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Beitrag von: Pat91 Date: 27.08.2014 Thema: Brauche Rat / Was soll ich tun? :( F20 Montagsauto ---------------------------------------------------------- Tag zusammen, einige haben meine Story eventuell ja schon mitbekommen. Und zwar geht's um meinen "Montags-1er" der nur oder sollte ich sagen ständig Probleme macht. Fzg ist ein: 1er - F20 5 Türer 116i - 100kw/136PS Bj 2014 EZ:14.04.2014 Aktueller KM-Stand: 6800 KM Der Wagen stand in Werktagen gute 30 Tage in der Werkstatt und selber in Besitz habe ich den Wagen seit de 14.04.2014. Es kamen/kommen immer wieder die selben Symptome, das er die Gasannahme verweigert oder keine Leistung bringt obwohl man hört, das Turbo und Motor voll am ackern sind. Die Probleme/Symptome sind: - Vom stand aus Beschleunigen geht maximal bis 15km/h danach muss ich das Gas wegnehmen und wieder neu Gas geben damit er wieder in den Schubbetrieb geht. - Abrupter Leistung Einbruch sodass man keine Geschwindigkeit mehr drauf bekommt. Getauscht wurden schon die diversesten Teile und Komponenten auf Verdacht und Provisorisch. Bringen tut das meisten 1-3 Wochen danach fangen die Fehler wieder von vorne an. BMW, viel mehr die Örtliche Niederlassung, will den Wagen aber nicht zurücknehmen, weil es laut deren Aussage halt "Fehler sind die vorkommen können". Ich für meinen Teil habe mittlerweile Angst den Wagen zu fahren, weil ich nicht weiß ob er beim Abbiegen auf einer Kreuzung oder beim auffahren einer Autobahn nicht wieder Zicken macht und ich nicht von der Stelle komme und somit einen Unfall verursache. Könnt ihr mir Tipps, Ratschläge oder What ever geben, was ich noch machen kann oder tun soll? Ich bin am verzweifeln vor allem weil ich auch auf das Auto angewiesen bin. Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 27.08.2014 um 20:19:37 |
Autor: REAL BMW Datum: 27.08.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- WIe sieht es mit nem Anwalt aus, schonmal dran gedacht, lass dich mal beraten was für rechte du hast. |
Autor: cxm Datum: 27.08.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Hi, es gibt hier keine Fehler, die vorkommen können! Lass Dir nicht so einen Scheiß erzählen. Der Wagen funktioniert nicht ordnungsgemäß, also muss nachgebessert werden. Wenn die das trotz Nachbesserung nicht in den Griff kriegen, wird der Wagen zurückgegeben. Das muss von Anfang an die Marschrichtung sein. Wenn Du schon schulterzuckend und mit hängendem Kopf vom Hof gegangen bist, wissen die schon, dass die Dich verarschen können. Wenn Du Hilfe bei der Durchsetzung Deiner Forderungen brauchst, musst Du eben zu einen Anwalt. Ciao - Carsten Bearbeitet von: cxm am 27.08.2014 um 15:17:34 Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche... |
Autor: 5N1P3R Datum: 27.08.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wie sieht es denn bei so einer Niederlassung/Händler denn aus? Wenn diese ein Fahrzeug verkauft, welches dann irgendwelche Defekte und/oder Fehler aufweist, für welche die Niederlassung nichts kann (die produziert ja nicht selbst, verkauft nur) und die Fehler auf Kosten von BMW richten muss. Verlangt dieser Händler dann, die Kosten der Reparaturen von BMW zurück? Wenn ja, dann ist ja so ein Auto, eine Goldgrube für den Händler...ich kann mir dann auch vorstellen, warum die es nicht zurücknehmen wollen. Oder sehe ich das falsch? Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! |
