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Beitrag von: Hanzz Date: 27.02.2014 Thema: Ölablassschraube verloren nach Ölservice ---------------------------------------------------------- Hallo Zusammen, ich fahre (bzw. fuhr) einen BMW 318d. Der Wagen ist eineinhalb Jahre alt und hat demnach noch Werksgarantie. Neulich, bei einer zügigen Autobahnfahrt ist mir - so ca. nach 150 KM Autobahnfahrt - die Ölablassschraube rausgefallen und die Ölkontrollleuchte leuchtete plötzlich rot auf. Ich habe den Wagen dann sofort rechts rangefahren und abgestellt aber laut dem BMW Service, der mich von der Autobahn geholt hat, ist der Motor hinüber. 12K€ Schaden! Da der Wagen kurz vorher beim Ölservice bei "meinem" BMW Händler war hieß es, das wäre jetzt kein Garantiefall sondern ein Wartungsschaden und die BMW Werkstatt, die den Ölservice durchgeführt hat, und dabei offensichtlich die Ölablassschraube nicht wieder fest genug angezogen hat, müsse für den Schaden aufkommen. Soweit, so gut. Als ich ca. eine Woche später nachfragte, wann ich meinen Wagen wieder abholen könnte, teilte man mir mit, dass die BMW Werkstatt, die den Ölservice durchgeführt hat, eine Kostenübernahme abgelehnt hat und der Wagen daher solange nicht repariert werden kann, bis jemand die Kosten dafür übernimmt. Ich solle doch mal mit diesem BMW Händler sprechen. Mein BMW Händler teilte mir dann freundlich mir, dass die Ölablassschraube beim letzten Ölservice doch (!?) fest genug angezogen worden wäre und dass sie demzufolge für den Schaden nicht aufkommen würden. Auf meine Frage, wie die Schraube denn dann herausgefallen sein könne, sagte man, dass es ja auch sein könne, dass ich die Schraube an einem “Gullideckel“ abgerissen haben könnte oder dass beim Radwechsel von Sommer auf Winter, den ich zeitlich kurz nach dem Ölservice bei einem Reifenservice durchführen ließ, die Schraube hätte gelockert werden können. Ich kann beides definitiv ausschließen, da ich beim Radwechsel die ganze Zeit daneben stand und somit bezeugen kann, dass außer den Radmuttern von den Mechanikern keine Schrauben an dem Fahrzeug berührt oder gar gelockert wurden und an einem Gullideckel bin ich auch nicht hängen geblieben. Zwischenzeitlich war dann ein Gutachter an dem Fahrzeug, der festgestellt hat, dass die Ölablassschraube - die offenbar noch in der Motorraumverkleidung lag - völlig unversehrt ist, so wie auch die Verkleidung selbst samt Ölwanne. Ein “Gullideckel“ o.ä. kommt also definitiv nicht in Betracht. Dennoch stellt sich mein BMW Händler weiterhin stur und sagt trotzig: „es könne nicht sein, dass eine Ölablassschraube einfach so rausfällt!“ Es bleibt mir nach aktuellem Stand jetzt wohl nichts anderes übrig als die 12K€ auf den Tisch zu blättern, um den Wagen (der ja noch in der Garantie ist) reparieren zu lassen, und dann eine langwierige Schadensersatzklage gegen meinen BWM Händler zu führen. Hierbei müsse ich dann wohl beweisen, dass der Fehler bei dem Händler lag. Keine Ahnung wie ich das machen soll. Aus meiner Sicht ist das doch evident, dass eine Schraube nur dann herausfällt wenn Sie nicht fest genug angezogen wurde. Was sagt Ihr zu diesem Vorfall? Hat jemand schon einmal ähnliche Erfahrungen gemacht und wie seid Ihr dabei vorgegangen? Freue mich über jede Eurer Erfahrungen, Meinungen und Tipps. Gruß Hanzz |
Autor: BMWBT52 Datum: 27.02.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- hast du rechtschutz, dann gehe gleich zum Anwalt und laß es von ihm regeln, die wollen sich nur herauswinden. Zukunft, das ist die Zeit, in der Du bereust, dass Du das, was Du heute tun könntest, nicht getan hast! |
Autor: Hanzz Datum: 27.02.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ne, Rechtschutz habe ich zwar nicht aber Anwalt ist trotzdem eingeschaltet. |
Autor: BMW-E30-SLS Datum: 27.02.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo, hast du auch keine Verkehrsrechtschutz? Die greift nämlich in solch einem Fall, da es sich um einen Werkstattbesuch handelte. Es wird auf jeden Fall sehr schwer werden nachzuweisen, dass der Händler daran Schuld trägt, leider stehst du aber in dem Fall in der Beweispflicht. Ich habe im Moment auch eine Schadensersatzklage am laufen wegen einer Werkstatt, ebenfalls bin ich in der Beweispflicht und noch warte ich auf einen Gerichtstermin. Problem ist, wenn das ganze vor Gericht geht, musst du erstmal in Vorkasse treten oder dein Auto bleibt unrepariert. Erst danach entscheidet sich wer die Kosten tragen muss. Andere Alternative wäre aber auch einen Austauschmotor zu finden, dann wirst du auf jeden Fall unter den 12.000€ bleiben. Gruß "Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen." - Walter Röhrl |
Autor: Maninblack Datum: 27.02.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Was sagt denn der Anwalt? Wenn der Wagen wirklich unmittelbar vorher beim Service war dürften die Chancen doch ganz gut stehen. Glaube kaum, dass eine Werkstatt da so einfach rauskommt. Sonst mach ich auch ne Werkstatt auf, bin ja quasi ausm Schneider, sobald der Kunde den Hof verlassen hat... |
