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Welche Unterlagen zum abmelden eines PKW ? - Geplaudere

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Beitrag von: theblade
Date: 26.08.2013
Thema: Welche Unterlagen zum abmelden eines PKW ?
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Klingt doof aber welche unterlagen brauche ich denn für die Kfz-Zulassung wenn ich mein PKW abmelden will?

Nur die Zulassung (Fahrzeugschein) ?

Danke


Antworten:
Autor: Opern Geist
Datum: 26.08.2013
Antwort:
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Hallo,

zum Abmelden brauchst du

Lichtbild-Ausweis

Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)

Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)

deine Kennzeichen (die Siegel müssen ja ab)

Gruss


Bearbeitet von: Opern Geist am 26.08.2013 um 19:44:23
Autor: jochen78
Datum: 26.08.2013
Antwort:
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Zitat:


Hallo,

zum Abmelden brauchst du

Lichtbild-Ausweis

Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)

Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)

deine Kennzeichen (die Siegel müssen ja ab)

Gruss


Bearbeitet von: Opern Geist am 26.08.2013 um 19:44:23

(Zitat von: Opern Geist)




Geld nicht vergessen ;-) sind ja aber nicht wirklich Unterlagen...
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Autor: Opern Geist
Datum: 26.08.2013
Antwort:
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Zitat:



Geld nicht vergessen ;-) sind ja aber nicht wirklich Unterlagen...

(Zitat von: jochen78)




da hast du Recht.... :D

und je nachdem in welcher Stadt man hinmuss

ne Menge an Zeit ;)
Autor: jochen78
Datum: 26.08.2013
Antwort:
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Zitat:


Zitat:



Geld nicht vergessen ;-) sind ja aber nicht wirklich Unterlagen...

(Zitat von: jochen78)




da hast du Recht.... :D

und je nachdem in welcher Stadt man hinmuss

ne Menge an Zeit ;)

(Zitat von: Opern Geist)




;-) wohl wahr...
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Autor: theblade
Datum: 26.08.2013
Antwort:
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was der brief auch? Der potentielle Käufer meinte ich brauche nur den Fzg-Schein zum abmelden.

den brief wollte er mitnehmen?!
Autor: jochen78
Datum: 26.08.2013
Antwort:
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Zitat:


was der brief auch? Der potentielle Käufer meinte ich brauche nur den Fzg-Schein zum abmelden.

den brief wollte er mitnehmen?!

(Zitat von: theblade)




http://www.kfz-ummelden.de/kfz-abmelden.html
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Autor: Dertage30
Datum: 26.08.2013
Antwort:
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in deutschland müsst ihr zahlen fürs abmelden?
Autor: Pat91
Datum: 26.08.2013
Antwort:
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Ob man es glaubt oder nicht, ja müssen wir.

Nennt sich bei uns "Verwaltungsgebühren"
Autor: jochen78
Datum: 26.08.2013
Antwort:
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Zitat:


in deutschland müsst ihr zahlen fürs abmelden?

(Zitat von: Dertage30)




In Deutschland zahlen die Deutschen für alles :-)
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Autor: theblade
Datum: 26.08.2013
Antwort:
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ach du sch***** ...

laut link braucht man ja doch den Fzg-Brief O_o

Habe von einigen gehört das der Schein+Kennzeichen+Kaufvertrag ausreichend ist ... und hab mich nun drauf verlassen und den Brief beim verkauf schon mitgegeben (hatte eigene Kennzeichen bei)
Autor: Chilly
Datum: 26.08.2013
Antwort:
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Zitat:


ach du sch***** ...

laut link braucht man ja doch den Fzg-Brief O_o

Habe von einigen gehört das der Schein+Kennzeichen+Kaufvertrag ausreichend ist ... und hab mich nun drauf verlassen und den Brief beim verkauf schon mitgegeben (hatte eigene Kennzeichen bei)

(Zitat von: theblade)




Wenn er den Wagen schon bezahlt hat würde ich mir keine Sorge machen, dass er dir den Brief nicht nochmal zurück gibt. Umgekehrt allerdings schon, je nach Käufer..
Autor: Mad-76
Datum: 27.08.2013
Antwort:
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Lass ihn doch von Käufer ab, bzw. Ummelden...
Er muss ja eh zur Zulassungsstelle.


