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Beitrag von: Legends Date: 21.07.2013 Thema: Tragfähigkeitsindex - Verwirrung! ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 25.07.2013 um 13:14:58 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben. Servus! Kurze Frage an die Leute die hier ein wenig Ahnung haben. Und zwar ... Traglast pro Achse ist beim 328i VFL Limo... VA 910kg - HA1065kg In meinem Fahrzeugschein ist folgender Tragfähigkeitsindex eingetragen: VA = 91 (entspricht 910kg / 2 = 455kg) HA = 92 (entspricht 1065kg / 2 = 533kg) So ... allerdings steht im Tragfähigkeitsindex im Internet dass... 455kg Radlast entspricht einer Tragfähigkeit von 81 (VA) 533kg Radlast entspricht einer Tragfähigkeit von 87 (HA) Nun meine Frage ... Warum ist 91 (615kg an der VA) und 92 (630kg an der HA) bei mir Standartmäßig im Schein eingetragen? Sollte ich mir jetzt folgende Reifenkombi kaufen, könnte ich sie doch ohne Probleme eintragen lassen, von der Tragfähigkeit her, oder nicht? VA 195 / 40 R17 81 (462kg) HA 215 / 40 R17 87 (545kg) Hoffe ihr könnt mir da helfen. Mfg Danny Bearbeitet von: Legends am 21.07.2013 um 14:27:43 Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 25.07.2013 um 13:14:58 |
Autor: Frank 318touri Datum: 21.07.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Hallo Danny, ohne entsprechendes Gutachten bekommst Du in der Regel gar nichts eingetragen. Es gibt kaum noch TÜV-Prüfer die mit Ingenieursverstand bewerten und dann die Verantwortung für eine Eintragung übernehmen. Du musst wahrscheinlich einen Reifenhersteller suchen der ein entsprechendes Gutachten vorliegen hat. Dafür bist du dann an dessen Marke und Profile gebunden. Ein Einzelgutachten mit Fahrversuch und allem kannst du dir vermutlich nicht leisten. |
Autor: Legends Datum: 21.07.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das verstehe ich nicht. Er muss doch nur die Achslasten anschauen, und dann auf den Tragfähigkeitsindex schauen. Damit ist doch bewiesen dass die Reifen der belastung standhalten sollten. |
Autor: Frank 318touri Datum: 21.07.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Es geht nicht um die technische Möglichkeit, sondern um Haftungsfragen. Sonst wäre die Sache selbsterklärend und Du bräuchtest gar keine Eintragung. Aber Fahr nur und lass es Dir bestätigen. |
Autor: grinch76 Datum: 22.07.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Hi Danny, Achslast und Tragfähigkeitsindex der Reifen haben erstmal miteinander nix zu tun. Die Achslast bezieht sich auf die max. Belastung der Karosserie/Federung je Achse - der Tragfähigkeitsindex die maximale Gewichtsbelastung eines einzelnen Reifens. Und natürlich kann man nicht Achslast/2 = Tragfähigkeit eines einzelnen Reifens/Rades nehmen. Dann würde schon das aufbocken/Entasten einer Fahrzeugseite die gegenüberliegende Seite/Reifen an den Rand ihrer Belastungsgrenze bringen (von dynamischen Belastungen während der Fahrt ganz zu schweigen). Die Auslegung ist halt mal so, dass EIN Reifen/Rad die gesamte Achslast tragen "könnte" - also rund Faktor 2. Und damit erübrigt sich dann auch jede Diskussion beim TÜV da absolut sicherheitsrelevant - einfach passende Reifen entsprechend Eintragung kaufen und gut. Viele Grüße, Christia |
Autor: Legends Datum: 22.07.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das ist doch mal eine Antwort die mir hilft :) Danke dir. |
