- D r u c k a n s i c h t -
>> Originalansicht HIER <<
Beitrag von: I_M_FAN_E60 Date: 17.05.2014 Thema: Will E60 zurückgeben. Möglich? ---------------------------------------------------------- Hi liebe BMW Community, Ich habe mir vor ca 4 Wochen einen BMW 520d E60 BJ:08/2009 fleet Edition mit M Paket gekauft. Ich bereue diesen Tag leider bereits. In der ersten Woche mit meinem BMW fiel mir ein merkwürdiges zwitschern im Motorraum auf. Ich kontaktierte darauf den Händler und dieser brachte meinen BMW zu einem BMW Händler. Der BMW Händler begutachtete das Fahrzeug und konnte keine Probleme feststellen. Als ich von meinem Händler wieder nach Hause fuhr und dort ankam bemerkte ich dieses zwitschern im Leerlauf erneut. Promt rief ich meinen Händler erneut an. Dieser brachte mein Auto wieder zu BMW. Es stellte sich nun her raus, dass eine Spannrolle defekt sei. BMW reparierte diese und ersetze den Riemen. Leider wollte die Garantie diese Reparatur nicht zahlen. Der Händler und ich einigten uns darauf den Preis zu teilen. Ich fuhr nach Hause und bemerkte das dieses Geräusch immer noch da war. Nun wurde ich misstrauisch und fuhr zu Bosch um ein Gutachten zu erstellen. Das Fahrzeug wurde geprüft und ausgelesen. Bosch hat feststellen können das die Wasserpumpe defekt war. Ansonsten wurde nichts festgestellt. Ich fuhr also wieder zu BMW und lies die Wasserpumpe reparieren. Diese Kosten trug glücklicherweise die Garantie. Und jetzt, eine Woche nach der Reparatur kam das Geräusch wieder. Jetzt habe ich endgültig die Schnauze voll. Ich prüfte den Servoölstand und konnte nichts bemänglen. Sobald mein 5er warm ist und man stark einlenkt kommt das Geräusch und geht erst wieder weg wenn er wieder kalt ist. Da nun schon soviel vorgekommen ist, und das in den ersten Wochen, halte ich es für das beste das Fahrzeug zurück zu geben. Nur macht mir der Kaufvertrag ziemliche Sorgen. Könnt ihr mir weiterhelfen? Eventuell hatte jemand schon das Problem oder kann mir mit dem Vertrag helfen. Im Vertrag steht: Gekauft wie Gesehen, Kontrolliert und Besprochen und Beschrieben, Zustand bekannt (was ja nicht stimmt, sonst hätte ich den niemals mitgenommen), Spätere Reklamationen sind Ausgeschlossen, Vorschäden möglich. Das sind so die groben Dinge die da drin stehen. Und ja ich weis. Wie konnte ich nur so dumm sein so etwas zu unterschreiben. PS:Hier ein Video zu dem Gerausch:https://www.youtube.com/watch?v=w0t6nG0m34I&feature=youtu.be Schaut doch mal bei meinem Semmel vorbei ;) |
Autor: Krischi23 Datum: 17.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich wollte gerade schon schreiben, dass meiner auch quitscht weil der Riemen langsam mal neu muss aber das Geräusch klingt wirklich nicht gesund. Fast schon metallisch. |
Autor: I_M_FAN_E60 Datum: 17.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Riemen wurde ja erneuert plus diverse Spannrollen und Wasserpumpe. Daran kann es also nicht liegen. Schaut doch mal bei meinem Semmel vorbei ;) |
Autor: Heckpropeller Datum: 17.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Sei doch bitte so lieb und schreib mal Fakten. Im Kundenauftrag gekauft oder ist der Verkäufer tatsächlich der Händler? Hast du einen gewerblichen oder einen privaten Kaufvertrag? PS: Antworte bitte nicht mit: Ich habe den Wagen beim Händler gekauft. Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
Autor: I_M_FAN_E60 Datum: 17.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Der Verkäufer ist der tatsächliche Händler. In einer Vetragszeile steht: Der Käufer erklärt das Fahrzeug zum Zwecke der gewerblichen Nutzung bzw. zum Wiederverkauf zu erwerben. So wie ich das verstehe scheint es ein gewerblicher zu sein, wäre aber meines Erachtens unlogisch, da ich den BMW für private Zwecke nutze. Schaut doch mal bei meinem Semmel vorbei ;) |
