksmund: Einzelabnahme durch einen aaS). Wenn der Hersteller der Felgen nur diese Reifengrößen zulässt, wird es für einen aaS sehr schwierig diese Kombination mit anderen Reifengrößen ohne Freigabe des Herstellers positiv zu begutachten. Das Problem hierbei ist der Nachweis, diese Rad-Reifen Kombination ist nicht geprüft ist, und eine Entscheidung allein auf den Sachverstand des aaS als Nachweis würde diesen bei einem Unfall oder Ähnlichem in Erklärungsnot bringen. Ich als aaS würde von einer solchen Eintragung die Finger lassen. |
Autor: Styx500 Datum: 25.03.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- im Gutachten sind auch andere Rad / Reifenkobinationen angegeben, auch 215 Reifen für die Felgen z.B. für den e46. Nur halt leider nicht beim e36. Von daher ist ja die Rad Reifenkombination von Hersteller scheinbar geprüft worden. Die Frage ist halt, ob ich es auch auf den e36 machen kann ? |
Autor: TÜVtler Datum: 25.03.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das hängt dann ganz vom aaS und weiteren Bedingungen ab, hilfreich wäre es zu wissen, ob es diese Reifengröße als Serienbereifung auf dem Fahrzeug gibt oder ob es andere Felgen für dieses Fahrzeug gibt, auf denen diese Reifengroße für dieses Fahrzeug zulässig ist. (sprich Die Reifengröße wird in einem anderen Teilegutachten für dieses Fahrzeug aufgelistet) dann hätte der aaS zumindest etwas auf das er sich stützen könnte. Aber wie gesagt das hängt dann auch vom aaS ab, ob er das macht oder nicht. Desweiteren müssen entsprechend viele Faktoren berücksichtigt sein, wie z.B. Radabdeckungen, Freigängigkeit, Abstand zu dem Bremssätteln, etc.. Was aber bei jeder Einzelabnahme gilt. Da kommt dann der Sachverstand des aaS ins Spiel. Bevor du dir Reifen für deine Felgen holst, rate ich dir einen aaS beim TÜV aufzusuchen und mit diesem über dein Anliegen zu sprechen. |
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