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Beitrag von: t0xic Date: 03.10.2013 Thema: LED in Halogenscheinwerfer nachrüsten erlaubt? ---------------------------------------------------------- Hi, wie oben schon beschrieben möchte ich an einem F30 die LED - Ringe nachrüsten. Meine frage: ist sowas denn erlaubt? Krieg ich Probleme beim TÜV? Hier mal der Link für die Nachrüst - LED´s. LINK Bzw. besteht die Möglichkeit die LED´s vom Serienscheinwerfer in die Halogen einzubauen oder ähnl. Bearbeitet von: t0xic am 03.10.2013 um 16:58:10 |
Autor: Sascha_528 Datum: 03.10.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also erlaubt ist es nicht. Folge wäre erlöschen der Betriebserlaubniss ect Ob es bei so einem neuen Auto beim TÜV auffällt? Ich möchte es bezweifeln, solange die Ringe sauber eingebaut wurden. "Haftpflichtschäden, Bewertungen, Oldtimergutachten, Gebrauchtwagenüberprüfungen im Raum Braunschweig, schreibt mich an" |
Autor: Andale Datum: 15.10.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hey wie auch mein Vorredner geschrieben hat, ist es nicht erlaubt, da die Halogenscheifer ausschließlich für Glühbirnen geprüft und zugelassen sind (so ist es bei meinem e90 - da es aber beide Male um Halogenscheinwerfer geht wird es das gleiche sein). Um LED-Marker bsp. verwenden zu können, müsste man laut TÜV die kompletten Scheinwerfer (für LED bauartgenehmigt) umrüsten. Da du ja sozusagen die Ringe austauschen willst, änderst du ja auch das bauartgenehmigte Teil ab und sozusagen die Betriebserlaubnis für den Scheinwerfer. Über Kritik, Anregungen und so weiter freue ich mich natürlich auch sehr ;) Bearbeitet von: Andale am 15.10.2013 um 16:27:37 Bearbeitet von: Andale am 15.10.2013 um 16:29:49 Bearbeitet von: Andale am 16.10.2013 um 11:08:05 |
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