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Unfallschaden, wie gehe ich nun vor? - Baureihenübergreifendes

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Beitrag von: azad-kks
Date: 05.10.2013
Thema: Unfallschaden, wie gehe ich nun vor?
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Hallo zusammen..

vor 2 Stunden hat mich ein Transporter auf einer 2 Spurigen Straße in einer Kurve geschnitten. Meine Linke Seite sieht aus ich könnte kotzen....
Ich habe die Polizei gerufen, die haben das dann alles zu Protokoll genommen. Er ist einsichtig gewesen das es seine Schuld war und jetzt wird er das am Montag seiner Versicherung melden zwecks Schadensübernahme. Daten haben wir ausgetauscht.

Nun stellt sich für mich die Frage wie gehe ich jetzt vor? Stimmt es das die Versicherung von dem Typ sich mit mir in Verbindung setzt? Und muss ich einen Voranschlag von einer Werkstatt holen und wenn ja reicht einer oder müssen es mehrere sein?

Würdet ihr mir raten direkt zu BMW zu fahren oder eher eine andere Werkstatt? Steht mir auch ein Ersatzwagen zu? Ich denke so eine Reparatur wird nicht innerhalb eines Tages gemacht.

Über ratschläge wäre ich dankbar. Ich komme jetzt das erste mal in so eine Situation und ´weis nicht wirklich weiter.

Gruß!


Antworten:
Autor: 3erbmwibk
Datum: 05.10.2013
Antwort:
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Hast du fotos von dem schaden?
Einmal BMW immer BMW!!!
Autor: azad-kks
Datum: 05.10.2013
Antwort:
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Hier mal "nur" der größte Teil des Schadens

[URL=http://www.directupload.net][/URL]
[URL=http://www.directupload.net][/URL]
[URL=http://www.directupload.net][/URL]
Autor: Old Men
Datum: 05.10.2013
Antwort:
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Du hast mehrere Möglichkeiten. 1.Du fährst in eine BMW Werkstatt und lässt einen Kostenvoranschlag machen. Diesen bei der gegnerischen Versicherung einreichen. 2. Du unterschreibst in der BMW Werkstatt eine Abtretungsvereinbarung und BMW wird sich mit der Versicherung in Verbindung setzen. 3. Du lässt dir den Betrag vom Kostenvoranschlag auszahlen und behebst den Schaden selbst. Ja, es steht dir für die Dauer der Reparatur ein Leihwagen zu. Wenn du aber auf einen Leihwagen verzichtest, dann steht dir eine sogenannte Nutzungsentschädigung zu.
Autor: azad-kks
Datum: 05.10.2013
Antwort:
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Danke für deine hilfreiche Antwort!!

Was ist den empfehlenswerter? Abtretungserklärung und BMW machen lassen, oder mit dem Kostenvoranschlag selbst die gegnerische Versicherung konfrontieren?

Wie lange wird so eine Reparatur insgesamt dauern?


Soeben ein bisschen gegoogelt und auf ADAC das hier gefunden. Das höre ich jetzt zum ersten mal...

Grundsätzlich kann ein Geschädigter bei fiktiver Abrechnung - also auf der Grundlage des Sachverständigengutachtens oder Kostenvoranschlags - die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt verlangen. Allerdings kann die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners den Geschädigten auf eine freie (kostengünstigere) Werkstatt für den Fall verweisen, in dem das: Fahrzeug mehr als drei Jahren alt oder nicht scheckheftgepflegt ist. Voraussetzung ist, dass die freie Werkstatt vom Qualitätsstandard eine gleichwertige, günstigere Reparaturmöglichkeit bietet. Zudem muss sie mühelos und ohne Weiteres zugänglich sein.

Im „BMW“- Urteil vom 23.03.2010 führt der BGH die Merkmale einer „gleichwertigen Reparaturmöglichkeit“ auf:

- Zertifizierter Meisterbetrieb
- Verbandmitglied
- Qualitätskontrolle durch TÜV oder DEKRA
- Verwendung von Originalersatzteilen
- 3 Jahre Garantie.