Autor: BMW-KK Datum: 27.08.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mein Vater hat den selben stress mit seinem VW T5 ...anfang des jahres gekauft und direkt nach 450km ist der wagen liegen geblieben. Unterdruckdose vom Turbo getauscht und seit dem macht der wagen nur faxen .. man tritt im stand aufs gas und muss 5-7sek warten bis sich was tut. Dann wurde man ne Einspritzdüse getauscht etc etc. Stand jede woche in der werkstatt. Am ende stellt sich heraus die ganze turboanlage ist k.o. mein vater hat kein bock mehr auf den wagen und war beim anwalt und jetzt nehmen die ihn zurück. |
Autor: Filat Datum: 27.08.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn das Fahrzeug 3 mal wegen dem selben Problem in der Werkstatt ist und der Fehler nicht behoben werden kann dann kannst du als Kunde eine Wandlung in Anspruch nehmen. Ob das dem Händler gefällt spielt keine rolle. Mit freundlichen Grüßen |
Autor: Pat91 Datum: 27.08.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich wird das mal ansprechen, heute bzw vorhin wurde der Wagen erst mal abgeholt, weil er halt unfahrbar war. Hab auch gleich einen Brief mitgegeben das ich umgehend eine Rückantwort will und ich den Wagen nicht mehr abholen werde und ich auf Wandlung bestehe. Sollte es zur weiteren Ablehnung kommen wird es dann über den Rechtschutz gehen.... leider |
Autor: E46cabrio67 Datum: 27.08.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hm vll hat die Benzinpumpe nen Hänger.. Hatte das mit meinem ersten Fahrzeug dass er in Kurven kein Gas mehr angenommen hat weil die Benzinpumpe nicht Mehr soviel kraft aufbringen konnte und sobald das Auto wieder grade war pumpte sie wieder haha^^ |
Autor: B3AM3R Datum: 27.08.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das sind eklatante Mängel wenn man zb plötzlich nicht mehr vom Fleck kommt und wenn die nicht behoben werden können, dann ist das ein Grund zur Rückgabe. Wenn nicht das, was dann? Wenn nur 3 drei von 4 Reifen drehen? Geh zum Anwalt und lass ihn einen Brief aufsetzen, der wird Wirkung zeigen. less traction - more action! EAT/SLEEP/DRIFT |
Autor: Airborne Datum: 27.08.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hat die Werkstatt die Fehler in Eigenregie behoben bzw dies versucht, oder hat sie dsbzgl auch mal mit München Kontakt aufgenommen!? Das Auto ist noch voll in der Gewährleistung, also kostet dich das auch nichts. Wenn ich so einen Fall habe mache ich von mir aus gar nix, sondern warte auf Anweisung aus München wie weiter vorzugehen ist! Weil alles an Maßnahmen was die durchgeben wird dann auch über die Gewährleistung abgerechnet (auch wenn man z.B. den Turbo 3x ausbauen müsste). Gerade im Eigenintresse der Niederlassung sollte das eigentlich schon geschehen sein, schließlich übernimmt BMW ja sämtliche Kosten die darauf in der Werkstatt anfallen. Lieber so als dass ich tagelang dran rumdoktere, meine Vorgehensweise dann vor München rechtfertigen muss und am Schluss nix gezahlt bekommen. Wobei mir jetzt dein Fehlerbild an nem F20 völlig neu ist, die machten bisher eigentlich in der Hinsicht noch keine Probleme. Ansonsten wirds halt vielleicht dann mal Zeit auf den Putz zu hauen und die bereits erwähnten Schritte mit Anwalt usw durchzuführen. MfG |
Autor: thbo0508 Datum: 27.08.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Genau, 3x reparieren und dann Geld zurück, da brauchst Du keinen Anwalt |
