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Stranfanzeige wegen Fahrlässiger Brandstiftung - Geplaudere

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Beitrag von: GreatestE39
Date: 13.10.2014
Thema: Stranfanzeige wegen Fahrlässiger Brandstiftung
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Servus Gemeinde,

habe gerade einen echt tollen Anruf von meiner Frau erhalten.
Polizei kommt heute wegen einer Strafanzeige zur Fahrlässigen Brandstiftung. Hintergrund, letzte Woche am Dienstag gab es bei uns einen Küchenbrand.
Meine Frau hat in der Küche gerade Essen zubereiten wollen, als unsere Tochter (keine 2 Jahre alt) Krawall gemacht hat und Sie nach Ihr sehen musste und
hat das Öl dann anbrennen lassen. Resultat ein Brand in der Küche, jedoch ohne großartig Schaden am Gebäude selbst. Unsere Versicherung war schon
im Haus und wir kriegen unsere Sachen alle erstattet und die Schäden in der Wohnung soll nun von der Versicherung unseres Vermieter übernommen werden.
Soweit alles gut, aber weiß einer von euch was das mit der Polizei nun auf sich hat??
Ich komme hier leider von der Arbeit nicht weg und meine Frau ist auch durch den Wind und auch noch nicht schlauer.
Google wirft keine brauchbaren Infos aus, da dachte ich, einer von euch hat schon ähnliche Erfahrung gemacht und weiß was auf uns da zukommt oder kommen kann???

Danke & Grüße

Only TÜV Can Judge Me:-)))


Antworten:
Autor: GreatestE39
Datum: 13.10.2014
Antwort:
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Ok hat sich doch noch erledigt... Keine Strafanzeige. Die Polizei war wohl mit der Wortwahl etwas zu genau. Es ging lediglich um eine paschale Besichtigung um eventuelle Betrugfälle zu prüfen, was nicht der Fall ist.
Sofern hier ein Verdachtfall vorgelegen hätte, wäre die Lage aber wohl anders verlaufen....

Grüße
Only TÜV Can Judge Me:-)))
Autor: turbovxr
Datum: 13.10.2014
Antwort:
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Wollte grad sagen, da müsste euch ja ein Nachbar oder ähnliches anschwärzen wollen, damit die mit sowas um die Ecke kommen.

Zum Glück ist keiner zu Schaden gekommen, denn das ist das wichtigste.


Autor: mb100
Datum: 13.10.2014
Antwort:
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Sagen wir mal so: gewisse Mechanismen laufen bei der Polizei / Staatsanwaltschaft automatisch an. Wenn ein Verkehrsunfall mit Personenschaden gemeldet wird, gibts die ersten ein, zwei Schritte in Richtung fahrlässige Körperverletzung - auch wenn die (sofern der / die Geschädigte keinen Strafantrag stellt) sehr schnell eingestellt wird. Wenn ein Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft Insolvenz anmeldet, wird in der Regel in Richtung Insolvenzverschleppung ermittelt. Wenn ein Brand gemeldet wird, wird in Richtung Brandstiftung / Betrug ermittelt. Aber nur, weil Ermittlungen aufgenommen werden, heisst das nicht, dass es dann auch automatisch zur Anklage kommt. Ich kenn auch keine Statistiken, gehe aber davon aus, dass die Mehrzahl der Ermittlungen im Sande verläuft (und Steuergelder kostet...).

Das Ganze hört sich in der Regel auch zunächst deutlich wilder an als es ist. Hab das auch schon hinter mir - in ner Computer-Angelegenheit mit nem Virus und nem übereifrigen Polizisten. Einer der Gründe, warum ich dann Jura studiert hab.

Dennoch ist es schon wichtig, bei solchen Terminen vorsichtig zu sein, zu überlegen, was man sagt bzw. vorher mit nem Anwalt Rücksprache nimmt oder auch gar nix sagt. Da haben sich schon einige um Kopf und Kragen geredet...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: GreatestE39
Datum: 13.10.2014
Antwort:
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Naja großartig auf Anwalt zurückgreifen war nicht drin, weil die haben sich natürlich vorher nicht angemeldet, bzw. sehr sehr kurzfristig… Naja is auch logisch einerseits bei Ermittlungen :) Und eine Aussage verweigern kommt glaub ich auch nicht so toll, auch wenn man nichts zu befürchten hat weil man ja nichts im Schilde führt….

Naja hat sich bei uns vorerst erledigt. Danke für Eure Beiträge…
Jetzt ärgern wir uns mit den Versicherungen rum… Unsere Hausrat sagt, ganz klarer Fall, Schaden an Wohnwänden, Böden usw. trägt die Versicherung des Eigentümers
und der wiederum sagt, nein Folgeschaden von euch verursacht, Ihre Versicherung zahlt….
Ich sehe irgendwie beide im Recht… Meine Versicherung sagt, ich zahle ja in der Nebenkostenabrechnung die Versicherung mit, also auch meine Versicherung sozusagen.
Andererseits ist das ja von uns verursacht, also meine Haftpflicht theoretisch…
Kennt sich einer von euch da aus??
Ich lass die das jetzt untereinander klären, aber würde mich schon interessieren, wie da die Sachlage ist. Google war auch nicht wirklich Aufschlussreich

Only TÜV Can Judge Me:-)))
Autor: Papa76
Datum: 14.10.2014
Antwort:
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Ich lass die das jetzt untereinander klären, aber würde mich schon interessieren, wie da die Sachlage ist. Google war auch nicht wirklich Aufschlussreich


(Zitat von: GreatestE39)
 

Gugel mal "Teilungsabkommen Hausrat Wohngebäude".

In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Autor: GreatestE39
Datum: 19.02.2015
Antwort:
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Also ist zwar schon erledigt das Thema, aber bevor ich das Abo lösche, dachte ich, ich teile meine Erfahrung für andere die das gleiche Thema haben sollten (hoffentlich nicht:) )

Die Polizei sagte nun letztendlich, wegen Brandstiftung wird grundsätzlich ermittelt, das is quasi eine „Formalität“ die nach so einem Wohnungsbrand eben durchgeführt wird. Es geht lediglich darum zu ermitteln, ob Fahrlässigkeit vorliegt, oder vorsätzlicher Brand. Sofern also von der Feuerwehr nicht irgendwie eine Info folgt, dass es „merkwürdig“ aussieht und der Brand nicht von defekten Geräten oder vllt wie in unserem Fall einfach „Nachlässigkeit“ vor lag, könnten die Ermittlungen detaillierter werden. Tritt aber wohl sehr selten ein…. Wir haben bisher auch nichts mehr von der Sache gehört…

Also wünsche euch eine Brandfreie Zeit :D

Bei Fragen per PN Melden
Only TÜV Can Judge Me:-)))
Autor: mb100
Datum: 19.02.2015
Antwort:
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Die Polizei sagte nun letztendlich, wegen Brandstiftung wird grundsätzlich ermittelt, das is quasi eine „Formalität“ die nach so einem Wohnungsbrand eben durchgeführt wird. Es geht lediglich darum zu ermitteln, ob Fahrlässigkeit vorliegt, oder vorsätzlicher Brand. 
(Zitat von: GreatestE39)


 
Vielen Dank für die Rückmeldung und die Bestätigung :-)
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"




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