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Verkehrs"unfall" ? - Geplaudere

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Beitrag von: shadowz
Date: 04.05.2014
Thema: Verkehrs"unfall" ?
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Hallo Leute, ich weiss nicht ob ich hier richtig bin aber ich habe mal eine Frage wo ich gerne paar Meinungen hören will. Es geht um einen beihnahe Unfall.

Es ist schon lange her, es war im Januar. Uhrzeit ca 23Uhr.
Ich fuhr auf einer Straße mit ca 35-45 Kmh, 1 Spur in jede Richtung, hinter mir fuhr ein Linienbus. Im Innenspiegel sah ich den Bus ca 30 Meter hinter mir. Ich kam auf eine Kreuzung mit versetzten Seitenstraßen.

Jetzt kommts, ich wollte in die linke Straße einbiegen, schaute in den Seitenspiegel und setzte den Blinker. Ich habe deutlich einen Scheinwerfer vom Bus gesehen und bin davon ausgegangen dass es der linke SW ist und dachte der Bus ist dierekt hinter mir. Habe angefangen langsam das Lenkrad einzuschlagen und als ich den Schulterblick machte stellte ich fest dass der Bus bereits im Überholmanöver ist. Mein Auto stand nicht quer, mein lenkrad war minimal eingeschlagen. Als ich den Bus sah, schlug ich natürlich sofort das Lenkrad in die andere Richtung, Blinker ging natürlich aus, der Bus bremste stark. Es kam NICHT zum Unfall. Ich dachte mir gott sei dank ist nichts passiert. Hab das Auto abgestellt und sah dass der Bus immer noch da stand.
Anscheinend hat sich jemand im Bus auf den allerwertesten gesetzt beim Bremsvorgang.

Ich hatte also im Außenspiegel nicht den linken Scheinwerfer gesehen sondern schon den Rechten als der Bus beim Überholen war. Aber ich dachte der Bus sei noch direkt hinter mir.

Der Busfahrer hat Polizei und Feuerwehr angerufen. Ist verstädnlich, er ist ja auch dazu verpflichtet. Das Unfallopfer wurde vorsichtshalber mitgenommen obwohl er keine ersichtlichen Verletzungen hatte.

Es saßen genau 3 leute im Bus, 2 sassen ganz hinten und einer sass in der mitte. Auf einmal behaupten die alle dass ich nicht geblinkt habe. Die Polizei hat alles aufgenommen. Rechtschutz hat mir einen Zivilrechtanwalt zugeteilt.

Nach paar Wochen kam ein Brief mit dem Vorwurf Fahrlässige Körperverletzung O.O Wir haben Widerspruch eingelegt und das Verfahren wurde eingestellt. Aber nur über die Körperverletzung.

Dann kam eim Brief mit Verwarnung dass ich nicht geblinkt habe, haben auch Widespruch eingelegt.
Daraufhin kam ein Brief mit der Verwarnung dass ich auf den Verkehr nicht geachtet habe, von Blinken keine Rede.

Das Problem ist, dass dieser Vorfall meiner Versicherung gemeldet wurde und die gehen auf nummer sicher und werden mich nächstes jahr rückstufen, obwohl es nicht sicher ist dass ich schuld war.

In meinen Augen war der Busfahrer schuld da er ein gefährliches Überholmanöver vollzogen hat. Laut StvO darf man nur Überholen wenn man zu jeder Zeit niemanden gefährdet und es auch ohne Risiko zu ende bringt. In meinen Augen hat er genau das ignoriert. Es war abends, dunkel, Bäume und geparkte autos verdeckten die Sicht auf die Kreuzung, da hätte jederzeit jemand rausfahren können.

Es geht schon seit Monaten so, ich weiss nichtmal ob jemand überhaupt verletzt wurde. Polizei lässt immer noch nicht in die Akte einsehen. Was soll ich bloss machen. Es kann doch nicht sein dass ich rückgestuft werde obwohl der Busfahrer fahrlässig gehandelt hat!

Tut mir leid für den langen Text aber ich brauche paar Unbeteiligte die mir weiterhelfen.