Autor: Pat91 Datum: 28.08.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Genau so kenne ich das ja auch Airborne, ich hab in der Verwandtschaft, Nachbarn und Arbeitskollegen die den 1er fahren, die 0 Probleme machen. Deswegen hab ich ja auch zum 1er "gegriffen" Auch alle die ich mal gefragt hab ob es Probleme mit dem Auto gibt, nichts nada. Bin so ziemlich der einzige wo das Auto murks macht. Mit München wurde Kontakt aufgenommen, nachdem ein Fehler in der Verbrennung gefunden wurde, hat man die Injektoren getauscht, womit der Wagen 1. Sehr viel ruhiger lief und 2. der hohe Spritverbrauch eliminiert wurde, sowie das Ruckeln/Aussetzen des Fahrzeugs. Das ist jetzt ~ 2,5 Wochen gut gegangen. Den gestern Mittag bin ich vom Grundstück rückwärst runtergerollt, hab gas gegeben und nix kam, erst als ich das Gaspedal voll durchgetreten hab kam was und hinter mir ging vom Auspuff aus eine große gräulich, schwarze Rauchwolke hoch. Seitdem macht er Probleme, mal wieder :'( MfG |
Autor: REAL BMW Datum: 28.08.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Erstmal Hut ab vor deiner Gelduld, ganz ehrlich ich wäre schon längst beim Anwalt, dann hättest du glaube ich auch bereits mehr Erfolg. |
Autor: B3AM3R Datum: 28.08.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich hatte auch schon einen größeren Streit mit einem Autohaus. Ging um Rost und war bei Mercedes, aber das Prinzip ist gleich... Nach all der ignoranten Weigerung und Ausreden sucherei hab Ich ein Gespräch gesucht bei dem Ich keinen mm zurück gewichen bin. Ich musste mich echt beherrschen nicht mit einem Dropkick über den Tisch zu hüpfen. Nach dem sich nichts getan hat, hab ich den Schlüssel auf den Tisch geknallt, gesagt das ich nicht mehr diskutiere und sie hören vom Anwalt. Handy rausgeholt und abholen lassen. Während Ich auf meine Abholung wartete ging es urplötzlich doch anders und das ding war erledigt. Die drücken sich alle bis zum allerletzten um ihre Verantwortung wenn es teuer wird. Kein Diskutieren und Fragen und betteln. Du hast viel Geld bezahlt und wenn er immerzu nicht läuft rappelt es. Wenn das nicht wirkt geh an die Presse. Du bist eindeutig im Recht und das musst du jetzt durchpressen. less traction - more action! EAT/SLEEP/DRIFT |
Autor: Roterwassermaxx Datum: 28.08.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Servus Also wenn ich das richtig verstanden habe, hast du schon mehrmals reparieren lassen!! Jeder Händler hat mindestens 3 mal Nachbesserung, die er durchführen kann!! 2 Wochen nach Kauf des Fahrzeugs kann das ohne Gründe mit Abzug von km zb zurücktreten!! Innerhalb eines halben Jahres gehen diese Gründe mit Großem Abzug und schriftlicher Kündigung des Vertrages, wegen Nichteinhaltung der Vertraglich zugesicherten Angaben des Fahrzeugs!! Es gibt tolle Möglichkeiten auch mit sogenannten schlichtern eine Einigung zu finden!! Wenn nicht einen Fachmann Anwalt hinzuziehen! Ich würde es so machen das der zb ADAC oder andere davon mitbekommen und dann dies dem Autohaus sagen, das auch beim nicht kooperieren die Zeitung davon was mitbekommt! 😀 Lass dich nicht für dumm verkaufen und mach das du Ersatz oder dein Geld bekommst auch mit Km Abzug!! |
Autor: Pat91 Datum: 28.08.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- der Stand schon öfters als 3 mal da. Ich denke bzw ich hoffe das die jetzt nicht auf Stur stellen, ich will einen 1er weiter fahren, allerdings nicht diesen weil die Serie an Defekten/Mängeln ja nicht abreißt. Allerdings fällt es mir auch recht schwer die Beherrschung zu behalten, vor allem weil immer versucht wird, den Kunden bissl auf die Schippe zu nehmen. Da ich aber ein wenig Ahnung von der Materie hab merk ich das und das baut unheimlich Druck innerlich auf. Hab den geasgt das ich bis Freitag also morgen was von denen hören will. Bin gespannt ob was kommt. MfG |
