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Beitrag von: Fletch Date: 13.08.2013 Thema: BMW Cabrio von Privat kaufen ---------------------------------------------------------- Hi, ich möchte mir von Privat ein BMW Cabrio kaufen. Das Auto wurde vom aktuellen Besitzer dieses Jahr gekauft, hat es aber nicht angemeldet und jetzt will er es wieder verkaufen. Da er das Auto nicht auf sich umgemeldet hat, steht da noch der Vorbesitzer im Brief/Schein. Muss ich da irgendwas beachten, wenn ich den jetzt kaufe und anmelden will? Weil ja dann im Kaufvertrag nicht der Halter steht, der im Brief eingetragen ist. Sprich reicht es, wenn ich zur Zulassungsstelle gehe, den Brief mit Besitzer 1 vorzeige und den Kaufvertrag mit Besitzer 2? Oder müsste ich noch einen Nachweis vorlegen, dass Besitzer 2 den von Besitzer 1 gekauft hat? gruß |
Autor: Vercitti Datum: 13.08.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du brauchst überhaupt keinen Nachweiß, es reicht wenn du mit Brief und Schein zur Zulassung gehst die stellen keine Fragen wo oder bei wem der Wagen die Zeit über war. Du solltest dich nur fragen warum er den Wagen gekauft und nicht genutzt hat. |
Autor: Old Men Datum: 13.08.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du solltest den Verkäufer mal nach einem Kaufvertrag fragen. Wenn der Verkäufer den Wagen gekauft hat, sollte ein Vertrag da sein. Wenn der Verkäufer aber den Wagen für irgendetwas als Pfand erhalten hat, dann sieht die Sache schon anders aus. |
Autor: B3AM3R Datum: 13.08.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das ist doch nix anderes, als wenn er bei einem Händler gestanden. Der steht auch nicht im Brief, der hats auch gekauft und verkauft es wieder. Da fragt kein Mensch danach beim Zulassen. Auch den Kaufvertrag will niemand sehen. Das ist dein Dokument vom wem du was gekauft hast. Und das brauchst du nur, wenn was schief gegangen ist und du zum Anwalt gehst. :) Aber warum macht eine Privatperson so etwas? Hat er etwa was unschönes entdeckt? Macht er doch Probleme? less traction - more action! EAT/SLEEP/DRIFT |
Autor: Performances Datum: 13.08.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Kann natürlich auch sein, dass er ihn als Schnäppchen ergattert hat und nun Profit machen möchte. Probleme würde ich aber auch nicht ausschließen, wobei der Wagen vermutlich dann aber schonmal angemeldet gewesen wäre. Ansonsten hätte er vermutlich die Probleme ja schon beim ansehen vor dem Kauf entdeckt. Ein flotter 3er macht immer Spaß. |
Autor: WildThing Datum: 15.08.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- In Deutschland gilt, wer den Fahrzeugbrief hat ist der Eigentümer. Der Käufer braucht sich den Kaufvertrag des aktuellen Besitzers nicht zeigen lassen, es reicht wenn er dir den Brief aushändigen kann. Anders sieht das beim Import aus, da in manchen Ländern der Brief zum aktuellen Besitzer geht egal ob er Eigentümer ist oder nicht. Wie schon gesagt wurde fragt bei der Zulassung niemand nach einem Kaufvertrag solange du den Fahrzeugbrief hast, wenn das Fahrzeug aus Deutschland ist und angemeldet war. In deinem Fall hat er/sie das Auto wohl günstig gekauft und möchte es mit Profit wieder verkaufen, das machen recht viele. Gedanken würde ich mir nur machen wenn er mit dubiosen Verkaufsgründen kommt. Allerdings solltest du das Fahrzeug sehr genau anschauen, denn es wird schwer wenn du im nachhinein wegen verschwiegener Mängel das Fahrzeug zurückgeben willst. Wenn die HU/AU abgelaufen ist kann es auch sein dass er Probleme mit der neuen Abnahme hat. Du solltest auf jedenfall HU/AU vom jetztigen Besitzer neu machen lassen. |
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