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Verkauf ohne Fahrzeugbrief möglich? - BMW-Talk

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Beitrag von: mr.schokoman
Date: 23.03.2014
Thema: Verkauf ohne Fahrzeugbrief möglich?
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 23.03.2014 um 21:23:46 aus dem Forum "Baureihenübergreifendes" in dieses Forum verschoben.

Hallo zusammen, ich habe mir heute eine e90 Limo angesehen.
Das Auto ist authentisch und gepflegt. Würde ich gerne nehmen.

ABER: Der Verkäufer ist momentan lediglich der Besitzer des Autos, Eigentümer ist die BMW-Bank. (Auto ist finanziert)

Er meinte aber dass dies alles kein Problem ist. Ich sollte doch der Bank das Geld überweisen und die schickt mir dann den Brief zu.

Ich bin nun sehr unsicher was das angeht. Denn meiner Meinung kann er das Auto nicht ohne den Brief verkaufen. Mir fehlt bei der ganzen Angelegenheit die Sicherheit.

Hat jemand sowas schon erlebt? Kann mir jemand was zu solch einer Situation sagen?

Vielen Dank schonmal :)

Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 23.03.2014 um 21:23:46


Antworten:
Autor: jochen78
Datum: 23.03.2014
Antwort:
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Hi

Wenn das ganze mit der Bank abgeklärt ist, sollte das kein Problem darstellen.
Du löst das Auto ab indem du die Restschuld begleichst, der Verkäufer bekommt den Brief von der Bank und den gibt er dann an dich weiter.

Das dir etwas mulmig ist kann ich aber verstehen. Habe bisher bei allen Autos die ich gekauft habe Brief und Schein sofort bekommen.

MfG
Jochen

Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Autor: Mafia 1988
Datum: 23.03.2014
Antwort:
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Am besten neben dem Kaufvertrag eine zusätzliche schriftliche Vereinbarung treffen, indem der Verkäufer bestätigt, dass der Brief nach Begleichung der Restschuld an den Käufer (also dich) ausgehändigt werden darf/soll. Mit Adresse und Unterschrift beider Beteiligten, dann sollte die Bank den Brief direkt an dich zuschicken. Dieses schreiben sollte dann natürlich an die Bank gefaxt bzw. per Post zugeschickt werden.

Du kannst ja auch vom Verkäufer die Kontaktdaten der Bank anfordern und bei denen mal anrufen

Grüße

Bearbeitet von: Mafia 1988 am 23.03.2014 um 17:04:42
Autor: ChrisH
Datum: 23.03.2014
Antwort:
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Verkaufen kann das Auto nur der Eigentümer, nicht der Besitzer!
Eigentümer ist die Bank, also kann der Besitzer auch gar keinen (gültigen) Kaufvertrag mit Dir abschliessen!

Grüße
ChrisH
"Ein adäquater Fahrer ist auch hier von Nutzen - womöglich aus dem Porsche-Lager. Eine gute Auto-Fee könnte ihm drei Worte ins Ohr geflüstert haben: Wozu eigentlich mehr?"

Zitat aus dem Test des BMW 323ti, AMS, Heft 20/1997
Autor: jochen78
Datum: 23.03.2014
Antwort:
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Zitat:


Verkaufen kann das Auto nur der Eigentümer, nicht der Besitzer!
Eigentümer ist die Bank, also kann der Besitzer auch gar keinen (gültigen) Kaufvertrag mit Dir abschliessen!

Grüße
ChrisH

(Zitat von: ChrisH)




Wenn es, wie ich oben geschrieben habe, mit der Bank abgeklärt wurde geht es...
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Autor: Knüppel74
Datum: 23.03.2014
Antwort:
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Zitat:


Verkaufen kann das Auto nur der Eigentümer, nicht der Besitzer!
Eigentümer ist die Bank, also kann der Besitzer auch gar keinen (gültigen) Kaufvertrag mit Dir abschliessen!

