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Beitrag von: E90-Fahrer Date: 14.02.2014 Thema: Garantieverlust-komplett oder Teilebezogen?? ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 15.02.2014 um 14:51:31 aus dem Forum "3er BMW - E90 / E91 / E92 / E93" in dieses Forum verschoben. Hallo Leute, ich habe folgende Frage zum Thema "Garantieverlust". Ich habe einen E90 Baujahr 2011 im Herbst 2013 mit der fünfjährigen EuroPlus-Garantie gekauft. Nun möchte ich gern andere Felgen aufziehen, sowie Fahrwerk und andere Dinge ändern. Allerdings sind das, wie so oft, keine originalen BMW-Teile. Nun habe ich bisschen Bedenken das mir die Garantie von BMW gestrichen wird sollte etwas mit dem Wagen sein, da ja keine originalen BMW Teile verbaut wurden. Fällt die Garantie für das gesamte Fahrzeug weg, das denke ich eigentlich nicht oder? Aufjedenfall wird beim Fahrwerkswechsel logischerweise die Garantie aufs Fahrwerk wegfallen. Aber trifft dies gleichzeitig dann auch auf Querlenker und ähnliches an der Achse zu? Danke schonmal für Eure Aufklärung! ;) Grüße Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 15.02.2014 um 14:51:31 |
Autor: Lynx Datum: 14.02.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Moin moin, Deine Vermutung ist ganz richtig. Grundsätzlich bleibt die Garantie zwar erhalten, aber in der Praxis wird sie für alles abgelehnt, was durch das Zubehör an Schäden entstanden sein könnte. Im Zweifelsfall müsstest Du belegen können, daß Deine Umbauten nicht ursächlich waren. Bei einem neuen Fahrwerk bleibt somit der Motor sicherlich unberührt und damit in der Garantie, aber Erstattung für Defekte an Radlagern, Aufhängung, evtl. sogar Lenkung etc. würde wohl schwieriger einzufordern sein. |
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