Bearbeitet von: azad-kks am 05.10.2013 um 20:07:48

Eine Fiktive Abrechnung bedeutet das ich mir den Betrag auszahlen lasse oder? Also die Wahl der Werksstatt bleibt mir im Falle das ich das Auto reparieren lassen möchte ja selbst überlassen oder?

Bearbeitet von: azad-kks am 05.10.2013 um 20:16:31
Autor: maxichec
Datum: 05.10.2013
Antwort:
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Hallo.

Hatte schon öfters mit Schäden Zutun. (Leider :( )

Wie man Vorgehen soll!

1. Gleich bei deiner Versicherung anrufen und schaden melden! (Sagen das du nicht schuld bist, das die Bescheid wissen..)
2. Kennzeichen hast du ja von dem Tro$$el?!
Nach dem du deiner Versicherung schaden gemeldet hast bitte um Weiterleitung an Hand der Kennzeichen wirst du an seine Versicherung verbunden.
Teile seiner Versicherung mit das du von ihren Kunden geschädigt wurdest....
3. Erst wen du von gegnerische Versicherung was hast (Schadens Nr.) kannst du zum Freundlichen, Gutachter, etc....
Dieser weg funktioniert am schnellsten und hat bis jetzt immer Problemlos funktioniert!

Lg Max
Autor: azad-kks
Datum: 05.10.2013
Antwort:
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Ich habe bei meiner Versicherung angerufen. Die meinten das die das im Moment nichts angeht da ich nicht der Verursacher bin. Der Verursacher meldet das am Montag seiner Versicherung und die kontaktieren micht. Ja Daten wurden ausgetauscht. Ich hoffe das so alles den richtigen lauf nimmt. Nur frage ich mich eben ob ich einfach so mal zu BMW fahren soll und so ne abtretungserklärung machen soll oder ob das nicht ratsam ist. Und wenn ja ob ich damit warten muss bis ich von gegnerischen Versicherung wie du sagst eine schadensnummer/Bestätigung Habe und dann erst zur Werkstatt. Hm....
Autor: 3erbmwibk
Datum: 05.10.2013
Antwort:
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Nur bei BMW machen lassen,keine Freie Werkstatt etc.du bist nicht der Verursacher des Unfalles was ich so mitbekommen habe,die sollen schön zahlen!!

Was hast den du für ein Bj und km drauf?
Intresiert mich weil ich ja das gleiche Gefährt habe:-))


LG

3erbmwibk
Einmal BMW immer BMW!!!
Autor: azad-kks
Datum: 05.10.2013
Antwort:
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Der Meinung bin ich eben auch..nur frage ich mich eben ob es besser wäre so eine abtretungserklärung zu machen so das BMW die Sache mit der Versicherung klärt oder ob ich das mit einen Kostenvoranschlag machen soll. Naja ich hoffe mal das ich schnell von der gegnerischen Versicherung zu hören bekomme.

Ich hab ne 2005er Limo mit ca. 48tsnd km drauf. Bis vor paar Stunden im tadellosen Zustand ich könnte immer noch platzen...,
Autor: ca1988
Datum: 05.10.2013
Antwort:
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Ich würde den zu bmw stellen, und ne abtretungserklärung machen. Dann hast du am wenigsten arbeit damit.
Autor: azad-kks
Datum: 05.10.2013
Antwort:
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Zuerst muss ich aber warten bis die gegnerische Versicherung sich bei mir meldet oder? In welcher Form tun die das? Geben die mir dann einfach das ok in die Werkstatt zu gehen sobald die sich bei mir melden oder wie wird das ablaufen? Einen Gutachter werden die mir ja nicht auf den Hals hetzen oder?
Autor: Opern Geist
Datum: 05.10.2013
Antwort:
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Hallo,

das einfachste ist ...du rufst die Versicherung selber an

fragst ob alles gemeldet ist...dann bist du auf der sicheren Seite....
fragst auch in welcher Preisklasse die deinen Ersatzwagen zahlen...den Preis gibst du dann bei BMW an...
(sonst bleibst du nachher noch auf Kosten für den Ersatzwagen hängen)

dann Abtretungserklärung...

