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Motorschaden nach Privat Verkauf was tun? - Geplaudere

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Beitrag von: sanjagt
Date: 22.04.2014
Thema: Motorschaden nach Privat Verkauf was tun?
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 22.04.2014 um 13:47:44 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.

Hallo ich habe meinen 3er vor knapp 2 Wochen verkauft jetzt meldet sich der Käufer, dass der einen Motorschaden hat und mit einem Gutachter und Anwalt gegen mich Schritte einleiten will. Ich habe damals den Motor selber neu abgedichtet und lange lief es ohne Probleme. Da ich was größeres suchte wegen nachwuchs habe ich den Privat verkauft und alle bekannten Mängel genannt Rost usw. Der wagen hatte beim Verlauf knapp 310000km. Kaufvertrag wurde abgeschlossen mit Mängel und dem Satz keine Garantie gewährleistung Rückgabe recht usw ihr wisst was ich meine. Laut Werkstatt hieß es der wagen wurde nicht sach gemäß zusammen gebaut. Aber wie soll das gehen nach dem Umbau war alles gut der lief echt ruhig und zog wieder gut durch. Kann der Käufer mir was anhaben ?

Lg

Bearbeitet von: angry81 am 22.04.2014 um 13:47:44
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Antworten:
Autor: angry81
Datum: 22.04.2014
Antwort:
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Zitat:


Die Rechtslage ist einfach: Wenn der Käufer nachweisen(!) kann, dass der Verkäufer vondem Schaden wusste, kann er den VK wegen arglistiger Täuschung vor Gericht zerren, bzw. den Kauf rückabwickeln.





Lass ihn reden...abwarten und Tee trinken.

Hast Du von dem durch dich revidierten Motor erzählt oder das auch festgehalten?

Bearbeitet von: angry81 am 22.04.2014 um 13:34:30
Autor: abbi87
Datum: 22.04.2014
Antwort:
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Moin
Also aufgrund der Tatsache das du ohne Garantie und gewährleistung verkauft hast ind die Mängel genannt hast kann er dir eigentlich nix.
Ist er probe gefahren?
310000km ist ja auch nicht wenig....
Er droht mit anwalt?
Droh zurück...
Ich schreibe immer rein gekauft wie gesehen...
Wieviel ist er damit gefahren?
Ich sag mal so hat er pech gehabt du hast ein kaufvertrag mit gemeldeten Mängel icb denke das du dir keine sorgen machen musst

Viel Glück
Autor: sanjagt
Datum: 22.04.2014
Antwort:
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Der hat den wagen fast eine Stunde gefahren mit mir Autobahn Land Stadt. Nach Ner Woche sagte er er sei zu Frieden der läuft wunderbar usw.
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Autor: angry81
Datum: 22.04.2014
Antwort:
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Zitat:


Der hat den wagen fast eine Stunde gefahren mit mir Autobahn Land Stadt. Nach Ner Woche sagte er er sei zu Frieden der läuft wunderbar usw.

(Zitat von: sanjagt)




Du hast ihn besten Wissens und Gewissen verkauft. Und mal ehrlich, mit ü 300.000km kann sowas schon sein.....
Autor: sanjagt
Datum: 22.04.2014
Antwort:
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Ja eben. Und wer weiss was er mit dem wagen gemacht hat.
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Autor: Maestro_328i
Datum: 22.04.2014
Antwort:
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haha, auch nicht schlecht

in zukunft hole ich mir auch die autos mit den meisten km und klage den verkäufer dann noch wegen einem motorschaden
Autor: abbi87
Datum: 22.04.2014
Antwort:
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Moin
Also aufgrund der Tatsache das du ohne Garantie und gewährleistung verkauft hast ind die Mängel genannt hast kann er dir eigentlich nix.
Ist er probe gefahren?
310000km ist ja auch nicht wenig....
Er droht mit anwalt?
Droh zurück...
Ich schreibe immer rein gekauft wie gesehen...
Wieviel ist er damit gefahren?
Ich sag mal so hat er pech gehabt du hast ein kaufvertrag mit gemeldeten Mängel icb denke das du dir keine sorgen machen musst

Viel Glück
Autor: Krischi23
Datum: 22.04.2014
Antwort:
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Also ein Auto mit 300000Km kaufen und dann wegen einem Motorschaden gleich den Anwalt anrufen...manche Leute schämen sich für garnichts. Billig soll das Auto sein aber für die Rechtschutz ist immer Geld da.
Autor: angry81
Datum: 22.04.2014
Antwort:
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Zitat:


... gleich den Anwalt anrufen...