Autor: Hanzz Datum: 27.02.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Der Anwalt sagt: Auto reparieren lassen, Rechnung an BMW Händler schicken mit der höflichen Bitte, diese zu erstatten, falls er das in angemessener Frist nicht tut dann Klage einreichen, abwarten und auf Erfolg hoffen. Einen sicheren Erfolg verspricht er mir natürlich nicht, daher wende ich mich auch an Euch. Zwischen dem Ölservice und dem Verlust der Schraube sind vier Wochen vergangen. Aber spielt das eine Rolle? Die Schraube muss doch mindestens bis zum nächsten Ölservice, sagen wir mal so in frühestens sechs bis vielleicht zwölf Monaten halten - oder? Ich jedenfalls habe diese Schraube noch nie gesehen, geschweige denn gelockert. Warum sollte ich dies auch tun??? Und sonst war definitiv auch niemand an der Schraube (Wagen steht nachts in einer abgeschlossenen Garage)! Was mich umtreibt ist die Unverfrorenheit dieses (großen Düsseldorfer) BMW-Händlers. Er behauptet einfach - wahrscheinlich lässig zurückgelehnt in seinen Ledersessel und mit den Füßen auf dem Schreibtisch - die Schraube richtig angezogen zu haben und Zack - habe ich das Problem. Er hat noch nicht mal eine Erklärung wie die Schraube dann rausgefallen sein könnte aber das scheint ihm völlig egal zu sein, weil ich ja die Beweislast trage. Und möglicherweise kommt dieser BMW Händler damit sogar durch. Ist das nicht unfassbar??? Und, ist das die Art wie BMW seine Kunden ärgert und versucht zu verarschen? Bearbeitet von: Hanzz am 27.02.2014 um 15:44:14 |
Autor: Amstrong Datum: 27.02.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hast du dich mit deinem Fall schonmal direkt an München gewendet? Wer vor der Kurve nicht Bremsen muss, war auf der Geraden nicht schnell genug ;) |
Autor: Hanzz Datum: 27.02.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja, schon vor vier Wochen. Wollten dann nur meine Fahrgestellnummer wissen (die ich natürlich umgehend mitgeteilt habe) und seit dem - auch nach mehreren Rückfragen - bis heute keine Antwort aus München. |
Autor: Greis² Datum: 27.02.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich würde so ausrasten. Dreister gehts doch gar nicht mehr. Wer sonst spielt an der Schraube nach einem frischen Service rum??? Wende dich doch mal ans Fernsehen oder an die AutoBild. Da würde ich ALLES versuchen, bis aufs Zahnfleisch für diese Dreistigkeit. |
Autor: Hanzz Datum: 27.02.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja, daran habe ich auch schon gedacht. Mal sehen... Nachdem ich heute noch mal eine Mail an die Kundenbetreuung von BMW geschrieben habe hat mich doch tatsächlich soeben eine Dame aus München zurückgerufen. Und was sagte mir diese? Sie sagte, dass sie mit BMW T...s aus Düsseldorf (um diesen BMW Händler geht es hier) soeben noch einmal gesprochen hätte und dass BMW T...s eine Übernahme der Kosten ablehnt. Da schau her!!! Als ich ihr sagte, dass mir das bereits bekannt sei, sagte sie, dass ich ja nun um eine Antwort aus München gebeten hätte und das wäre halt die Antwort. Weiter könne sie mir leider nicht helfen, sie könnten nur versuchen zu vermitteln und das hätte sie hiermit getan - danke und - auf wiederhören! Was sagt man jetzt dazu? Bearbeitet von: Hanzz am 01.03.2014 um 19:18:50 |
Autor: Alex HB Datum: 27.02.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- ab zu Anwalt so ne Sauerei von BMW ! Ölablassschraube kann nicht rausfalten , wenn sie richtig angezogen worden ist auch deswegen weil sie durch ein Kupfer ring ( der sehr weich ist ) bei richtigen Drehmoment praktisch "eingeklebt" wird ...... ich muss aber auch sagen das es das letzte mal war das ich ein bei BMW gekauft habe bei mir musste ich mein beratter fast ein vors maul hauen damit er wieder klar kommt erst wo es sehr laut wurde ( dank mir ) und alle anderen kunden zu geschaut haben , konnte ich meine Garantie durchsetzen von dahier @ BMW..... Autos top Service bei euch schrot ! |
Autor: TheSecret Datum: 27.02.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich kann dir zwar Rechtlich nicht helfen aber ist mal versucht worden den Wagen zu starten? Evtl hast du Glück gehabt und der Motor hat keinen Schaden genommen. |
Autor: Heckpropeller Datum: 27.02.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn die Schraube nicht richtig angezogen wurde, dann dichtet sie auch nicht korrekt. Ölaustritt wäre die Folge. Der Ölwechsel ist 4 Wochen her. Ein WENIG kann ich den Händler verstehen. Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
Autor: Hanzz Datum: 27.02.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: ECHT??? Nun ja, ich kann den Händler insofern auch verstehen, als dass er sicher keine große Lust hat seiner Betriebshaftpflichtversicherung einen Schaden i.H.v. 12K€ anzuzeigen. Möglicherweise ist ihm das (oder etwas ähnlich bescheuertes) ja auch nicht zum ersten Mal passiert und daher versucht er die Schuld abzuwälzen in der Hoffnung, dass es mir nicht gelingt ihm die Schuld nachzuweisen. Aber wer hat Deiner Meinung nach denn Schuld, wenn 4 Wochen nach einem Ölservice die Ölablassschraube rausfällt? Ich, weil ich mit dem Auto gefahren bin??? Oder der Reifenhändler weil er mir die Reifen gewechselt hat??? Bearbeitet von: Hanzz am 27.02.2014 um 21:59:16 |
Autor: Hanzz Datum: 27.02.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ölfilter war lt. dem BMW Service, der mich von der AB geholt hat voller Metallspäne. Ich glaube die Hoffnung kann ich beerdigen. |