(wenn du mit den Aussagen der Versicherung nicht zufrieden bist...sollte vorkommen...alles an einen Anwalt für Verkehrsrecht übergeben^^..ist auch dein gutes Recht)

meine vorgehensweise in Kurzform

gutes gelingen
Autor: Krischi23
Datum: 05.10.2013
Antwort:
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Der Unfallverursacher hat, wie bereits gesagt, die Pflicht den Schaden seiner Versicherung zu melden. Es müsste auch funktionieren, wenn du den Schaden der gegnerischen Versicherung meldest. Die Versicherung des Unfallgegners sollte auf der Unfallmitteilung stehen ;) Die Versicherung wird dann diese Polizeiliche Unfallmitteilung sehen wollen, welche den Unfall bestätigt und dann sollte das eigentlich auch seinen Gang gehen. Notfall wollen die noch das Kennzeichen und Halter wissen, was aber auch beides auf der Unfallmitteilung steht.
Autor: azad-kks
Datum: 05.10.2013
Antwort:
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Ok dann werde ich mal bis am Montag abwarten. Der Unfallverzrsacher meinte das er dies am Montag melden wird und mir dann Bescheid geben wird. Wenn bis Dienstag nix passiert ist rufe ich die Versicherung an. Dann gehe ich zu BMW und mache eine abtretungserklärung damit die dich um den Rest kümmern.
Eines noch zwecks Ersatzwagen. Muss ich da wirklich von der Versicherung wissen bis wie viel Euro das Kosten darf? Ich möchte keinen luxusschlitten als Ersatzauto nur irgendeins brauch ich halt und das muss ja wohl von der Versicherung bezahlt werden, ohne das ich mir noch Gedanken machen muss ob's jetzt nen 1er nen 3er oder sonst was ist.

Vielen dank euch allen für die wirklich hilfreichen Antworten!
Autor: Opern Geist
Datum: 06.10.2013
Antwort:
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Zitat:



Eines noch zwecks Ersatzwagen. Muss ich da wirklich von der Versicherung wissen bis wie viel Euro das Kosten darf? Ich möchte keinen luxusschlitten als Ersatzauto nur irgendeins brauch ich halt und das muss ja wohl von der Versicherung bezahlt werden, ohne das ich mir noch Gedanken machen muss ob's jetzt nen 1er nen 3er oder sonst was ist.

Vielen dank euch allen für die wirklich hilfreichen Antworten!

(Zitat von: azad-kks)




die Autovermietungen haben verschiedene Tarife...unter anderem erhöhte Tarife beim Unfallersatz Tarif....

ich bin damit gut gelaufen nachzufragen....mein BMW Händler hat mir dann einen Vorführwagen hingestellt und den von der Versicherung angegebenen Satz abgerechnet...

guck dir mal den Link an

Link

Gruss
Autor: MIKE46
Datum: 06.10.2013
Antwort:
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ich verstehe nicht warum Ihr da immer selbst rummurkst

ich gebe sowas meinem (Fach)Anwalt, der regelt alles optimal und ich habe selbst keine Scherereien mit dem Unfallgegener und dessen Versicherung

