- D r u c k a n s i c h t -
>> Originalansicht HIER <<

Straßenverkehrsamt verweigert Zulassung! Hilfe!!! - Geplaudere

Dieses Thema ist original verfügbar unter:
www.BMW-Syndikat.de [ Forum ] Die Wissensplattform und Treffpunkt rund um BMW Tuning Wartung und Pflege

==========================================================


Beitrag von: Balboa
Date: 14.10.2014
Thema: Straßenverkehrsamt verweigert Zulassung! Hilfe!!!
----------------------------------------------------------
Hallo miteinander!

Folgendes Problem besitze ich. Ich habe mir letzte Woche einen Golf 3 (Winterauto :)) für kleines Geld gekauft.
Das Auto weißt diverse Änderungen auf. Fahrwerk, Felgen, Sportlenkrad und Sportauspuff. Alle Änderungen sind von der DEKRA eingetragen worden. Das war 5/2011. Anhand dieser Unterlagen hat der Prüfer am 07.10.14 den TÜV erteilt. Das Straßenverkehrsamt verweigert jedoch die Anmeldung. Begründung: Die Änderungen müssen im aktuellen TÜV Bericht aufgelistet sein. Aber ohne diese Änderungen vom 5/2011 hätte der Prüfer doch erst gar keinen TÜV vergeben. Diese Eintragungen ist er nämlich Punkt für Punkt durchgegangen. Wer hat denn nu recht? Das Str.v.amt oder der Dekra Prüfer? Wer weiß Rat?

Gruß

Peter


Antworten:
Autor: jochen78
Datum: 15.10.2014
Antwort:
----------------------------------------------------------
Hi

Im Schein ist alles eingetragen oder? Das reicht doch...

Warum sollten Änderungen im TÜV Bericht stehen?

Gruß
Jochen
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Autor: Warhead Dragon
Datum: 15.10.2014
Antwort:
----------------------------------------------------------
Frag ich mich auch... im tüv Bericht müssen die garnicht stehen.. ist auch unlogisch, der Prüfer schreibt doch für seinen Bericht nicht 1 zu 1 den Schein ab :D
Fahre nie zu dicht hinter nem golf... du könntest ihn einsaugen!
Autor: Matze330i
Datum: 15.10.2014
Antwort:
----------------------------------------------------------
Alle Veränderungen haben unverzüglich in die Papiere eingetragen zu werden. Steht sogar auf den Berichten. ich denke die Zulassungstelle handelt im Recht.
Ich habe das auch einmal bis zum nächsten Tüff nicht gamcht und mein Prüfer hat mich richtig rund gemacht. Er meinte vom Recht her könnte er die komplette Prüfung noch einmal machen aber er hat es mir auch (ich glaube) mit siner unterschrift und Stempel noch einmal bestätigt.


Gruß Matze
hab ich nicht
Autor: cxm
Datum: 15.10.2014
Antwort:
----------------------------------------------------------

Die Änderungen müssen im aktuellen TÜV Bericht aufgelistet sein. ...
(Zitat von: Balboa)
 

Hi,

was ist mit "TÜV-Bericht" gemeint?
Das Protokoll der letzten HU oder die TÜV-Papiere (bzw. DEKRA), die zur Änderung der Fahrzeugpapiere herangezogen werden?

Dass im HU Protokoll nochmal alle umgebauten Sachen aufgeführt werden, wäre mir neu...

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: Balboa
Datum: 15.10.2014
Antwort:
----------------------------------------------------------
Der Zulassungsstelle geht es darum das der Wagen mit all den Umbauten noch verkehrssicher sein muss. Seit 5/2011 hat der Wagen 2 mal den TÜV abgenommen bekommen, ohne Hinweis ob die Umbauten noch vorhanden- bzw sicher sind. In den 4 Jahren wäre auch genug Zeit gewesen noch weitere Änderungen vorzunehmen. Usw usw. Daher muss in den Hauptbericht die Umbauten aus 5/2011 aufgelistet werden. Das sie im Fahrzeugschein stehen reicht nicht.

