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Beitrag von: Lascha1989 Date: 25.01.2015 Thema: schaden am sommer kfz verursacht durch winter kfz ---------------------------------------------------------- Hallo Leute ich bin mit meinem winterfahrzeug in meinem sommerfahrzeug reingefahren. Die Seite wand ist kaputt. Der sommerwagen ist abgemeldet und steht auf einem Parkplatz auf dem Hof. Meine Frage lohnt sich das der Versicherung zu melden. Oder wird die Versicherung nicht zahlen ? |
Autor: B OZ 200 Datum: 25.01.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Fahrzeug abgemeldet bedeutet doch auch keine Versicherung oder irre ich mich? Bist ja selbst der Verursacher, wirst herabgestuft. |
Autor: Lascha1989 Datum: 25.01.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das Fahrzeug welches beschädigt wurde ist abgemeldet. |
Autor: double2 Datum: 25.01.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Kannst den Schaden ja zurückkaufen beim Versicherer wenn du nicht deine Sf klasse wechseln willst. Musst das mit deiner Versicherung klären was für dich günstiger ist. Hochstufen oder Schaden zurückkaufen. |
Autor: Old Men Datum: 25.01.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Es zahlt keine Versicherung einen Schaden am Auto, wenn der Verursacher und der Geschädigte der gleiche Halter ist. |
Autor: Lascha1989 Datum: 25.01.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich zahle aber immerhin viel Geld an die Versicherung. das dürfen die doch garnicht einfach nicht zahlen. Es ist ein schaden von Ca 4000€ entstanden. Selber zahlen ist ein bisschen zu viel |
Autor: jochen78 Datum: 25.01.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das Auto ist zur Zeit abgemeldet du zahlst also momentan keine Versicherung dafür, richtig? Wieso sollte die Versicherung einen Schaden an einem nicht versicherten Fahrzeug bezahlen? Im Zweifelsfall bei der Versicherung anrufen und nachfragen. Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen... |
Autor: jochen78 Datum: 25.01.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- (Das Fahrzeug gilt auch in der Ruhezeit als versichert, z. B. wenn ein abgestelltes Fahrzeug gestohlen oder bei einem Sturm beschädigt wird, falls eine Kaskoversicherung abgeschlossen wurde.) Quelle http://www.wechselkennzeichen.net/saisonkennzeichen Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen... |
Autor: Lascha1989 Datum: 25.01.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also nochmal. Bitte gut lesen. Das sommerfahrzeug 328i ist abgemeldet welches beschädigt wurde. Das winterfahrzeug 316i ist angemeldet. Der 316 ist in dem 328 reingefahren. Der 316 ist mir scheiss egal es geht um den 328 |
Autor: double2 Datum: 25.01.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn du Eigentümer beider Fahrzeuge bist und der Post von Old men zutrifft bleibst du auf den Schaden hängen. |
Autor: cargraphics Datum: 25.01.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Welche Versicherung soll den deiner Meinung nach greifen? Die Haftpflichtversicherung des verusachenden 316i wird nur Fremdschäden ersetzen, der ja hier offensichtlich nicht vorliegt, weil dir der 328i auch gehört. Und wenn der 328i abgemeldet ist, hat er auch keine Vollkasko über welche man den Schaden ggf. regulieren könnte. MfG |
Autor: Lascha1989 Datum: 25.01.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also meiner Meinung nach muss die Versicherung zahlen. Und wenn der 328 meiner Freundin plötzlich gehört zahlen die dann auch nicht ? |
Autor: double2 Datum: 25.01.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich denke nicht dass sich hier jemand mit Anstiftung zum Versicherungsbetrug abgeben möchte. |
Autor: Old Men Datum: 25.01.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Auch wenn das Auto jetzt deiner Freundin gehören sollte, ist der Tag des Schadens wichtig. Da kannst du jetzt drehen und wenden wie du willst, du bleibst auf dem Schaden sitzen. Es ist schon vorgekommen, dass Versicherungen bei einem Schaden unter Eheleuten eine Regulierung abgelehnt haben, da der Verdacht auf Versicherungsbetrug bestand. Wenn du 100% sicher gehen willst, dann frage deinen Versicherungsvertreter. |
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