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Beitrag von: CrazyIce Date: 15.02.2015 Thema: Anhäger erlaubt (Wohnwagen) ---------------------------------------------------------- Morgen Syndikater, wollte dieses Jahr endlich mal aufs Asphaltfieber! Meine Frage, weil ich nirgend was dazu gefunden habe, kann ich nem Wohnwagen mit aufs Gelände nehmen oder einen Kastenanhänger? In son 3er passt halt nicht soviel Grillfleisch und Bier rein :-). Komm ich heute nicht, komm ich morgen auch nicht :--) |
Autor: xRockyx Datum: 17.02.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- moin, anhänger, wohnwagen genauso wie wohnmobile sind erlaubt. allerdings mit kleinen einschränkungen: 1. wohnfahrzeuge/hänger nicht in die erste reihe 2. sollte ein dementsprechendes gefährt mit einer fremdmarke gezogen werden wandert zumindest das zugfahrzeug auf den fremdmarkenplatz 3. fahrzeuganhänger, transportanhänger oder fremdmarkentransportfahrzeuge sind nach dem entladen auch auf dem fremdmarkenplatz abzustellen. ansonsten an sich alles entspannt. I put the "cute" in Execute! |
Autor: CrazyIce Datum: 18.02.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Natürlich ziehe Ich den Wohnwagen mit nem BMW.. :-) Danke für die Info Komm ich heute nicht, komm ich morgen auch nicht :--) |
Autor: xRockyx Datum: 19.02.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- kein ding ich schreibs nur sicherheitshalber dazu um missverständnisse möglichst im vorfeld aus zu schließen. die diskussionen haben wir jedes jahr vor ort war also nicht speziell auf dich bezogen sondern auch an leute die vielleicht deinen post lesen und informationen daraus ziehen, wobei erfahrungsgemäß eher nen neuer post aufgemacht wird ;) I put the "cute" in Execute! |
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