Autor: Heckpropeller Datum: 27.02.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Diese ist meist mit SB und die Beiträge drohen zu steigen. Wie die AGB den Fakt (grobe) Fahrlässigkeit regeln lasse ich aussen vor. Du machst dir das zu einfach. Wenn alles so eindeutig wäre, dann wäre das vom Tisch und du würdest hier nicht in einem Auto-Forum um Meinungen bitten sondern deinen Anwalt die "klare" Angelegenheit regeln lassen. Ich lege meine Objektivität nicht ab. Wäre ich GF des Unternehmens und nach 4 Wochen kommt einer an und will meiner Werkstatt so einen Lapsus anhängen (was ja auch mit einem gewissen Ruf verbunden ist) dann würde ich genauso reagieren. Es weiß doch keiner was du in den 4 Wochen getrieben hast, ausser du selbst. Ich denke ausser einem Kulanz-Entgegenkommen hast du nicht viel zu erwarten. Auch wenn es für dich unschön ist. edit Überprüfe mal die Teile-Nummer der Ablassschraube auf deiner Rechnung, ob dies die richtige war. Bei BMW 4 Fans ist ein Online-Teile-Katalog. Sicherheitshalber.... Bearbeitet von: Heckpropeller am 27.02.2014 um 23:54:21 Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
Autor: Hanzz Datum: 28.02.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- O.k. Danke für Deine Meinung und Deinen Tipp. Aber... Zitat: ..ich will bestimmt niemandem was anhängen. Dass mir die Ölablassschraube rausgefallen ist nachdem ich vorher beim Ölservice war ist eine von allen Beteiligten unbestrittene Tatsache. Ich sehe das so, dass - im Gegenteil - das Autohaus mir (oder dem Reifenhändler) etwas anhängen will, um sich aus ihrer Verantwortung stehlen zu können. Bearbeitet von: Hanzz am 28.02.2014 um 12:13:15 |
Autor: goer1848 Datum: 28.02.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nu überprüf doch mal, wie von Heckpropeller gesagt, ob die dir die richtige Ablasschraube da reingeschraubt haben. Wenn nicht dann werden deine Karten doch schon besser. Hast du eigentlich die alte Schraube noch? So zu möglichen Beweiszwecken. Nen Gutachter müsste auch klären können was da passiert ist! Ruhrpottgrüße vom goer1848 |
Autor: Hanzz Datum: 28.02.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ein Gutachter war am Fahrzeug und an einer falschen Schraube lag es laut Gutachter nicht. |
Autor: goer1848 Datum: 28.02.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Na ja, eine Schraube, die ordnungsgemäß angezogen wurde, fällt nicht einfach so raus. -Entweder war die also von Anfang an nicht richtig angezogen -oder sie wurde wieder gelöst Jetzt stellt sich die Frage was du beweisen kannst, bzw. was bei einer möglichen Gerichtsverhandlung als Ursache wahrscheinlicher ist. Wie lange ist denn der Ölwechsel her? Ist es da nicht auch so, dass der Händler auf seine ausgeführte Arbeit eine Gewährleistungspflicht hat? Muss er nicht in einem gewissen Zeitraum nachweisen, dass er eine Korrekte Arbeit abgeliefert hat? Wenn dem so ist, dann hätte er ja erstmal das Problem mit der Beweislast. (Müsste ein Anwalt aber wissen) Das mit dem Reifenwechsel ist Unsinn, warum sollte dabei jemand an die Ölablassschraube gehen. Und warum solltest du selber ein Interesse haben, da rumzufummeln? 12tsd Euro sind kein Pappenstiel, da würde ich mich schon von einem Fachanwalt beraten lassen. Das Wahrscheinlichste ist ja wohl, dass beim Ölwechsel die Schraube nur "handwarm" wieder reingedreht wurde und jemand vergessen hat, die noch festzuziehen. Sie wird sich dann wohl losgerappelt haben, etwas Öl wird schon ausgetreten sein aber auf der unteren Motorverkleidung geblieben sein, bis sie dann ganz rausgeflogen ist.Komisch nur das sie dann, trotz Autobahngeschwindigkeit auf der Abdeckung liegen geblieben ist. Wie groß war eigentlich die Ölsauerei auf der Bahn? Da müsstest du ja ordentlich "Schmier" hinterlassen haben! Ruhrpottgrüße vom goer1848 |
Autor: BMWBT52 Datum: 28.02.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: genau das kann ich mir auch vorstellen, d. h. es wird erst nach und nach weniger öl, bis sie dann ganz herausfällt. Zukunft, das ist die Zeit, in der Du bereust, dass Du das, was Du heute tun könntest, nicht getan hast! |
Autor: 5N1P3R Datum: 28.02.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Eventuell Fingerabrdücke von der Ölwanne, der Verkleidung oder sogar der Schraube nehmen lassen, vielleicht hatte der Mechaniker keine Handschuhe an.... dan weiß man zumindest wer zu letzt dran gewesen ist, im besten Fall XD Ansonsten zitiere ich mal: "5 Liter-Benzinkanister her und über die Autos aufm Hof des Händlers, dann noch ein Streichholz...." Zitat ende. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! |
Autor: goer1848 Datum: 28.02.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Und was sagt einem das alles mal wieder: Beim nächsten einfach die Ablassschraube wieder rein, bisschen Öl drauf und dem Händler als Garantiearbeit auf den Hof stellen. Ich habe noch nie gehört oder erlebt, dass sich eine ordnungsgemäß angezogene Schraube einfach so löst! Schon gar keine, die gar nicht mechanisch belastet ist. Und nicht mal bei AT? lösen sie zum Reifenwechseln die Ölablassschraube. Hat der Gutachter ausprobiert ob die sich wieder in das Gewinde einschrauben ließ? Und auch mit dem vorgeschriebenen Drehmonment wieder anziehen ließ? Hauptsache du hast das Ding, am besten mit der Ölwanne, safe. Falls da nochmal jemand drüber schauen muss. Ruhrpottgrüße vom goer1848 |
Autor: Heckpropeller Datum: 28.02.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Tatsache ist aber auch, das von 10 Bittsteller-Schafen die einem einen Sachverhalt schildern, 6 7schwarze dabei sind die einem irgendein Amenmärchen erzählen. Ich meine dich nicht persönlich. Das ist ein Gesellschaftsproblem. Und da muss man leider knallhart sein. Es gibt kaum einen Tag wo ich nicht wieder eine abenteuerliche Story aus unserem Autohaus mitbekomme. Ist denn das Gewinde der Aufnahme an der Ölwanne in Ordnung? Nach fest kommt ab. Das Hauptproblem bei dir sind einfach die 4 Wochen.... Ich glaube dir und drücke dir die Daumen. Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
