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Händler will nicht haften was tun ? - Geplaudere

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Beitrag von: Tarik13
Date: 20.11.2013
Thema: Händler will nicht haften was tun ?
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 21.11.2013 um 12:38:45 aus dem Forum "3er BMW - E90 / E91 / E92 / E93" in dieses Forum verschoben.

Hallo Leute,

ich hatte mit vor knapp 2 Monaten einen BMW e92 325 vom Händler gekauft.
Nun habe ich einen Problem,ich war mit dem Wagen in der Werkstatt und es wurde festgestellt das der Wagen am Ölwandichtung sowie Automatikgetriebe wenig Öl verliert, mir wurde gesagt es wäre ein Anfang vom Motorschaden, später als ich nachhause fuhr hat die Motorkontrolleuchte angefangen zu blinken, nochmal zum KFZ-Meister Auslesen lassen und im Fehlerspeicher steht Katalysator defekt.
Wobei im Kaufvertrag steht auf Motor und Getriebe 1 Jahr Garantie, habe den Verkäufer angerufen und ihn die Kostenvoranschlag zugeschickt, nun versucht er sich dauert raus zu reden, jetzt ist er bereit mir die Teile zu besorgen und ich soll die selber einbauen lassen auf meine Kosten, was kann ich jetzt tun ?

Lg.

Bearbeitet von: Tarik13 am 20.11.2013 um 20:03:38

Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 21.11.2013 um 12:38:45


Antworten:
Autor: Lynch
Datum: 20.11.2013
Antwort:
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Besteh auf dein Recht und drohe ihm zur Not mit einem Anwalt.
Lass dich auf keinen Fall darauf ein, dass er dir die Teile besorgt oder gar selber repariert - er soll dir die Kosten für eine Reparatur in einer Werkstatt deiner Wahl erstatten.
So würde ich das machen bzw. versuchen.

Mfg Lynch
Autor: deaglepwr.
Datum: 20.11.2013
Antwort:
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Zitat:


Besteh auf dein Recht und drohe ihm zur Not mit einem Anwalt.
Lass dich auf keinen Fall darauf ein, dass er dir die Teile besorgt oder gar selber repariert - er soll dir die Kosten für eine Reparatur in einer Werkstatt deiner Wahl erstatten.
So würde ich das machen bzw. versuchen.

Mfg Lynch

(Zitat von: Lynch)





Völlig richtig!!!
lass dich nicht unterkriegen!
bestehe auf dein recht.

wünsch dir viel glück

gruß
"Die wahre Kunst der Fahrzeugbeherrschung erkennt man im instabilen Fahrzustand"

Walter Röhrl
Autor: Tarik13
Datum: 20.11.2013
Antwort:
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Er ist also verpflichtet die Reparaturkosten zu übernehmen auch ein Werkstatt nach meiner Wahl ?
hatte noch eben mit ihm ein Telefonat geführt und er meinte er wüsste von den Mängeln nichts ich solle den Vorbesitzer anrufen und ihn nochmals fragen ob er was von wüsste.

Danke im voraus.

Gruß.
Autor: Bloodsport335
Datum: 20.11.2013
Antwort:
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Haha geil.....du sollst den Vorbesitzer anrufen....lol...gehe am besten direkt zum anwalt der soll ein schreiben verfassen gucken ob er sich dann streckt...so ein affe.
Autor: Lynch
Datum: 20.11.2013
Antwort:
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Keinen Vorbesitzer einbeziehen! Außer es geht vor Gericht, dann wäre es eine evtl. eine zusätzliche Beweisquelle.
Wenn der Händler ein Auto einkauft und es wieder verkauft, bei dem Verkauf dann eine Garantie gibt, ist diese bindend. Wenn der Händler also das Auto ohne Überprüfung wieder zum Verkauf anbietet und Garantie darauf gibt ist das seine Entscheidung und auch seine Konsequenzen.
Hoch gepokert und verloren.

Mfg Lynch
Autor: Prinz1987
Datum: 20.11.2013
Antwort:
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Die Gebrauchtwagengarantien sehen meistens so aus, dass man, je nach Laufleisung des Fahrzeugs, einen prozentualen Anteil der Ersatzteile selbst bezahlen muss und die Arbeitsstunden für den Einbau komplett übernommen werden.
Da wirst du um den Anwalt wohl nicht herumkommen.
Autor: phil_e36
Datum: 20.11.2013
Antwort:
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Du hast das Auto von einem Händler gekauft, somit hast du Gewährleistungsansprüche in Form der haftung bei Sachmängeln. Dabei wird davon ausgegangen, dass, anders als bei der Garantie, der Mangel schon beim Kauf da war. Innerhalb der ersten sechs Monate muss der Händler Dir beweisen (Beweislastumkehr), dass der Mangel beim Kauf, bzw. Fahrzeugübergabe an Dich, nicht vorhanden war. Dies wird er bei dem von Dir genannten Mangel nicht können.

Somit hast du ein Recht auf die Beseitigung des Sachmangels, ohne das Dir dabei Kosten entstehen. Deshalb sollte hier auch tunlichst vermieden werden, das ganze zu deinem Nachteil auf den Garantiegeber abzuwälzen, da dir daraus meist ein Eigenanteil entsteht, der nicht nötig ist.