(Zitat von: Krischi23)




Hat er nicht mal, wetten? ;)
Autor: Heckpropeller
Datum: 22.04.2014
Antwort:
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Vor 2 Wochen...da passiert nichts. Keine Angst. Ist leider gängige Praxis....je billiger die Autos,desto lästiger die Käufer.
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Autor: B3AM3R
Datum: 22.04.2014
Antwort:
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Bleib mal locker. Bei Privatkauf hast du jetzt eh kaum noch Verpflichtungen. Und da das Auto 310tkm hat und nicht 31tkm kann er dir gar nix. Das ist sein Pech. Damit muss man rechnen wenn man ein so altes Auto mit so viel km kauft. Wenn er Neuwagengarantie will, muss er einen kaufen.
less traction - more action!

EAT/SLEEP/DRIFT
Autor: phil_e36
Datum: 22.04.2014
Antwort:
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Interessant wäre, was der Käufer denn eigentlich nun von dir möchte?
Das hast du noch gar nicht geschrieben. Möchte er das Fahrzeug zurückgeben oder möchte er Geld?
Ich vermute letzteres, ist doch wie schon gesagt eine gängige Masche. Würde mich nicht weiter damit beschäftigen.
Autor: Greis²
Datum: 22.04.2014
Antwort:
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WAR BEI MIR AUCH SO!

X5 verkauft mit 115tkm und nach 5 Monaten Motorschaden (M54B30!!!) und der Vogel macht ne Welle.
War auch erst etwas verunsichert.
Hab ihm dann gesagt, wenn er was will soll er mit nem Anwalt kommen.

Bis heute (über 1 Jahr her) nichts. :-)
Autor: sanjagt
Datum: 22.04.2014
Antwort:
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Er will das auto zurück bringen und sein Geld haben aber seh ich so aus wie ein Händler der Autos verkauft und kaputt zurück nimmt. Ich kann damit nichts mehr anfangen. Der wagen läuft auf 3 Zylinder schon heisst es Motor schaden ich denke zünd kabel oder spule.
Frage mich was sein Anwalt dazu sagt oder ihn noch auslacht .
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Autor: B3AM3R
Datum: 22.04.2014
Antwort:
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sein Anwalt sagt erstmal danke für die 200€ fürs Gespräch und da sagt er dann das man da leider nichts machen kann. ^^ :)
Lass in labern und bleib entschlossen, du bist im Recht.
Die Garantie ist 1996 abgelaufen und Ende.
less traction - more action!

EAT/SLEEP/DRIFT
Autor: BlackPJ80
Datum: 22.04.2014
Antwort:
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310000km - da kann Dir keiner mehr was anhaben .... Bleib ruhig
"Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben."
Autor: dextromath
Datum: 22.04.2014
Antwort:
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Und selbst wenn der wagen nur 10tkm runter hätte, hätte er kein Abspruch auf Nachbesserung, Rückgabe oder sonstiges. Du hast den Wagen Privat verkauft ohne Garantie oder Gewährleistung und die Angaben nach bestem Gewissen auf einem Kaufvertrag festgehalten.

Fazit: solche Leute immer machen lassen ;)
Im Endeffekt sind die um die Anwaltskosten ärmer ;) - falls ers wirklich durchzieht ^^
Autor: bmw-stylerhk2
Datum: 23.04.2014
Antwort:
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Seht das mal alle nicht so locker!
Wenn der Käufer nachweisen kann das der Fehler schon zum Kaufdatum bestand muss der Verkäufer das Fahrzeug zurück nehmen egal wieviel km er schon hat! Bsp. Gutachter stellt fest das der Motor schon vor. ca. 10.000km als er ihn verkauft hatte diesen Fehler hattet schon ist Feierabend! Arglistige Täuschung heißt komplette Rückabwicklung des Kaufes!
Ähnliches Bsp. hatte ich selbst, Fahrzeug nach 3 Jahren mit Oberlandesgericht etc. zurück genommen und vollen Kaufpreis inkl. Zinsen und Gerichtskosten gezahlt=also so einfach wie hier alle schreiben ist es nicht! Egal ob gekauft wie gesehen,ohne Gewährleistung und Sachmängelhaftung etc. Versuch dein Glück und kläre es mit Ihm!
Autor: B3AM3R
Datum: 23.04.2014
Antwort:
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Wenn sich ein käufer nach 2-3 Wochen meldet weil es laut bumm gemacht hat und er nen Motorschaden hat, dann kann es nicht vorher gewesen sein.
Und mit dem Text " ich hab nen Motorschaden " kommt man auch nicht weiter. Erstmal genaue Diagnose und dann aufstand machen.
Und ich könnte jetzt schon wetten dass es nur halb so wild ist und der Sparfuchs von Käufer sich jetzt nur über 100€ Reparatur nass macht bei nen 300tkm Auto.
less traction - more action!