Autor: Heckpropeller Datum: 18.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du hast einen Business2Business-Kaufvertrag abgeschlossen. Bist du denn Gewerbetreibender oder hast dich als solcher ausgegeben. Bitte die Wahrheit. Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
Autor: I_M_FAN_E60 Datum: 18.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Weder noch. Bin normal hin wie jeder normale Privatkäufer. Auto angeschaut, durfte nicht mal ne Probefahrt machen was mir eigentlich schon verdächtig vorkommen sollte, und dann gekauft. Und das ist die Wahrheit. Als Privatmann gekauft Schaut doch mal bei meinem Semmel vorbei ;) |
Autor: Heckpropeller Datum: 18.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du stehst bei Käufer aber mit deiner ursprünglichen/korrekten Adresse drin? Das riecht nach Täuschung. Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
Autor: I_M_FAN_E60 Datum: 18.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja stimmt alles. Meine Adresse Namen etc. Ich betrüge ja nicht. Bringt mir ja nix. Schaut doch mal bei meinem Semmel vorbei ;) |
Autor: Heckpropeller Datum: 18.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Tja, was soll man sagen. Der Kaufvertrag ist m.E. nicht rechtmäßig. Einen Rücktritt solltest du demnach in Erwägung ziehen. Einen RA wirst du bei dieser Prozedur allerdings benötigen. Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
Autor: I_M_FAN_E60 Datum: 18.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Na ganz toll. Na wenigstens würde ich dann das Geld zurück bekommen. Ich würde ja gerne ein Bild von dem Vertragstext machen damit man genaueres lesen kann aber hier kann man, glaub ich, keine Bilder uploaden. RA ist kein Thema. Habe eine Rechtsschutzversicherung Schaut doch mal bei meinem Semmel vorbei ;) |
Autor: WheelSpinDriver Datum: 18.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Aber mal so ganz dumm gefragt, wer kauft ein Auto ohne Probefahrt. Das wäre das letzte was ich machen würde. Wenn mich ein Händler nicht fahren lässt bin ich genauso schnell wieder weg, wie ich dort war. |
Autor: I_M_FAN_E60 Datum: 18.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das frage ich mich bis heute was mich da geritten hat. Ich hoffe nur das ich den zurück geben kann und meinen Kaufbetrag wieder bekomme. Schaut doch mal bei meinem Semmel vorbei ;) |
Autor: cxm Datum: 18.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, ich sehe kann keinen juristischen begründbaren Grund sehen, weshalb der Vertrag ungültig sein sollte. So wie es scheint, hast Du auch keinen wirklich belegbaren Grund. Spannrolle und Wasserpumpe sind ja nun kein Drama bei einem Gebrauchtwagen. Zumal beide Sachen behoben wurden. Irgendein undefinierbares Geräusch wird nicht reichen. Technisch ist er ja wohl lt. Deinem Bosch-"Gutachten" in Ordnung. Also - mit welcher Begründung willst Du den Wagen zurückgeben...? Ciao - Carsten Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche... |
Autor: I_M_FAN_E60 Datum: 18.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Eine Begründung wäre zu mal, dass der BMW nicht, wie vertraglich beschrieben un Ordnung ist. Wer weis was noch kommt. Und da die Gewährleistung ja noch zieht ist es, denke ich, nicht unmöglich. Hat das mit dem gewerblichen Vertrag nichts zu sagen, obwohl ich Privatmann bin? VG Schaut doch mal bei meinem Semmel vorbei ;) |
Autor: cxm Datum: 18.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, hast Du irgendwelche Unterlagen über eine Gebrauchtwagengarantie? Ciao - Carsten Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche... |