Autor: Roterwassermaxx Datum: 29.08.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Moin Also hier ist Fingerspitzengefühl gefragt!! Ruf einfach mal im Bmw Kundenservice an und erkläre denen diesen Fall mit deinem Auto!! Die Damen und Herren sind sehr hilfreich, aber wenn du schnippisch wirst ist es vorbei!! Frage nach Möglichkeiten und weiteren Schritten die sie dir ermöglichen oder ob du etwas vorschlagen kannst! Andere Werkstatt, Fahrzeugtausch oder eventuell Rücknahme gegen ein anderes Fahrzeug! Wenn du denen glaubhaft versicherst das du immer wieder einen bmw fahren willst und mit gut überlegten Worten die davon überzeugen kannst, dann klappt das auch!! Ich hab auch erst nach dem 4 mal und auch schriftlich, endlich eine Zusage für einen Nxo Filter bekommen!! |
Autor: Pat91 Datum: 29.08.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Leider kommt es jetzt so, wie ich es nicht erwartet hatte. Die ganze Sache läuft nun über einen Anwalt..... Mit Tausch,Wandlung sei man nicht einverstanden. Fehlerspeicher im Auto ist leer, daher ist es auch in Ordnung, so die letzte Aussage. Schade, wollte eine "friedliche" Lösung jetzt kommts anders :'( MfG |
Autor: B3AM3R Datum: 29.08.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Es geht um viel Geld, da gibts keine Freunde und friedliche Lösungen. Das ist leider nunmal so. less traction - more action! EAT/SLEEP/DRIFT |
Autor: phantom92 Datum: 29.08.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ist ja jetzt echt schade für dich. Hab selbst schon bei einem autokauf vor 2 Monaten gemerkt, das die Zeit als der Kunde König war längst vorbei sind. Ich finde viele autohandler sitzen auf einem zu hohen Ross. Hoffe das geht schnell, kostengünstig und zufriedenstellend an dir vorbei. Wirklich traurig sowas. |
Autor: Roterwassermaxx Datum: 29.08.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Servus Also bei mir war es so das man mir einen Eos 2,0 von 2009 mit einem leichten Kratzer in der Stoßstange und am Spiegel verkauft hat!! Dieser ist der einzige am dem Fahrzeug!! Diese Aussage kam vom Händler und das beste auch von der Dekra, Jaja!! Feine Sache das!! 10 Monate nix gefunden und das haben auch zwei weitere Sachverständige nicht herausgefunden! Nur durch Zufall kam man dieser Masche auf die Spur und das hat selbst harte Prüfer umgehauen welche Dreistigkeit es gibt!!! AUCH VON DEN HOCHGELOBTEN EHRLICHEN AUTOHÄNDLERN!! Der Schock 44 teile gewechselt nach Unfall, aber das beste kommt noch!! Aus 3 mach eins!! Und dann kommt der Anwalt vom denen und behauptet allen ernstes ich habe das Fahrzeug so zusammengebaut! Das Fahrzeug war Nagelneu und hatte Tageszulassung mit 50 km auf dem Tacho, ma klasse!! Selbst der Händler hatte es nicht gemerkt, Ja néeee is klar!! Und dann plötzlich gibt es mein Fahrzeug mit identisch selben Nummern im Ausland!! Was machst du jetzt!! Welches ist der richtige?!? Bis vor 2 Monaten hab ich mein Geld von sage und schreibe :28000 € zurückbekommen und die Zinsen erlassen!! Das hat mich zermürbende 2 Jahre gekostet dann erst nach knapp 4 1/2 Jahren meine Gesamtkosten mit km usw von 6000€!! Aber jetzt ist gut Der Dekra Typ ist pleite und dad Autohaus / Verkäufer mal seinen Job los!! Wenigstens etwas! Hab alles über das Tv und auch über ADAC reingebracht ist da noch eventuell vorhanden muss mal schauen!! |