EAT/SLEEP/DRIFT
Autor: knax
Datum: 23.04.2014
Antwort:
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Zitat:


Seht das mal alle nicht so locker!
Wenn der Käufer nachweisen kann das der Fehler schon zum Kaufdatum bestand muss der Verkäufer das Fahrzeug zurück nehmen egal wieviel km er schon hat! Bsp. Gutachter stellt fest das der Motor schon vor. ca. 10.000km als er ihn verkauft hatte diesen Fehler hattet schon ist Feierabend! Arglistige Täuschung heißt komplette Rückabwicklung des Kaufes!
Ähnliches Bsp. hatte ich selbst, Fahrzeug nach 3 Jahren mit Oberlandesgericht etc. zurück genommen und vollen Kaufpreis inkl. Zinsen und Gerichtskosten gezahlt=also so einfach wie hier alle schreiben ist es nicht! Egal ob gekauft wie gesehen,ohne Gewährleistung und Sachmängelhaftung etc. Versuch dein Glück und kläre es mit Ihm!

(Zitat von: bmw-stylerhk2)





Moin. Genau vor so einer scheisse hätte ich schiss. Darf ich fragen was es für ein Defekt war und woran die Richter fest gemacht haben dass du (oder dein gegenüber) getäuscht hast?
Autor: bmw-stylerhk2
Datum: 23.04.2014
Antwort:
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Das war ein ewiges Prozedere...
1 Instanz habe ich gewonnen!
Dann hat der Käufer Widerspruch eingelegt!
Nun waren weitere 3 Gerichtstermine bis ein Gutachten vom Oberlandesgericht festgelegt bzw. veranlasst wurde.
Der Gutachter stellte an Anlasser:):) fest, dass es ein schleichender Prozess war der zum Defekt geführt hat, somit hätte ich beim Verkauf schon davon gewusst! Somit hatte er den Anlasser zerlegt und dadurch den Nachweis erbracht! Als ich das vorm OLG gehört hatte dachte ich mir selbst aufgrund eines defekten Anlassers das Auto wandeln!? Ich war mehr als entsetzt!!! Wo ist da noch Gerechtigkeit! Somit musste ich von 6000€ Verkaufspreis mit Gerichtskosten etc. 14500€ für alles zahlen und das Auto noch über 1400km selbst wieder zu mir holen! Seitdem habe ich gelernt recht haben und recht bekommen sind zwei unterschiedliche Schuhe, verkaufe ein Auto nie wieder Privat!! Obwohl im Text unter Auschluss allem usw vermerkt war!!!
Autor: knax
Datum: 23.04.2014
Antwort:
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Da fällt mir nichts mehr zu ein....

Wegen dem Anlasser?!? Was ist das denn geiles? Also im umkehrschluss bedeutet das ja, dass ich jedem Vorbesitzer vor den Koffer scheißen kann wenn ich nir will.


Autor: mb100
Datum: 23.04.2014
Antwort:
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Was Ihr, bmw-stylerhk2 (also Du und Dein Anwalt) in dem Verfahren damals ein wenig verpennt habt, war die Geschichte mit der Parteiherrschaft im Zivilverfahren. Will sagen: bereits ab dem Punkt, als das Verfahren zum OLG ging, hätte ich an Deiner Stelle mir nen eigenen Gutachter besorgt - und nicht darauf gewartet, dass das Gericht irgendwann mal ein Gutachten anordnet. Klar: die Kiste stand in dem Moment beim Käufer (1400 km weit weg), aber auch da lässt sich was drehen.
Und auch an der Anlasser-Geschichte (also "schleichender Prozess - hättest Du merken müssen") hätte man möglicherweise noch was drehen können. Da seid Ihr vielleicht zu schnell eingeknickt. Weiss ich nicht; ich war nicht dabei.

