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Beitrag von: Rennerman88 Date: 19.10.2013 Thema: Morvision-Teile ---------------------------------------------------------- Halle Leute! Ich interessiere mich sehr für zwei Teile aus dem Programm von Morvision. Einmal den Powerdome zum Aufschweißen und einmal die Kotflügeleinsätze im M3-Look. Allerdings weiß ich nicht wies da mit Gutachten etc. aussieht... Ich will die Teile bzw. die Umbauten ja auch eingetragen bekommen... Andernfalls muss ich mich wohl nach Komplettteilen umschauen. (Fahre wie es an der Seite bestimmt zu lesen ist nen E92) Danke für eure Antworten im Voraus! Hier mein ganzer Stolz: +/- The Contrast +/- |
Autor: Old Men Datum: 19.10.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du könntest hier mal nachfragen. :http://www.mor-vision.de/ |
Autor: _OZZY_e36 Datum: 19.10.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich kann mir nicht vorstellen das du die M3 Kiemen eintragen musst! Aber wie gesagt frag direkt nach ;-) "Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben." |
Autor: Rennerman88 Datum: 20.10.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: eintragen müsste ichs auf jedenfall, nur dafür müsste es auch eintragungsfähig sein... Nachgefragt hab ich auch, bei Morvision und bei Schmiedmann, aber habe leider keinerlei Antwort bekommen... Hier mein ganzer Stolz: +/- The Contrast +/- |
Autor: _OZZY_e36 Datum: 21.10.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Frag mal Joey Starman das ist der Chef von MorVision ;-) "Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben." |
Autor: E36-Freak Datum: 22.10.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen,das M3-Kiemen- egal ob Original oder Nachbau, eintragungspflichtig sind |
Autor: Rennerman88 Datum: 23.10.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Nicht? Ich ging davon aus, da der Festigkeitsnachweis z.B. neu geführt werden muss, wie bei einer Lufthutze auch... Die eigentlich genehmigten Kotflügel werden ja nachträglich geändert, weshalb die Gültigkeit der Genehmigung erlischt, oder? Der M3 als eigen typengenehmigtes Fahrzeug hat ja ganz andere Kotflügel, die auch eine andere Genehmigungsnummer aufweisen. Deshalb ging ich davon aus, ich bräuchte eine Abnahme, außer ich würde mich für die original Kotlügel vom M entscheiden, was ich allerdings nicht möchte... Gruß Hier mein ganzer Stolz: +/- The Contrast +/- |
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