- D r u c k a n s i c h t -
>> Originalansicht HIER <<

Eure Meinung zu meinem Schadensgutachten - BMW-Talk

Dieses Thema ist original verfügbar unter:
www.BMW-Syndikat.de [ Forum ] Die Wissensplattform und Treffpunkt rund um BMW Tuning Wartung und Pflege

==========================================================


Beitrag von: Limitless550i
Date: 01.11.2014
Thema: Eure Meinung zu meinem Schadensgutachten
----------------------------------------------------------
Letzten Freitag hatte ich einen etwas verrückten Unfall wo mir einer unterzuckert leicht links an meinen E60 gefahren ist und ich ihn danach noch Kilometer verfolgen musste bevor die Polizei ihn anhalten konnte.

Ich habe jetzt ein Gutachten bekommen was ich mir wahrscheinlich von der Versicherung auszahlen lasse und wäre hier dankbar um Meinungen ob das von der Summe her angemessen ist, oder noch zu niedrig.

Schaden ist folgendes: Stoßstange vorne war eingerückt und hat leichte kratzer und der Lack ist an berstimmten Stellen angerissen (z.B. um die Parksensoren)
Kotflügen verkratzt,
Tür verkratzt + kleine Beule
Langer kratzer vom Kotflügel bis über die Fahrertür

Hier Auszüge vom Gutachten:














Es gibt auch noch eine Sache, die ich noch klären muss und wo ich um Input dankbar wäre. Und zwar hat der Gegner auch meinen Spiegel erwischt, der ist zum Glück noch technisch funktionsfähig. Das Glas hing runter, konnte ich aber wieder einsetzten.
Am Spiegel selber ist jetzt auch eine Lackabplatzung als Resultat des Unfalls, die der Gutachter nicht mit ins Gutachten aufgenomme hat mit der Begründung, dass der Spiegel unten Anfänge von Rost hätte.
Das sieht man unten an der Aufhängung zwar, dürfe, aber meiner Meinung nach kein Grund sein, die Lackabplatzung am Spiegel als Resultat des Unfalls nicht zu regulieren, oder irre ich mich hier stark?



Besten Dank für eure Hilfe!

Bearbeitet von: Limitless550i am 01.11.2014 um 10:56:22

Bearbeitet von: Limitless550i am 01.11.2014 um 10:59:08

Bearbeitet von: Limitless550i am 01.11.2014 um 11:02:17

Bearbeitet von: Limitless550i am 01.11.2014 um 11:02:45

Bearbeitet von: Limitless550i am 01.11.2014 um 11:03:16

Bearbeitet von: Limitless550i am 01.11.2014 um 11:04:28

Bearbeitet von: Limitless550i am 01.11.2014 um 11:06:54


Antworten:
Autor: LatteBMW
Datum: 01.11.2014
Antwort:
----------------------------------------------------------
Bilder bitte richtig verlinken. Die links sollten z.b. mit .jpg aber nicht .html enden
Autor: Limitless550i
Datum: 01.11.2014
Antwort:
----------------------------------------------------------
 

Bilder bitte richtig verlinken. Die links sollten z.b. mit .jpg aber nicht .html enden
(Zitat von: LatteBMW)


  Habe ich gerade auch gemerkt, ist korrigiert!
Autor: SaxRacing
Datum: 01.11.2014
Antwort:
----------------------------------------------------------
Ich seh keine Bilder, ausser den Spiegel.
War das ein freier Gutachter oder einer von der gegnerischen Versicherung? Weil die Aussage zum Spiegel kann ich nicht nachvollziehen und klingt nach preisdrücken der gegnerischen Partei!
"Wichtig ist was geht, nicht was da steht!" H.Hirsch

Compact "SaxRacing Edition"
Autor: Limitless550i
Datum: 01.11.2014
Antwort:
----------------------------------------------------------
 

Ich seh keine Bilder, ausser den Spiegel.
War das ein freier Gutachter oder einer von der gegnerischen Versicherung? Weil die Aussage zum Spiegel kann ich nicht nachvollziehen und klingt nach preisdrücken der gegnerischen Partei!
(Zitat von: SaxRacing)


  Bilder gehen jetzt... endlich.

Ja ich bin auch etwas verwundert, aber das werde ich noch klären, habe zum Glück alles gut durchgelesen.
Die Summe scheint laut einem KFZler, den ich gut kenne, aber bis auf den fehlenden Spiegel angemessen zu sein.
Autor: Stefan177
Datum: 04.11.2014
Antwort:
----------------------------------------------------------
Von wem hast Du das Gutachten erstellen lassen? Von einem eigenen Gutachter oder kam jemand von der gegnerischen Versicherung?
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: sora969
Datum: 05.11.2014
Antwort:
----------------------------------------------------------
Ich habe genau die gleiche unschöne Stelle an meinem E60 an genau derselben Stelle und hatte keinen Unfall.
Hierbei handelt es sich um korrodiertes Aluminium, wie man an der rauen Oberfläche erkennen kann. Ich nenne es mal ein altbekanntes Problem. Das weiß der Gutachter sicherlich auch und nimmt es somit nicht in sein Schadensgutachten mit auf.
put the pedal to the metal
Autor: Roterwassermaxx
Datum: 05.11.2014
Antwort:
----------------------------------------------------------
Moin
Nimm dir einen guten Gutachter und Sachverständige von TÜV, denn ein freies Gutachten wird meistens nicht so anerkannt wie ein freies!! Leider ist das so, frag mich nicht warum, aber ich hatte ein ähnliches Problem mit einem Fahrzeug das angeblich unfallfrei war und sich als Unfallwagen herausgestellt hat!! Das freie Gutachten wurde mit dem vom TÜV Rheinland Pfalz und dann der Gegnerischen Dekra dann ausgefochten!! Dokumentiere dir jeden Schritt und lass dir auch unabhängig von am besten 2 bmw Werkstätten schriftlich erklären was die Reparatur kosten würde!! So kannst du mit Sicherheit sagen, das ist der wirkliche Preis und vor allem alles schriftlich!! Kopieren und das original behalten sonst machen die voll Ärger die Versicherungen, glaube mir!! Wenn die zahlen müssen ist Schluss mit lustig, erst recht wenn Fahrerflucht dabei ist!! Das Geld müssen die sich wieder holen von dem jenigen der den Unfall verursacht hat!! Da kommt eventuell noch was auf dich zu!!!
Autor: Limitless550i
Datum: 05.11.2014
Antwort:
----------------------------------------------------------
Der Gutachter wurde von der Versicherung geschickt, hat aber wie gesagt seinen Job subjektiv nicht schlecht gemacht.
Das mit dem Spiegel ist halt nervig, weil die Korrosion nicht von der Hand zu weisen ist, aber es ohne den Aufprall wohl noch deutlich länger gedauert hätte bis es zu einem sichtbaren Schaden gekommen wäre.