das funzt natürlich nur kostenfrei für Dich wenn Du schuldlos bist, selbst wenn Du eine Teilschuld hättest ist das besser
Autor: tomf1
Datum: 06.10.2013
Antwort:
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Bin auch der Meinung von meinem Vorredner. Geh zu einem Anwalt für Verkehrsrecht und lass ihn die Arbeit machen. Bei unverschuldet Unfall zahlt alles die gegnerische Versicherung. Mach ich immer bei Unfall. Der regelt dann alles mit einem Sachverständigen und der Versicherung. Da dein Fahrzeug von 2005 ist gehe zu BMW zur Reparatur wegen deiner rostgarantie die bis 2017 noch gilt. Die können auch gleich eine Durchsicht machen auf rostbefall. Das Problem bei BMW sind nur zur zeit die Ersatzteil Besorgung. Habe auch gerade ein Kulanzantrag bei meinem 2005 am laufen der auch zu 100% übernommen wird. Warte jetzt schon 4 Wochen auf meine Tür.
Hoffe dir etwas geholfen zu haben.
Autor: Opern Geist
Datum: 06.10.2013
Antwort:
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Zitat:


ich verstehe nicht warum Ihr da immer selbst rummurkst

ich gebe sowas meinem (Fach)Anwalt, der regelt alles optimal und ich habe selbst keine Scherereien mit dem Unfallgegener und dessen Versicherung

das funzt natürlich nur kostenfrei für Dich wenn Du schuldlos bist, selbst wenn Du eine Teilschuld hättest ist das besser

(Zitat von: MIKE46)




das geht auch wenn man eine Rechtschutzversicherung hat ;)

ich gebe auch alles meinem Anwalt.... da hast du vollkommen recht

aber
wenn ich das geschrieben hätte kommen wieder die tollen Texte

"wozu Anwalt...Schadenminderungspflicht bla bla bla...."
also schreibe ich dazu garnichts mehr

wenn der TE keinen Anwalt nehmen möchte und alles alleine regeln will muss er halt ein paar Dinge berücksichtigen...

Gruss
Autor: azad-kks
Datum: 06.10.2013
Antwort:
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Hallo nochmal..

Hm klar wäre ein Anwalt ganz recht wenn ihr meint das wäre besser. Schließlich möchte ich auf keinen einzigen Cent sitzen bleiben. Ich habe eine verkehrsrechtschutz, muss ich das mit denen abklären vorher oder kann ich einfach einen Termin machen bei einen Anwalt? Wie läuft das genau ab??

Die gegnerische Versicherung sitzt in der Schweiz muss ich noch hinzufügen.

Bearbeitet von: azad-kks am 06.10.2013 um 12:01:28
Autor: Opern Geist
Datum: 06.10.2013
Antwort:
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Du rufst bei deiner RS an... schilderst den Fall.. und bekommst eine Fallnummer

dann machst du einen Termin bei deinem RA... Beratungsgespräch...

wenn alles glatt läuft ... also die Versicherung keine Verzögerung vornimmt ist alles gut...

sonst holt sich dein RA eine Deckungszusage bei deiner RS und alles geht seinen lauf...

dir stehen ja auch noch Dinge zu wie z.B. die Zahlung deiner Auslagen.... evtl. Wertminderung deines KfZ...

um Nachteile zu vermeiden...lasse ich sowas immer über meinen RA laufen

meine Meinung

Gruss
Autor: azad-kks
Datum: 06.10.2013
Antwort:
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Danke für die Antwort soweit alles verständlich. Ich habe bei meiner rs eine Selbstbeteiligung von 150 Euro. Muss ich das Zahlen bzw bleibe ich auf dieser Selbstbeteiligung sitzen?
Autor: MIKE46
Datum: 06.10.2013
Antwort:
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da bleibst Du nur drauf sitzen wenn Du Schuld hättest (oder Teilschuld)

also lass Dir von Deiner RS einen Fachanwalt empfehlen und nichts wie hin

Nicht selbst mit der Versicherung reden!
Autor: Opern Geist
Datum: 06.10.2013
Antwort:
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wenn du zu 100% nicht der Verursacher bist...trägst du auch keine Kosten

die RS zu informieren ist ja erst mal nur eine reine Vorsichtsmassnahme für den Fall der Fälle ;)

ich hatte auch mal einen Fall, da hat die Polizei den anderen als allein schuldig dar gestellt.. war auch alles sehr schlüssig...

aber wir haben ja eine Gewaltenteilung...die Polizei hat ja kein Recht zu sprechen...