Autor: Hanzz Datum: 28.02.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Danke fürs Daumendrücken. Gewinde sind laut Gutachter alle ok.. Ich drücke Dir (und all Deinen Kunden) auch die Daumen, dass Dir so ein "Lapsus" bei Deiner Arbeit im Autohaus nie passiert. Denn "knallhart" sein stelle ich mir auf Dauer auch anstrengend vor. ;-) |
Autor: goer1848 Datum: 28.02.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- 4 Wochen? Biste denn da täglich viel gefahren oder stand der Wagen öfter? So weit ich weiß haben solche Schrauben ja schon einige Gewindegänge, kann also durchaus dauern bis die mal ganz rausfällt. Ist aber für beide doof, denn eigentlich muss der Händler schon davon ausgehen, dass seine Monteure da keinen Fehler machen. Und der Händler darf auch vermuten, dass da nachträglich manipuliert wurde. Ich denke das da nen Gutachter ran muss, der dann seine Vermutungen kund tut und nen Richter dann entscheidet was Sache ist. Das ist die gerechteste Lösung. 12 000 Euro wäre mir zu viel das so klaglos hinzunehmen. Ruhrpottgrüße vom goer1848 |
Autor: Hanzz Datum: 28.02.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Man muss sich das mal so vorstellen: nach 150 KM Autobahnfahrt bleibt Dein BMW mit totalem Ölverlust nach einem Ölservice mit Motorschaden während der Garantie liegen. Was machst Du? Du rufst den BMW Mobilen Service (die Nummer klebt in Deinem Türholm). Das Fahrzeug wird dann vom BMW Mobilen Service zum nächsten BMW Händler geschleppt. Der sagt Dir dann spontan: “da hat der BMW Händler in Düsseldorf Mist gebaut, keine Sorge - wir regeln das für sie“. Dieser Düsseldorfer BMW Händler spricht dann mit seinem 150KM entfernten BMW Händlerkollegen und es wird dann von BMW ein unabhängiger Gutachter geschickt. Der stellt dann nur noch das offensichtliche fest und zwar das Öl bei hoher Geschwindigkeit ausgelaufen ist, weil der Unterboden und das Heck komplett voller Öl sind und dass der Motor futsch ist. Aber an der Schraube (die nach Autobahnfahrt mit hoher Geschwindigkeit noch in der Verkleidung lag (!)), der Kupferdichtung, der Gewinde an Schraube und Ölwanne etc. ist natürlich alles in Ordnung. Der von mir im Anschluss geschickte Gutachter hat dann auch nichts anderes mehr festgestellt. Obwohl ich jetzt niemandem was anhängen oder andichten will, aber mich hat das nicht besonders gewundert, dass die Gutachter beide keine eindeutigen Unregelmäßigkeiten feststellen konnten. Vielleicht (aber nur vielleicht) wäre es anders gewesen, wenn ich meinen BMW nicht von BMW zu BMW hätte schleppen lassen. Bearbeitet von: Hanzz am 28.02.2014 um 19:58:44 |
Autor: goer1848 Datum: 28.02.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das ist nen richtiger Mist. Und deshalb bin ich der Meinung, dass ein gerichtlicher Gutachter und ein Richter sich dieses Themas annehmen sollten (ich mach gerade das Gleiche nur bei einem anderen Schaden und da gehts um wesentlich weniger Geld). Du klagst gegen den Händler auf Schadenersatz hinsichtlich einer nicht richtig befestigten Ölablassschraube. Nach dem Schadenbild ist das ja nunmal am wahrscheinlichsten. Dann kommt der Gutachter und sagt -kann sein, kann auch sein das sie gelöst wurde- Und dann kommt der Richter, der "rechnet" mit Wahrscheinlichkeiten. Warum sollte eine Ölablassschraube nachträglich gelöst worden sein? Macht igdw. keinen Sinn. Ich würde das versuchen bei so viel Geld. Und nochmal, wie sieht es auf Gewährleistung von erbrachten Arbeiten aus? Wie sind da die Fristen? Nicht das du da gar nix beweisen musst, kann auch sein, dass der Händler noch beweisen muss, dass die Arbeit ordnungsgemäß ausgeführt wurde. Das wird schwierig bei dem Schaden.So was ist echt ganz blöd, vermutlich ganz kleine Ursache und so eine riesen Wirkung. Versteh auch nicht warum BMW da nicht eingreift, was wäre wohl wenn der Ölwechsel in einer Niederlassung durchgeführt wäre? Ruhrpottgrüße vom goer1848 |
Autor: Hanzz Datum: 01.03.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Wenn es keine Gewährleistung auf erbrachte Arbeiten gäbe hätte ich gar keine Anspruchsgrundlage. Dann würde gelten: Kunde ist mit dem Auto vom Hof gefahren (juristisch nennt man das wohl "den Zeitpunkt des Gefahrenübergangs") -> Autohaus ist aus dem Schneider. Aber glücklicherweise gibt es ja eine gesetzliche Gewährleistung. Frist ist hier, glaube ich, mindestens zwölf Monate. Ansonsten wäre jede Diskussion mit dem AH von vorneherein schon reine Zeitverschwendung. Aber Grundlage für einen Anspruch aus Gewährleistung bleibt eine nicht ordnungsgemäß ausgeführte Leistung. Und das Autohaus T...s behauptet ja, es hätte seine Leistungen ordnungsgemäß ausgeführt: Zitat AH T...s: "keine Ahnung warum die Schraube rausgefallen ist. Wahrscheinlich war nach uns noch jemand an der Schraube dran. Der Wagen war nach uns ja noch in einer freien Werkstatt (Reifenhändler)." Bearbeitet von: Hanzz am 01.03.2014 um 19:16:28 |
Autor: goer1848 Datum: 01.03.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hanzz, da gibts so was wie eine Beweislastumkehr. Beim kompletten Gebrauchtwagenkauf muss dir der Händler innerhalb der Vermutungsfrist von den ersten sechs Monaten nachweisen, dass der Wagen ok war. Sprich wenn was kaputt geht hat er den Zonk gezogen. Ich weiß aber nicht wie das mit der Gewährleistung und den Fristen bei ausgeführten Arbeiten ist. Worauf ich hinaus will: Evtl. bist du hier noch in dieser Vermutungsfrist, das würde bedeuten, dass die "beweisen" müssen, dass der Ölservice korrekt gemacht wurde bzw. das danach nochmal jemand dran war.!!! Das wird ganz schwierig. Du wärst damit raus, wenn du gar nicht in der Beweispflicht bist. Nen guter Anwalt müsste sich da auskennen. Vllt. gibt das Net ja auch was dazu her. Ruhrpottgrüße vom goer1848 |
