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Beitrag von: Greis² Date: 02.09.2014 Thema: Leasingvertrag übernehmen? ---------------------------------------------------------- Hallo, Ich habe in meiner Firma ein Firmenwagen als Leasing laufen, eine andere Firma möchte diesen Wagen gern übernehmen. Nach dem Leasing möchte die Firma das Fahrzeug auch kaufen bzw ablösen. Ist das möglich oder machen die Leasingbanken so etwas nicht mit? Was gehört zu einer Übernahme dazu? Hat da jemand Erfahrung? Gibt es Unterschiede zwischen dem Privaten und dem gewerblichen Leasing? Danke! |
Autor: mb100 Datum: 02.09.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Kommt drauf an. Rein rechtlich ist es kein Thema, einen Leasingvertrag eines anderen zu übernehmen. Tatsächlich kommt es auf die einzelne Bank an. Die eine sagt "ja", die andere sagt "nein". Bzw. ist es auch möglich, dass die identische Bank in einem Fall "ja" sagt, in nem anderen "nein" - weil die Bonität nicht passt. Dem Leasinggeber ist ja vor allem wichtig, dass die Zahlungen kommen. Und ist da keine Aussicht da, dann wird die Bank der Übertragung nicht zustimmen. Und wenn von Anfang an per Vertrag die Möglichkeit der Ablösung vorgesehen ist, wird die Leasinggesellschaft diese auch dankend annehmen und den Wagen an den Leasingnehmer abgeben. Bzw. ist dies vielen Leasinggesellschaften ohnehin wahrscheinlich ganz recht; es entfällt ja dann das Problem "wohin mit der Kiste?" Zitat: Leasinggeber, Leasingnehmer (alt) und Leasingnehmer (neu) werden sich an einen Tisch setzen, ein vorgefertigtes Vertragsdokument, das die Modalitäten der Übergabe regelt, ausfüllen und dies unterschreiben. Dann wird der Besitz am Leasinggut übertragen. (Oder platt gesagt: der alte Leasingnehmer gibt dem neuen Leasingnehmer Auto, Schlüssel und Papiere). Und die Leasinggesellschaft wird den Brief an die Zulassungsstelle senden. Bzw. wird das Ganze möglicherweise auch per Brief usw. abgewickelt Zitat: Im Grundsatz nein, im Detail ja. Beispielsweise ist es im gewerblichen Leasing üblich, die Anfangsrate zu nullen und die monatliche Rate hoch anzusetzen - wegen der Umsatzsteuer. Auch gibt es seitens Leasinggesellschaften oftmals günstige Konditionen für Gewerbetreibende. Bearbeitet von: mb100 am 02.09.2014 um 18:43:13 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Greis² Datum: 02.09.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das klingt doch ganz gut. Die Firma die den Wagen übernehmen will, hat eine sehr gute Bonität, das ist kein Problem. Gut, dann werde ich mich mal an die Bank wenden, vielen Dank für deine Hilfe und Mühe! PS: Dieses an den "Tisch setzen", findet das bei dem Autohaus wo ich den Wagen geleast habe statt oder direkt bei der Leasingbank? Danke! Bearbeitet von: Greis² am 02.09.2014 um 18:54:20 |
Autor: mb100 Datum: 02.09.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Extrem gesagt kanns überall stattfinden; gern auch aufm Skypark des Marina Bay Sands in Singapur ;-) Spaß beiseite: wenn das Fahrzeug über ein Autohaus geleast wurde, wird das Vertragliche und die Übergabe wohl bei dem Autohaus stattfinden. Wenn es direkt bei ner Bank (beispielsweise bei der HaSpa) geleast wurde, dann wird selbiges in der Bank stattfinden. Je nach Vereinbarung und Ansicht der beteiligten Parteien, v.a. nach Vereinbarung und Ansicht der Bank. Beispiel: wenn alter Leasingnehmer, neuer Leasingnehmer und das betreuende Autohaus (z.B. ein BMW-Autohaus) in Hamburg sitzen, ist es wenig zielführend, wenn alter und neuer Leasingnehmer nach München fahren, um da nen Wisch zu unterschreiben. Und wie gesagt: man kann das Ganze auch per Post erledigen und ein paar Formulare durch die Gegend schicken. "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
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