Autor: I_M_FAN_E60 Datum: 18.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi Carsten, Ja die besitze ich Dort steht auch nochmal drin, dass der Händler bestätigt, dass der Wagen einwandfrei funktioniert. Aber im Kaufvertrag steht: Vorschäden möglich. Das über schneidet sich doch. Schaut doch mal bei meinem Semmel vorbei ;) |
Autor: cxm Datum: 18.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, ich bezweifle, dass das ausreicht, den Kaufvertrag für ungültig zu erklären. Als gewerblicher Käufer hättest Du gar keine Gebrauchtwagengarantie bekommen. Da widersprechen sich Handlung und Vertragstext. Neben der nicht durchgeführten Probefahrt darfst Du Dich fragen lassen, ob Du den Kaufvertrag überhaupt gelesen hast. Im Zweifelsfall gilt die salvatorische Klausel. Danach sind einzelnen Passagen ungültig, aber nicht der ganze Vertrag. Kommt drauf an, wie gravierend die Widersprüche sind. Das ist Erbsenzählerei - überlass das Deinem Anwalt... Ciao - Carsten Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche... |
Autor: I_M_FAN_E60 Datum: 18.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Danke Carsten für die Hilfe. Und selbstverständlich auch an die anderen. Ich werde die Unterlagen mal meinem Anwalt faxen. Er soll mal schauen was er machen kann. Wenn ich Glück habe, komme ich mit einem blauen Auge davon und muss nur den Wertverlust von den gefahrenen 3000 Kilometern einbüßen. VG Schaut doch mal bei meinem Semmel vorbei ;) |
Autor: mb100 Datum: 18.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ihr haut grad, wie mir scheint, zwei Aspekte etwas durcheinander. Zum einen: mal angenommen, man würde über die Gewährleistung gehen und ein Rücktrittsrecht geltend machen wollen, dann bleibt der Vertrag auch nach Rückabwicklung voll gültig. Es werden "nur" Ware und Geld wieder zurückgegeben. Das hat aber keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des Vertrages. Ist auch sinnvoll; für so Dinge wie Schadenersatzforderungen ist die Wirksamkeit des Vertrages auch nach der Rückabwicklung erforderlich. Dann: keine Ahnung, wie es gelaufen ist und ob Du irgendwie den Eindruck erweckt hast, als Gewerblicher zu handeln. Normalerweise braucht ein Händler in so nem Fall nen Gewerbeschein, Handelsregisterauszug oder ähnliches als Nachweis. Aber den gibts ja in Deinem Fall nicht (oder???????) Insofern: man könnte drüber nachdenken, ob der Vertrag in dem Fall gegen ein gesetzliches Verbot verstößt oder sittenwidrig ist. Und so nichtig. Halte ich beides für... na ja. Nicht ganz einfach. Im Grunde kann Dir der Verkäufer x mal einen Vertrag für Gewerbetreibende aushändigen und x mal die Gewährleistung ausschließen: wenn Du Verbraucher bist und nachweislich auch so aufgetreten bist, hast Du Ansprüche aus der Sachmängelhaftung. Sinn des Verbraucherschutzes ist es ja, den armen, kleinen, dummen Verbraucher vor den Machenschaften der fiesen, gemeinen und betrügerischen Händler zu schützen. So nebenbei: der Satz mit den Vorschäden bezieht sich in meinen Augen auf Unfallschäden. Aber nicht (primär) auf technische Mängel. Ist aber auch Auslegungssache... Bearbeitet von: mb100 am 18.05.2014 um 08:50:33 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: I_M_FAN_E60 Datum: 18.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Gewerbeschein hat der nicht vorgelegt genauso wie das andere einen zeugen gibt es dafür, dass ich als Privatmann aufgetreten bin,da mein Vater mit mir anwesend war. Gewährleistung weiß ich jetzt nicht ob der Händler darauf eingeht und das auto zurück nimmt. Denn letztendlich würde er dadurch ja wieder Geld verlieren. Er schob ja schließlich die schuld auf die BMW Werkstatt, was meines Erachtens ja nicht sein kann,weil das Problem ja schon vor der ersten Reparatur bestand. Und abgesehen davon würde ich ja nicht den vollen Kaufpreis rückerstattet bekommen, weil ich ja schon 4.000km damit gefahren bin. Schaut doch mal bei meinem Semmel vorbei ;) |