Autor: mb100
Datum: 27.08.2013
Antwort:
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Zitat:


Lass ihn doch von Käufer ab, bzw. Ummelden...
Er muss ja eh zur Zulassungsstelle.



(Zitat von: Mad-76)




Wobei dann halt die Gefahr besteht, dass der Käufer nicht sofort ummeldet, sondern erst mal mit dem Wagen ein paar Wochen rumfährt und sich ggf. nicht an die Verkehrsregeln hält. Davon abgesehen, dass ohnehin Steuer und Versicherung weiter "laufen".
Aus diesem Grund würd ich bei der Lösung (also "Käufer meldet ab") die Übergabe von Fahrzeug, Papieren, Schlüssel usw. schriftlich festhalten und mit reinschreiben, dass der Wagen übergeben und übereignet wurde. Und natürlich würd ich auch mit reinschreiben, dass der neue Eigentümer verpflichtet- ist, den Wagen unverzüglich ab- bzw. umzumelden.

Der Kaufvertrag mit Datum is ja gut und schön, weist aber zunächst mal nur nach, dass der Wagen verkauft wurde. Nicht jedoch, dass er Besitzer und Eigentümer gewechselt hat.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: theblade
Datum: 27.08.2013
Antwort:
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sooo mal ein Update:

Abmeldung ging problemlos. habe kurz den Sachverhalt geschildert und dann war es auch erledigt.

Lt.meiner Zulassung hat wohl eher der Käufer ein Problem beim anmelden weil er dazu den Fahrzeugschein benötigt. Dieser wird dann bei seiner Zulassung erneut entwertet und danach vernichtet.

Keine Ahnung ob das je nach Landkreise unterschiedlich gehandhabt wird. Ich bin jedenfalls zufrieden das alles geklappt hat :)
Autor: theblade
Datum: 29.08.2013
Antwort:
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Bis heute hat sich der Käufer nicht gemeldet ob er den Fzg-Schein nun benötigt oder nicht. (evtl ging es ja bei seiner Zulassung auch ohne). Weder auf sms noch auf emails wurde reagiert ...
Autor: Matze330i
Datum: 29.08.2013
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Lass ihn doch von Käufer ab, bzw. Ummelden...
Er muss ja eh zur Zulassungsstelle.



(Zitat von: Mad-76)




Wobei dann halt die Gefahr besteht, dass der Käufer nicht sofort ummeldet, sondern erst mal mit dem Wagen ein paar Wochen rumfährt und sich ggf. nicht an die Verkehrsregeln hält. Davon abgesehen, dass ohnehin Steuer und Versicherung weiter "laufen".
Aus diesem Grund würd ich bei der Lösung (also "Käufer meldet ab") die Übergabe von Fahrzeug, Papieren, Schlüssel usw. schriftlich festhalten und mit reinschreiben, dass der Wagen übergeben und übereignet wurde. Und natürlich würd ich auch mit reinschreiben, dass der neue Eigentümer verpflichtet- ist, den Wagen unverzüglich ab- bzw. umzumelden.

Der Kaufvertrag mit Datum is ja gut und schön, weist aber zunächst mal nur nach, dass der Wagen verkauft wurde. Nicht jedoch, dass er Besitzer und Eigentümer gewechselt hat.

(Zitat von: mb100)




Oder der Käufer fährt weiter, dreht noch am Kilometerstand setzt den gleichzeitig wieder in eine Automobilbörse für 2000€ mehr und versucht den zu verkaufen unter dem alten Namen ;-)
hab ich nicht




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