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Beitrag von: XM Date: 17.01.2005 Thema: Auto im Ausland (Frankreich) zulassen ---------------------------------------------------------- Sers, um ein Auto im EU-Ausland (z.B. Frankreich) wieder zu zulassen, benötigt man eine EU-Übereinstimmungserklärung. D.h. eine Bestätigung von Hersteller, dass das Fahrzeug auch im Ausland wieder angemeldet werden darf. Ich weiss, dass bei SEAT dies erst ab EZ 01/98 möglich ist oder man muss beim TÜV im Ausland eine Art "21er Abnahme" machen muss, was sehr aufwendig ist. Ich will mir demnächst einen E39 530d kaufen und muss nun wissen, ab wann diese EU-Übereinstimmungserklärung bei BMW vorhanden ist! Weiss das jemand? Sers XM Wer bremst verliert! Mein 3er - neu in Perleffekt-Gelb |
Autor: Dirk325iCabrio Datum: 17.01.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Schon bei meinem 95er Coupe war die dabei, dürfte also beim 530d kein Problem sein. Allerdings kann ich dir aus eigener Erfahrung sagen, dass die Franzosen sehr eigen sind. Da reicht diese Bescheinigung nicht immer aus, evtl brauchst du ne Bescheinigung vom Importeur. Kalkulier lieber 3 Monate für die Ummeldung um. In der Zeit darf das Auto nur innerhalb von Frankreich gefahren wird. Näheres gern per pm... Gruß, Dirk |
Autor: XM Datum: 18.01.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja ich weiss, die machen mir ganz schön Probleme beim ummelden. Aber Impoteur bin ich ja selber, da ich ein in Deutschland gekauftest Auto mit nach Frankreich nehme und dort zulasse, oder nicht? Sers XM Wer bremst verliert! Mein 3er - neu in Perleffekt-Gelb |
Autor: Dirk325iCabrio Datum: 18.01.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nee, nee. Ich meine BMW-France ;-) Leider kenn ich die Scherereien. Ich glaub die Franzosen haben die Bürokratie erfunden :-( Dafür haben sie vor 5 Jahren die KFZ-Steuer abgeschafft ;-) Gruß, Dirk Bearbeitet von - Dirk325iCabrio328iCoupe am 18/01/2005 20:18:51 |
Autor: XM Datum: 19.01.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also ich hab jetzt mal mit nem Kumpel erzählt, der Arbeitet beim lokalen BMW Händler. Der meinte, dass wenn Autos nach Frankreich gehen, immer entsprechende Papiere gemacht werden von Ihnen. Und bei der BMW-Hotline in München sagte man mir, dass die EU-Übereinstimmungserklärung vom Händler auszufüllen ist, aber bei Bj. 2001 dürfte das kein Problem sein. Ich versuchs mal so ... Sers XM Wer bremst verliert! Mein 3er - neu in Perleffekt-Gelb |
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