Antworten:
Autor: angry81
Datum: 04.05.2014
Antwort:
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Hast Du nen Anwalt? Wenn nicht dann sofort hin. Laiendenken ist in solchen komplexen Fällen immer fehl am Platz.
Autor: shadowz
Datum: 04.05.2014
Antwort:
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Ja Zivilrechtanwalt wurde mir zugewiesen durch ARAG. Jedoch habe ich das gefühl dass er nichts macht. Und im Verkehrsrecht kennt er sich bestimmt nicht aus.
Autor: Darokk
Datum: 04.05.2014
Antwort:
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Ehm blöd Situation. Ich Denkmal du warst alleine unterwegs, falls der Busfahrer und die 3 Insassen wobei die ganzen hinten gar nichts sagen können da sie wahrscheinlich nichts gesehen haben.
Nun ist leider die Situation deine Aussage steht gegen mindestens 1 dem Busfahrer wenn jetzt der/ die "geschädigte" auch aussagt das du nicht geblinkt hast dann sieht es schlecht aus.
Wenn Aussage gegen Aussage steht also 1 zu 1 dann kann man das nicht klären und wird eingestellt sollte aber noch jemand " behaupten " du hast nicht geblinkt dann steht deine Aussage gegen 2 und somit ist die Rechtslage das du nicht geblinkt hast.
Selbst wenn du geblinkt hast was ich nicht leugne, nur leider ist das Rechtssystem so.

MfG
Autor: shadowz
Datum: 04.05.2014
Antwort:
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Auch wenn er schon vorher Fahrlässig gehandelt hat ? O.O Dann darf ich also meiner Versicherung Geld in die Tasche stecken obwohl der Busfahrer schuld war.
Autor: shadowz
Datum: 04.05.2014
Antwort:
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Die Verwarnung wegen Blinken ist kein Problem, ich bezahle gern 35€ wenn die aber ihm die Schuld geben für die Verletzung und das aufrücken der Feuerwehr.

Es geht ja darum dass er zuerst fahrlässig gehandelt hat und zuerst die Sorgfaltspflicht verletzt hat.
Autor: Pat91
Datum: 04.05.2014
Antwort:
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Du kommst nicht zufälliger weise aus Kassel oder? Weil ich gerade ein ganz eigenartiges Déjà-vu Erlebnis hab.

Den die Situation ist fast so wie du sie beschreibst. Hab davon nur gehört aber was rausgekommen ist k.A.
Autor: shadowz
Datum: 04.05.2014
Antwort:
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Ne bin aus München...

Schade dass du nicht weisst wie es ausgegangen ist, ich kann überhaupt nicht einschätzen wie es ausgeht.

Bearbeitet von: shadowz am 04.05.2014 um 21:25:13
Autor: sm0kk
Datum: 04.05.2014
Antwort:
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wenn 4 leute aussagen, kann es auch vorkommen dass die sich untereinander widersprechen.
lass den anwalt machen, du sagst er hat noch keine akteneinsicht erhalten. also kann er auch nichts machen.
ansonsten such dir nen anderen. arag wird dir auch einen speziell für verkehrsrecht geben. bzw hast du sogar freie wahl zu wem du gehst.
"Wer sich an das Absurde gewöhnt hat, findet sich in unserer Zeit gut zurecht."
Eugène Ionesco
Autor: mb100
Datum: 04.05.2014
Antwort:
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Zitat:


wenn 4 leute aussagen, kann es auch vorkommen dass die sich untereinander widersprechen.

(Zitat von: sm0kk)




Und wenn vier Leute das absolut Identische sagen (inkl. gewisser Details), wirkt es abgesprochen.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: STAGE 2
Datum: 05.05.2014
Antwort:
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Überholen im Kreutzungsbereich?

Before you diagnose yourself with Depression or Low Selfesteem, first make sure you are not infact, just Surrounded by Assholes
Autor: Schnetz84
Datum: 05.05.2014
Antwort:
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Ich war in einer gleichen Situation. Wollte links abbiegen (kein Kreuzungsbereich), Rückspiegel, Seitenspiegel und schon war der Spiegel ab. Der andere VT wollte keine Polizei (Probezeit) und hat hat zugegeben, dass er meinen Blinker gesehen hat...er dachte, ich wollte überholen.

Als die Polizei dann vor Ort war kam das böse Erwachen für mich "Rückwärtigen Verkehr nicht beobachtet, Punkte und Geld weg." Da hat der Blinker auch nichts gebracht.
Autor: shadowz
Datum: 05.05.2014
Antwort:
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Ich hoffe bei mir wird es nicht so sein da es eine Kreuzung war und es nicht zum Unfall kam.
Autor: Schnetz84
Datum: 05.05.2014
Antwort:
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War das wirklich eine Kreuzung? Am besten noch mit Haltelinien. :D
Autor: shadowz
Datum: 05.05.2014
Antwort:
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Ne nicht so eine Kreuzung. Es gab keine Linien. Wir fuhren auf einer Vorfahrtstr und er überholte in Höhe von seitenstrassen mit 30er Zone. Die Einfahrten waren aber nicht einsehbar durch geparkte Autos.


