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Unbedenklichkeitserklärung/Bescheinigung - Geplaudere

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Beitrag von: Sam-087
Date: 04.09.2013
Thema: Unbedenklichkeitserklärung/Bescheinigung
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So habe ein paar fragen zu einer Unbedenklichkeitsbescheinigung/Erklärung.
Ich habe seit 4 Jahren eine Suzuki Ltz 400 und würde die gerne anmelden. Habe aber keine Papiere, aber die hat eine Rahmennummer, war Grade bei meinem Suzuki Händler des Vertrauens und die meinten die können mir die machen, brauche nur die Erklärung/Bescheinigung vom StVA. Was Brauch ich für die Erklärung ? Auf der Seite vom StVA konnte ich nichts finden, muss ich das Quad vorzeigen ? Da wäre dann ein Problem es steht in Polen und rüberbringen möchte ich es nicht da ich ja keine Papiere habe, nicht das Zoll oder sowas meckert. Was kann ich tun?


Antworten:
Autor: 5N1P3R
Datum: 04.09.2013
Antwort:
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Erstmal bei dem StVA anrufen und nachfragen! ;)
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
Autor: Sam-087
Datum: 04.09.2013
Antwort:
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Da wäre ich ja hingefahren aber die haben ab 13 Uhr zu. Und auf Arbeit hatte ich keine zeit um anzurufen.
Autor: bmw-d-driver
Datum: 04.09.2013
Antwort:
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hmm warum hat das Motorrad in Polen denn keine Papiere ;-)
Autor: Sam-087
Datum: 04.09.2013
Antwort:
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Ist nen Quad, und haben das aus England, nunja da mein Vater verstorben ist , Herrscht ein Erbstreit und es sind zufällig alle Papiere verschwunden, Auto, Quad , Moped. Und es ist/war in Polen da man dort quasi überall fahren kann, aber durch den Tod bin ich da kaum und will hier fahren.
Autor: bmw-d-driver
Datum: 04.09.2013
Antwort:
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ok das ist natürlich ärgerlich, aber guck mal hier....

http://www.wuppertal.de/vv/produkte/302/302.31_Verlust_der_Betriebserlaubnis.php
Autor: Sam-087
Datum: 04.09.2013
Antwort:
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Danke. :) Dann wackel ich mal morgen zum Amt. Wieso die suche auf der StVa Seite nichts finden bleibt mir schleierhaft.
Autor: Antonia111
Datum: 09.09.2013
Antwort:
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Du benötigst Deinen Personalausweis, die Fahrgestellnummer, genaue Typenbezeichnung des Kraftrades und der Kaufvertrag. Dies sind Unterlagen, die dem Straßenverkehrsamt vorgelegt werden müssen. Der Umstand, dass das Kraftrad noch in Polen steht, sollte mit dem Straßenverkehrsamt im Einzelfall geklärt werden.
Autor: chillkröte
Datum: 10.09.2013
Antwort:
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Ich hatte bei meinem Roller die Papiere verloren...bin dann zur Polizei mit der Rahmennummer und habe sofort eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen...hat 2min gedauert...




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