Autor: BMWBT52 Datum: 18.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: alleine diiser umstand hätte mich den wagen nicht kaufen lassen. Bearbeitet von: BMWBT52 am 18.05.2014 um 09:37:10 Zukunft, das ist die Zeit, in der Du bereust, dass Du das, was Du heute tun könntest, nicht getan hast! |
Autor: mb100 Datum: 18.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Net er hätte einen vorlegen müssen, er hätte einen von Dir verlangen müssen - als Nachweis, dass Du ebenfalls Gewerbetreibender bist. Davon abgesehen: was er will oder net will, ist eh zweitrangig. Bzw. für die Frage, ob das Ganze vor Gericht geht, entscheidend. Das vermute ich btw. Und "Gewährleistung" heißt auch nicht automatisch "kann zurückgegeben werden." Gewährleistung heisst primär: "Reparatur oder Rücknahme der mangelhaften und Übergabe einer mangelfreien Sache (letzteres v.a. bei Neuwaren)." Erst wenn die Reparatur erfolglos war oder der Mangel nicht unerheblich und der Verkäufer sich weigert zu reparieren bzw. nicht innerhalb einer angemessenen Frist repariert, kommt die Rückabwicklung in Betracht. Und ja, lass Dir das mal von Deinem Anwalt ausrechnen, was so alles möglich ist. Bearbeitet von: mb100 am 18.05.2014 um 09:53:44 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: I_M_FAN_E60 Datum: 18.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das muss ich vom Anwalt mal prüfen lassen. Den hatte er nicht verlangt. Mal sehen. Vielleicht ist er kooperativ Schaut doch mal bei meinem Semmel vorbei ;) |
Autor: cxm Datum: 18.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, 1.: Gewerbeschein wurde nicht vorgelegt und wurde auch nicht verlangt. -> Privater Autokäufer 2.: Privater Autokäufer -> Pflicht zur Gebrauchtwagengarantie Bis hierhin alles korrekt - oder? 3.: Im Kaufvertrag steht irgendwas von "gewerblicher Kunde" Und jetzt soll das Geschäft, nur weil im Vertrag ein Passus falsch ist für ungültig erklärt werden und zur Rückgabe berechtigen? Und das bei einem Kaufvertrag, den der TE gelesen(?), verstanden(?) und unterschrieben(!) hat. Immerhin hast Du mit der Reparaturkostenübernahme Ansprüche geltend gemacht, die nur einem privaten Autokäufer zustehen. Du hast Dich nicht wie ein gewerblicher Kunde verhalten und der Händler hat auch nicht so gehandelt als ob Du ein gewerblicher Kunde wärst. Ich würde das als stillschweigendes Einverständnis auslegen. Sicher gibt es gerade bei Autodealern seltsame Vertragsformulierungen.. Aber das hier finde ich a Bisserl dünn. Bin mal gespannt, was dabei raus kommt... Ciao - Carsten Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche... |
Autor: Heckpropeller Datum: 18.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Genau, das war auch meine Ansicht. Das was ich jetzt mehrfach vor Gericht erlebt habe ging so aus, das der Käufer als Privatmann unter besonderer Fürsorge des Richters steht. Und meiner Ansicht nach stehen die Chancen sehr gut diesen Rücktritt zu erwirken. Als Nachweis würde sicher auch ein Ausdruck des Inserat dienen in dem das Angebot eben dieses gewerblichen Anbieten nicht hervorgeht. Als gewerblicher Verkäufer hat man gewisse Pflichten und muss eben etwas sorgsamer handeln als ein Privatmann. Da kann man nicht sagen: " Das habe ich nicht gewusst:" Er kann nicht dich als Privatperson eintragen und sich keinerlei Nachweis darüber erbringen lassen, dass du als Gewerbetreibender auftrittst. Und du bist meiner Ansicht nach auch nicht verpflichtet dich im Kaufvertragsrecht auszukennen. Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