Autor: goer1848 Datum: 01.03.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich hab gerade nochmal nachgelesen, es verhält sich bei Reparaturen genauso wie beim Gebrauchtkauf. Der Händler kann im Vertrag die gesetzliche Gewährleistung auf ein Jahr beschränken (andernfalls gelten zwei Jahre). Innerhalb der ersten sechs Monate gilt auch hier die Beweislastumkehr. In deinem Fall bedeutet das, das der Händler dir BEWEISEN muss, dass die Ölablassschraube korrekt angezogen war. Seine VERMUTUNGEN das jemand anders da noch dran war reichen nicht aus. Sein Problem wird sein, das er nicht beweisen kann das die fest war, genausowenig wie du, das sie locker war. Ist glücklicherweise für dich innerhalb der ersten sechs Monate Problem des Händlers. Du reklamierst also den fehlerhaften Ölwechsel und den daraus entstandenen Folgeschaden. Lass dich da nicht abwimmeln. Wenn ich Zeit habe suche ich mal den entsprechenden Gesetzestext raus, sollte dein Anwalt aber parat haben. Oder vllt meldet sich der ein oder andere "Fachmann" ja hier noch, der das explizit und genauer ausführen kann. Ruhrpottgrüße vom goer1848 |
Autor: Hanzz Datum: 01.03.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja, das scheint tatsächlich zu stimmen mit der Beweislastumkehr innerhalb der ersten sechs Monate. Habe ich jetzt auch gelesen. Ich vermute, dass zum Beweis, dass die Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt wurden, das erste Gutachten herhalten soll, welches ja vom AH T...s direkt beauftragt wurde. Denn der Gutachter hat dann offenbar festgestellt, dass Schraube und Kupferdichtung noch vorhanden und o.k. waren und die Dichtung auch einen entsprechenden Abdruck aufwies, so dass man davon ausgehen kann, dass diese Schraube mit dieser Dichtung irgendwann mal fest angezogen wurde. Offen bliebe dann die Frage, ob das auch die Schraube und die Dichtung ist, die bei mir rausgefallen ist oder, wenn es sich tatsächlich um meine Schraube und Dichtung handeln sollte, ob die Dichtung nach dem Ölservice überhaupt erneuert wurde und ob fest auch fest genug bedeutet. Ich habe meinen Wagen noch nie von unten gesehen, daher weiß ich jetzt nicht wie diese Verkleidung beschaffen ist und wie wahrscheinlich es demnach ist, dass die Schraube samt Dichtung nach AB Fahrt, x-Liter Ölverlust und Abschleppmanöver noch in der Verkleidung gelegen ist. Hat vielleicht jemand zufällig auf der A2 in Höhe von Gütersloh neulich eine Ölablassschraube gefunden? ;-) Bearbeitet von: Hanzz am 01.03.2014 um 19:17:36 |
Autor: goer1848 Datum: 01.03.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- § 476 BGB regelt auch bei einer Kfz Reparatur die Beweislastumkehr, einfach mal googlen: So, jetzt hab ich hier aber genug gepostet, wünsche dir viel Glück und das dir der Schaden ersetzt wird. Halt uns mal auf dem Laufenden. Ruhrpottgrüße vom goer1848 |
Autor: Hanzz Datum: 01.03.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Danke Dir goer1848! Auch allen anderen bis hierher. An solchen oder ähnlichen Erfahrungen von anderen BMW/Mini Fahrern insbesondere mit dem Autohaus T...s bin ich natürlich weiterhin sehr interessiert. Bearbeitet von: Hanzz am 01.03.2014 um 19:14:58 |
Autor: TheSecret Datum: 01.03.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das die Schraube noch im Fahrzeug verbleibt ist sehr gut möglich. Der Unterboden ist sehr gut verkleidet und auch so das da kaum etwas raus Fallen kann.Auch die Schraube nicht. Auch die Sache mit der Freien Werkstatt ist quatsch. Die hätten dann also die Klappe zur Schraube öffnen müssen diese lösen und wieder verschließen müssen. Auch ein Ölverlust vorher hättest du aufgrund der so Dichten unterbodenverkleidung nicht merken können. |
Autor: charlie2 Datum: 01.03.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Normal wird der Kupferring beim Ölwechsel mit gewechselt. Wenn der einen Abdruck hatte, wie Du schreibst, war die Schraube ordnungsgemäß angezogen. Das Argument hilft jetzt dem Autohaus. Hat mal jemand den Motor wieder gestartet? Sorry, aber Du willst eine Reparatur für 12000€ von der Werkstatt. Würdest Du das auch selbst bezahlen. Was, wenn der Motor noch läuft. Ohne Öl kann ein Motor nach wenigen hundert Metern kaputt sein, muss aber nicht. Du schreibst, dass Du den Wagen schnell abgestellt hast. Vielleicht ist ja nicht viel. Späne im Filter? Noch komischer! Die können nur zum Filter gelangen, wenn noch Öl drin ist. Wenn die Schraube rausfällt und der Motor hochgeht, weil kein Öl da ist, wie sollen da die Späne, die ja erst nach dem Ölverlust entstanden sein sollen, zum Filter kommen? Viel wahrscheinlicher ist, dass die Späne schon vorher da waren. Sorry, aber da stimmt was nicht. Das haut Dir die Gegenseite um die Ohren. Außerdem sagen die Späne nicht, das der Motor hin ist. Du gehst hier ein unnötiges finanzielles Risiko. Meine Meinung. Das sollte vorher eindeutig geklärt werden. |