Autor: Papa76
Datum: 05.05.2014
Antwort:
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Irgendwie fehlt mir die Vorstellung, was du damit meinst:

Zitat:


Ich kam auf eine Kreuzung mit versetzten Seitenstraßen.
(Zitat von: shadowz)





Zitat:


Ne nicht so eine Kreuzung. Es gab keine Linien. Wir fuhren auf einer Vorfahrtstr und er überholte in Höhe von seitenstrassen mit 30er Zone.
(Zitat von: shadowz)




Meinst du eine richtige Kreuzung oder meinst du eine Vorfahrtsstraße, in die links und rechts Seitenstraßen einmünden die sich nicht direkt gegenüber befinden sondern versetzt münden?

Mal unabhängig davon darf man auch innerorts überholen auch wenn aus den Seitenstraßen Verkehr kommen könnte (ob das man das auch tun sollte steht auf einem anderen Blatt). Denn dieser einfahrende Verkehr hat sich in beide Richtungen zu vergewissern, dass gefahrlos in die vorfahrtsberechtigte Straße eingefahren werden kann, auch beim rechtsabbiegen. Eben aus diesem Grund: Auf der Vorfahrtsstraße könnte z.B. ein Überholvorgang stattfinden.

Aus meiner Sicht hast du die Situation herbeigeführt, weil du den Schulterblick zu spät gemacht und den rückwärtigen Verkehr nicht beachtet hast. Ich verstehe auch nicht ganz, weshalb du nur in den Außenspiegel geschaut hast und nicht in den Innenspiegel? Fehlt der oder war der gerade in Schminkposition? Gerade bei Dunkelheit sieht man doch recht deutlich, wenn ein Scheinwerferpaar näher kommt und nach links aus dem Innenspiegel wandert.

Bearbeitet von: Papa76 am 05.05.2014 um 14:32:37

In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Autor: shadowz
Datum: 05.05.2014
Antwort:
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War eine Vorfahrtstr in die 2 Seitenstr. einmünden. Ich habe in auch in den innenspiegel geschaut. Ganz am Anfang. Der Bus kam aber sehr schnell an mich ran und sofort wollte er überholen. Dann Seitenspiegel, dann schulterblick. Wann soll man denn sonst schulterblick machen?

Wenn ein Auto 20m vor mir iwo bremst und ich aus Angst Vollbremsung mache und meine Insassen verletzten sich kann ich auch den anderen dafür schuldig machen?
Autor: Don Vito Santorini
Datum: 05.05.2014
Antwort:
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Ich will jetzt nicht blöd klingen oder beleidigend wirken, aber wie schaft man das, dass der bus ein überholmanöver ansetzen muss? Mich hat in den ganzen 11 jahren der straßenzugehörigkeit noch nie ein bus überholt. Wenn man widerlegt zu langsam fährt kann es auch dazu kommen das man ein verkehrshindernis darstellt und das wird oftmals angekratzt da der bus sich nach zeitplänen halten muss.
Ich steh auf dicke Ärsche und vier Ringe.
Autor: Don Vito Santorini
Datum: 05.05.2014
Antwort:
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Die geschichte (sei mir nicht böse) klingt für mich komisch da laut stvo die Insassen in einem bus sogar angeschnallt sein müssen es sei denn es ist son stadtbus. Eher bekommt der busfahrer einen auf den sack.
Ich steh auf dicke Ärsche und vier Ringe.
Autor: shadowz
Datum: 05.05.2014
Antwort:
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Ja eben. ich stand ja nichtmal, ich fuhr normal. Vllt war er verspätet oder sowas keine ahnung, jedenfalls habe ich keinerlei anzeichen gemacht dass ich vorhabe stehen zu bleiben oder sonst etwas was seinen Überholvorgang rechtfertigen würde.

Ist es nicht so dass er durch seinen Beruf mehr Verantwortung trägt durch die insassen?
Autor: mb100
Datum: 05.05.2014
Antwort:
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Und dass der Bus nicht auch abbiegen wollte ist nicht denkbar? Bzw. hat der Busfahrer gesagt, dass er überholen wollte?