Der Punkt ist halt auch der: ein Zivilverfahren kann man schon allein über die Art und Weise, wie man es führt, verlieren. Das ist das Gefährliche an der Geschichte - und der Grund, warum ich im Zivilverfahren nie ohne Anwalt auftreten würd. Und grad bei so technischen Dingen wirds halt vor Gericht gefährlich; die, die da vorn sitzen und entscheiden, sind üblicherweise Juristen - und keine Techniker mit technischem Sachverstand. Und natürlich dürfen sie (Parteiherrschaft...) nur das nutzen, was die Parteien vorbringen. Deswegen ham die auch ewig gebraucht, bis sie ein Gutachten angeordnet haben...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: bmw-stylerhk2
Datum: 23.04.2014
Antwort:
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Ja wegen Anlasser:) selbst wenn ich jetzt noch drüber nachdenke geht mir der Puls auf 200!
Es liegt in der heutigen Zeit nur am Geld! Nur dann spielt der Anwalt auch mit... Das hatte alles andere als mit Gerechtigkeit zu tun!:(

Autor: mb100
Datum: 23.04.2014
Antwort:
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Zitat:

Das hatte alles andere als mit Gerechtigkeit zu tun!:(

(Zitat von: bmw-stylerhk2)




Du kriegst vor Gericht auch keine Gerechtigkeit, sondern ein Urteil...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: bmw-stylerhk2
Datum: 23.04.2014
Antwort:
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Ja einen guten Anwalt zu finden ist auch sehr schwierig, gerade wenn nur eine Rechtsschutz dahinter steht und keinen weiteren finanziellen Mittel!
Will nur damit auch sagen wie schnell solche Streitigkeiten auch nach hinten los gehen können!
Autor: dextromath
Datum: 23.04.2014
Antwort:
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So ein Schwachsinn, wie sollen Leute die sich mit Autos überhaupt nicht auskennen und ihr Auto Privat vekaufen auf so was kommen?

Am besten nur noch Autos von älteren Damen kaufen mit Millionen an Kilometern und die dann Ausnehmen.

Also bitte!

Traurig das es Leutr gibt die so etwas tatsächlich durchziehen ...
Autor: sanjagt
Datum: 01.05.2014
Antwort:
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So habe einen Brief erhalten von dem Anwalt. Man versucht mir in die Schuhe zu schieben das ich die zundkerze am zweiten Zylinder nicht richtig festgezogen habe laut dem Gutachten :D was in Wirklichkeit eine normale Rechnung is die Kompression zu messen steht drin, dass die Kerze nur locker drin liegt und sich zerbröselt hat und die Elektrode in den Brennraum gefallen ist. Nun ja da habe ich den mit meinen Anwalt den Kaufvertrag angeschaut und die KM Zahl die er jetzt hat der wagen lief bis zu dem Vorfall 2100km und ich sag es euch die Kerzen wurden bei 301000km gewechselt und der wagen hat jetzt über 310000km gelaufen. So mein Anwalt schreibt jetzt einen Brief an die Gegner das er das alles als Blödsinn sieht und die nach weisen sollten das es wirklich da dran lag das ich mist gebaut habe. Unsere Theorie is das bei dem wagen das passiert is wie damals vor 2 Jahren bei mir und zwar gib dem wagen volle kraft auf gas bis 200kmh und schon schmilzt eine Kerze. Nun ja damals hatte ich Glück die Elektrode blieb noch an der Kerze in dem Fall fiel sie in den Brennraum. Ich hab den Käufer beim Kauf gewarnt und erzählt was mir passiert is und ihm passieren kann. Leider sagt mein Anwalt das hätte ich extra im Vertrag vorsichtshalber aufschreiben können. Nun heisst es erst mal warten auf die Antwort von denen und ob ich mit meinen Mechaniker den wagen uns selber anscheuen können.


