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Auto gekauft - inklusive Supergau - Geplaudere

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Beitrag von: U-Bahn
Date: 03.07.2013
Thema: Auto gekauft - inklusive Supergau
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So, jetzt brauch ich (schon wieder) euren Rat:
Bis jetzt bin ich (fast nur) Opel gefahren. Mein Vectra hatte nen Motorschaden bei 190tkm. Da ein Festival vor der Tür stand und ein Motortausch sich nicht gelohnt hätte, habe ich mich nach nem neuen Vectra umgeschaut. Und gefunden. Also Samstags bin ich mit nem Bekannten, der bis jetzt nur Opel gefahren ist und auch wirklich Ahnung vom Vectra B hat zum Händler gefahren. Auto angeschaut, Mängelliste erstellt:

- Lack Fahrerseitig hat Kratzer
- Parkrempler Stoßstange vorne, Beifahrerseite
- Bremsen vorne an der Verschleißgrenze
- leichter Rost an den Radläufen hinten
- Frontscheinwerfer undicht
- Zündkabel beschädigt (Marderschaden)

Am darauffolgenden Samstag bin ich dann mit dem Zug wieder zum Händler gefahren. Dort den Kaufvertrag unterzeichnet. Hat soweit alles gestimmt, lt. Kaufvertrag und Inserat auf mobile.de sogar noch TÜV bis 06/14. Und grademal 115tkm. Aufgrund des Alters (Bj. 1998) ohne Garantie, aber mit Gewährleistung.
Den Vertrag gegengezeichnet hat ein Mitarbeiter. Der Chef war nicht da, und der hatte auch noch den Fahrzeugbrief bei sich zuhause. Vom Kaufvertrag gab es nur ein Exemplar, und da es nach Ladenschluss war, konnte/wollte der Mitarbeiter keine Kopie anfertigen, weil der Chef schon weg war (gibt wohl nur einen Schlüssel?). Meine Kopie vom KV schickt man mir per Einschreiben.
Ok, da hatte ich ein leicht mulmiges Gefühl. Ohne Papiere kann man ja kein Auto zulassen.
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Am darauffolgenden Dienstag kan ein Einschreiben bei mir an. Enthalten waren die Papiere - Kfz-Brief und -Schein. Mehr nicht. Kein Kaufvertrag, kein TÜV-Bericht.
Mittwochs ging ich dann zur Zulassungsstelle, um den Wagen zuzulassen. Siehe da, seit MÄRZ ist der TÜV abgelaufen, seit Mitte Mai die Karre stillgelegt. Meine Fresse, was war ich angepisst. Dann erstmal zum TÜV, ne HU und AU machen. AU wurde dann doch nicht gemacht, weil der Kraftstofffilter hinüber ist und auslief.
Unterm Strich kam dabei heraus:

128 - Bremsscheibe 2.Achse links und rechts Tragbild Mangelhaft (EM)
121 - Bremsleitung hinten Korrosionsgeschwächt (EM)
121 - Bremsleitung mitte Korrosionsgeschwächt (EM)
210 - Spurstangenkopf links ausgeschlagen (EM)
129 - Bremsbelag Anbaulage Bremsverschleißanzeige 1.Achse (Sensorhalterungen kaputt) (EM)
404 - Standlicht links ohne Funktion (GM)
410 - Kennzeichenbeleuchtung links einseitig ohne Funktion (GM)
401 - Abblendlichtscheinwerfer rechts Befestigung Mangelhaft (EM)
303 - Scheibenwischerblatt vorne links beschädigt (GM)
402 - Manuelle Leuchtweiteneinstellung links Funktion mangelhaft (EM)
413 - Fahrtrichtungsanzeiger vorn links und rechts Farbbeschichtung der Lichtquelle abgelöst (EM)
413 - Fahrtrichtungsanzeiger hinten links und rechts Farbbeschichtung der Lichtquelle abgelöst (EM)
433 - Batterie Polabdeckung fehlt (GM)
601 - Bodengruppe vorn durchgerostet (EM)
601 - Bodengruppe mitte durchgerostet (EM)
601 - Bodengruppe hinten durchgerostet (EM)
601 - Längstrager vorn links Korrosionsgeschwächt (EM)
601 - Längstrager mitte links Korrosionsgeschwächt (EM)
601 - Längstrager vorn rechts Korrosionsgeschwächt (EM)
601 - Längstrager mitte rechts Korrosionsgeschwächt (EM)
616 - Führerhaus Korrosion im Radhaus 2. Achse links und rechts (EM)
601 - Schweller links hinten durchgerostet (EM)
601 - Schweller rechts hinten durchgerostet (EM)
617 - Gefährdendes Fahrzeugbauteil - Anbauteil Zierleiste Tür hinten links steht ab (EM)
812 - Sichtprüfung Kontrollleuchte Motordiagnos nicht in Ordnung (EM)

- NEUE SEITE! -

840 - Kraftstofffilter hinten undicht (EM)

Gratis dazu musste ich ne Benachrichtigung gemäß Anlage VIII Ziff. 3.1.4.4 StVZO unterschreiben (Fahrzeug darf nicht merh im Rahmen der StVZO bewegt werden etc)

Die Reparaturkosten liegen bei knapp 6500€, also dem 6-Fachen des Kaufpreises. Reparieren ist also nicht.

