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Probleme mit Fahrzeugverkäufer - Geplaudere

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Beitrag von: EddyK
Date: 17.03.2015
Thema: Probleme mit Fahrzeugverkäufer
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Pug am 17.03.2015 um 17:49:31 aus dem Forum "Baureihenübergreifendes" in dieses Forum verschoben.

hallo,
habe mir vor 4 Wochen einen e92 gekauft und meinen e46 inzahlung gegeben.
Habe angegeben dass mein e46 einen Motorschaden hat, auch mein Inserat hat er gesehen dass der Motor hin ist.
Ein Kaufvertrag zum e46 besteht nicht, nur im KV zum e92 steht das der e46 mit dem Schätzwert 1500 € Inzahlung gegeben wurde, verrechnet wurden aber 3000.

Mein Problem: Heute ruft mich der Chef an, der damals im Urlaub war und sagt das Fahrzeug hat einen Motorschaden und ich muss ihm entgegen kommen.
Alle in dem LAden wussten dass der Motor Probleme macht. Mein Kumpel war auch dabei und kann bezeugen dass alle das mit dem Motor wussten.

Nun droht mir der Chef  ( mit sehr schlechten deutsch Kenntnissen) mit rechtlichen Schritten. Ich soll meinen e92 nicht mehr bewegen um weitere Kilometer zu vermeiden, da er den Vertrag rückgängig machen will.


Jemand ähnliche Erfahrungen oder Tipps wie ich weiter vorgehen sollte?




...Falsches Unterforum

 

Bearbeitet von: Pug am 17.03.2015 um 17:49:31


Antworten:
Autor: elvis35m
Datum: 17.03.2015
Antwort:
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Da wird nix mehr kommen ...warte erstmal ab ob überhaupt ein schriftverkehr von dehnen zustande
Kommt...

Bus dahin wuerde ich erst mal gar nix machen...

Nen Anwalt kannste immer noch hinzuziehen....
Autor: challenge-the-11
Datum: 17.03.2015
Antwort:
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Warten bis evtl. Post kommt. Zur Rechtsberatung gehen wäre auch nicht verkehrt.

Das Ganze hängt ja davon ab, ob der der dir den KV unterschrieben hat, auch für die Firma zeichnen durfte. (Rechtsform der Firma, was sagt das Handelsregister,... ). War dein Verkäufer nicht vertretungsberechtigt, hat der das auch wissen müssen und du könntest - wenn der Chef den Vertrag wirklich nicht genehmigen will - (möglicherweise) Ansprüche gg den Verkäufer persönlich geltend machen. Insofern würde ich mich mit dem Verkäufer kurzschliessen. Ihr sitzt irgendwie im selben Boot.

LG
Autor: angry81
Datum: 17.03.2015
Antwort:
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Haha diese Labertaschen immer. Füße hochlegen und wenn wirklich was Schrift kommt anwaltlichen Rat holen. Es wird zu 95% bei der Telefonansprache bleiben. 
Autor: joecrashE36
Datum: 17.03.2015
Antwort:
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Selbst Schuld wenn man keinen Ankaufvertrag gemacht hat.
Das weis auch der Händler und der hat das Auto an einen  anderen verkauft,der nun auf der Matte steht.
 
-->Meine Motoren drehen nie in den Begrenzer !
Autor: Heckpropeller
Datum: 17.03.2015
Antwort:
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So gesehen:
Nicht die Bier.

Sollte aber mal was mit dem e92 sein darfst du dich auf Stress und taube Ohren vom vk einstellen.

Hier könnte Ihre Werbung stehen.
Autor: giadO
Datum: 20.03.2015
Antwort:
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Wo hast du denn das Auto inseriert? Wenn es online war, dann mache doch noch einen Screenshot von deiner Anzeige, wo du auf den Motorschaden hinweist. Dürfte dann auch schon mal ein Pluspunkt für dich sein.

Ich habe meinen Wagen vor einigen Wochen auch verkauft, nachdem dieser einen Getriebeschaden aufweiste. Beim Getriebeschaden Ankauf Stuttgart bin ich den Wagen losgeworden. Hab das Auto erst gar nicht in Zahlung gegeben.

 
Star mich nicht so an, ich bin auch nur eine Signatur
Autor: Taner14
Datum: 21.03.2015
Antwort:
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Das ist deren tatik lass ihn labern . Du hast ihn ja gesagt das dein Auto ein motorschaden hat . Eigene Schuld wenn er nicht verstehen kann was das heißt 😂.
Autor: EddyK
Datum: 21.03.2015
Antwort:
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Vielen Dank :) bis jetzt kam noch nix aber ich sag bescheid falls was kommt
Autor: Autohans
Datum: 22.03.2015
Antwort:
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Er kann zwar den Kaufvertrag anfechten, denn jeder, der sich getäuscht hat kann anfechten (wenn der Motorschaden schriftlich festliegt, geht das natürlich nicht). Allerdings muss der Anfechter den Schaden tragen, der entstanden ist. Von arglistiger Täuschung kann man hier nicht sprechen, da ja ein gebrauchtes Auto hätte getestet werden können...

Ich würde zunächst mal auch nichts machen und bloß nicht auf eine Rückgänigmachung des Vertrages eingehen.
Ach ja, mit dem Auto würde ich an deiner Stelle auch wie gewohnt weiterfahren (ist jetzt meine persönliche Meinung/Einstellung).
Zur Not rechtlichen Beistand einholen.
Liebe Grüße
Autohans




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Ende des Themas

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