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Beitrag von: Stellas Date: 18.08.2013 Thema: Vollkaskoschaden: Probleme mit der Bayr. Versicher ---------------------------------------------------------- Hallo zusammen, nach einem wirtschaftlichen Totalschaden, festgestellt durch DEKRA, möchte der VN seinen PKW (BMW) trotzdem instandsetzen lassen. Die Instandsetzungskosten liegen laut DEKRA-Gutachten über dem Restwert. Nach Recherchen bzw. Angebotes einer Instandsetzungsfirma könnte im Rahmen der Wirtschaftlichkeit günstiger instandgesetzt werden, vor allem deswegen, dass die Ersatzteile wesentlich günstiger bezogen werden könnten. Die BVK hat im Vorfeld (ohne Rücksprache mit dem VN) einen Regulierungsbetrag geleistet: Restwert abzgl. SB und abzgl. eines Restwertangebotes der DEKRA von einem Autohändler Der VN ging davon aus, dass im Falle einer Instandsetzung der Restbetrag von der BVK geleistet wird, wo doch das Kostenrisiko beim VN liegt. Die BVK hat wie folgt telefonisch aufgeklärt: Sie leisten nur, wenn 1. vollständig und fachgerecht nach Herstellervorgaben instand gesetzt wird 2. originale BMW-Neuteile verbaut werden 3. nicht mit BMW-Logo versehene Ersatzteile werden als „Zubehörteile“ gewertet sind nicht erstattungsfähig (müssen das BMW-Logo tragen!) Wenn ein Kriterium, selbst wenn nur zu einem Ersatzteil, nicht erfüllt wird, wird keinerlei Zahlung geleistet. Auch die im Besitz des VN befindliche gebrauchten Xenon-Scheinwerfer können demnach nicht zum Einsatz gebracht werden, es würde dann KOMPLETT keine Leistung der BVK erfolgen. Nach Instandsetzung würden die Leistungen/Ersatzteile von der DEKRA überprüft. Kann das sein??? Ist die Aussage/Abhandlung der BVK richtig? Kenne ich das so, dass man sich den Restwert auszahlen lassen kann, o. MwSt., bei Vorlage der Rechnung wird die MwSt. nachvergütet. Danke Euch für Unterstützung, Stella |
Autor: Bruderchorge Datum: 18.08.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Es klingt zumindest nicht ganz weit hergeholt, wie du schreibst, handelt es sich ja nicht um einen Haftpflichtschaden, bei Vollkasko hast du ja selbst den Schaden verursacht, daher müssen sich die Versicherungsrichtlinien in diesem Fall nicht nach den Vorgaben des BGB in Sachen Schadenersatz richten. Studiere dochmal deine Versicherungspolice, das ist zwar nervig, aber da müßte das aufgeführt sein. Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter. |
Autor: MIKE46 Datum: 20.08.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- die Versicherung hat Dir wie Du schreibst den Zeitwert minus SB und Restwert ersetzt mehr wirst Du wohl kaum bekommen, wenn Du das Auto behältst hast Du den Restwert ja noch. Ob Du das Ding dann repariertst oder ev. einen höheren Restwert bekommst ist Deine Sache. |
Autor: Bierkönig Datum: 20.08.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Um welchen versicherer geht es denn genau? Ich würde auf jeden Fall einen Kostenvoranschlag über die Reparatur mit den Billigteilen einreichen. Je nach Versicherung, Schadenverlauf und am besten wenn du einen Vertreter hast der sich für dich einsetzt, ist auchmal eine Kulanz drin. |
Autor: Stellas Datum: 21.08.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bruderchorge, danke, da werde ich wohl mal die Versicherungspolice studieren müssen ... Gruß Stella |
Autor: Stellas Datum: 21.08.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi Bierkönig, es geht um dir Bayerische Versicherungskammer. Mein Versicherungsvertreter, ist ein ganz lieber, zu lieb - werde aber doch (nochmal) mit ihm sprechen, danke. Gruß Stella |
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