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Autor: Pat91
Datum: 01.05.2014
Antwort:
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Wer sagt dann, das er nicht selber mist gebaut hat? Könnte ja sein das er selbst mal die Kerzen gewechselt hat und dabei scheisse gebaut hat. Nur mal so als denkstoß
Autor: DerLoctor
Datum: 01.05.2014
Antwort:
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Guten Tag Sanjagt,

schlimm zu hören das es immer wieder unseriöse Gebrauchtwagenkäufer gibt die versuchen Geld aus dem Autokauf rauszuschlagen.

Sanjagt überprüfe mal das Datum der Rechnung wann die Kompressionsmessung gemacht wurde, wenn es vor der Schadensmeldung gemacht wurde dann denke ich das es ja sein kann das es nicht in einer Fachwerkstatt gemacht wurde und das es in einer Hinterhofwerkstatt beim Ali oder Hausmeister Krause nicht Fachgerecht und mit dem Vorschlaghammer gemacht wurde !!!
Dann wundert mich nicht das die Kerzen zerstört werden und im Motor landen.

Vorgang der Kompressionsmessung es werden je Zylinder die Zündkerzen rausgedreht damit man die Kompression mit dem Werkzeug messen kann !

Dabei kann der Folgeschaden erst entstanden sein !

Zum Thema Gutachten vor Gericht sind nur Gutachten von Dekra und auch vom Tüv anerkannt alles andere ist nicht vor Gericht gültig und das sollte auch dein Anwalt und der Gegner Anwalt wissen aber die versuchen es erst mal mit der Rechnung !!!

Fals es wirklich an den Zünkerzen liegen sollte ist der Zündkerzen Hersteller für den Schaden haftbar weil der eine Produkthaftung hat und so etwas nicht passieren darf.
Also muss sich der neue Besitzer / Autokäufer an den Zündkerzen Hersteller wenden und nicht an dich Sanjagt.

Mfg
DerLoctor



Autor: goer1848
Datum: 02.05.2014
Antwort:
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Mir wäre es in diesem Fall völlig egal warum und was an dem Wagen kaputt gegangen ist.
Worauf der Käufer hinaus will ist die Sachmängelhaftung. Aber genau die hast du ja als Privatmann vertraglich und sogar schriftlich ausgeschlossen.
Und ob du da irgendwas falsch eingebaut haben solltest oder nicht, das ist auch Hupe.
Man müsste dir nachweisen, dass du das absichtlich falsch gemacht hast.
Das wird auch unmöglich sein.

Er hat den Wagen gekauft wie gesehen und probegefahren, danach lief der Wagen noch über zwei Wochen und nu isser bei 310 000 km! kaputt.
Das soll schonmal vorkommen!
Also da lass mal deinen Anwalt schön zurückschreiben und lehn dich entspannt zurück.

Ruhrpottgrüße vom goer1848

Autor: sanjagt
Datum: 10.06.2014
Antwort:
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Zitat:


Mir wäre es in diesem Fall völlig egal warum und was an dem Wagen kaputt gegangen ist.
Worauf der Käufer hinaus will ist die Sachmängelhaftung. Aber genau die hast du ja als Privatmann vertraglich und sogar schriftlich ausgeschlossen.
Und ob du da irgendwas falsch eingebaut haben solltest oder nicht, das ist auch Hupe.
Man müsste dir nachweisen, dass du das absichtlich falsch gemacht hast.
Das wird auch unmöglich sein.

Er hat den Wagen gekauft wie gesehen und probegefahren, danach lief der Wagen noch über zwei Wochen und nu isser bei 310 000 km! kaputt.
Das soll schonmal vorkommen!
Also da lass mal deinen Anwalt schön zurückschreiben und lehn dich entspannt zurück.


(Zitat von: goer1848)





Update: der hat sich ein gebrauchten Motor gekauft und wollte den einbauen lassen. Haben aber dann wieder was entdeckt beim Ausbau. Mein Anwalt hat dann nur noch geantwortet wenn es sein muss gehen wir jetzt halt vor Gericht. Was gut is für mich die durften am Motor nichts machen bevor ein Gutachter vom Richter da war und das mit mir zsm. Halte euch auf dem laufenden wenn es wieder post gibt.

