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Unfall ein Monat über den TÜV - Geplaudere

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Beitrag von: Daggels
Date: 15.05.2014
Thema: Unfall ein Monat über den TÜV
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Moin Jungs
Mir ist jemand in den Kotflügel gefahren hab keine schuld alles mit Versicherung in die Wege geleitet jetzt habe ich eine Frage unzwar hat mein Auto nur bis Ende April TÜV könnte das jetzt noch ärger geben ?


Antworten:
Autor: Paul-E39
Datum: 15.05.2014
Antwort:
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die könnten zwar schon rumzicken, aber eigentlich hast du noch einen Monat nach dem der TÜV abgelaufen ist Zeit, HU und AU machen zu lassen!
immerhin kann ja keiner verlangen das du es immer sofort pünktlich schaffst. Deswegen bleibt ein Monat Zeit in dem dir auch die Polizei nichts anhaben kann bzgl. Bußgeld oder ähnlichem
Bmw ist keine Marke - sondern eine Lebenseinstellung.
Autor: shgfa
Datum: 15.05.2014
Antwort:
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Wo hast du denn das gefährliche Halbwissen her?

Stimmt definitiv nicht. Ab dem ersten Tag des Folgemonats also hier der 1. Mai werden 15 Euro fällig.

http://www.bussgeldkatalog.ws/abgasuntersuchung/

^klick mal drauf, dann kannst dich selber schlau lesen.
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
Autor: faunjonny
Datum: 15.05.2014
Antwort:
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Hat das du kein TÜV hast jemand aufgenommen, bzw. gemerkt?

Oder weißt nur du was davon?
Autor: charlie2
Datum: 15.05.2014
Antwort:
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Sind doch nur zwei Wochen. Da passiert nix.
Autor: BlackPJ80
Datum: 15.05.2014
Antwort:
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Selbst wenn ich glaube es geht nicht um die 15 € ... und versicherungsschutz hast er trotzdem!
"Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben."
Autor: hero182
Datum: 15.05.2014
Antwort:
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Ich müsste kürzlich nen Termin verlegen beim tüv, darum war ich etwas "drüber".
Die Frau am telefon hat mir gesagt, dass die Polizei bis 2 Monate drüber nix unternimmt, nur die Versicherungen können Probleme machen wenn's zum Unfall kommt.

Aber, das ist jetzt meine eigene Aussage, dazu müsste der überzogene tüv schon für den Unfall (mit-) verantwortlich sein, also du hast überzogen, deine stossdämpfer sind defekt und dir bricht das Auto aufgrund der defekten Dämpfer aus, es kommt zum Unfall. Dann wird die Versicherung Stress machen, aber dich nicht wenn dir jemand an den Kotflügel ranfährt, den hättest du auch mit tüv gehabt ;)
Autor: Don Vito Santorini
Datum: 15.05.2014
Antwort:
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Du darfst ein monat überziehen.
Vergiss was andere sagen, wenn ein bulle dich anhalten würde, schreibt er nur eine verwarnung raus in einem bestimmten zeitraum. Wenn du dann zum tüv fährst und den wisch vorlegst mit tüv in der polizeidienststelle, dann entfällt das verwarngeld und du darfst gehen. Schon oft mit gemacht.

Bearbeitet von: Don Vito Santorini am 15.05.2014 um 15:29:57
Ich steh auf dicke Ärsche und vier Ringe.
Autor: Don Vito Santorini
Datum: 15.05.2014
Antwort:
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Du darfst ein monat überziehen.
Ich steh auf dicke Ärsche und vier Ringe.
Autor: Papa76
Datum: 15.05.2014
Antwort:
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Es ist echt sensationell hier. Da ist ein User schon so frei und verlinkt die passendste Quelle aller Quellen zum Thema Fristüberschreitung und dann kommt trotzdem wieder jemand und schreibt Grütze.

In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Autor: angry81
Datum: 15.05.2014
Antwort:
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Zitat:


Du darfst ein monat überziehen.
Vergiss was andere sagen, wenn ein bulle dich anhalten würde, schreibt er nur eine verwarnung raus in einem bestimmten zeitraum. Wenn du dann zum tüv fährst und den wisch vorlegst mit tüv in der polizeidienststelle, dann entfällt das verwarngeld und du darfst gehen. Schon oft mit gemacht.