Autor: I_M_FAN_E60 Datum: 18.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das ist eben mein bedenken. Inserat würde vor Gericht nichts bringen. Da lohnt sich schon eher der Kaufvertrag. Da steht ja klar und deutlich drin für den gewerblichen Zweck. Zeuge ist ja auch dabei gewesen. Ich lasse am Montag meinen Anwalt drüber schauen. Mal sehen was er sagt. Vielleicht ist der Händler ja auch so kooperativ den gegen Geld wieder zurück zu nehmen. Das wird sich nächste Woche dann zeigen. Schaut doch mal bei meinem Semmel vorbei ;) |
Autor: faunjonny Datum: 18.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also. Du bist als Privatmann zu nem Händler gegangen. Der hat dir einen Kaufvertrag hingelegt in dem du als Gewerbetreibender auftrittst und er dir somit keine Garantie geben muss. Wahrscheinlich hat er einen Garantieschein zusätzlich bei ner Versicherung abgeschlossen um dir ein Zuckerchen hinzulegen. Er ist fein raus und du hast nen kleinen Betrug begangen da du als Gewerbetreibender aufgetreten bist. Bzw.so habe ich meinen 5er letzten Monat gekauft, aber in dem Bewußtsein was ich tue. Aber ganz ehrlich...wie naiv muss man sein ein Auto ohne Probefahrt zu kaufen. Ich habe dem Verkäufer gleich gesagt er soll mit mir die Probefahrt machen und mich dann mal 2 Stunden in Ruhe lassen. Hab da sogar meinen Tester rangehängt. Das war ein seriöser Kauf wenn auch über rechtliche Umwege. Wenn du jetzt hingehst und willst ihn zurück geben, kann er dich bei den Eiern packen und wegen Vertragsbruch, Betrug drankriegen. So oder so. Du hast dich da schön über den Tisch ziehen lassen und das so schnell das du wohl die Reibungswärme als Nestwärme empfunden hast. Sorry konnt ich mir nich verkneifen. Lass reparieren und gut ist. Beim nächsten Mal fragste jemanden der sich damit auskennt :-) |
Autor: I_M_FAN_E60 Datum: 18.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Habe ich ja auch zu Anfangs geschrieben das ich es zu schnell gemacht habe. Eigne Doofheit.al Man muss halt erstmal leider auf die Fresse fallen um dazu zu lernen. Ich lass es wie gesagt mal prüfen. Zu mal ich ja auch einen Garantievertrag bekommen habe. Und warum sollte der mich wegen Betrug an den Eiern packen? Seit wann gibt es 20 jährige Geschäftsleute die für soviel Geld ein Auto kaufen? Eher selten. Das würde sicherlich in ein Urteil mit einfließen. Zumal ich auch einen Zeugen habe der bestätigen kann das ich nicht als gewerblicher Vertreter aufgetreten bin. Schaut doch mal bei meinem Semmel vorbei ;) |
Autor: faunjonny Datum: 18.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das was im Vertrag steht kann man leider nur erahnen. Aber da wirst du sicher als Gewerblich geführt. Egal. Nimm mal Silikonspray und sprüh ganz leicht den Riementrieb an. Mal bei der Lima, Servo, klima wenns besser wird ist es einfach ein Lager. Ich kenn deinen Motor nicht, aber evtl hast du2 Riemen und mehrere Umlenkrollen. Vielleicht haben die nur die falsche getauscht. |
Autor: faunjonny Datum: 18.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ach ja. Aber bitte nicht in den laufenden Motor reingreifen. Gibt aua. Einfach von weiten ansprühen. Ich habe auch einen Garantievertrag, aber mit der Europa Versicherung. Da kannst du jederzeit ne Versicherung abschliessen. Such mal nach REKOGA. Gruss Bearbeitet von: faunjonny am 18.05.2014 um 12:25:40 |
Autor: I_M_FAN_E60 Datum: 18.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hab ich alles schon gemacht. Geprüft, geschmiert, neuer Riemen, neue Rollen. Trotzdem das selbe. Wer weis was mir noch blüht. Schaut doch mal bei meinem Semmel vorbei ;) |