Was mein Problem an der Sache ist:

Ich hab trotz mehrmaliger schriftlicher Aufforderung noch immer keinen Kaufvertrag bekommen.
Und ohne Kaufvertrag kann mein Anwalt nichts machen.

Von daher möchte ich euch fragen, ob ihr ne Möglichkeit seht, wie ich an den Kaufvertrag doch noch rankommen kann?

Verzweifelte Grüße,
Christoph
I survived the 2012 apocalypse and all i got was this lousy Signature!


Antworten:
Autor: Shayer
Datum: 03.07.2013
Antwort:
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Polizei verständigen.
Hingehen, ausrasten, verklagen.

Bearbeitet von: Shayer am 03.07.2013 um 02:44:12
Shayer
Autor: U-Bahn
Datum: 03.07.2013
Antwort:
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Nach, dann fahre ich nachher mal zur Rennleitung.
Das mit dem Ausrasten lass ich mal lieber.
Verklagen? Ich hab wie gesagt keinen KV. Somit steht es Aussage gegen Aussage. Und ich hab keine Rechtsschutzversicherung.
I survived the 2012 apocalypse and all i got was this lousy Signature!
Autor: B3AM3R
Datum: 03.07.2013
Antwort:
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Aber du hast einen KV unterschrieben?
Rechtlich gesehen musst du eine Kopie bekommen. Ohne wär ich gar nicht abgezogen. Wie man jetzt im Nachhinein da dran kommt kann ich dir nicht sagen. Ich würde ihm schonmal was vom Anwalt schicken lassen. Parallel zur Rennleitung und eine Anzeige starten wegen Betrug.
Viel mehr kannst du aktuell wohl nicht machen. Wobei ich ehrlich gesagt direkt mit all meiner schlechten Laune da hin fahren würde um den Kaufvertrag einzufordern.
Du bist aber durchaus in einer schlechten Lage. Wenn der Verkäufer sich jetzt geschickt anstellt hast du ziemlich Pech gehabt. Daher würde ich alles versuchen um an den KV zu kommen.
less traction - more action!

EAT/SLEEP/DRIFT
Autor: mb100
Datum: 03.07.2013
Antwort:
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Zitat:


Rechtlich gesehen musst du eine Kopie bekommen.
(Zitat von: B3AM3R)




Wo steht das?


Was das andere angeht: Klar: ich würd auch den schriftlichen Kaufvertrag sehen wollen, wenn ich Dein Anwalt wär. Allerdings kann man ein Auto auch ohne schriftlichen Kaufvertrag verkaufen. Dann wird halt nun die Beweisführung für den Kauf, Kaufpreis usw. deutlich schwerer. Das ist schon richtig. Aber: Du hast (hoffentlich noch?) den Briefumschlag. Du hast (hoffentlich noch?) die Ausdrucke von Mobile.de. Und Du hast (hoffentlich?) nen Nachweis, dass Du den Kaufpreis überwiesen bzw. abgehoben hast. Und Du hast besagten Freund als Zeugen.

Somit lässt sich der Kauf an sich eigentlich schon mal ganz gut nachweisen. Hat Dein Anwalt schon mal die Gegenseite aufgefordert, den Vertrag zuzusenden?

Zur Gewährleistung sei zu sagen: alle Abweichungen vom Gesetz müssen vereinbart werden. Also auch der Gewährleistungsausschluss beim Verkauf unter Privatleuten und die Verkürzung auf ein Jahr beim Verbrauchsgüterkauf. Rückt der Verkäufer den Kaufvertrag nicht raus, kann er weder noch nachweisen. Also wird er irgendwann - aus Beweisgründen. Was natürlich sein kann: der Händler hat Dir schon im Vorfeld was mit dem Vertrag untergejubelt, was schlecht für Dich ist (z.B. nen Verkauf von Privat an Privat konstruiert, weitere Mängel aufgeführt, ...) - und das könnte sich zur Bombe entwickeln. Deswegen ist Dein Anwalt vorsichtig.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Marco535
Datum: 03.07.2013
Antwort:
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Also wir reden hier über einen 15 Jahre alten Opel, bei dessen Besichtigung schon div. Mängel festgestellt wurden und den Du bei einem Händler für 1.000 € gekauft hast.

Was Dich da geritten hat, die Kiste mit den bekannten Mängeln überhaupt zu kaufen, kann ich pers. nicht nachvollziehen. Dazu noch das Vorgehen mit den fehlenden Unterlagen hätte mich mal sowas von einem Kauf abgehalten. Daszu der Preis von 1.000 € bei einem Händler, der damit noch Gewinn macht.