Bearbeitet von: Don Vito Santorini am 15.05.2014 um 15:29:57

(Zitat von: Don Vito Santorini)




Gern auch weiterhin Polizist genannt
Autor: Daggels
Datum: 15.05.2014
Antwort:
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Nein also mein Auto wahr komplett inordnung nur mir ist jetzt jemand reingefahren und nicht das wenn der Gutachter kommt alles platzen lässt :) aber wenn 1 Monat okay ist bin ich doch auf der sicheren Seite oder ?
Autor: Stefan177
Datum: 15.05.2014
Antwort:
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Zitat:



... nicht das wenn der Gutachter kommt alles platzen lässt :) ...

(Zitat von: Daggels)




Wenn Dir jemand reigefahren ist, hast Du nen eigenen Gutachter, bzw. KVA. Und die sind auf Deiner Seite, weil Du IHR Kunde bist. Von denen versucht keiner Dir nen Strick zu drehen, höchstens die Versicherung später.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: Don Vito Santorini
Datum: 15.05.2014
Antwort:
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Ich komme aus bayern da ist bulle kein schimpfwort :-p
Ich steh auf dicke Ärsche und vier Ringe.
Autor: Papa76
Datum: 15.05.2014
Antwort:
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Zitat:


Ich komme aus bayern da ist bulle kein schimpfwort :-p

(Zitat von: Don Vito Santorini)




Ich komme aus nem Freistaat, da ist ein "geistig unterm Horizont Fliegender" kein Schimpfwort. Du geistig unterm Horizont Fliegender.

Bearbeitet von: Papa76 am 15.05.2014 um 19:28:43

In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Autor: yusuf
Datum: 15.05.2014
Antwort:
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Zitat:


Ich komme aus bayern da ist bulle kein schimpfwort :-p

(Zitat von: Don Vito Santorini)




Das möchte ich sehen dass du das direkt dem Polizisten sagst in Bayern.

Da gehe gerne mit was er dir dann sagt.

Ich finde sowas ist ASOZIAL.
Mein Zitat, mein Spruch kopieren nicht erlaubt. Urheberrecht.
Wahre Liebe gibt es, das ist die Motorenliebe.
(Natürlich ab 6 Zylinder am liebsten Sauger.)
Autor: mb100
Datum: 15.05.2014
Antwort:
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Zitat:


Ich komme aus bayern da ist bulle kein schimpfwort :-p

(Zitat von: Don Vito Santorini)




... und ein Franke ist er auch noch. Ich habs befürchtet. Und werd mich heut deswegen in den Schlaf weinen. Nicht nur weil er als Franke Intelligenzverweigerer spielt, sondern auch, weil er nicht zwischen Franken und Bayern unterscheiden kann.


Die Passendste aller passendsten Quellen wäre btw. nicht die Verlinkung auf ne private HP, sondern auf nen Gesetzestext. Ich muss selbst mal gucken, wo das steht; meine Gesetzestexte stehen im Büro.

Was natürlich auch noch gesagt werden muss: die TÜV-Überziehung ist für eine Mitschuld grundsätzlich unerheblich, wenn durch eine rechtzeitig erfolgte Hauptuntersuchung der Unfall weder hätte gemildert noch hätte verhindert werden können. Also: angenommen, die Bremsen sind hin und dies wäre bei der HU rausgekommen, dann wäre ne Mitschuld denkbar.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Don Vito Santorini
Datum: 15.05.2014
Antwort:
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Ahh asozial, geistig unterm horizont fliegender anti bazi aus franken. Finde ich amüsant. Hat jemand noch eine idee wer ich sein könnte? Oder muss ich ein paar gesellschaftsstraßensalafistischenazistudenten aus facebook einladen um noch irgendwelche vermutungen auf zu stellen. Wenn jemand probleme hat, schreibt mir doch eine pn (persöhnliche nachricht) um mit mir darüber zu diskutieren und überlasst den thread seinem schicksal.

Bearbeitet von: Don Vito Santorini am 15.05.2014 um 22:40:35

Bearbeitet von: Don Vito Santorini am 15.05.2014 um 22:51:08
Ich steh auf dicke Ärsche und vier Ringe.
Autor: shgfa
Datum: 16.05.2014
Antwort:
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Hier kannst echt schreiben und verlinken was du willst es glaubt dir keiner.

Echt traurig geworden....
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
Autor: angry81
Datum: 16.05.2014
Antwort:
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Und jetzt bitte wieder zurück zum Thema




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