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ET35 falsche Beratung was für Rechte hab ich ? - Geplaudere

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Beitrag von: Kev92x
Date: 17.10.2013
Thema: ET35 falsche Beratung was für Rechte hab ich ?
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 17.10.2013 um 20:07:09 aus dem Forum "1er BMW - E81 / E82 / E87 / E88" in dieses Forum verschoben.

Ich hab mir vor ca. 3 Wochen Kompletträder bestellt
- Borbet Lv5 18" 225/40 ET35

Das Problem : vorne stehen die Reifen über , Rückgabe bei Kompletträdern laut AGB ausgeschlossen.

Allerdings habe ich beim Händler nachgefragt , ob ich die Felgen auch sicher montieren darf ( ohne Umbauten) & sie mir auch typisiert werden. Die Antwort war : In dem uns vorliegenden Gutachten wurde vom TÜV diese Rad Reifenkombination für Ihr Fahrzeug freigegeben. Der TÜV prüft die Räder direkt am Fahrzeug und erstellt damit das entsprechende Gutachten.

Das Gutachten war als PDF dabei , da wurds zugelassen..


Gestern hab ich 40/25er Federn reinbekommen,heute die Spur vermessen lassen und in der Werkstätte gefragt ob das passen kann und seine Antwort lautete : ich solls mal probieren beim Typisierer, aber eher nein.

Hab ich jetzt einfach Pech gehabt oder hat man bei falscher Beratung noch irgendwelche Ansprüche?









Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 17.10.2013 um 20:07:09


Antworten:
Autor: ThaFreak
Datum: 17.10.2013
Antwort:
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Erst einmal wäre die Felgenbreite interessant...

Dann wäre interessant was genau im Gutachten steht.
Gutachten muss man auch lesen können (nicht böse gemeint).
Was steht denn bei Auflagen bei diesen Felgen mit dieser Reifengröße bei deinem Fahrzeugtyp? Sind immer so Kürzel wie C13 K2 K13 oder so etwas in der Richtung.

Jede dieser Auflagen muss man auf den Folgeseiten des Gutachtens nachlesen was sie bedeuten.

Wenn da schonmal "K.." Auflagen sind, dann sind das im Normalfall Karosserie-Auflagen.


Wie das ganze rechtlich aussieht?
Keine Ahnung, denke aber eher dass man da keine Chance hat.
Schon alleine, da das Fahrzeug nicht mehr dem Serienzustand entspricht, worauf sich das Gutachten bezieht.

Diesen Zustand hast du spätestens durch deine Änderungen am Fahrwerk (Tieferlegung) verändert.


Bearbeitet von: ThaFreak am 17.10.2013 um 20:52:36
Autor: challenge-the-11
Datum: 17.10.2013
Antwort:
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Frag doch erst mal den TÜV, was er zu den Felgen und der Tieferlegung im Gesamtpaket meint, bevor Du gleich an Rückgabe der Felgen denkst (Die Hoffnung stirbt zuletzt.).

Hast Du beim Kauf der Felgen gesagt (und kannst Du es nachweisen), dass Du Dir diese speziellen Federn später einbauen lassen willst und die Felgen nur unter der Bedingung kaufst, dass Dir Deine Änderung am Fahrwerk (komplett: Felgen und Federn) auch genehmigt werden? Wenn nicht, hast Du IMHO keine guten Karten für eine Rückgabe. In diesem Fall vergiss die Rückgabe der Felgen am Besten, wenn die Federn nicht vom Gutachten gedeckt sind, wie ThaFreak schon sagte.

Ein Rücktrittsrecht hättst Du evtl. nach den Bestimmungen über den Fernabsatz im Konsumentenschutzgesetz noch (3 Monate Rücktrittsrecht ab Lieferung), wenn Du die Felgen im Fernabsatz, zB Internet, gekauft hättest und der Unternehmer nicht alle seine Informationspflichten erfüllt hätte (kommt aber mittlerweile schon eher selten vor), also Dich zB nicht über Dein 7-tägiges Rücktrittsrecht belehrt hätte (Homepage oder so). Hast Du im Internet gekauft? Diesfalls check über einen Anwalt, ob der Unternehmer alle Informationspflichten erfüllt hat. Diesfalls würdest Du aber um eine Entschädigung für den zwischenzeitigen Gebrauch der Felgen aber vermutlich nicht herumkommen, wenn der Unternehmer auf diese Idee kommt...

Ich würde doch erst einmal beim TÜV nachfragen.