Ich habe jetzt jedenfalls mit dem Prüfer gesprochen, und dieser wird nun alle Umbauten in seinen aktuellen Bericht einfügen. Ich glaube es liegt einfach im Ermessen der Bearbeiter ob was klappt oder nicht. Beispiel: Der Besitzer des Wagen kommt aus dem gleichen Kreis. Er hatte den Wagen damals so angemeldet bekommen. Da waren die Eintragungen jedoch erst ein Jahr her. Vielleicht lag es auch da dran. Wer weiß ;)
Autor: jochen78
Datum: 15.10.2014
Antwort:
----------------------------------------------------------
Check ich trotzdem nicht. Die Umbauten stehen im Schein, wenn was dazugekommen wäre müßte das selbstverständlich auch eingetragen werden. Ist ja wie es aussieht nichts passiert in der Richtung weitere Umbauten. Man kann sich aber auch anstellen ;-)

Schön das wenigstens der Prüfer "normal" ist und mitspielt.
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Autor: angry81
Datum: 15.10.2014
Antwort:
----------------------------------------------------------
Ich steh da irgendwie auf dem Schlauch. Durch die Eintragung (Änderungen stehen ja im Fahrzeugschein) wird den Veränderungen der verkehrssichere Zustand bescheinigt. Und durch die HU bescheinigt der Prüfer den aktuellen verkehrssicheren Zustand. Noch nie hab ich sowas gehört. Ist auch absolut weltfremd weil dann eine der beiden Maßnahmen überflüssig wird. Ich brauch ja nichts eintragen wenn das alle zwei Jahre eh geprüft wird. 
Autor: ChrisH
Datum: 15.10.2014
Antwort:
----------------------------------------------------------
So was habe ich auch noch nie gehört.
Bei mit ist beispielsweise das Motortuning im Jahre 2000 gemacht worden, und Motor, ESD und Luftfilter eingetragen worden. Im Jahre 2004 z.B. die Räder. Es hat in all den Jahren noch NIE in irgendeinem TÜV-Bericht eine Erwähnung der Umbauten gegeben, und bei Umzügen und den folgenden Fahrzeugummeldungen hat auch nie eine KFZ-Stelle danach gefragt!

Grüße
ChrisH
"Ein adäquater Fahrer ist auch hier von Nutzen - womöglich aus dem Porsche-Lager. Eine gute Auto-Fee könnte ihm drei Worte ins Ohr geflüstert haben: Wozu eigentlich mehr?"

Zitat aus dem Test des BMW 323ti, AMS, Heft 20/1997
Autor: Heckantriebler
Datum: 16.10.2014
Antwort:
----------------------------------------------------------
Hallo, ich klink mich mal ein. So schlimm wie es ist, handelt die Zulassungsstelle im Recht. Habe es an eigenem Leib spühren müssen...
Mein Beispiel dazu:

FK Gewindefahrwerk mit Spurplatten TÜV Abnahme November 2011
Eisenmann ESD TÜV Abnahme Dezember 2011

Konnte nicht eingetragen werden, da die TÜV-Abnahmeberichtsnummer vom Gewindefahrwerk nicht auf dem TÜV-Abnahmebericht vom Eisenmann ESD stand.

Also bei der nächsten Hauptuntersuchung dem Abnahme TÜV-Prüfer das erzählt. Er hat nur den Kopf geschüttelt und in den HU-Bericht die zwei Nummern eingetragen.

Hatte dann leider keine Zeit zur Zulassungsstelle zu gehen und alles eintragen zu lassen, da diese ja wie praktisch von 7Uhr bis 12Uhr geöffnet hat :(

Als dann im Mai das AP Gewinde folgte und beim TÜV abgenommen wurde, zeigte ich ihm auch den TÜV-Bericht vom Eisenmann ESD.

Gleiches Spiel bei der Zulassungsstelle wieder. Keine Eintragung da der ESD nicht auf dem neuen TÜV-Abnahmebericht stand. Gottseidank war die Beamtin so nett, beim TÜV anzurufen und es sich vom CHEF! persönlich bestätigen zu lassen, dass der Eisenmann ESD keine bedenken macht.

Ein Teil der Schuld ist auf unser dauerhaftes wechselndes Regelwerk und auf die TÜV-Prüfer/Stellen zu schieben. Da die meisten TÜV-Prüfer immernoch Abnahmeberichte nach altem Regelwerk ausstellen (vllt. liegt das auch daran dass sie nicht immer wieder auf das neue Recht geschult werden...) Hätte ich nämlich auch keinen Bock mich dauerhaft nach den feinen Herren der Gesetzveränderung zu richten...

Gruß und schönen Feierabend
Heckantriebler

UND DAS GEHT BOOM SHAG RAGGA!!