Autor: goer1848 Datum: 01.03.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- NEIN, er geht überhaupt kein Risiko! Er muss nix beweisen, der Händler muss beweisen, dass er korrekt gearbeitet hat. Und wenn deine Theorie stimmen würde, dass erst der Motor hops ging und dann die Schraube rausfiel, dann ist BMW mit den Kosten dran, der Wagen ist 1,5 Jahre alt, also in der Garantie!!! Und bei Autobahnfahrt ist es sehr wohl möglich, dass gewisse Teile schon aufgrund von Schmiermangel "fressen" und die Späne mit dem Restöl noch ins Filtergehäuse gelangen. Kann ihm alles egal sein, nen guter Anwalt weiß wie man das formuliert. Da kommt dann nen gerichtlich bestellter, unabhängiger Gutachter und der untersucht das Schadenbild und die Plausibilität des Schadens. Und nur wenn der mit Sicherheit feststellen kann, dass die Schraube fest war, dann wäre der Händler raus. Und da reicht ne angequetschte Kupferdichtung nicht aus, kann ja noch die olle sein! Ich drück Hanzz die Daumen das er da rauskommt! (Unterstellt das da wirklich keiner mehr an der Schraube gefummelt hat!!!) Ruhrpottgrüße vom goer1848 |
Autor: mb100 Datum: 02.03.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Zitat: Zitat: Postet Ihr bitte mal, wo genau Ihr das gelesen habt? Und bitte… etwas genauer als „einfach mal in Google eingeben." (Auch, Hanzz, interessiert mich, was Dein Anwalt zu der Ansicht sagt.) Davon abgesehen will ich im Moment nur erwähnen, dass es sowas wie "kein Risiko" in der Juristerei nicht gibt. Schon gar nicht im Zivilrecht. Auch nicht im Verhältnis "Verbraucher - Unternehmer." Bearbeitet von: mb100 am 02.03.2014 um 19:31:48 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: goer1848 Datum: 03.03.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo mb100, kein Risiko gibts nicht, da stimm ich dir mal vorbehaltlos zu. Und ansonsten "ruder" ich hiermit auch nen Meter zurück, bei einem "Werkvertrag", hierzu müsste rechtlich der Ölwechsel zählen, gilt nicht selbstverständlich die Anwendung des 476 BGB. Dieser ist explizit auf den Verbrauchsgüterkauf ausgelegt. Das Urteil, was ich gelesen hatte, bezog sich auf eine fehlerhafte Reparatur eines Gebrauchtwagen, die bereits beim Kauf vereinbart und vor Übergabe durchgeführt wurde. (fehlerhaft montierte ZKD mit anschließendem Motorschaden) ;-( ;-( ;-( Ruhrpottgrüße vom goer1848 |
Autor: mb100 Datum: 03.03.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Richtig: beim Ölwechsel handelt es sich um einen Werkvertrag. Schon weil ein Erfolg geschuldet wird ("Motor steht mit frischem Öl da und ist einsatzbereit), die "handwerkliche" Leistung im Vordergrund steht - und auch, weil KFZ-Reparaturen typischerweise Werkverträge sind. Klar: man könnte auf die Idee kommen, die §§ 476 ff. BGB analog anzuwenden, aber ich seh es so, dass der Gesetzgeber beim Werkvertrag bewusst keine Beweislastumkehr in die Gewährleistung reinschreiben wollte - denn sonst hätte er es getan. Also irgendwann innerhalb der letzten 14 Jahre. Mir ist allerdings auch mal ein Fall vor die Nase gerutscht, in dem §§ 476 ff. analog auf die Werkvertrag-Regelungen angewandt wurden. Allerdings war es in diesem Fall so, dass die Werkstatt gewisse Teile, die zur Beweisführung erforderlich waren, verschwinden ließ. Somit war also eine Beweisführung seitens der Klagepartei erschwert bis unmöglich. Und dem ist vorliegend ja nicht so. Du siehst: kleine Ungenauigkeit, etwas nicht bedacht, etwas falsch gelesen / interpretiert - und große Wirkung. Und ich konnte googeln, yahooen, bingen wie ich wollte: ich hab nicht mal ansatzweise das gefunden, was Du im Sinn hattest, weil ich natürlich von vornherein in Richtung Werkvertrag gesucht hab. Deswegen ist es auch schon sehr sinnvoll, wenn man ne Quelle mit angibt. Bearbeitet von: mb100 am 03.03.2014 um 10:56:07 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Hanzz Datum: 03.03.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- O.K. schade, wieder was gelernt! Also doch keine Beweislastumkehr nach § 476 bei Werkverträgen - in der Regel. Trotzdem auch Danke an mb100 für den Hinweis, dass in Fällen, in denen eine Beweisführung für den Kläger erschwert bis unmöglich ist, ggf. doch § 476 Anwendung finden kann. Vielleicht ist mein Fall ja doch ähnlich gelagert wie der von mb100 geschilderte. Wenn ein Herausfallen der Schraube, ohne dass jemand nach dem Ölservice da dran war (was ich ja definitiv weiß und m.E. auch komplett plausibel ist) als Beweis, dass die Schraube locker war, nicht genügt, dann hab ich wohl noch eine Schraube locker. In jedem Fall wäre dann eine Beweisführung durch mich, dass der Drehmomentschlüssel im AH nicht geknackt hat oder nicht auf das richtige Drehmoment eingestellt war oder dass möglicherweise gar kein Drehmomentschlüssel zur Hand war oder oder oder auch erschwert bis unmöglich. Bleibt also spannend. |
Autor: mb100 Datum: 03.03.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Du hast das falsch verstanden: Nicht "in denen eine Beweisführung ... erschwert bis unmöglich ist", sondern "in denen eine Beweisführung durch die Werkstatt erschwert bis unmöglich gemacht wurde." So bin ich mir sicher, dass das nicht ausreichen wird. Im von mir kurz angerissenen Fall hat man zumindest grob fahrlässig ein Teil verschwinden lassen, möglicherweise eben auch, um die Beweisführung zu erschweren. Somit hat man dahingehend schuldhaft gehandelt. Und ein zumindest fahrlässiges Erschweren der Beweisführung durch den Auftraggeber (= Du) sehe ich bei Deinem Fall nicht. Die Werkstatt ist ja auch nicht verpflichtet, über die Arbeitsschritte genau Protokoll zu führen - auch wenns manchmal sinnvoll wäre. Du musst, was das angeht, zwei Dinge fragen: 1. Ist die Beweisführung für den Auftraggeber im Vergleich zu ähnlich gelagerten Fällen nicht nur unerheblich erschwert? 