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Beitrag von: alfiboy Date: 24.07.2014 Thema: Klappenabgasanlage eintragen? ---------------------------------------------------------- Bin bei der Suchfunktion nicht wirklich schlauer geworden. Man hört immer öfter in der Stadt große Autos mit tieferem und vor allem deutlich lauten nicht originalen V8 Sound, von - Bmws, Mercedes... Viele haben doch bestimmt einen Klappenauspuff eingebaut oder einfach nur eine Auspuffklappe nachgerüstet vor dem Endschalldämpfer. Ich frag mich ob die meisten das eingetragen haben, oder überhaupt erst eingetragen bekommen? - wenn man zum Tüv alle 2 Jahre muss (jedes mal wieder ausbauen , danach wieder einbauen??) oder wie gehen viele damit um, wenn eine Eintragung nicht möglich/unwahrscheinlich ist? Hat da jemand Erfahrung? |
Autor: Hessenspotter Datum: 25.07.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nö, gibts teilweise ab Werk. Meistens werden die Abgasklappen dahingehende manipuliert dass sie auf "Dauer auf". Legal ist das nicht. In der Regel ist sowas über die Motorsteuerung gezielt angesteuert ... beim Ferrari F430 Scuderia sieht das z.B. so aus ![]() Bei BMW gibt es natürlich auch einige Modelle welche ab Werk bereits über Abgasklappen verfügen. Z.b. der E46 330i, der F01 750i uvm. die Abgasklappen öffnen i.d.R. erst jenseits der 3000 U/min da die meisten Lärmmessverfahren nur bis zu diesem Drehzahlbereich gehen. Geschickte Motorsteuerung erkennen auch, wenn das Fahrzeug steht und öffnen dann die Abgasklappen nicht (Stichwort: Geräusch Messung im Stand). Auf deine Frage hin, nein es ist nicht legal sowas einfach selber nach zu rüsten. Ja es gibt Zubehörauspuffanlagen welche Abgasklappensteuerung haben und eintragbar sind. Bearbeitet von: Hessenspotter am 25.07.2014 um 12:35:52 |
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