Lg
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Autor: Greis²
Datum: 10.06.2014
Antwort:
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Da kommt nix mehr, das wird er sich 3 mal überlegen, wenn er etwas Grips hat.
Autor: Heckpropeller
Datum: 10.06.2014
Antwort:
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Da wird noch was kommen, der Rechtsschutz sei dank.
Der Käufer hat doch schon einen Anwalt konsultiert.
Das Amtsgericht wird ihn einladen und nach 15 min. zugunsten des TE entscheiden.

Natürlich kann ich nicht hellsehen, aber ich vermute so kommts.

Hier könnte Ihre Werbung stehen.
Autor: Siggi1337
Datum: 11.06.2014
Antwort:
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Wünsche dem TE auch das er gut aus dieser lächerlichen klage rauskommt. Muss aber dazu sagen das ich selbst schonmal Ne zündkerze bei Volldampf verloren hab (selber gewechselt....) nach über 2 Jahren und etwa 30000 km hat sich langsam rausgedreht... war auf der heimfahrt nachdem ich ein anderes Auto gekauft hab. Gott sei dank ist es noch mir passiert nicht dem Käufer xD
Autor: Opern Geist
Datum: 11.06.2014
Antwort:
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ärgerliches Thema

ich gebe deswegen meine Autos immer beim Händler in Zahlung

klaro mache ich da Verluste... habe aber nie wieder etwas vom Händler bzw. Autos gehört

Viel Erfolg dem TE

Gruss
Autor: sanjagt
Datum: 10.11.2014
Antwort:
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ärgerliches Thema

ich gebe deswegen meine Autos immer beim Händler in Zahlung

klaro mache ich da Verluste... habe aber nie wieder etwas vom Händler bzw. Autos gehört

Viel Erfolg dem TE

Gruss
(Zitat von: Opern Geist)


  Der Fall hat sich erledigt vom gegner kam nichts mehr.
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I____I................I____I
Autor: B3AM3R
Datum: 10.11.2014
Antwort:
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War doch klar. Selbst wenn er beim Anwalt war, wird der gelacht und ihm 50€ abgenommen haben und das wars dann. :)
less traction - more action!

EAT/SLEEP/DRIFT
Autor: angry81
Datum: 10.11.2014
Antwort:
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Es ist immer das Gleiche. Erst Welle machen mit Anwalt blabla und dann passiert nichts.
Autor: sanjagt
Datum: 10.11.2014
Antwort:
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:D die sache ist mein anwalt hat ja mit seinem geschrieben.
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Autor: JACK DANIELS OLDNR7
Datum: 18.11.2014
Antwort:
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Wo ich das hier lese kommt mir auch die Galle hoch. Die Verdammten $&%&§""§"!$§" kaufen Autos und dann wirst du als Privatmann verklagt.
Meinem besten Kollegen ist das gleiche passiert.
Hat nen E46 318i verkauft. Der Käufer wollte nicht mal ne Probefahrt machen.
Und nach 7-8 Wochen kam der Supergau, schreiben von einem Anwalt. Er wolle das Auto wegen Arglistigertäuschung zurück geben. Und natürlich den vollen KAufpreis zurück.
Grund: Nach 2 Wochen ging eine Zündspule kaputt. Der Typ war bei BMW und der Mechaniker meinte doch tatsächlich das dass ein schleichender Mangel ist. Hätte also schon vorher sein müssen !!!!!!
Bin selbst KFZ Mechaniker, und ich würde mich freuen wenn sich defekte Zündspulen ankündigen würden, dann hätten wir es deutlich einfacher.
Aber das geile ist, er meldet sich erst 6 Wochen später nach dem Defekt.
Und es kam wie es kommen mußte, es landete vor dem Gericht. Später kam noch hinzu das er eine Illegale Radreifen Kombination am Auto montiert habe, da diese nicht im FZ stehe. Was natürlich auch quatsch ist, da dort meistens nur eine Größe eingetragen ist.
Es ging dann ca 1,5 Jahre ins Land bis der Gerichtstermin kam.
Zum Glück kam der Freispruch.........

Normalerweise jeder der sich auskennt, denkt in diesem Fall, das dass nicht mal zur Anklage kommen kann. Weil die Zündspule ein Verschleissteil ist.
Pustekuchen, der Fall wurde eröffnet.

Worauf ich eigentlich raus will: Aufpassen mit dem Satz: Du bist Privatmann dir kann man gar nix !!!
Ich wollte es ja selbst kaum glauben, aber es ist wirklich genau so passiert.
 