Autor: mb100 Datum: 18.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Nö, Dein Punkt 2 passt nicht. Zum Geben einer Garantie ist niemand verpflichtet. Weder ein privater noch ein gewerblicher Verkäufer, weder gegenüber einem privaten noch gegenüber einem gewerblichen Käufer. Garantie ist immer was Freiwilliges. Zitat: Jein. Ja, wenn man sich ein gesetzliches Verbot oder eine Sittenwidrigkeit zusammen-konstruiert. Auch, weil die Masche, dem Käufer einen "gewerblichen" Vertrag unterzujubeln und dann freudestrahlend zu verkünden, der Käufer habe doch als Gewerblicher gehandelt, demnächst 15 Jahre alt wird. Sie ist beliebt, aber lang nicht so beliebt wie die Geschichte mit dem Kundenauftrag - der sich dann als Bruder, Schwager, Partner o.ä. des Verkäufers entpuppt und auch schon das fünfzehnte Auto verkauft hat. Ich bin kein Freund derartiger Konstruktionen, auch wenn sie in meiner Branche nicht unbeliebt sind. So nach dem Motto "§ 242 BGB wirds schon richten..." Nein, wenn man sein Rücktrittsrecht aufgrund der Gewährleistung (die ja nicht wirksam ausgeschlossen wurde, also weiterbesteht) wirksam ausübt. Dann kommts zur Rückabwicklung, der Vertrag bleibt dennoch voll wirksam. Der Punkt ist aber der Entscheidende bei der Geschichte: Ansatz ist nicht, dass da ein hinterlistiger Verkäufer einem ahnungslosen Käufer einen B2B-Vertrag untergejubelt hat, sondern dass die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen wurde / nicht wirksam ausgeschlossen werden konnte. Bearbeitet von: mb100 am 18.05.2014 um 12:53:35 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Heckpropeller Datum: 18.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Mann, du bist mir einer.... Meinst du das weiß ich nicht? Kaufvertrag PLUS Inserat. Natürlich bringt das was. Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
Autor: I_M_FAN_E60 Datum: 18.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Dann streich mal das Inserat. Das existiert nicht mehr. Ich versuche es, wie gesagt, morgen mit dem Händler via Kooperation. Sollte das nicht hinhauen, dann muss der Anwalt schauen was er tun kann. Dass das nicht leicht wird, dass weis ich selber. Ich hoffe mal stark das ich da noch mit einem blauen Auge davon komme. Dann hat man wieder was fürs Leben gelernt^^. Schaut doch mal bei meinem Semmel vorbei ;) |
Autor: I_M_FAN_E60 Datum: 21.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo Leute, Danke nochmal für die vielen Tipps,Antworten etc. Habe mich mit dem Händler kurzgeschlossen und werde den 5er am Freitag gegen mein Bares zurückgeben. Dann kann ich nur hoffen das der 330d e90 in Ordnung ist. Und GGAAAANNZZ wichtig. Vertrag lesen :D Bis dahin. VG Schaut doch mal bei meinem Semmel vorbei ;) |
Autor: REAL BMW Datum: 21.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Super da hast ja nochmal Glück gehabt und bist mit nem blauen Auge davon gekommen ;)! Viel Glück beim nächsten wagen |
Autor: I_M_FAN_E60 Datum: 28.08.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- So. Kleines Update. Fahre jetzt einen 330d E90 Bj 2007. Bin sehr zufrieden. Geht gut das Dingen und einige Sachen werden auch noch gemacht. Wenn er fertig ist werde ich die Fotostory hier ersetzen ;) Schaut doch mal bei meinem Semmel vorbei ;) |
Autor: Bruderchorge Datum: 29.08.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ist zwar ot, aber dennoch vielen Dank für das Update, vielen TE ist nicht nur an schneller gratis Hilfe gelegen. Man verzeihe mir, dass ich hier nur las und nichts sinnvolles beitrug. MfG Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter. |
Partner: Auto Tuning Videos und Filme | BMW Treffen Event Syndikat RaceWars | Internet Design T-Shirts Aufkleber | Kfz Werkstatt Reparatur Tüv und Tuning | BMW Auspuff E46 M3 4-Rohr Duplex - BMW Carbonteile |