Mir kommt die Geschichte auch so spanisch vor, dass sie mir sogar schon portugiesisch vorkommt...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Papa76
Datum: 05.05.2014
Antwort:
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Zitat:


War eine Vorfahrtstr in die 2 Seitenstr. einmünden. Ich habe in auch in den innenspiegel geschaut. Ganz am Anfang. Der Bus kam aber sehr schnell an mich ran und sofort wollte er überholen. Dann Seitenspiegel, dann schulterblick. Wann soll man denn sonst schulterblick machen?
(Zitat von: shadowz)




Beantwortet meine Frage immernoch nicht. Evtl. mal ne kleine Skizze fertigen und hier einstellen.

Zitat:


Wenn ein Auto 20m vor mir iwo bremst und ich aus Angst Vollbremsung mache und meine Insassen verletzten sich kann ich auch den anderen dafür schuldig machen?
(Zitat von: shadowz)




Nene, nicht anfangen zu konstruieren. Wenn du bei 20m Abstand ne Vollbremsung machen musst,

-dann war entweder dein Sicherheitsabstand im Verhältnis zur gefahrenen Geschwindigkeit zu gering
oder
-du hast da was mit dem vorausschauenden Fahren missverstanden*
oder
-du bist insgesamt sehr impulsiv beim Autofahren.

Und wenn sich Insassen eines PKW bei einer Vollbremsung verletzen, war da auch noch was mit einer Anschnallpflicht.


*vorauschauendes Fahren heißt übrigens nicht, seinem Vordermann mit nem Meter Linksversatz möglichst nahe hinterherzufahren um auch das 17. Auto weiter vorn in der Schlange zu sehen (nicht gegen dich, nur als allgemeine Anmerkung zu verstehen).

Bearbeitet von: Papa76 am 05.05.2014 um 19:51:13

In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Autor: shadowz
Datum: 05.05.2014
Antwort:
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Hab schnell ne Skizze gemacht. Aber ohne eine Zusammenstoß kann man doch nicht von einem Unfall sprechen oder?


[URL=http://www.directupload.net][/URL]
Autor: shadowz
Datum: 05.05.2014
Antwort:
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Hat denn ein Lienienbusfahrer die gleiche Sorgfaltsplicht wie ein normaler PKW fahrer? Oder trägt er in solchen Fällen höhere Verantwortung.

Ich bin auch mit Teilschuld zufrieden und würde auch die Kosten von der Versicherung auch selbst übernehmen wenn die nicht zu hoch sind. Aber wenn ich alleine als Schuldig gesprochen werde dann sind es bestimmt paar tausend €. Und es gab ja nichtmal einen Blechschaden. Echt eine blöde Situation...
Autor: Papa76
Datum: 05.05.2014
Antwort:
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Zitat:


Hab schnell ne Skizze gemacht. Aber ohne eine Zusammenstoß kann man doch nicht von einem Unfall sprechen oder?
(Zitat von: shadowz)




Du verrennst dich da in etwas. Wenn ich zum überholen ausschere und dabei jemanden gegen den Baum dränge der mich gerade überholt, dann brauchts auch keine Berührung und ich bin trotzdem Unfallverursacher (sofern sich der andere regelkonform verhalten hat, verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung usw. mal außen vor).

Und sorry, aus deiner Skizze kann ich keinen Grund erkennen, weshalb der Bus nicht hätte überholen dürfen.

In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Autor: shadowz
Datum: 05.05.2014
Antwort:
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Auch wenn ich normal gefahren bin ohne ihm einen Grund zu geben mich zu überholen? Ich führ ja Ca 45kmh
Autor: shiddy
Datum: 06.05.2014
Antwort:
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Sind das denn auch zwei Spuren, auf denen ihr fahrt? Wenn ja, warum sollte er nicht überholen dürfen? Er kann auch ganz normal neben dir fahren, wenn er das möchte.
Autor: shadowz
Datum: 06.05.2014
Antwort:
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2 spurige str mit einer Spur in jede Richtung
Autor: Don Vito Santorini
Datum: 10.05.2014
Antwort:
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Hättest warten müssen, spätestens da wo dein grüner strich aufhört, und sich langsam hinter dem bus einordnen. Aber las gerade das der bus auf der gegenfahrbahn war also ging der fehler eher vom busfahrer aus ich dachte erst das beide fahrspuren in einer richtung führen. Der busfahrer war nicht aufmerksam und hat dein blinkzeichen übersehen oder ab einer bestimmten höhe des uberholvorgangs nicht zu sehen war. Das heist du hast ebenfalls zu spät geblinkt. Innenspiegel aussenspiegel dann blinker setzen, ist der bus am überholen und das zu nahr an deinem fahrzeug war das kein vorrausschauendes fahren beider seits.
Bearbeitet von: Don Vito Santorini am 10.05.2014 um 11:33:53

Bearbeitet von: Don Vito Santorini am 10.05.2014 um 11:44:42
Ich steh auf dicke Ärsche und vier Ringe.
Autor: Marco535
Datum: 10.05.2014
Antwort:
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Also ich weiß ja nicht. Mir kommt das alle bisserl komisch vor.