Dir kann ein ///M nur fehlen wenn du schonmal einen hattest ;)
Autor: 5N1P3R
Datum: 22.10.2014
Antwort:
----------------------------------------------------------
Bei Neuzulassung eines Fahrzeugs kriegt man ja einen neuen Fahrzeugschein, da werden meines Wissens nach, die bereits getätigten Eintragungen nicht übernommen und müssen erneut werden. Selbst andere zuvor eingetragene Bereifung wird nicht mit übernommen und wenns vorher eingetragren war und man das Auto auf sich Zugelassen hat, fährt man weiter mit nicht eingetragenen Felgen/Reifen...
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
Autor: jochen78
Datum: 22.10.2014
Antwort:
----------------------------------------------------------
 

Bei Neuzulassung eines Fahrzeugs kriegt man ja einen neuen Fahrzeugschein, da werden meines Wissens nach, die bereits getätigten Eintragungen nicht übernommen und müssen erneut werden. Selbst andere zuvor eingetragene Bereifung wird nicht mit übernommen und wenns vorher eingetragren war und man das Auto auf sich Zugelassen hat, fährt man weiter mit nicht eingetragenen Felgen/Reifen...

(Zitat von: 5N1P3R)
 

Hab meinen Compact im März abgemeldet und jetzt im Oktober wieder neu in einem anderen Landkreis angemeldet.

Im Fahrzeugschein stehen alle Änderungen die vorgenommen wurden, wieso auch nicht? Das wird übernommen, wurde ja schließlich schonmal eingetragen...
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Autor: 5N1P3R
Datum: 22.10.2014
Antwort:
----------------------------------------------------------
Ich meinte, wenn es auf eine andere Person zugelassen wird..
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
Autor: jochen78
Datum: 22.10.2014
Antwort:
----------------------------------------------------------
 

Ich meinte, wenn es auf eine andere Person zugelassen wird..

(Zitat von: 5N1P3R)
 

Hab im Januar mein 328 Cabrio in Dortmund gekauft und dann im März hier zugelassen.
Im Schein stehen sämtliche Eintragungen wie vorher auch.

Bearbeitet von: jochen78 am 22.10.2014 um 20:54:37
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Autor: Warhead Dragon
Datum: 22.10.2014
Antwort:
----------------------------------------------------------
Falsch.. Eintragungen werden immer mit übernommen.. in dem fahrzeugschein meines ex bmws waren zB noch Sachen von 1992 eingetragen^^
wäre auch quatsch eingetragenes zu verlieren
Fahre nie zu dicht hinter nem golf... du könntest ihn einsaugen!
Autor: 5N1P3R
Datum: 22.10.2014
Antwort:
----------------------------------------------------------
Ok... dann bezieht sich das wahrscheinlich nur auf die Rad/Reifen Kombinationen....das hatte ich schon öffters, dass es nicht mit übertragen wurde...
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
Autor: jochen78
Datum: 22.10.2014
Antwort:
----------------------------------------------------------
 

Ok... dann bezieht sich das wahrscheinlich nur auf die Rad/Reifen Kombinationen....das hatte ich schon öffters, dass es nicht mit übertragen wurde...

(Zitat von: 5N1P3R)
 

Auch die stehen bei mir drin, selbst Felgen welche ich noch nie auf dem Auto gesehen habe ;-)
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Autor: 5N1P3R
Datum: 22.10.2014
Antwort:
----------------------------------------------------------
Dann haben mich die Säcke verarscht...oder die haben das hingekriegt, dass es mit eingetragen wird...

Bearbeitet von: 5N1P3R am 22.10.2014 um 21:25:30
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
Autor: ChrisH
Datum: 22.10.2014
Antwort:
----------------------------------------------------------
 

Ok... dann bezieht sich das wahrscheinlich nur auf die Rad/Reifen Kombinationen....das hatte ich schon öffters, dass es nicht mit übertragen wurde...

(Zitat von: 5N1P3R)
 
Zumindest bei der Umschreibung vom alten KFZ-Brief/KFZ-Schein auf die neuen Zulassungsbescheinigungen I und II besteht definitiv ein Problem, weil die EU da Bockmist gebaut hat:
Es wird standardmäßig nur eine der Reifengrößen übernommen, nicht alle.

Das führt dann zu so kuriosen Sachen wie bei meinem 323ti, der serienmäßig ab Werk mit 225/50-16 auf 7x16 Zoll ausgeliefert wurde.
In der Zulassungsbescheinigungen II steht nun aber nur 205/60-15, obwohl garantiert kein einziger deutscher Wagen das Werk mit diesen Rädchen verlassen hat. Mir wurde damals auf der Zulassungsstelle geraten, den entwerteten Fahrzeugbrief aufzubewahren, um nachweisen zu können, dass meine Räder legal sind!

Grüße
ChrisH
"Ein adäquater Fahrer ist auch hier von Nutzen - womöglich aus dem Porsche-Lager. Eine gute Auto-Fee könnte ihm drei Worte ins Ohr geflüstert haben: Wozu eigentlich mehr?"