2. Hat der Auftragnehmer (schuldhaft, also vorsätzlich oder fahrlässig) dazu beigetragen, dass die Beweisführung nicht nur unerheblich erschwert wurde? In Deinem Fall sehe ich persönlich weder Nr. 1 noch Nr. 2. Jeder andere hätte bei jeder anderen Werkstatt mit identischem Mangel sicher genau die gleichen Probleme im Bezug auf die Beweisführung, und Deine Werkstatt hat sicher (im Bezug auf die Arbeitsschritte und Arbeitsdokumentation) zumindest Dienst nach Vorschrift gemacht. Hier ist btw ein kurzer Abriss zum Urteil: 123recht.net (Kleine Anfügung noch: ob tatsächlich die §§ 476 ff. BGB analog angewandt wurden, weiß ich nicht; allerdings gehe ich davon aus - schon weil ich es so machen würde. Geht aber sicher auch anders...) Davon abgesehen haben wir selbstverständlich auch kein Case Law. Mit anderen Worten: jedes andere Gericht hat die Freiheit zu sagen: "Das entscheidende Gericht im von der Klagepartei vorgetragenen Urteil hat Scheiße entschieden; ich seh die Sache anders." Auch würd ich allenfalls dann mit ner analogen Anwendung einer Vorschrift argumentieren, wenn dies absolut herrschende Meinung der Rechtsprechung und Literatur ist. Und selbst dann wäre ich äußerst vorsichtig und würde vermitteln, dass das Ganze auf wackeligen Füßen steht. Hab analoge Anwendungen von Vorschriften schon im Studium gehasst... ;-) BTW - noch zwei Dinge: Du bekommst vor Gericht keine Gerechtigkeit, sondern ein Urteil. Weil - und da zitiere ich einen meiner ehemaligen Profs - es keine Gerechtigkeit gibt. Bearbeitet von: mb100 am 03.03.2014 um 13:52:05 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Hanzz Datum: 03.03.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hmm! Aber o.k., jetzt habe auch ich es verstanden. Ein leiser Verdacht auf Manipulation von Beweismitteln wird dann ohne Beweisführung meinerseits auch nichts nützen!? Übrigens, Danke für den Hinweis aber dass es keine Gerechtigkeit gibt, dass wusste ich. Ein Urteil zu meinen Gunsten würde mir da völlig reichen! :-) :-) :-) |
Autor: mb100 Datum: 03.03.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Selbstverständlich nicht... "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Hanzz Datum: 03.03.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Schade eigentlich...aber 1000 Dank nochmal für Deine wertvollen und fachmännischen Beiträge. |
Autor: goer1848 Datum: 05.03.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nachdem ich jetzt nochmals versucht habe, entsprechende Urteile zu identischen Sachverhalten zu finden, gebe ich auf, da es lediglich ein Urteil (OLG Schleswig | 5 U 24/68 v. 29.11.1968) gibt (zumindes finde ich kein weiteres) und das dürfte schon alleine vom Alter her nicht mehr "ziehen". Ich fürchte das wirklich eine Gerichtsentscheidung her muss. Drück jedenfalls dem Hanzz die Daumen. Ruhrpottgrüße vom goer1848 |
Autor: goer1848 Datum: 05.03.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ganz vergessen, hier zumindest der entscheidene Auszug aus dem 45 jahre alten Urteil: Der Senat läßt es dabei dahingestellt, ob der erste Anschein dann für ein Werkstattversehen spricht, wenn die Ölablaßschraube unmittelbar nach dem Ölwechsel auf der ersten Fahrt verlorengeht, die das Fahrzeug von der Werkstatt aus unternimmt; denn so liegt die Sache hier nicht. Wenn zwischen dem Ölwechsel und dem Verlust der Schraube ein Zeitraum von zehn Tagen liegt und das Fahrzeug in diesem Zeitraum mehrere Fahrten über verschiedene Straßen mit Entfernungen von insgesamt rund 500 km ausführt, ohne die Schraube zu verlieren, ist für einen Beweis des ersten Anscheins, der auf ein schuldhaftes Verhalten der Leute des Bekl. deutet, kein Raum; denn in einem solchen Zeitraum ist ein KFZ einer Fülle von äußeren Einwirkungen ausgesetzt, die der Kontrolle und der Einwirkung des Werkunternehmers schon völlig entzogen sind. Diese Einwirkungen liegen auch außerhalb des Unternehmerrisikos beim Werkvertrag. Quelle: Juris Ruhrpottgrüße vom goer1848 |
Autor: MIKE46 Datum: 05.03.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- nochmal zur Beweisführung: hast Du die bewußte Ablassschraube als Beweismittel durch den Gutachter gesichert? Es klingt jetzt sehr akademisch, aber der Dichtring muß sich, wenn die Schraube nicht mit dem ordnungsgemäßen Anzugsmoment angezogen war durch eine genaue Vergleichsmessung von einem neuen Dichtring unterscheiden (funktioniert natürlich nur wenn die Werkstatt nicht da schon geschlampt hat und die alte Dichtung belassen wurde) |
Autor: oligophrenairborne Datum: 05.03.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hat hier eigentlich schonmal einer über Sabotage nachgedacht? Ewentuell von Feinden, Nachbarn Kindern etc.? Jenachdem wie hoch das Auto ist und wo es nachts abgestellt ist kann man Sabotage nicht ausschließen! |
Autor: BMW-E30-SLS Datum: 05.03.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Zitat: "Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen." - Walter Röhrl |
Autor: oligophrenairborne Datum: 05.03.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Naja ein Versuch wars ja Wert :-D |
Autor: Der Bolide Datum: 06.03.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ist der Motor hinüber??? Wurde erneut Öl eingefüllt (natürlich mit korrekt eingedrehter Ablassschraube!) und der Motor getestet? Nicht, dass das der restliche Ölfilm gehalten hat und es zu keinem Motorschaden kam... ??? |
Autor: Hanzz Datum: 07.03.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja, der Motor ist hinüber. Die Gutachten haben dies bestätigt. |