So wie Du es geschildert hast, lag sicherlich ein Fahrfehler von Dir vor. Durch diesen Fahrfehler musste ein Bus stark bremsen.

Wenns nun aber angeht, dass bei jedem Fahrfehler eines Verkehrsteilnehmers dieser damit Rechnen muss, Bußgelder und Rechnung von wem oder was auch immer zu kassieren, wirds bald deutlich leerer auf den Straßen, weil sich die hälfte der Leute dann kein Auto mehr leisten können.

Was mich auch etwas stutzig macht, es war 3 vielleicht sogar 4 Leute im Bus. Wieso wird da einer verletzt, nur weil der Bus bremsen musste?! Dann hat doch wohl auch der Passagier irgendwas falsch gemacht. Ein Fahrzeug muss doch bremsen können, ohne dass die Passagiere (oder auch andere Ladung) bei einer Vollbremsung Schaden nimmt.
Autor: Vlad667
Datum: 14.05.2014
Antwort:
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Meiner Meinung nach MUSS es nicht unbedingt ein Fahrfehler von Dir sein.
Wie schnell warst Du unterwegs?

Habe da nämlich sowohl Linien- als auch Reisebusse erlebt, die innerorts locker 80 gefahren sind... und das nicht nur ein mal.

Und wenn Du Normaltempo gefahren bist und er schon überholt, muss er es ziemlich eilig gehabt haben.

Die Frage wäre in diesen Fall wie man das noch nachweisen kann........ Evtl durch eine Tachoscheibe?!?
Autor: B3AM3R
Datum: 14.05.2014
Antwort:
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Wenn das die Gegenfahrbahn ist, hat der Bus da nix verloren. Und wenn sich einer verletzt hat, stand er im Bus. Alles eigentlich nicht dein Problem.
Hast du Verkehrsrechtsschutz? Anwalt übergeben und du wirst sehen wie schnell sich das erledigt hat.
Ich finde die Story ansich schon ein wenig skurril.
less traction - more action!

EAT/SLEEP/DRIFT
Autor: M-Power3
Datum: 14.05.2014
Antwort:
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Ich sehe das so als ob das eine ganz normale Straße ist mit einer spur in jede Richtung. Und der Busfahrer hat vermutlich dein Blinken übersehen und dachte sich da kein Gegenverkehr kommt kann er auf die Gegenfahrbahn wechseln um Abzubiegen . Und wenn es so war Trift dich keine schuld.

MfG
Autor: shadowz
Datum: 17.05.2014
Antwort:
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Danke für eure Antworten, die Sache ging natürlich sofort zum Anwalt. Das zieht sich aber schon seit fast 5 Monaten ohne Fortschritt.
Ich fuhr Ca 40-45 kmh. Ich habe nämlich auch das Gefühl dass er zu schnell war, warum sollte er sonst mich überholen.

Und verletzt hat sich der jenige der stand.
Autor: shadowz
Datum: 25.09.2014
Antwort:
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Ich melde mich wieder zurück. Ich wollte hier aufklären wie es ausgegangen ist. Vielleicht interessiert es jemanden.

Heute war das Gerichtsverfahren, 10min. Gegen mich wurde alles eingestellt. Der Richter meinte zum Busfahrer, dass er Glück hat als Zeuge hier zu sein, und nicht andersrum. Er hat in einer unklaren Verkehrslage überholt.

Bearbeitet von: shadowz am 25.09.2014 um 15:39:17
Autor: angry81
Datum: 25.09.2014
Antwort:
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Glückwunsch und Glück gehabt. Recht haben und Recht bekommen sind immer zwei Paar Schuhe. Jetzt klagst Du zivilrechtlich nehm ich an, oder?
Autor: shadowz
Datum: 25.09.2014
Antwort:
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Ich nicht. Es kann sein dass der Insassen gegen mich klagt, wird aber schwer, da ich unschuldig bin.
Endlich ist das alles vorbei...
Autor: B3AM3R
Datum: 25.09.2014
Antwort:
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Glückwunsch! :)
less traction - more action!

EAT/SLEEP/DRIFT




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Ende des Themas

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