Ende vom Lied... gegnerische Versicherung stellt sich quer... Gericht... ist dann 70% zu 30% ausgegangen
(nur ein Beispiel.... daher läuft bei mir von Anfang an alles nur über den Anwalt, der mag es auch nicht vermeidbare Fehler später auszubügeln)

Gruss

Autor: MIKE46
Datum: 06.10.2013
Antwort:
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genau so ist es

Recht haben und Recht kriegen sind zwei paar Stiefel! (besonders wenn die Gegnerische Versicherung auch noch in der Schweiz ist, wie Du schreibst)

im übrigen wird der Anwalt sowieso nach einer RS fragen
Falls Du jedoch noch keinen RA zur Hand hast wird Dir die RS sicher einen in Deiner Nähe nennen können


Autor: azad-kks
Datum: 06.10.2013
Antwort:
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So nach sehr sehr langen Wartezeiten in der Hotline Warteschleife konnte ich nun eine nette Dame von meiner RS sprechen.
Morgen erhalte ich eine Email mit einer Deckungsbestätigung für den Anwalt und ein paar Anwaltsempfehlungen in meiner Gegend. Dann heißt es Termin machen und fertig.

Was mich jedoch ein bisschen verwirrt hat, ist das eine Wertminderung nur bei höchstens 2 Jahre alten Autos vorliegt. naja......mal den Anwalt fragen.

Vielen Dank nochmal für eure super Ratschläge! Ich berichte sobald ich Ergebnisse habe!

Schönen Sonntag euch noch!
Autor: Opern Geist
Datum: 06.10.2013
Antwort:
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Zitat:




Was mich jedoch ein bisschen verwirrt hat, ist das eine Wertminderung nur bei höchstens 2 Jahre alten Autos vorliegt. naja......mal den Anwalt fragen.

Vielen Dank nochmal für eure super Ratschläge! Ich berichte sobald ich Ergebnisse habe!

Schönen Sonntag euch noch!

(Zitat von: azad-kks)





vllt. haben sich die Gesetze geändert...

ich habe damlas für meinen 5 Jahren alten Calibra Turbo noch eine Wertminderung bekommen

aber da kenne ich mich nicht mit aus...

auch Dir einen schönen Sonntag ...

und halte uns auf dem laufenden

Gruss

Bearbeitet von: Opern Geist am 06.10.2013 um 15:32:31
Autor: azad-kks
Datum: 07.10.2013
Antwort:
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Hallo nochmal Zusammen..

Da meine Rechtschutzversicherung die Sache mit dem Anwalt sehr langsam vorangehen lässt war ich Heute mal spontan bei BMW.
Alles fing so an: Die Versicherung vom Unfallverursacher hat eine sofortige zusage von bis zu 2000 Euro genehmigt, alles darüber muss über einen Gutachter der Versicherung laufen.

BMW meinte das die Reparaturkosten um die 4000 Euro betragen..Die hintere Tür muss ausgetauscht werden und alles andere neu Lackiert usw..Ebenso meinte der BMW Mitarbeiter das hier definitiv eine Wertminderung vorliegt. Jetzt meinten die zu mir ich soll zum Gutachter und alles begutachten lassen, also Schaden und Wertminderung. Dies wird dann zusammen mit der Endabrechnung an die Versicherung geschickt. Die Versicherung ist in der Pflicht den Gutachter den ICH beauftragt habe zu bezahlen.

Naja ich bin da etwas vorsichtig und bin nicht gleich zum Gutachter. Was meint ihr denn? Wenn ich mir jetzt wirklich selber einen nehme, muss die gegnerische Versicherung den auch wirklich bezahlen?

Ich bin schon an einem Anwalt dran aber die Rechtschutz macht es mir nicht soo einfach da ich erst seid 7 Tagen Kunde bin...