LIEBER NÜRBURGRING ALS EHERING !!!


Dies Katze ist Katze eine Katze gute Katze Möglichkeit Katze einen Katze Idioten Katze zu Katze beschäftigen.
Autor: mb100
Datum: 18.11.2014
Antwort:
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Normalerweise jeder der sich auskennt, denkt in diesem Fall, das dass nicht mal zur Anklage kommen kann. 
(Zitat von: JACK DANIELS OLDNR7)


  
Es kam ja auch nicht zur Anklage. War ja schließlich kein Strafverfahren ;-) 
(und somit kams auch nicht zum Freispruch, sondern zur Abweisung der Klage)


... und wenn es im schriftlichen Vorverfahren nicht zu einer Einigung kommt, wird eben das Verfahren eröffnet. Von daher ist der Verlauf nicht verwunderlich. 


Davon abgesehen - dreh die Geschichte mal um, stell Dir vor, Du kaufst ein Auto von privat - und der Verkäufer verschweigt Dir nen Motorschaden, von dem er weiß - und versichert Dir, dass alles mit dem Wagen in Ordnung ist. Wie witzig fändest Du dies? 

Der Gewährleistungsausschluss usw. unter Privaten ist kein Freifahrtsschein für Lügen und Betrügereien...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: JACK DANIELS OLDNR7
Datum: 19.11.2014
Antwort:
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Sorry bin kein Jurist, deswegen Entschuldigung für die falsche Wortwahl :-)

Thema Motorschaden gebe ich dir vollkommen recht. Dieses wäre ja arglistige Täuschung.
Ich meine ja in unserem Fall, wegen ner Zündspule, eine Klage zu bekommen finde ich lächerlich.
Vorallem zu behaupten das sei eine Arglistigetäuschung.
Und sowas sollte direkt vom Gerichtsdiener abgewiesen werden. Bzw eine Person im Gericht die sich damit auskennt müßte das in die Wege leiten.
Deswegen wundert mich der Verlauf trotzdem, das es überhaupt zu einer Verhandlung kommt.
Dann könnte ich ja theoretisch mir X alte Karren kaufen und die Leute verklagen......
Da müßte man schon was schlimmeres als ne olle Zündspule finden, die zum Zeitpunkt des Kaufes einwandfrei funktionierte.

Und zu deinem Satz: Der Gewährleistungsausschluss usw. unter Privaten ist kein Freifahrtsschein für Lügen und Betrügereien...

stimme ich Dir voll zu, finde ich nur in unserem Fall lächerlich.

Mfg



 
LIEBER NÜRBURGRING ALS EHERING !!!


Dies Katze ist Katze eine Katze gute Katze Möglichkeit Katze einen Katze Idioten Katze zu Katze beschäftigen.
Autor: mb100
Datum: 19.11.2014
Antwort:
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Ich habs schon mal im Thread geschrieben: im Zivilverfahren gilt die Parteiherrschaft. Sobald eine Partei eine Klage eingereicht hat, geht das Verfahren in Gang - und landet auch, sofern "vorher" keine Einigung erzielt wird, im Gerichtsaal. Und da ist es vollkommen egal, ob es nun um 5 Euro, 500 Euro, 5.000 Euro oder 5.000.000 Euro geht. Hab da auch schon alle möglichen und unmöglichen lächerlichen Verfahren gesehen. Vor allem im Bereich des Mietrechts und bei Nachbarschafts-Streitigkeiten gehts um absolute Pimperles-Beträge - und eigentlich nur ums Prinzip. Und ums Recht-behalten-wollen. 
Es kann sein (ich habs noch nicht erlebt), dass der Richter im schriftlichen Vorverfahren der klagenden Partei den Hinweis gibt, dass die Klage absolut keine Aussicht auf Erfolg hat - und wahrscheinlich abgewiesen wird. Und er somit empfiehlt, die Klage zurückzunehmen. 

Und ja, rein theoretisch könntest Du Dir x alte Karren kaufen und Dich dann wild durch die Gegend klagen. Aber das wird für Dich ein teurer Spaß - weil abzusehen ist, dass Du wahrscheinlich mehr als 90 % aller Verfahren verlierst.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"




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Ende des Themas

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