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Beitrag von: Theo94SLN Date: 24.07.2013 Thema: xenon ohne swr ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 24.07.2013 um 12:41:52 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben. Hallo habe in meinem compact xenonscheinwerfer drin, habe ein Schreiben beim kauf mitbekommen in dem drin steht, das eine swr empfohlen wird jedoch nicht notwendig ist, kann ich das glauben oder zieht mir die Polizei bei der Kontrolle das bußgeld aus der tasche ? Mfg Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 24.07.2013 um 12:41:52 |
Autor: M6_Hippo Datum: 24.07.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Moin Kommt drauf an was für ein Schreiben das ist. Nur so ein Zettel vom Verkäufer / Hersteller? Oder ein "offizielles" vom Kraftfahrtbundesamt (KBA)? Soweit mir bekannt ist, darfst in D ohne SWR garnicht fahren.... (Könnte neuerdings geändert worden sein) Was für ein Wisch haste da? PS: Das Bußgeld würd´mich weniger jucken, das zurückrüsten und dann vorführen käme ziemlich lästig. ;-) VG Tom Bearbeitet von: M6_Hippo am 24.07.2013 um 10:00:00 Ich muss mich nicht an der Ampel profilieren, meine Princess profiliert sich schon an der Tanke :-) |
Autor: bumrush Datum: 24.07.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- SWRA ist meines Wissens sogar Voraussetzung. |
Autor: Theo94SLN Datum: 24.07.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Auf dem zettel steht tüh oben in der ecke, muss ich zum Feierabend nochmal schauen, glaube sogar, das ein bmw zeichen auf den scheinwerfern direkt ist. |
Autor: rick2601 Datum: 24.07.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Meines Wissens ist echtes Xenon ohne SWR und ALWR nicht erlaubt und führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Ist auch schon mehrfach hier behandelt worden. Viele Autos haben einen Konstruktionsfehler. Man hat vergessen alle Räder mit dem Motor zu verbinden. |
Autor: Theo94SLN Datum: 24.07.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mich macht halt der satz auf dem schreiben stutzig, am besten frag ich beim tüv nach ;) |
Autor: rick2601 Datum: 24.07.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ist das TÜV-Zeichen nicht eines der meist gefälschten? Genau wie das CE-Zeichen. Da würde ich nicht viel drauf geben. Und das BMW-Symbol kann sich auch jeder raufkopieren. Oh je ... Viele Autos haben einen Konstruktionsfehler. Man hat vergessen alle Räder mit dem Motor zu verbinden. |
Autor: bumrush Datum: 24.07.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Dieser faked Wisch würde mich echt interessieren. Scan ihn mal ein. Und das BMW Zeichen möcht ich auch sehen. Bearbeitet von: bumrush am 24.07.2013 um 10:03:08 |
Autor: Possi Datum: 24.07.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Jungs schaut einfach mal ins Gesetz ;) Darüber kann auch kein Wisch etwas anderes entscheiden... StVZO §50 Absatz 10: Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit - einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8, - einer Scheinwerferreinigungsanlage und - einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein. |
Autor: bumrush Datum: 24.07.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Junge, wir müssen nicht schauen, wenn wir es wissen ;) Aber wenn du so viel Zeit hast zu recherchieren, darfst du gerne, um auf Nummer sicher zu gehen... |
Autor: Possi Datum: 24.07.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Erstens brauch ich nicht recherchieren, da ich die Gesetzteslage aufgrund der (legalen) Xenon-Nachrüstung in meinem e34 mittlerweile singen kann :D und Zweitens ist "Wissen" und Gesetz oft nicht das gleiche ;) Zitat: Deshalb nochmal schwarz auf weiß für alle die eben das richtige Wissen nicht haben ;) Grüße Possi Bearbeitet von: Possi am 24.07.2013 um 11:12:57 |
Autor: E36-Freak Datum: 24.07.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Sind die SW für Xenon-Licht zugelassen (Prüfzeichen)? Wann wurde das Fahrzeug mit Xenonbrennern aus- bzw. nachgerüstet? Haben Brenner und Vorschalteräte ein E-Prüfzeichen? Edit: das "Gutachten" dafür würde mich auch sehr interessieren :-) ist wahrscheinlich ähnlich wie die "Muschwitz-Gutachten" für lasierte Rückleuchten... dort wird dann bei den Xenon-SW erwähnt, das ALWR und SWRA nicht erforderlich sind, da sie vor dem in §72 StVZO erwähnten Übergangsbestimmungen bezugnehmend zum Einbaudatum eingebaut wurden....ist aber trotzem illegal...da die SW dann nicht für Xenon geprüft und Brenner und Vorschaltergeräte sowieso ohne E-.Zeichen versehen sind Bearbeitet von: E36-Freak am 25.07.2013 um 20:55:10 |
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