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Beitrag von: IBLPRO Date: 30.10.2014 Thema: 185/60r15 Reifenproblem!! ---------------------------------------------------------- hallo!Ich habe unwissender weise schon seit zwei jahren 4X winterreifen mit der grösse 185/60r15 drauf das habe ich nur bemerkt weil ich für hinten neue bestellt habe und nun wollte der reifenhändler mir die nicht aufziehen der sagte da müssen 185/65r15 drauf was mache ich nun???kann ich die Reifen trotzdem fahren die sind doch schon wie ich oben geschrieben habe seit zwei jahren drauf und ich hab das nicht bemerkt.danke schon mal im vorraus für die antworten. Bearbeitet von: IBLPRO am 30.10.2014 um 22:10:58 Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 31.10.2014 um 21:34:20 BMW-Gruss ///M ario |
Autor: XuDaBit Datum: 30.10.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du kannst die trotzdem fahren. Aber bei ner Kontrolle könnte es eben Probleme geben. Der Abrollumfang ist eben etwas kleiner als bei den 65ern. Der Tacho zeigt also "noch mehr" zu viel an. |
Autor: JayB Datum: 30.10.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Klar haben die zu kleinen Reifen auf die Fahrsicherheit keinen all zu hohen Einfluss, so runterspielen würd Ich das dennoch nicht... das ist eine nicht zulässige Rad-Reifen-Kombination, die per Einzelabnahme eingetragen werden muss. Andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug und im Falle eines Unfalls steigt die Versicherung aus. Wenn du schon dabei bist, neue Reifen zu kaufen, dann kauf gleich 4 Stück 185/65R15 und gut ists. Die kosten in der Dimension ja auch wirklich nicht die Welt... |
Autor: XuDaBit Datum: 30.10.2014 Antwort: ----------------------------------------------------------
Bitte nicht immer diese Halbwahrheiten mit der Versicherung verbreiten. Das wird einem auch immer mit Mofa/Roller vorgehalten (ich selbst habe nie was gebastelt daran, aber man wird trotzdem immer davor gewarnt, dass man dann vielleicht sein Leben lang zahlen müsse...) Es ist korrekt, dass die Betriebserlaubnis erlischt, da das Fahrzeug ja nicht mehr in einem ordnungsgemäßen Zustand ist. Die Haftpflicht(!) zahlt aber bei jedem(!) Unfall trotzdem. Da könntest du auch die Bremsen ausbauen und rumfahren. Bei TK und VK sieht das allerdings Anders aus. Was die Versicherung danach aber machen kann: - Dir kündigen - Dich in Regress nehmen. Da liegt die maximale Summe bei unter 10.000€. Sollte man aber wirklich nicht auf die leichte Schulter nehmen. Das sehe ich auch so. Bearbeitet von: XuDaBit am 30.10.2014 um 23:49:12 |
Autor: Elsiger Datum: 31.10.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Kannst auch versuchen die Reifengröße einzutragen. Frag mal beim TÜV nach. Die können dir sagen ob das eintragungsfähig ist. Technisch gesehen hast du durch kleineren Reifen eine kürzere Übersetzung. Also stärkere Beschleunigung, leider aber auch einen etwas höheren Benzinverbrauch und dein Tacho überzieht stärker. Gruß Alex |
Autor: JayB Datum: 31.10.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- @XuDaBit: Das wusste Ich tatsächlich nicht, danke für diese Info! Warum eine nicht zulässige Reifengröße per Einzelabnahme eintragen lassen (ca.100€) wenn die Rückrüstung auf reguläre Reifengröße nahezu das gleiche kostet und man dann aber wieder neue Reifen hat? |
Autor: XuDaBit Datum: 31.10.2014 Antwort: ----------------------------------------------------------
Kein Problem. Man brauch da nicht so eine riesen Angst haben. Auch wenn ich eindeutig trotzdem immer legal fahren würde! Dazu kommt aber sicher noch irgendeine Strafe für Fahren ohne Fahrerlaubnis oder sowas, weil man ja kein normalen 3,5t mehr fährt (hat ja keine BE mehr). Aber BTT: Reifenhöhe mit 65 = 120,25mm Reifenhöhe mit 60 = 111,00mm Durchmesser mit 65 = 15" * 254mm + 2 * 120,25mm = 4050,5mm Durchmesser mit 60 = 15" * 254mm + 2 * 120,25mm = 4032mm Abrollumfang mit 65 = 2 Pi * 3930,25/2 = 12346,88mm = 127,25cm Abrollumfang mit 60 = 2 Pi * 3921,00/2 = 12317,82mm = 126,67cm Differenz = ca. 0,46% Habe ich mich irgendwo verrechnet? Die Abrollumfangrechner sagen alle was anderes O_o Damit müsste zumindest der Tacho nicht angepasst werden. Der wird meine ich erst ab 2% angepasst. Bearbeitet von: XuDaBit am 31.10.2014 um 10:50:57 |
Autor: IBLPRO Datum: 31.10.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- o.k erst mal danke für die infos ich hätte die unwissender weisedie wieder draufgezogen aber weil ich nun neue brauchte ist mir das nun durch den reifenhändler aufgefallen also noch zwei und dann liegt mit185/65R15 alles im grünen bereich. BMW-Gruss ///M ario |
Autor: JayB Datum: 31.10.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- 185/65R15: ((15*25.4)+1.3*185)*pi = 1952.5mm Abrollumfang 185/60R15: ((15*25.4)+1.2*185)*pi = 1894.4mm Abrollumfang Differenz sind also 58.1mm was 3,0% entspricht. Ob bei 3% Abweichung der Tacho angepasst werden muss, kann Ich auswendig nicht sagen, glaub aber eher nicht. 185/65 sind auf jeden Fall die bessere Entscheidung ;) |
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