Autor: mb100 Datum: 29.08.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ich will da mal schnell einhaken, weil... ... in dem Text stimmt so ziemlich gar nix. 1. gilt die Nachbesserung inzwischen nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen. Drei gabs afair zuletzt vor 25 Jahren (vor der Schuldrechtsreform). Zu beachten ist dahingehend, dass sich die zwei Versuche auf denselben Mangel beziehen müssen. 2. kann niemand bei jedem Kauf "einfach so" zwei Wochen nach dem Kauf zurücktreten. Diese Besonderheit, dass man eine gewisse Zeit nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen zurücktreten kann, gibts vor allem beim Fernabsatzgeschäft (Telefon, Internet, ...) und beim Haustürgeschäft - jeweils im Verhältnis Unternehmer - Verbraucher. Wenn der Händler, dessen Geschäft man betritt (scheißegal, ob Autohaus oder Kiesplatz oder Bäcker), den Kaufgegenstand einfach so zurücknimmt, wars ein Akt endloser Güte und Barmherzigkeit - auch bekannt als "Kulanz" 3. Wenn der Kaufgegenstand sachmangelbehaftet ist, sollte man nicht versuchen, den Vertrag zu kündigen (was ohnehin nicht geht). So Dinge wie "Schadenersatzansprüche", "Rücktrittsrecht" usw. erfordert ein Schuldverhältnis, also einen Vertrag. "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Roterwassermaxx Datum: 30.08.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Moin Also naja sorry!! Ich kann mich nur auf die von meinem Anwalt und dessen Paragraphen berufen!!! Das mit der Nachbesserung ist klar das hab ich falsch geschrieben, es geht um den selben Fehler ganz genau!! 😉 Trotzdem kann ich bei gewissen Mängeln von einem Vertrag zurücktreten!! Innerhalb gewisser zeit die vertraglich und gesetzliche Regelung beinhaltet ( Die genaue Sachlage muss ich auch nochmal klären welche Zeit und Mängel) |
Autor: mb100 Datum: 30.08.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Tja, ich mach den Scheiß beruflich. Und ne Kündigung und ein Rücktrittsrecht (das ich ja auch kurz angerissen hab...) sind nicht nur zwei verschiedene paar Schuhe, sondern eher wie Schuh und Socke ;-) Dass man bei nicht unerheblichen Mängeln und fehlgeschlagener Nachbesserung vom Vertrag zurücktreten kann, ist richtig. Allerdings bleibt der Vertrag deswegen dennoch bestehen; er wird nur rückabgewickelt. "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Roterwassermaxx Datum: 30.08.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du machst den scheiß beruflich, na dann warum hab ich nicht früher einen gescheiten Anwalt gehabt so ein mist!! Das meine ich ernst denn 4 1/2 Jahre waren ein echt lange kostenintensive zeit verdammt und mit einigen Rückschlägen die sehr sehr teuer waren!! Aber es muss doch eine Möglichkeit geben ein Fahrzeug mit diesen erheblichen Mängeln zumindest irgendwie umzutauschen oder ähnliches!! |
Autor: mb100 Datum: 30.08.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ich sag ja nicht, dass Dein Anwalt "nichts taugt". Ich behaupte aber, Du hast nur die Hälfte von dem mitbekommen, was er gesagt hat, davon wirklich verstanden hast Du auch nur die Hälfte. Also hast so ungefähr ein Viertel von dem verstanden, was er so erzählt hat. Was auch nicht schlimm ist. Man muss dafür ja auch studieren - ne durchaus lange Zeit. Davon abgesehen wird Dir Dein Anwalt sicher auch keine Vorlesung im allgemeinen Schuldrecht gehalten haben ;-) Mach ich auch nicht. Das Ergebnis ist schließlich wichtig. Um es (ein zweites) Mal zu erklären: klar gibts die Möglichkeit, ein mangelhaftes Fahrzeug, bei dem die Nachbesserung fehlgeschlagen (weil nach dem zweiten Mal erfolglos) zurückzugeben - wenn der Mangel erheblich ist: eben über den Rücktritt. Der Rücktritt bewirkt zwar, dass es den Vertrag danach immer noch gibt, nur dass er eben rückabgewickelt wird. Also der Verkäufer bekommt das Auto wieder, der Käufer seine Kohle. Und das kommt vorliegend durchaus in Betracht. Ich weiß, dass das Ganze ziemlich abstrakt ist. Dass man dazu nicht nur um eine Ecke denken muss, sondern eben um fünf weitere. Und Du hast zwar irgendwo in gewisser Weise das Richtige gemeint, nur grottenfalsch erklärt... Bearbeitet von: mb100 am 30.08.2014 um 13:32:51 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Roterwassermaxx Datum: 30.08.