Autor: oligophrenairborne Datum: 07.03.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ist ja komisch einerseits wurde der Motor sofort abgestellt nachdem die Lampe an war andererseits soll daduch ein Motor sofort komplett im Eimer sein. Hört sich nicht sehr plausibel an wenn man sich das hier mal ansieht wie lange ein Motor auf Höchstdrehzahl ohne öl läuft:::: Der läuft noch ziemlich lange ohne Öl nicht wahr? :-P |
Autor: Darksidee36 Datum: 07.03.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ist ja auch kein Diesel BMW. ;) |
Autor: Hanzz Datum: 07.03.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bin mir auch nicht sicher ob sich die Gutachter damit überzeugen lassen, dass sie sich geirrt haben müssen. Kann ich aber ja mal versuchen ;-) |
Autor: BMW-E30-SLS Datum: 07.03.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Motor ist nicht gleich Motor... "Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen." - Walter Röhrl |
Autor: BMW-E30-SLS Datum: 25.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo, gibt es schon irgendwelche neuen Info's? Gruß "Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen." - Walter Röhrl |
Autor: Steffen1212 Datum: 25.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Erstmal zum BMW Händler: Kann ich schon verstehen und so würde glaube ich jeder Reagieren, denn ich hab auch noch nie von ner Ölablassschraube die Rausfällt, bevor die Rausfällt müsste doch dein Ganzes Öl schon am Gewinde Rausgetropft sein... Und mal angenommen du Leitest eine Werkstatt oder Autohaus und machst bei einem Kunde n Ölwechsel und nach 4 Wochen kommt der wieder und sagt "Hey gib mal 12.000€ mein Motor is hinüber". Da sagst du nach 4 Wochen auch "Mach mal langsam freundchen" erstrecht wenn er noch in anderen Werkstätten war zum das oder das machen lassen... Besonders bei einem Ölwechsel, das kann sogar meine Schwester, und die is nicht Sonderlich Handwerklich begabt. Zitat:Zitat: Dein Filter war voller späne? Dann muss dein Motor davor aber auch schon was gehabt haben, oder wie gesagt, das Öl muss langsam aber Kontinuierlich rausgetropft sein. DENN: angenommen deine Ölablassschraube öffnet sich plötzlich, wie es in deinem Fall gewesen sein soll, dann sinkt der Öldruck und dein Öl läuft unten raus. Ergo = KEIN Ölkreislauf mehr und somit kann auch keine Späne mehr in den Filter gelangen. Ich hab kein Interesse, zu gewinnen mit einer Sekunde vorsprung. Es gibt Leute die sagen: "Es war ein richtig harter fight, Ich hab mit einer Sekunde gewonnen". Auto braucht Liebe. Ich will mit 10 Minuten gewinnen, Ich will mehr! |
Autor: BMW-E30-SLS Datum: 14.03.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Gibt es hier mittlerweile Neuigkeiten? Gruß "Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen." - Walter Röhrl |
Autor: Hanzz Datum: 15.03.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die BMW Werkstatt hier in Düsseldorf hat sich nach wie vor komplett stur gestellt und so wurde der Motor inkl. Turbolader getauscht und ich habe die Rechnung dafür bezahlt. Von einer Klage gegen den Düsseldorfer Händler habe ich abgesehen. Tja, Pech gehabt kann man da wohl sagen. Nachdem der Motor dann getauscht war ging die Klimaanlage nicht mehr (Kompressor im Eimer) und das Waschwasser ist unten wieder rausgelaufen so wie es eingefüllt wurde. Selbstverständlich hatte das laut BMW überhaupt nichts mit dem Tausch des Motors zu tun, denn der wäre ja ordnungsgemäß ausgeführt worden. Das wurde dann aber nach einer kurzen Unterredung zwischen mir und der BMW Niederlassung Düsseldorf zu 100% auf Kulanz erledigt (Herstellergarantie war mittlerweile auch gerade abgelaufen). Vielen Dank für Euer Interesse und Eure Beteiligung Gruß Hanzz |
Autor: BMW-E30-SLS Datum: 15.03.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Danke für die Rückmeldung. Das ist natürlich mies wenn man komplett auf den Kosten sitzen bleibt, da hab ich auch schon Erfahrung machen müssen mit... Gruß "Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen." - Walter Röhrl |
Autor: Rozay Datum: 16.03.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Meine Frage an Euch, rein interessenhalber, weil es ein Haufen Geld war und nicht jeder 12.000Eur für eine "Reparatur" zur Verfügung hat: -Was hätte er machen müssen um sich gegen so etwas zu schützen bzw. beweisen zu können dass das Autohaus die Schuld hierbei trägt? Bearbeitet von: Rozay am 16.03.2015 um 12:12:51 |
Autor: philipp080778 Datum: 16.03.2015 Antwort: ----------------------------------------------------------
Warum hast du die Klage nicht eingebracht? Du warst doch so überzeugt, dass es Schlamperei des Händlers war .... LG Philipp Mitglied und Moderator im Regionalteam Wien & Umgebung |
Autor: MZ23 Datum: 16.03.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nichts kannst du nicht beweisen... Da hilft nur das nächste mal selber machen ;) |
Autor: BMW-E30-SLS Datum: 16.03.2015 Antwort: ----------------------------------------------------------
Mein Fall war etwas anders, ebenfalls Werkstatt Story, ging aber um ein Getriebe. Ich konnte fast alles beweisen, bekam auch in vielen Teilen Recht vor Gericht, aber am Ende hat das Arschloch die eidesstattliche Versicherung abgegeben und das wars dann.... Jahrelange Lauferei und Stress alles umsonst und auf meinen sämtlichen Unkosten bleib ich auch sitzen. Gerichtsverhandlungen und Gutachtertermine waren natürlich nicht grad bei mir um die Ecke... Da kann man so gut rechtsschutzversichert sein wie man will, bringt einem am Ende nichts bei unserem Rechtssystem... Gruß "Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen." - Walter Röhrl |
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