Zitat aus dem Test des BMW 323ti, AMS, Heft 20/1997
Autor: 5N1P3R
Datum: 23.10.2014
Antwort:
----------------------------------------------------------
Ja dann war es wohl so rum! :) Dann habe ich es verwechselt, ich wusste nur noch, dass da mal sowas in der Art war, als ich irgendein Auto zugelassen habe...
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
Autor: fibie39
Datum: 23.10.2014
Antwort:
----------------------------------------------------------
Beim Kauf meines 7 er war noch der alte Brief.. Bei zulassen bekam ich den neuen und es wurde nur eine reifengrose eingetragen.. Die restlichen Rad reifen Kombi wurden nicht übernommen.. 16" mit 245 steht drin obwohl original er auf 19" steht.. 245/275er

... Take a ride in my 8- cylindre Symphony ...
Autor: philipp080778
Datum: 03.11.2014
Antwort:
----------------------------------------------------------
 

Beim Kauf meines 7 er war noch der alte Brief.. Bei zulassen bekam ich den neuen und es wurde nur eine reifengrose eingetragen.. Die restlichen Rad reifen Kombi wurden nicht übernommen.. 16" mit 245 steht drin obwohl original er auf 19" steht.. 245/275er

(Zitat von: fibie39)


 was sagt die Polizei dazu?
Mitglied und Moderator im Regionalteam Wien & Umgebung


Autor: fibie39
Datum: 03.11.2014
Antwort:
----------------------------------------------------------
Noch nix.. Wurde noch net angehalten.. X D
Werde mal auf Zulassung gehe und mal fragen warum dies nicht in den neuen papiere steht...


... Take a ride in my 8- cylindre Symphony ...
Autor: ChrisH
Datum: 03.11.2014
Antwort:
----------------------------------------------------------
 

 

Beim Kauf meines 7 er war noch der alte Brief.. Bei zulassen bekam ich den neuen und es wurde nur eine reifengrose eingetragen.. Die restlichen Rad reifen Kombi wurden nicht übernommen.. 16" mit 245 steht drin obwohl original er auf 19" steht.. 245/275er
(Zitat von: fibie39)


 was sagt die Polizei dazu?
(Zitat von: philipp080778)


  Bei mit hat es auch noch nie jemand interessiert.
Die Polizei kennt das Elend mit den neuen Fahrzeugscheinen und den Reifengrößen inzwischen doch bestimmt gut genug.

Grüße
ChrisH
"Ein adäquater Fahrer ist auch hier von Nutzen - womöglich aus dem Porsche-Lager. Eine gute Auto-Fee könnte ihm drei Worte ins Ohr geflüstert haben: Wozu eigentlich mehr?"

Zitat aus dem Test des BMW 323ti, AMS, Heft 20/1997
Autor: sausi2000
Datum: 08.11.2014
Antwort:
----------------------------------------------------------
Du wirst da verarscht. Bereits abgenommene veränderungen am auto erlöschen nicht durch verkauf. Zum anderen wenn man umbauten eintragen lässt steht darauf nicht mehr unverzüglich fahrzeugpapiere berichtigen lassen...sonder bei nächster gelegenheit wenn man zur zulassungsstelle muss.

Demnach führt man die abnahmebescheinigung des tüv oder gtü mit dem auto mit in denen die verkehrsfähigkeit durch einen amtlich anerkannten prüfer bestätigt werden und sind.

So nun bist du bei der zulassungsstelle anmelden. Wenn die fahrzeugpapiere nie berichtig wurden weil nicht erforderlich, weiß die zulassungsstelle nur das es ein golf 3 ist. Er sieht aber das auto nie und muss es normal zulassen.

Und eine erneuerung der umbauten mit jeder tüv prüfung gibt es nicht und wäre käse. Denn eingetragen ist eingetragen und es gibt kein verfallsdatum für eintragung.

Willkür dummheit und ahnungslosigkeit deiner zulassungsstelle....deutschland pur...




==========================================================
Ende des Themas

Home Page: https://www.bmw-syndikat.de/
www.BMW-Syndikat.de [ Forum ]: https://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatforum/


www.BMW-Syndikat.de [ Forum ]

© 2001 bmw-syndikat.de

zum Anfang der Seite
Sitemap
Partner: Auto Tuning Videos und Filme | BMW Treffen Event Syndikat RaceWars | Internet Design T-Shirts Aufkleber | Kfz Werkstatt Reparatur Tüv und Tuning | BMW Auspuff E46 M3 4-Rohr Duplex - BMW Carbonteile