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Beitrag von: robinjb Date: 16.12.2014 Thema: Rechtliches zur Beleuchtungskodierung (Österreich) ---------------------------------------------------------- Servus, wie ihr in meiner Fotostory sehen könnt habe ich US-Sidemarkers und Fernlicht als TFL kodiert. Mir gings heute mal darum, die rechtliche Lage dazu abzuchecken. Im Internet findet man duzende Interneteinträge, die meinen, diese Variante der Lichtgestaltung sei nicht zulässig - Referenzen dafür werden nie angeführt - quasi wissen die Leute nicht WIESO das verboten sein soll bzw. eben die rechtsgrundlage dafür ist ein Fremdwort. Selbst bin ich aus Österreich, denke aber die deutsche Gesetzesauslegung wird der Österreichischen gleichen oder davon kaum abweichen. Nun den: im KFG § 14 Abs. 3 steht geschrieben, dass das Begrenzungslicht aus gelbes Licht ausstrahlen darf - ergo die US-Sidemarker im Stand als Standlicht erlaubt sein sollten. (siehe auch § 20 Abs. 3 KFG ) § 14 Abs. 2 KFG sagt, dass Tagfahrleuchten so ausgestattet sein müssen, dass diese nicht blenden. das von mir kodierte Fernlicht ist zwar Fernlicht, welches grstzl nur bei Ausnahmen verwendet werden darf, jedoch fungiert es gedimmt nicht als Fernlicht, und sollte somit eigentlich problemlos sein. §20 Abs 3. KFG sagt, z.B. Nebelscheinwerfer dürfen ohne Bewilligung angebaut werden. Weiters dürfen nach § 20 Abs.7 KFG alle im § 20 Abs. 1-5 KFG abgeführten Scheinwerfer Leuchten und Rückstrahler nicht blenden sowie die Wirkung der vorgeschriebenen Scheinwerfer, Leuchten und RS nicht beeinträchtigen. Wieder Ergo - die Sidemarker sind gedimmt - Blinker funktion ist unverkennbar, wenn diese verwendet wird & Fernlicht ist gedimmt, Fernlichtfunktion ist ebenfalls unverkennbar. Weiters gilt in Ö laut § 60 Abs. 3 StVO Tagsüber keine Beleuchtungspflicht, sondern nur bei Dämmerung, DUnkelheit oder Nebel. Hier steht lediglich geschrieben, dass weißes Licht nicht nach hinten, rotes Licht nicht nach vorne leuchten darf. Eine weitere Beleuchtung darf entfallen, wenn es stillsteht, oder von 50 Meter Entfernung auch ohne Beleuchtung erkannt werden kann (Sonnenlicht). Hier also wieder kein gelblichtverbot. Alle oben geschriebenen Sachen sind nur Auslegungen meinerseits, bzw. Verständnisfragen die zur Diskusion anheizen, und heißt keinesfalls, dass die Gesetzeslage meiner AUffassung entspricht - ich bin ja selbst unschlüßig ;) Ich bitte Leute, mit FACHWISSEN, mitzudiskutieren :) Liebe Grüße Bearbeitet von: robinjb am 16.12.2014 um 18:20:42 BMW Club addicts Styria est 2016 |
Autor: KTMschnee Datum: 16.12.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- bist du beim öamtc oder arbö? wenn ja, schreib eine mail dorthin dann bekommst schriftlich auskunft und hast was in der hand. für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi |
Autor: robinjb Datum: 16.12.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wäre natürlich sind Option. Bin bei öamtc. Allerdings teilen die auch falsche Auskünfte mit. Einem Freund passiert betreffend der blauen Kennzeichen, da es da 2014 eine gesetzesänderung kurz vorher gegeben hat, die ich berufsbedingt kannte, der öamtc aber leider nicht ;) aber ich werd's machen. LG BMW Club addicts Styria est 2016 |
Autor: cargraphics Datum: 16.12.2014 Antwort: ----------------------------------------------------------
In Deutschland gilt die StVZO. Und die besagt folgendes:
Ich sehe hier keinen Interpretationsspielraum. Wenn der Blinker dauerhaft leuchtet, dann blinkt er logischerweise nicht mit vorgeschriebenen Frequenz. Erlaubt ist es aber natürlich wie beim e60 z.B. wo diese Sidemarkers extra im Scheinwerfer eingebaut sind. MfG |
Autor: BmW-MoGuL Datum: 16.12.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- editiere bitte deine Überschrift. sonst kommt gleich der nächste hlugscheißer und denkt, dein Text ist auf deutschland anwendbar. ist es nicht! Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM. |
Autor: robinjb Datum: 16.12.2014 Antwort: ----------------------------------------------------------
Die Blinker leuchten zwar dauerhaft, betätigt man jedoch den Blinkerhebel und setzt somit die Richtungsanzeige in Kraft, blinkt dieser genauso wie er laut deinem geposteten Gesetzestext soll und nicht anders, denn er geht sogar ganz aus und schaltet nicht etwa auf die gedimmte Ausgangsposition zurück. Dass er nicht dauerhaft leuchten darf, nämlich in keinster Weise, sollte also wo anders stehen.
Du könntest mir jetzt auch die deutsche Rechtsauslegung darlegen, und nicht wie von mir gewünscht nur schreiben: ist nicht so. Denn was cargraphics vorhin gepostet hat, sehe ich nicht aus Widerspruch zu eventuell nicht ausjudiziertem Sidemarkerverbot. Bei diesem Gesetzestext geht es lediglich darum, dass ein KFZ Blinker HABEN muss! BMW Club addicts Styria est 2016 |
Autor: faunjonny Datum: 18.12.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Und selbst wenn es in Deutschland verboten ist/wäre, warum dürfen dann sämtliche Volvos genau so rumfahren? Kann doch nicht sein das es da ne Ausnahmeregelung gibt oder? |
Autor: robinjb Datum: 18.12.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mit ist es in Ö gestern auch aufgefallen, dass ein Volvo leuchtende Blinker hatte. Und auch einige Golf GTI kommen mir mit oranger front entgegen. Aber man darf auch mit ausnahmenehmigung, wenn man USimport fährt, US Blinker fahren, wieso dann nicht nicht-Import? Die Wirtschafts wirds danken... BMW Club addicts Styria est 2016 |
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