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Beitrag von: aggrofr3ddy Date: 25.04.2014 Thema: Arbeitsrechtliches Wer kennt sich aus ---------------------------------------------------------- Servus zusammen Folgendes Szenario Ich habe eine Arbeitswoche von 40 Stunden. Regelmäßige Arbeitszeit von Montag bis Freitag. Manchmal Samstag. Nun tritt Folgender Fall ein: Feiertag ist der Freitag Ich muss von 03:00 Uhr bis 06:00 in die Arbeit. Nachtzuschlag bekomme ich Ausgleichsruhetag ist laut meinem Arbeitgeber Samstag = 8 Stunden Da ich mein Pensum am Freitag schon voll habe werden mir diese Stunden nicht dazugerechnet? Fall 2 Feiertag ist Donnerstag Ich muss wieder von 03:00 bis 06:00in die Arbeit Nachtzuschlag bekomme ich hier auch. Ausgleichsruhetag ist der Freitag. Darf ich den Freitag somit als 8 Stunden Tag anrechnen? Gruß Bearbeitet von: aggrofr3ddy am 25.04.2014 um 20:12:48 Bearbeitet von: aggrofr3ddy am 25.04.2014 um 20:13:47 |
Autor: morty325i Datum: 25.04.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- allgemein gilt eine Arbeitswoche darf bis zu 48h betragen aber nicht länger als 10h pro tag (REINE Arbeitszeit) hast du eine Woche die von Montag - Freitag geht und du solltest mal den Samstag/Sonntag zur Arbeit antreten dann steht dir ein gesetzlicher Ruhetag zur Verfügung soweit so gut ... gehst du jetzt sozusagen von Montag-Donnerstag und sollst den Samstag ebenfalls zur Arbeit steht dir ja der Freitag zu als Ruhetag (sofern der Sonntag frei ist) Es müssen ebenso immer mindestens 11h zwischen einer Schicht liegen als Ruhezeit ich hoffe ich konnte dir anhand dieser tatsachen ein wenig helfen mfg Durch BMW lernen Menschen was es bedeutet vernünftige Autos zu fahren |
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