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Kurzzeitkennzeichen: Ab April 2015 nur mit gültiger Hauptuntersuchung - Magazin / News-Blog zum Thema BMW und Tuning

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Beitrag von: Chris_W.
Date: 20.12.2014
Thema: Kurzzeitkennzeichen: Ab April 2015 nur mit gültiger Hauptuntersuchung
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Kurzzeitkennzeichen: Ab April 2015 nur mit gültiger Hauptuntersuchung

Im Jahr 2015 müssen sich Autofahrer auf einige Veränderungen einstellen. Dazu gehören auch Neuerungen in puncto Kurzzeitkennzeichen, das als so genanntes 5-Tages-Kennzeichen bislang ein beliebtes Mittel für Fahrzeugüberführungen sowie Prüfungs- und Probefahrten war. 

Hauptuntersuchung ist Voraussetzung zur Kurzzeitkennzeichen-Vergabe

Ein besonderes und geschätztes Merkmal des Kurzzeitkennzeichen war es, dass weder bestandene AU (Abgasuntersuchung) oder HU (Hauptuntersuchung) nötig waren. Das ändert sich spätestens im nächsten Jahr, denn ab dem 01. April 2015 sind für das Kurzzeitkennzeichen nicht nur die Vorlage des Personalausweises, die Meldebestätigung sowie die Versicherungsbestätigung über den entsprechenden Zeitraum, sondern auch die Nachweise zur bestandenen und gültigen Hauptuntersuchung (HU) von Nöten. Das wird die Nutzung des Kurzzeitkennzeichens stark einschränken, zumal das Kurzzeitkennzeichen bei Gebrauchtwagenkäufern ebenso beliebt war wie bei Tunern und Oldtimer-Fetischisten.

Ausnahme bis zur nächsten Prüfstelle

Dennoch soll es für das Kurzzeitkennzeichen Ausnahmen geben, die eine Überführung auch ohne gültige HU möglich machen. Wenigstens bis zur nächsten Prüfstelle im jeweiligen Zulassungsbezirk sowie zur Prüfstelle im angrenzenden Zulassungsbezirk kann das Kurzzeitkennzeichen auch ohne gültige HU benutzt werden. Wie üblich kann das Kurzzeitkennzeichen auch dann im üblichen 5-Tages-Zeitraum benutzt werden, wenn das Fahrzeug zur nächsten Werkstatt gebracht wird.

Technische Mängel als Hauptgrund für Unfälle?

Gerade bei Probefahrten mit Oldtimern oder mehr oder weniger aufgemotzten Fahrzeugen, die noch nicht über eine entsprechende HU verfügten, war das gelb-weiße Kurzzeitkennzeichen beliebt. Dennoch möchte das Bundesverkehrsministerium eine gültige und bestandene HU ab nächstem Jahr als Voraussetzung für den Erhalt des Kurzzeitkennzeichens einführen. Innen- als auch Verkehrsminister sehen im Kurzzeitkennzeichen - und der missbräuchlichen Vergabe durch die Zulassungsstellen - einen Grund für erhöhte Unfallzahlen. Nachvollziehbar ist diese Vermutung nicht, denn das Statistische Bundesamt ermittelte jüngst, dass in nur sieben von 1.000 Fällen technische Mängel bei Unfällen eine Hauptrolle spielten. Unabhängig vom technischen Zustand oder einer gültigen HU sollen vorwiegend Geschwindigkeitsübertretungen zu Unfällen geführt haben. Abgesehen von einer Verbesserung der allgemeinen Verkehrssicherheit führt das Bundesverkehrsministerium aber auch Straftäter als Grund für die neuen Bedingungen zum Kurzzeitkennzeichen an, die das Nummernschild in der Vergangenheit zu illegalen Zwecken - etwa für Überführungen in Nachbarländer - nutzten und der Registrierung durch Polizei sowie der letztendlichen Strafverfolgung recht schnell entgehen konnten.

Kritik bei Oldtimer- und Tuning-Fans

Auf Kritik stoßen die Veränderungen vor allem bei Oldtimer-Fans und Tunern, die die Unabhängigkeit von einer gültigen HU sowie AU schätzten. Dank dem Kurzzeitkennzeichen war es für private Auto-Fans ein bislang einfaches Unterfangen, still gelegte Scheunenfunde oder getunte Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung zu überführen. Übrigens war es vor der Neuregelung bereits Pflicht, die Straßentauglichkeit als auch Verkehrssicherheit zu gewährleisten und das Kurzzeitkennzeichen berechtigte ausschließlich zu Probe- und Überführungsfahrten.

Petition soll Neuregelung außer Kraft setzen

Gleichzeitig mit dem Bekanntwerden der Neuregelung ist auch ein starker Preisverfall von HU-losen Fahrzeugen in einschlägigen Internet-Portalen zu beobachten. Eine Petition will sich gegen die Neuvoraussetzung wehren und weist vor allem auf Nutzfahrzeuge wie Omnibusse oder Landschaftsfahrzeuge hin, die ab April 2015 nur noch mit kostenintensiven und gleichzeitig umweltunfreundlichen Transporten - beispielsweise durch Tieflader - zum Käufer gebracht werden können. Die Petition kann hier eingesehen und unterschrieben werden: https://www.openpetition.de/petition/online/kurzzeitkennzeichen-weiterhin-ohne-tuev-und-au
Foto: ADAC Presseportal



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