Gruß
Autor: ca1988
Datum: 07.10.2013
Antwort:
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Hi da du nicht der Verursacher bist, darfst du einen Gutachter beauftragen, das Muss die Versicherung akzeptieren. Ich würde auch den Gutachter zu BMW bestellen, damit die gleich miteinander reden, nicht dass der nur die hälfte aufschreibt, oder vielleicht hat BMW ja einen mit dem die öfter zusammenarbeiten.
Autor: azad-kks
Datum: 07.10.2013
Antwort:
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Danke für die Antwort. Nehmen wie an der Gutachter stellt eine Wertminderung fest, wie komme ich an dieses Geld? Ich mein die Werkstatt hat ja wenig damit Zutun die werden sich ja nicht dafür einsetzen. Wird das gutachten über die Wertminderung wirklich zusammen mit der Rechnung an die Versicherung geschickt? Wenn noch kein Anwalt in Spiel ist.
Autor: tomf1
Datum: 08.10.2013
Antwort:
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Mache es dir doch nicht zu schwer!!!
Nimm die gelbe Seiten oder google nach einem fachanwalt.
Der leitet dann alles in die Wege.
Gutachten und die Bezahlung.
Lass dich beraten du bekommst bestimmt kurzfristig einen Termin. Da besprichst du die Sachen mit im, unterschreibst die Vollmacht und lass die Dinge seinen Weg gehen.
Autor: azad-kks
Datum: 17.10.2013
Antwort:
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Hallo ihr.

Ich melde mich nochmal zu Wort..
Mittlerweile habe ich ein Gutachten machen lassen.
Gestern hatte ich dann den anwaltstermin. Ging alles ruck zuck und unproblematisch. Er meinte ich soll in die Werkstatt, machen lassen und die Rechnung an ihn das er alles einfordern tut von der gegnerischen Versicherung. Ich voller Elan direkt zu BMW und das denen gesagt. Dann meinte der Typ wie die Rechnung zum Anwalt, dann müsste ich ja in vorkasse treten weil die ja nicht ein halbes Jahr auf ihr Geld warten wollen.

Nun sind wir so verblieben das ich denen die Versicherungsdaten des Unfallverursacher und die Visitenkarte des Anwaltes gegeben habe. Die klären das jetzt mal ab wegen der kostenübernahme.

Irgendwas stimmt doch da nicht. Handelt der Anwalt falsch oder hat die Werkstatt keinen Plan??
Autor: tomf1
Datum: 17.10.2013
Antwort:
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Hallo erstmal zurück. Eigentlich dauert es bis zur Auszahlung in der Regel 4 Wochen. Hat auch an Ostern einen unverschuldenten Unfall. Bei mir lief es folg. massen ab. Bin zum Anwalt. Der mir einen Gutachter geschickt. Gutachten dauerte so ne knappe Woche. Dann die Kostenfrage geklärt. Da sagte er mir, das ich mir einen Termin in der Werkstatt in ca. 2 Wochen machen soll da dann er näher weiß wie abzurechnen ist. Entweder hat die Versicherung bis dahin bezahlt oder wir nehmen einen Kredit über die Summe auf, die die Versicherung auch bezahlt. Du hast dann aber beim Kredit kein Anspruch auf Nutzungsausfall. Klär das nochmal mit deinem Anwalt. Denn musst du echt auf denn Sack gehen. Wie gesagt, 4 Wochen musst du schon rechnen, bis alles abgeschlossen ist.
Autor: azad-kks
Datum: 17.10.2013
Antwort:
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Hm dann verstehe ich aber nicht wirklich warum der Anwalt mit sagt ich soll glei in die Werkstatt und machen lassen. Da ich bei so einer hohen Summe definitiv nicht im vorkasse gehe hätte er doch eigentlich erstmal eine Bestätigung der kostenübernahme anfordern müssen bei der Versicherung und mich dann in die Werkstatt schicken.
Naja mal abwarten ob dich jemand meldet wenn nicht Ruf ich den Anwalt an nächste Woche.




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Ende des Themas

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