Bei der Prüfung in der Werkstatt hat sich noch rausgestellt, dass die Halterung vom Scheinwerfer gebrochen ist.
Die Prüfung steht auch schon im Gutachten drin, das kommt dann noch on top.
Autor: Papa76
Datum: 05.11.2014
Antwort:
----------------------------------------------------------
 

und lass dir auch unabhängig von am besten 2 bmw Werkstätten schriftlich erklären was die Reparatur kosten würde!! So kannst du mit Sicherheit sagen, das ist der wirkliche Preis und vor allem alles schriftlich!!
(Zitat von: Roterwassermaxx)


 
Dummerweise verlangen die meisten Werkstätten heute für derartige Kostenvoranschläge Geld. Das wird dann zwar bei der tatsächlichen Reparatur mit verrechnet, zunächst geht man dafür aber in Vorleistung. Die gegnerische Versicherung wird dir etwas husten, wenn sie die Kosten für Sachverständigen + KVA Werkstatt 1 + KVA Werkstatt 2 erstatten soll. Wenn man so an die Sache herangeht, gibt es natürlich Stress mit der Versicherung.

Und da der TE

Ich habe jetzt ein Gutachten bekommen was ich mir wahrscheinlich von der Versicherung auszahlen lasse(Zitat von: Limitless550i)

 sich das Gutachten eh auszahlen lassen will, bleibt er auf den Kosten für KVA 1 und 2 sitzen. Und das wegen vielleicht 100 Euro? Na dann ...
 

In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Autor: BmW-MoGuL
Datum: 05.11.2014
Antwort:
----------------------------------------------------------
als geschädigter hast du freie wahl beim Gutachter. jetzt haben die dir einen geschickt. ich wette, wenn du einen selbst genommen hättest, wäre die schadenshöhe größer.

für das nächste mal merken. ;)
Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM.
Autor: Roterwassermaxx
Datum: 05.11.2014
Antwort:
----------------------------------------------------------
Das stimmt einerseits schon, doch wenn du nur das Geld haben willst, dann mach es so!! Was ich damit halt sagen wollte, das du dich auf jeden Fall absichern solltest! Viel Glück und Erfolg beim Versicherungsspiel!!
Autor: edison
Datum: 05.11.2014
Antwort:
----------------------------------------------------------
bei dem Schaden kannst du auch darüber nachdenken einen Anwalt zu beauftragen. Da die Schuldfrage deiner Beschreibung nach klar sein dürfte, zahlt die gegnerische Versicherung den auch (sofern du nach Gebührenordnung abrechnest). Der Anwalt ist dann auch Teil des dir entstandenen Schadens. Ich gehe davon aus, dass der Anwalt dann noch ein Gutachtem machen lässt - das dürfte aber vom Einzelfall abhängen.
Autor: Stefan177
Datum: 07.11.2014
Antwort:
----------------------------------------------------------
Fehler. Immer selber nen Gutachter nehmen Im Haftpflichtfall (bei Kaskoschaden nicht) hast Du das Recht auf einen eigenen (unabhängigen) Gutachter. Bei meinem Unfall wollte mir die gegnerische Versicherung auch einen Gutachter schicken. Das hat der Anwalt (ich hatte damals einen) gleich im Keim erstickt. Er hat mir auch gesagt, daß Sie wahrscheinlich trotzdem einen schicken werden. Und falls er auftaucht, soll ich ihn rausschmeissen, notfalls die Polizei rufen. Er hat kein Recht das irgendwie anzuschauen und den Schaden dann kleinzurechnen... Gekommen ist aber keiner.


Der Gutachter wurde von der Versicherung geschickt, hat aber wie gesagt seinen Job subjektiv nicht schlecht gemacht.


Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: Roterwassermaxx
Datum: 07.11.2014
Antwort:
----------------------------------------------------------
Danke wenigstens einer der mal durchgeblickt hat!! Immer einen eigenen nehmen! Und dann weiter machen!




==========================================================
Ende des Themas

Home Page: https://www.bmw-syndikat.de/
www.BMW-Syndikat.de [ Forum ]: https://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatforum/


www.BMW-Syndikat.de [ Forum ]

© 2001 bmw-syndikat.de

zum Anfang der Seite
Sitemap
Partner: Auto Tuning Videos und Filme | BMW Treffen Event Syndikat RaceWars | Internet Design T-Shirts Aufkleber | Kfz Werkstatt Reparatur Tüv und Tuning | BMW Auspuff E46 M3 4-Rohr Duplex - BMW Carbonteile