Grüße
ChrisH

(Zitat von: ChrisH)




Komisch, ich habe genau dies selbst schonmal gemacht, meinen finanzierten Wagen, dessen Brief noch bei der Bank lag, bei einem Händler in Zahlung gegeben, der Händler musste nur die noch offene Summe an die Bank überweisen und schon hat die Bank den Brief an ihn geschickt!

Ich hatte aber auch so eine Vereinbarung unterschrieben, glaube ich!
Autor: ChrisH
Datum: 23.03.2014
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Verkaufen kann das Auto nur der Eigentümer, nicht der Besitzer!
Eigentümer ist die Bank, also kann der Besitzer auch gar keinen (gültigen) Kaufvertrag mit Dir abschliessen!

Grüße
ChrisH

(Zitat von: ChrisH)




Wenn es, wie ich oben geschrieben habe, mit der Bank abgeklärt wurde geht es...

(Zitat von: jochen78)



Ja schon - aber da würde ich mich garantiert nicht auf die Aussage des Besitzers verlassen, ohne mit der Bank gesprochen zu haben.....
Was wenn die Bank nicht zustimmt? Und schätzt der Verkäufer den Restwert genauso ein wie die Bank?
Das Auto könnte z.B. genauso gut geklaut sein und hat gar keinen Fahrzeugbrief. Hier wäre allerdings das Risiko klein, wenn das Geld an die Bank geht, nicht an den Verkäufer.
"Ein adäquater Fahrer ist auch hier von Nutzen - womöglich aus dem Porsche-Lager. Eine gute Auto-Fee könnte ihm drei Worte ins Ohr geflüstert haben: Wozu eigentlich mehr?"

Zitat aus dem Test des BMW 323ti, AMS, Heft 20/1997
Autor: jochen78
Datum: 23.03.2014
Antwort:
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@ChrisH

Mit der Bank sprechen würde ich vorher auch, sicher ist sicher...
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Autor: mr.schokoman
Datum: 23.03.2014
Antwort:
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Vielen Dank für eure schnellen Antworten.

Ich werde morgen nochmal mit dem Verkäufer telefonieren, Bankdaten anfordern und mich dann mal mit der Bank in Verbindung setzen.

ich gehe stark davon aus dass der Kaufpreis größer als die Restschuld ist. Somit geht zwar der große Teil des Geldes direkt an die Bank. Unsicheres Gefühl bleibt trotzdem, sind immerhin 14K€.


Autor: Knüppel74
Datum: 23.03.2014
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Zitat:


Verkaufen kann das Auto nur der Eigentümer, nicht der Besitzer!
Eigentümer ist die Bank, also kann der Besitzer auch gar keinen (gültigen) Kaufvertrag mit Dir abschliessen!

Grüße
ChrisH

(Zitat von: ChrisH)




Wenn es, wie ich oben geschrieben habe, mit der Bank abgeklärt wurde geht es...

(Zitat von: jochen78)



Ja schon - aber da würde ich mich garantiert nicht auf die Aussage des Besitzers verlassen, ohne mit der Bank gesprochen zu haben.....
Was wenn die Bank nicht zustimmt? Und schätzt der Verkäufer den Restwert genauso ein wie die Bank?
Das Auto könnte z.B. genauso gut geklaut sein und hat gar keinen Fahrzeugbrief. Hier wäre allerdings das Risiko klein, wenn das Geld an die Bank geht, nicht an den Verkäufer.

(Zitat von: ChrisH)



Restwert ist unwichtig in dem Fall, nur das, was bei dem Kredit noch offen ist und das sagt einem ja die Bank, wenn man die anruft und dies würde ich in dem Fall auch auf jeden Fall machen!
Autor: Schnetz84
Datum: 24.03.2014
Antwort:
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Ich habe auch schon einmal einen finanzierten Wagen verkauft.
Vorher mit der Bank telefoniert und mir alles per Post nach Hause schicken lassen.

Im Kaufvertrag zum Erhalt des Briefes einfach kein Kreuzchen machen und als Sondervereinbarung die Geschichte mit dem Brief erwähnen.

Dann wird die Restschuld überwiesen und man erhält den Brief von der Bank zugestellt. Diesen per Einschreiben an den Käufer schicken und alle sind glücklich. ;)






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