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Beitrag von: chill0r Date: 26.11.2013 Thema: Stellplatz Wäschetrockner - Zweckentfremdung ---------------------------------------------------------- Moin, mein Vermieter will mir ans Bein pinkeln weil ich meine Sommerräder auf dem Stellplatz vom nicht vorhandenen Wäschetrockner geparkt habe. Das würde "den Wohnraum ja künstlich vergrößern". Wer hat da jetzt recht? |
Autor: Heckpropeller Datum: 26.11.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Er hat recht. Er räumt ein Nutzungsrecht ein. Da werden Regularien bestimmt. Diese sind einzuhalten. Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
Autor: aeneon Datum: 26.11.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- er hat recht. Interpunktion und Orthographie dieses Postings ist frei erfunden. Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt. |
Autor: chill0r Datum: 26.11.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- ...wird Zeit für die eigenen 4 Wände... |
Autor: Eddie-E36 Datum: 26.11.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- würde auch sagen er hat Recht, zumindest wenn der Wäschetrocknerstellplatz im Keller oder sonst einem Gemeinschaftsraum steht Wenn ich in meiner eigenen Wohung einen Wäschetrockner aufstellen müsste nur weil da ein Anschluss ist wäre das ja noch schöner. |
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