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Beitrag von: GreatestE39 Date: 28.01.2014 Thema: Handwerkliche Tätigkeit als "nichthandwerker" ? ---------------------------------------------------------- Servus Gemeinde, hätte da mal ne Frage. Geht wohl in Richtung von Gewerbetreibende bzw Handwerker…. Ich selber bin im kaufmännischen ausgelernt und besitze keinen Gesellenbrief für Handwerk. Ich würde allerdings gerne bei meinem Schwager, der im Bau tätig ist, ab und zu aushelfen wollen. Also ab und zu mal par Laminatböden verlegen und damit es Unfalltechnisch usw abgesichert ist, dachte ich im Idealfall eben mit Rechnung. Sozusagen ich als „Freiberufler“ den er anheuert. Nun die Frage, darf ich als „nicht“handwerker denn solche Tätigkeiten anmelden? Bzw als Nebeneinkunft beim Finanzamt angeben? Oder gibt es da Vorschriften die besagen, dass ich als nicht gelernter Handwerker so einer Tätigkeit nicht nachgehen darf? Habe im Google nur Regelungen für gelernte Handwerker gefunden und nichts für diesen „Spagat“ was ich gerne machen will. Hoffe ich habs erklären können Grüße Only TÜV Can Judge Me:-))) |
Autor: tommi28 Datum: 28.01.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi Laut meinem Wissens stand sollte das gehen. Hol Dir einen Gewerbeschein als zb .Bodenleger und gebe dort grob paar Dinge an die Du vorhast auszuführen. Dann musst Du evtl zur Handwerkskammer und Dich da in Handwerksrolle B eintragen lassen. B ist wichtig weil Du da keinen Meister haben musst. Kann aber auch sein Du fällst unter die Kleinunternehmerregel ( Was bei Dir Sinn macht ) dann glaub ich kannst den Gang zur HWK sparen. Kleinunternehmerregel bedeutet Du darfst max ca 17000 € / Verdienen. Ps. Dem Gewebeamt ist es völlig egal was Du mal gelernt hast. Heutzutage sind auch Fleischer und Bäcker auf dem Bau tätig :-) Mfg Tommi CSL + M3 Cabrio... Alle Denken nur an sich ,außer ich ich denk an mich .. |
Autor: GreatestE39 Datum: 28.01.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Servus Tommi, danke dir für die Antwort…. Ich gehe mal schwer davon aus, dass ich auf jeden Fall unter der 10.000,- € / Jahr bleiben werde. Soll wirklich nur so ein Ersatz zu einem 450,- € Job sein…. Beim Kleinunternehmer versteh ich das nun so. Ich nehme beispielsweise nur 10.000,-€ im Jahr ein und hab dazu den Gewerbeschein. Was dann genau dahinter steckt, ist denen grob gesagt mal „egal“ solang ich meine entsprechenden Steuern bezahle? Only TÜV Can Judge Me:-))) |
Autor: dominik666 Datum: 28.01.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Für alles wo du KEINEN Meisterbrief brauchst !! Maler, KFZ meachniker kannste nicht machen! |
Autor: tommi28 Datum: 28.01.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi Soweit richtig erkannt ! Eins sollte noch geklärt werden, und zwar ob sich nicht was schneidet mit Deinem 450 € Job ? Vielleicht musst Du auch so eine Art Nebengewerk anmelden oder so ? Bin selber seit 12 Jahren Selbstständig also bin nicht mehr genau im Bilde wie das heutzutage geregelt wird. Wie gesagt die Leute auf dem Gewebeamt sollten da im Stoff stehen. Vielleicht liegt da ja die Grenze des Verdienstes viel weiter unten als bei der Kleinunternehmer Geschichte. Und egal ist denen schon mit was Du Geld verdienst nur sollte es schon grob das sein was im Gewerbeschein steht. Und wie schon richtig erwähnt keine Tätigkeiten die einen Meistertitel erfordern !! Sonst kann das teuer werden . Mfg Tommi CSL + M3 Cabrio... Alle Denken nur an sich ,außer ich ich denk an mich .. |
Autor: 5N1P3R Datum: 28.01.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- So lange du als Helfer angestellt bist, kannst "helfen" wo du willst! Würde ich mal sagen :) Bin selbst Elektroniker und wenn ich Leiharbeiter auf die Baustelle kriege, dann wird mir gesagt ob der ein Elektriker oder nur ein Helfer ist. Dann weiß ich was ich ungefähr erwarten kann...aber machen lassen, könnte ich ihn als Helfer eigentlich fast alles. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! |
Autor: rchmiele Datum: 30.01.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo! Wenn es nur Ersatz zum 450€ Job sein soll musst du bedenken, dass du das Einkommen aus diesem Job bei der Einkommenssteuer angeben musst. Das wird dann alles zusammen besteuert, mit dem Steuersatz, der für das Gesamteinkommen gilt. Wenn ein 450€ Jobber auch ca. 450€ herausbekommt, wird es bei dir viel weniger sein. Gruß, Ralf |
Autor: GreatestE39 Datum: 05.02.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Danke für eure Antworten. Ich habe bzgl der Einnahmen später keine Ahnung. Ich weiß auch noch nicht, was so üblich ist für solche Arbeiten. Will ihn jetzt auch nicht „unter Druck“ setzen bzw will Ihm ja auch was gutes tun und weiß dann nicht, welche Vergütung wie angemessen wäre… Habe im Internet allerlei Beträge gesehen, was pro QM so gezahlt wird. Alleine beim schäbigen Laminat verlegen schwanken die Angaben zwischen 5 ,- € / QM bis hin zu 40,-€ / QM wobei bei letzterem glaub Materialkosten mitgerechnet waren. Was meint Ihr? Hat einer Erfahrungen was man so für einen Handwerker bezahlt in BaWü grad für so Tätigkeiten wie Laminat verlegen oder vergleichbarem? Only TÜV Can Judge Me:-))) |
Autor: 328iTouring Datum: 05.02.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- :-) |
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