Das Autohaus hat zweimal das Recht auf Nachbesserung. Falls es weiter weg ist, muss Dir nicht zugemutet werden, dorthin zu fahren, ausser es wird darauf bestanden, dann müssen aber auch deine Fahrkosten erstattet werden.

Lass das auf keinen Fall schon einmal auf eigene Faust reparierer, sondern konfrontiere das Autohaus mit den Fakten, falls sie nicht einlenken, Anwalt einschalten. Ansonsten werden sie Dich bitten, einen Kostenvoranschlag einzureichen, im Optimalfall macht das BMW direkt und rechnet mit dem verkaufenden Autohaus ab.
Autor: Tarik13
Datum: 20.11.2013
Antwort:
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Erneut hatte ich gerade ein Gespräch mit ihm, ich sollte ihm wieder entgegen kommen mit dem Preis. Bei einer freien Werkstatt sind es ca. 2000 euro was an dem Wagen gemacht werden muss. In der BMW Werkstatt kommen wir ca. auf 4000 Euro, ich habe natürlich abgelehnt daraufhin wollte er den Wagen zuerst wieder nehmen, nun will er vorher mit seinem Anwalt alles besprechen, und erneut morgen sich bei mir zu melden.

Danke im voraus.

Gruß.
Autor: latinoboy3107
Datum: 20.11.2013
Antwort:
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Wenn eine Leistung im Vertrag nicht nachgekommen wird ist der abgeschlossene Vertrag nichtig und du kannst vom Vertrag zurücktreten, der Händler bleibt dann auf die Kosten sitzen
Mfg
Autor: Tarik13
Datum: 28.11.2013
Antwort:
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Danke für die Antworten.

Lg.
Autor: martin68
Datum: 28.11.2013
Antwort:
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sei jetzt klug und mach keine fehler. binnen den ersten 6 monaten ist er in der beweispflicht, was aber nahezu unmöglich ist, dir an bein zu pinkeln.

du musst das ganze schnell aktenkundig machen. also direkt zum anwalt und die sache ins rollen bringen. es ist nicht dein, sondern sein problem. besteh auf wandlung und verlange den kaufpreis.

ich würde mich recht entspannt zurück lehnen und den anwalt machen lassen. hoffe du hast ihn von einem solventen händler gekauft und nicht von einem kiesplatz UG. der macht schnell dicht und meldet privatinsolvenz... dann hast du nichts vom ganzen
Autor: Tarik13
Datum: 28.11.2013
Antwort:
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Hallo,

zuerst habe ich auch da dran gedacht wenn er privatinsolvenz meldet, nur weiß ich das er ein Hotel sowie Restaurant Besitzer ist, also ist es nicht so einfach.
Nun hat er nach gegeben in dem ich ihn mit Anwalt gedroht habe, nächste Woche würde er den Wagen mit einem Transporter abholen kommen um die Schäden in seiner Werkstatt zu beheben.
Natürlich wollte ich eine Bestätigung und siehe da.

"Hallo Hiemit bestätige ich das Fahrzeug Nächste Woche mit einem Transporter abzuholen und Das Fahrzeug durch checken zulaasen"

dies ist seine Bestätigung entweder ist er so dumm oder tut nur so.
Natürlich gleich zurück geschrieben das mir das nicht ausreicht, dass ich es auf einen Dina4 Blatt verlange mit genaue Datum wann er den Wagen abholen kommt und wieder zurück bringt sowie genau Daten von ihm und das er es auch Reparieren lässt sowie Unterschrift, kann er einsacnnen oder mir per Fax zuschicken.

Gruß
Autor: raptor trx
Datum: 28.11.2013
Antwort:
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Das wäre mir alles zu suspekt. Entweder du lässt den Wagen bei BMW richten und er übernimmt die Kosten oder er nimmt den Wagen zurück und erstattet dir den Kaufpreis.

Bei dem was er dir da anbietet hätte ich ehrlich gesagt Bedenken, ob da nicht irgendwie gepfuscht wird bei der Reparatur um die Kosten möglichst niedrig zu halten.

Gruß
Autor: Eddie-E36
Datum: 28.11.2013
Antwort:
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Dass er bereit ist dir die Teile zu besorgen zeigt ja, dass er durchaus weiß, dass er im Unrecht ist und jetzt versuchen will dich möglichst billig abzuspeisen.
Wie meine Vorredner schon sagten, nicht unterkriegen lassen.
Autor: REAL BMW
Datum: 28.11.2013
Antwort:
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Richtig gemacht und vorallem, würde ich nach der angeblichen "Reperatur" nochmals die stellen checken lassen, damit ausgeschlossen ist, dass er gefuscht hat und einfach sagt es ist jetzt wieder heile.

Autor: Tarik13
Datum: 28.11.2013
Antwort:
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Die Rechte habe ich leider nicht das ich es bei BMW machen lassen darf, er ist verpflichtet den Wagen Heil wieder zubringen, ob er das nun selber Repariert oder Reparieren lässt ist seine Sache, da habe ich leider kein Anspruch drauf so wurde es mir von meinem Anwalt jedenfalls gesagt.
Natürlich werde ich den Wagen nach der Reparatur wieder zur Werkstatt bringen und es untersuchen lassen ob auch alles in Ordnung ist und keine Fusch Arbeit gemacht wurde, auf die Rechnungen habe ich allerdings dann 2 Jahre Garantie.

Gruß





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