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Airbags - ein paar Fragen - 3er BMW - E36

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Beitrag von: CompactO
Date: 18.02.2014
Thema: Airbags - ein paar Fragen
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Moin Männes,

ich weiß zu dem Thema gibts unzähliche Threads. Trotzdem stell ich nochmal die Frage:

Ich hab mir nen 318ti Sportedition bj 10/97 gekauft.
Der Wagen hat Fahrer und Beifahrerairbag (S243A Airbag für Beifahrer).

Der Vorbesitzer hat anscheinend mal an den Gurtstraffer-Kabeln rumgeflickt, und auch im KI leuchtet beim Schlüssel umdreht KEINE Airbagleuchte auf. Sie leuchtet garnicht, nichtmal die "Notleuchte"

Was genau da gepfuscht wurde kann ich leider nicht sagen.

Nun zu meiner Frage. Kann man legal die Airbags (Fahrer & Beifahrer) ausbauen /austragen lassen?

Ich würde auch auf Airbagloses Armaturenbrett umbauen und mechanische Gurtstraffer und was alles nötig ist.

Nur bräucht ich Hilfe und Anhaltspunkte von euch ob und wie das alles gehn muss damit der Tüv mir seinen Segen für einen "Airbaglosen" Compact gibt.



Bearbeitet von: CompactO am 18.02.2014 um 09:55:45
Wenn ich Mercedes fahren will steig ich in ein Taxi,


Mitglied der Syndikat Region Franken


Antworten:
Autor: Pommes1980
Datum: 18.02.2014
Antwort:
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Ich denke der Vorbesitzer hat es nicht hingepfuscht bekommen mit der Reparatur, und dann einfach die Warnlampe ausm KI rausgedreht.
Liess mal den Fehlerspeicher aus, dann weisst du was Sache ist.

Soweit ich weiss, bekommst du keinen Tüv ohne Airbagsystem.
Sicherheitseinrichtungen, welche am Fahrzeug serienmässig verbaut waren ab Werk, müssen funktionieren.
Autor: CompactO
Datum: 18.02.2014
Antwort:
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Das mit dem Tüv is schon klar, aber den Compact gabs auch ohne Beifahrerairbag, und umrüstung auf Sportlenkrad OHNE gibts auch.

Zumal etliche Hondas, VW, usw fahren auch ohne... Und hatten vorher auch welche.

Mein Prüfer vom GTÜ meinte es geht, auch legal, allerdings was dafür alles getan werden muss konnte er mir nicht nennen weil er es nicht weiß. Soviel dazu.


Wenn ich Mercedes fahren will steig ich in ein Taxi,


Mitglied der Syndikat Region Franken
Autor: Pommes1980
Datum: 18.02.2014
Antwort:
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Wenn es noch nicht mal der Fachmann der GTÜ, dessen Job es ist bei den Abnahmen weiß, wie sollen wir es dann wissen?
Im Zweifelsfall bau alles aus, vom Prelltopf über Seitenaufprallsensoren und Airbag- Steuergerät usw... In wieweit man das als Privatperson darf und ob es zweckmäßig ist es auszubauen, bzw ob du dann TÜV bekommst sei mal dahingestellt: ich bin eher ein Freund des reparierens.

Wie gesagt ich würde erst einmal den Fehlerspeicher auslesen und dann einmal löschen ....dann weisst du mehr.

Viele vergessen beim BMW, dass der Speicher gelöscht werden muss nach der Reparatur, ansonsten bleibt die Airbag- Lampe an.... Selbst wenn der Fehler nicht mehr aktiv ist.

Bei dir leuchtet nix.... wie ich oben bereits geschrieben habe, wurde einfach die Warnlampe ausm KI rausgedreht bei dir.

Bearbeitet von: Pommes1980 am 18.02.2014 um 16:38:35
Autor: B3AM3R
Datum: 18.02.2014
Antwort:
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Der hat die Lampe aus dem Tacho geholt, da nervt auch nix.
Also mit Beifahrerairbag, keine Ahnung wie das legal weg bekommst. Fürs Lenkrad kein Problem, gehst zu BMW holst nen Freigabezettel und baust ein BMW Lenkrad deiner Wahl ohne Airbag ein, eintragen, Ende. Ich weiß nicht ob du ein anderes Armaturenbrett brauchst, oder den Beifahrer nur stilllegen kannst (bzgl TÜV).
less traction - more action!

EAT/SLEEP/DRIFT
Autor: CompactO
Datum: 19.02.2014
Antwort:
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Tja so leicht mit Freigabe Zettel holen is das nicht mehr :)

Die rückens nämlich nicht mehr aus, wurden eingezogen von BMW, hab gestern lang mit München telefoniert.

Lampe hat auch keiner ausm Tacho geholt, da der Tacho noch original zu geklebt ist mit den Aufklebern. Ein andrer isses auch nicht, Fgstll-Nr stimmt überein.

Und selbst wenn er das Birnchen rausgeholt "hätte" du weißt schon das da sowas wie ne Notdiode drin ist die dann sehr schwach aufleuchtet?


Wenn ich Mercedes fahren will steig ich in ein Taxi,


Mitglied der Syndikat Region Franken




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