Autor: Frank 318touri Datum: 23.07.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Selten so einen überheblichen Blödsinn gelesen! Wenn Du richtig gelesen und nachgedacht hättest, wäre Dr aufgefallen, was der Themenstarter schon festgestellt hat: Zitat >> In meinem Fahrzeugschein ist folgender Tragfähigkeitsindex eingetragen: VA = 91 (entspricht 910kg / 2 = 455kg) HA = 92 (entspricht 1065kg / 2 = 533kg) .... Warum ist 91 (615kg an der VA) und 92 (630kg an der HA)... << Zitatende Die Originalbereifung kann also auch nicht die gesamte Achslast tragen! Es ist dem Fahrzeughersteller überlassen, mit welcher Bereifung die Typprüfung durchgeführt wird und wieviel Sicherheitsabstand zu technischen Grenzen er dabei läßt. Das gilt auch für den Geschwndigkeitsindex. Der TÜV wird die vom Hersteller mit der Typprüfung gesetzten Mindestanforderungen nicht unterschreiten. Häufig wird bei der Typprüfung die Minimalbereifung der höchst motorisierten Variante als Mindeststandard angenommen. Das hat Vorteile bei der Logistik. Viel weiter möchte ich aber ncht einsteigen, da ihr euch ja schon gegenseitig auf ein Niveau geeinigt habt. |
Autor: Legends Datum: 23.07.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Danke für deine Antwort. Das heisst dann im klartext ... Der TÜV wird mir nichts eintragen was unter dem Tragfähigkeitsindex des Fahrzeugherstellers was im Schein / Brief steht eintragen, seh ich das richtig? |
Autor: Frank 318touri Datum: 23.07.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Du kannst eine Einzelabnahme durchführen lassen oder dir ein fremdes Gutachten organsieren. Andernfalls sehe ich KEINE Chance. http://www.ow.no/archive/urk/uk2_01.pdf |
Autor: grinch76 Datum: 24.07.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: ...und selten so eine überhebliche Korrektur gelesen... Ändert aber nix daran, dass ich falsch lag und nicht richtig nachgesehen/gerechnet hatte. Also passende Reifen gemäß TI, zum TÜV...und Ruhe :-) Viele Grüße, Christian |
Autor: Frank 318touri Datum: 24.07.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Wer sich selbst zum Welterklärer aufschwingt, sollte sich seiner Sache sicher sein. Leute die hier im Forum nachfragen setzen darauf, eine fachkundige Antwort zu bekommen. Aber solange man für falsche Antworten nicht zur Verantwortung gezogen wird kann man natürlich auch irgendwas antworten. Ich denke immer daran welcher Schaden durch meine Antwort entstehen könnte. Grüße Frank |
Autor: Legends Datum: 24.07.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Beruhigt Euch doch :) Mir wurde geantwortet, und gut is ;) Danke für Eure Hilfe. |
Autor: de_Alex Datum: 28.07.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die Tragfähigkeit kannst du nicht einfach von der Achslast herunterbrechen, so wie du deine Rechnung hier angestellt hast. Dabei gibt es noch weitere Faktoren, die du beachten musst, wie z. B. V max von deinem Auto und die Geschwindigkeitskategorie deines Reifens. So ist ein Reifen der Kategorie V bis 240km/h ausgelegt, bei dieser Geschwindigkeit kommt allerdings ein Tragfähigkeitsabschlag von 15% drauf, womit aus deinen 455kg * 0,85 nur noch 386,75 kg werden. V-Reifen 210 = 100% 220 = 95% 230 = 95% 240 = 85% Gruß |
Autor: Legends Datum: 28.07.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja das habe ich mittlerweile auch irgendwo gelesen. Danke für die Bestätigung nochmal. |
Autor: rchmiele Datum: 29.07.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo! Zitat: Fand ich völlig daneben, das kann man auch anders sagen. Zitat: Wir sind hier im Forum auch nicht unfehlbar. Zitat: So ein gemaule will aber auch niemand lesen. Dass das hier ein Forum ist und nicht eine technische Hochschule sollte doch jedem klar sein. Falsche Antworten werden doch auch immer korrigiert. Zitat: Ich denke nicht, dass hier mit Absicht falsch geantwortet wurde. Wie soll man jemanden für eine falsche Antwort im Forum zur Verantwortung ziehen und warum? Ich bin doch als Fahrzeughalter und Fahrer für den sicheren Zustand meines Autos verantwortlich und kann mich nicht auf Antworten in einem Forum berufen, wenn ich irgendetwas falsch gemacht habe. Klar dient das Forum zur Informationsfindung, aber es ist doch keine Servicehotline. Wenn man nur etwas posten darf, wenn man sich 100%ig sicher ist, kann man das Forum gleich zu machen. Also, nicht die gute Kinderstube vergessen. Gruß, Ralf |
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