LG

Autor: Jago
Datum: 17.10.2013
Antwort:
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Zitat:



Allerdings habe ich beim Händler nachgefragt , ob ich die Felgen auch sicher montieren darf ( ohne Umbauten)
& sie mir auch typisiert werden. Die Antwort war : In dem uns vorliegenden Gutachten wurde vom TÜV diese Rad Reifenkombination für Ihr Fahrzeug freigegeben. Der TÜV prüft die Räder direkt am Fahrzeug und erstellt damit das entsprechende Gutachten.

Das Gutachten war als PDF dabei , da wurds zugelassen..


Gestern hab ich 40/25er Federn reinbekommen
,heute die Spur vermessen lassen und in der Werkstätte gefragt ob das passen kann und seine Antwort lautete : ich solls mal probieren beim Typisierer, aber eher nein.

Hab ich jetzt einfach Pech gehabt oder hat man bei falscher Beratung noch irgendwelche Ansprüche?

(Zitat von: Kev92x)




Ich fasse das mal zusammen... Du fragst den guten Mann, ob die Felgen auf dein Fahrzeug im Serienzustand passen. Er antwortet ja, der Tüv testet es direkt an den (serien)Fahrzeugen.

Du veränderst dein Fahrzeug sodass die Felgen nicht mehr passen und willst jetzt Rechtlich gegen ihn vorgehen ?

Entweder habe ih etwas arg missverstanden oder mit dir stimmt was nicht.
Autor: Heckpropeller
Datum: 17.10.2013
Antwort:
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Schon kurios, was manche Menschen meinen es sei irgendwo etwas zu holen. De Schuld bei sich selbst suchen ist ja auch irgendwie doof.

Ach ja, und nochwas:
Probier es doch erst einmal beim Tüv, bevor sich der Teufel wieder an die Wand malen lassen muss.
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Autor: Kev92x
Datum: 17.10.2013
Antwort:
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vorm bestellen gefragt
nachm 1. montieren gefragt

( obs in Serie passt + obs mit 40/25ern passt ohne etwas an der Karosserie zu veändern)


werd jetzt erstmal hinten Federwegsbegrenzer einbauen - weil er hinten nicht vorsteht , aber beim Rampentest knapp vorm Ende schleift ( ham wir mit der hebebühne "simuliert"

und vorne wurd mir vorgeschlagen n 215er gummi draufzumachen

es steht ja nur der Reifen vor ( continental ) die felge verschwindet ja.

Rechtlich vorgehn würd ich ja sowieso nicht , wenn sie so kulant sind dass sie die felgen austauschen mit nem kleinen abschlag würd ichs ja auch machen.
Mich hats nur extrem genervt ,dass ich extra frag & dann passts trotzdem nicht.








Autor: Heckpropeller
Datum: 17.10.2013
Antwort:
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Federwegsbegrenzer sind aber mehr als eine Notlösung.
Wo schleift er denn?Kannst doch bördeln.
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Autor: ThaFreak
Datum: 18.10.2013
Antwort:
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Die Dinge die ich genannt habe wären trotzdem interessant...

Felgenbreite?
WAS steht im Gutachten?

Zu der Aussage vom Händler:
Da er wohl nicht nur Felgen für 1er BMW verkauft kann er einfach nicht über alle Fahrzeuge bescheid wissen. Davon abgesehen gibt es bei jedem Fahrzeug Unterschiede und Tolleranzen. Ebenso gibt es je nach verwendetem Reifen auch Unterschiede trotz gleicher Angaben. Bei Hersteller X kann ein Reifen deutlich breiter ausfallen als bei Hersteller Y trotz gleicher Reifengröße.

Seine Aussagen wird er wohl aufgrund von Erfahrungen oder vor allem den Texten im Gutachten getroffen haben.
Autor: Kev92x
Datum: 18.10.2013
Antwort:
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8J

ja , sind K Auflagen , jetz weiss ichs auch.
Hatte mir gedacht der schaut da selbst im Gutachten ob ich was bördeln muss oder nicht .
Genau das wollt ich ja von ihm wissen , weil ivhs Gutachten erst hatte als die Felgen bestellt warn.
Selbst hab ich mich nur in Foren umgesehn da hats mid diesen felgen bei vielen geklappt.
wird wohl eh am reifen liegen.




die 1. Werkstatt traut sichs schonmal nicht zu das zu bördeln.

Weiss jemand eventuell eine Werkstatt die das macht in der Nähe von Simbach am Inn ?


Bearbeitet von: Kev92x am 18.10.2013 um 12:17:19

Bearbeitet von: Kev92x am 18.10.2013 um 12:34:30
Autor: lui1963
Datum: 19.10.2013
Antwort:
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welche Auto ist das überhaupt,

ET 35 sollte fast überall ohne Probleme passen.
Autor: Kev92x
Datum: 19.10.2013
Antwort:
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1er , bekomm die felgen jetz eh umgetauscht.




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