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Beitrag von: SK445 Date: 10.02.2015 Thema: Rechtfrage - Gewährleistung ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 10.02.2015 um 21:02:26 aus dem Forum "verschiedene Preise / Kaufberatung" in dieses Forum verschoben. Hallo, kann mir hier jemand helfen? Folgendes Problem: Auto vor 2 Wochen beim Händler gekauft, 1 Jahr Gewährleistung. Jetzt nach 2 Wochen ist (am selben Tag) der Starter sowie der Fensterheber kaputt gegangen. Nach Rücksprache mit dem Händler ist er nicht bereit dass im Ganzen zu bezahlen, nur 50% der Kosten würde er übernehmen. Aussage: Ich muss das Auto nur funktionsfähig machen, d.h. wenn ich alles bezahlen soll werde ich gebrauchte Teile verbauen lassen und keine Neuteile, da diese das Auto aufwerten. Aber wer zur Hölle will bei sowas gebrauchte Teile rein bekommen??? Ist der Händler verpflichtet bei Gewährleistung die Kosten dieser Reperatur ganz zu übernehmen oder liegt er hier mit seiner Aussage richtig? Danke für eure Hilfe Bearbeitet von: angry81 am 10.02.2015 um 21:02:26 |
Autor: hero182 Datum: 10.02.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du kommst ja aus Ö. Hier in D müsste der Händler meines Wissens nach alles bezahlen, aber er darf das selbst reparieren. Ich denke, dass dabei funktionstüchtige Gebrauchtteile rechtlich in Ordnung wären. |
Autor: chris078 Datum: 10.02.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Guck mal nach Sicherungen... |
Autor: mariozankl Datum: 11.02.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Er muss natürlich die Kosten für die Reperatur übernehmen. Ob er dafür gebrauchte oder neue Teile verwendet ist egal. Wenn dabei, auf deinen Wunsch, nur Neuteile verwendet werden sollen dann kann er dir die Differenz berechnen. Wenn er Neuteile verbaut weil er keine gebrauchten Teile bekommt dann darf er keinen Aufpreis verrechnen. |
Autor: STAGE 2 Datum: 13.02.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- 1 Jahr Gewährleistung? Wo ist das 2. Jahr geblieben? In allen anderen Punkten, sollten die Vorredner Richtig liegen. Nicht vergessen, ihm eine Rep.frist aufzuerlegen. Before you diagnose yourself with Depression or Low Selfesteem, first make sure you are not infact, just Surrounded by Assholes |
Autor: mb100 Datum: 13.02.2015 Antwort: ----------------------------------------------------------
Zumindest in Deutschland ist es so, dass beim Verbrauchsgüterkauf von Gebrauchtwaren (und vorliegend handelt es sich ja um ein gebrauchtes Auto?) eine Verkürzung der Gewährleistungszeit auf ein Jahr legitim ist. Ist allerdings kein Automatismus, sondern muss vom Verkäufer gegenüber dem Käufer erklärt werden. Ob es in Österreich ebenso ist: keine Ahnung; ich geh allerdings davon aus. "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
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