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Beitrag von: Firefox Date: 15.01.2015 Thema: Alpina Felgen ---------------------------------------------------------- Hallo habe da ein kleines Problem. Komme sehr günstig an Felgen von Alpina. Laut Verkäufer passend für E36. Daten KBA 42122 , Alpina Nr. 361164 8 , 8x17 ET 19 Bereifung 215 40 /17 Laut meinen Recherchen waren die auf dem Alpina E34 B10 verbaut gewesen. Sollen auf meinen E36 Cabrio 325i Kanten sind hinten umgelegt. Unterlagen keine Bekomme ich die Eingetragen.? Per Einzelabname? |
Autor: Old Men Datum: 16.01.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Einzelabnahme ja ohne Unterlagen , nein. Setz dich mal mit einem TÜV Prüfer in Verbindung oder direkt mit Alpina. |
Autor: Firefox Datum: 16.01.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Danke für die schnelle Antwort...mit TÜV gerade getelt..im reicht die KBA auf der Felge. THXx nochmals |
Autor: violett Datum: 17.01.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Jup der TÜV kann sich über die KBA Nummer das Guatchten suchen Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw |
Autor: Firefox Datum: 06.02.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Weiteres Problem bei Eintragung. War heute beim TÜV. Legte im von alpina das Gutachten hin sagte die reifengröße.Er schaut in seinem Computer und sagte er brauche noch ein Fahrwerkfestigkeitsgutachten damit belegt wird das der e36 auf dieser Felge belastbar/befahrbar wäre und gab mir die Adresse der Firma .... die haben solche Gutachten.Ich? hä... das versteh ich jetzt gar nicht.Er sagte das ich über der 2% Linie bin mit den Felgen und er dieses Gutachten dafür brauche.Ich tel.mit...und der nette mann sagte ich solle mir das teilegutachten downloaden wäre ausreichend da hier auch distanzscheiben betitelt sind die weit mehr als die 2% übersteigen würden und ich mir das Geld so sparen könne.Meine Frage nun was soll das Fahrwerk Gutachten bringen wenn ich kein Original mehr drinnen habe und b im Gutachten mein Fahrwerk bestimmt nicht gelistet ist.Hier sind doch hunderte von e36 die gleich oder noch kleiner et haben.wie lief das bei euch |
Autor: cxm Datum: 07.02.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, mit ET19 sind das 5er Felgen, die auf dem E36 gar nicht freigegeben sind. "Passend für E36" - irgendwie montierbar - ja, zugelassen - nein. Eintragung geht nur per Einzelabnahme. Und da tickt jeder Prüfer anders. Deiner geht da theoretisch ran. Mit so einem Fahrwerksgutachten würde er die Felgen abnehmen. Ob es so ein Gutachten für Dein FW überhaupt gibt, ist ihm dabei völlig egal. Du kannst - die Vorgaben des Prüfers erfüllen - die Prüfstelle wechseln, in der Hoffnung, dass es dort einfacher ist - passende Felgen nehmen. Sollte sich eigentlich mittlerweile rumgesprochen haben, dass Felgen ohne Freigabe zunehmend Eintragungsstress verursachen... Ciao - Carsten Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche... |
Autor: Firefox Datum: 07.02.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi Carsten. .Danke für die Antwort. Das was du geschrieben hast mag ja stimmen.Nur verstehe ich die Logik nicht.Denn wenn ich jetzt die für den e36 richtigen alpina Felgen mit Et 45 hinten und montiere hier spurplatten mit 30 mm je Seite natürlich mit abe/teilegutachten tragen die Prüfer doch auch ein und ich ĺiege hier ja auch über der 2% linie.Wird hier dann auch ein Fahrwerkfestigkeitsgutachten verlangt.? Die Styling 32 ist ja von den maßen her identisch welche hier bei vielen e36 laufen.Hat jemand hier so ein Gutachten benötigt. |
Autor: cxm Datum: 07.02.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, wenn Du unbedingt auf eine Logik bestehst: wo ist das Gutachten, welches bescheinigt, dass Felgen mit ET20 genau so behandelt werden können wie Felgen mit ET40 plus 20mm Spurplatten? Wenn Du sagst, das müsse so sein, dann ist das kein Gutachten. Eine Eintragung - auch eine Einzeleintragung - muss auf Basis eines Gutachtens erfolgen. Kein Gutachten - keine Eintragung. Welches Gutachten jeweils herangezogen wird, ist Sache des Prüfers. Kann also durchaus passieren, dass unterschiedliche Prüfer für ein und denselben Sachverhalt unterschiedliche Gutachten sehen wollen. Ciao - Carsten Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche... |
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