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja dad stimmt ich kann halt dir leider das so wie es richtig ist nicht erklären!! Dafür gibt es Jungs wie dich und ich habe meine Qualität! Tja jedem das seine gelle?!? Und mir dad meiste!! 😀 Dann würde ich sagen das man dem Kollegen doch tatkräftig unter die Arme greifen muss oder besser du ihm wenn das klappt zur Seite, so Anwalt mäßig oder?!? |
Autor: mb100 Datum: 30.08.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Nö. Jedenfalls nicht ich (weil zwar Jurist, aber nicht Rechtsanwalt), und definitiv nicht übers BMW-Syndikat (weil viel zu weit weg vom Geschehen) - und erst recht nicht pro bono. Bin ja nicht die Wohlfahrt... "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Heckpropeller Datum: 30.08.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Herrlich, Matthias! :) Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
Autor: Roterwassermaxx Datum: 30.08.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- NA dann lass mich nicht dumm sterben und du kannst mir auch per Pn schreiben aber wo oder was machst du?!? Gibt es da was ich jetzt verpasst habe??!?!!? Was machst du also ich sags auch net weiter aber wenn du schon gackerst dann leg auch ein Ei!!! Ich freue mich immer wenn man einem helfen kann!! Auch wenn man nicht die Wohlfahrt ist darum geht es auch nicht!! And justices for all!! |
Autor: Sam-087 Datum: 30.08.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich tippe auf Richter oder Staatsanwalt, mehr fallt mir als Laie nicht ein. |
Autor: CdrBlair Datum: 30.08.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Give ja such juristen die für firmen zur Ausarbeitung von Verträgen, prüfen rechtlicher Sachlagen usw. arbeiten. Anwalt ist ja eine Berufsbezeichnung, mit nem abgeschlossenen Jurastudium (und Staatsexamen und noch iwas.. Fertig halt!) ist man Volljurist und kann dann als Anwalt arbeiten... Oder eben als Jurist... ;-) |
Autor: mb100 Datum: 31.08.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Da war schon viel Schönes dabei. Das Schöne in meiner Branche ist, dass die Einsatzgebiete sehr vielfältig sind. Die fangen - jenseits der klassischen Juristerei (Rechtsanwalt / Staatsanwalt / Richter / Notar) irgendwo in der Sachbearbeitung bei ner Versicherung an, gehen über zur klassischen Rechtsabteilung, Revision, Compliance, Personalabteilung, bis hin zur StB / WP / Controlling / Unternehmensberatung. Wahrscheinlich würdet Ihr panisch zur Arbeit gehen, wenn Ihr wüsstet, wo überall Juristen sitzen (können). ;-) Ich bin LL.B. - und in der Unternehmensberatung tätig. Und um als Rechtsanwalt arbeiten zu können, braucht man zum einen zwei erfolgreich abgelegte Staatsexamen und zum zweiten die Anwaltszulassung (=> Anwaltskammer). Und zum dritten (natürlich) ne Haftpflichtversicherung. Bearbeitet von: mb100 am 31.08.2014 um 00:38:16 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: CdrBlair Datum: 31.08.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ich wusste leider nicht mehr die ganze liste der Dinge die man zum "normalen" Studium noch dazu braucht für den Rechtsanwalt, wusste das nur von ner Verwandten die Jura studiert ;-) Die Einsatzgebiete allerdings waren mir durchaus klar :-D aber alle aufzuzählen würde ja nahezu ewig dauern ;-) |
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