Aber mein nichtjuristischer aber vielleicht realistischer Rat: Verkauf die brauchbaren Teile des Wagens einzeln bei Ebay usw., Kauf Dir ein Auto in besseren Zustand (am besten schon gar keinen Opel) und schreib den Rest als Lehrgeld ab. Sich wegen 1.000 €, in Verbindung mit der Sachlage in Bezug auf die fehlenden Unterlagen, jahrelang bei Gericht zu streiten halte ich nicht sinnvoll.

Kannst Ihm vielleicht noch ohne Einschaltung eines RA auffordern, seinen Pflichten nachzukommen, alternativ vielleicht noch Rückabwicklung, bisschen Trommeln von wegen Klage usw., aber wenn nix kommt, nicht weiter vertiefen.
Autor: Andi G.
Datum: 03.07.2013
Antwort:
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An den TE:

Sorry, so blöd kann man doch gar nicht sein. Da hast du dich mal komplett abledern lassen.
Noch nie gehört, dass einer auf so ne Nummer reinfällt! Sorry

Und warum wendest du dich hier an ein BMW Forum wenn du nen Opel gekauft hast?

Bearbeitet von: Andi G. am 03.07.2013 um 09:28:12
"Wieso bin ich der einzige, der immer irgendwie Recht hat?
Ich möchte das bidde ma wissen! (Zitat: Dittsche)
Autor: og.loc
Datum: 03.07.2013
Antwort:
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Geschieht dir ganz recht...

1. Wieso kauft man sich einen Opel? Und schreibt dann auch noch in ein BMW-Forum?
2. Kohle aufn Tisch OHNE Papiere, OHNE Kaufvertrag, OHNE TÜV Bericht...ich lach mich kaputt :D
3. Die Mängel die du aufgezählt hast, sieht ein Blinder mit Krückstock
4. Dein Vectra B-Spezi den du dabei hattest, scheint ein totaler Lappen zu sein (der Depp und sein Gehilfte waren da wohl unterwegs)

Hau die Kiste weg, verbuche es als Lehrgeld. Mussten wir alle schon...ich hoffe du hast was gelernt.
Verkauf deine Festival-Karten und hol dir dafür ein schönes schnittiges Paar Rollschuhe (Quittung an der Kasse nicht vergessen)

Bearbeitet von: og.loc am 03.07.2013 um 09:41:05
Autor: U-Bahn
Datum: 03.07.2013
Antwort:
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Zitat:


Geschieht dir ganz recht...

1. Wieso kauft man sich einen Opel? Und schreibt dann auch noch in ein BMW-Forum?



Weil ich an sich relativ zufrieden mit Opel war. Und der nächste n BMW. Im übrigen sind die diversen Opel-Foren keine Hilfe.

Zitat:


2. Kohle aufn Tisch OHNE Papiere, OHNE Kaufvertrag, OHNE TÜV Bericht



Nach 6 Stunden hinfahrt war mir das ganze scheißegal. Und es gab einen Kaufvertrag...

Zitat:


3. Die Mängel die du aufgezählt hast, sieht ein Blinder mit Krückstock



Wenn der blinde mit Krückstock ne mobile Hebebühne hat, dann ja. Die meisten Mängel waren in der Fahrzeugmitte, bzw nicht zu sehen.

Zitat:


4. Dein Vectra B-Spezi den du dabei hattest, scheint ein totaler Lappen zu sein (der Depp und sein Gehilfte waren da wohl unterwegs)



Wie gesagt, wir hatten keine Möglichkeit, die Karre von unten anzusehen.


I survived the 2012 apocalypse and all i got was this lousy Signature!
Autor: rchmiele
Datum: 03.07.2013
Antwort:
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Hallo!

Ein Kaufvertrag bedarf keiner schriftlichen Form.

Ich würde den Anwalt eine Brief schreiben lassen, dass laut Kaufvertrag die HU vorliegt und würde darauf bestehen, dass diese vom Händler gemacht wird oder der Kauf rückgängig gemacht wird.
Bezahlt hast du wahrscheinlich schon.

Wenn der Händler wiedersprechen will, muss er den Kaufvertrag ja herausrücken.
Ansonsten würde ich versuchen Geld wiederzubekommen.

Gruß, Ralf
Autor: Andi G.
Datum: 03.07.2013
Antwort:
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Dir war aber schon vorher klar, dass vor dem Tüv das ein oder andere an dem Wagen zu machen ist oder??? Selbst bei den Mängeln die der Verkäufer angegeben hat bekommt man teilweise keine HU ohne diese Mängel vorher zu beheben...Nur mal so pi mal Daumen, die Bremsen und der undichte Scheinwerfer kosten schon halb so viel wie das ganze Auto!!!


Wenn das Auto laut Tüv untenrum so vergammelt ist, und der Tüv hat da ja einiges an Gammel aufgelistet, hätte man zwar ohne Hebebühne sicher nicht alles aber immerhin genug entdecken müssen um von einem Kauf abzuraten, wenn man nicht ganz verblödet ist.
Schönen Gruß an deinen tollen Freund den Experten, jeder andere hätte dir im Zweifel vom Kauf abgeraten.

Und wer fährt 6 Stunden (!!!) quer durchs Land um sich nen alten Vectra anzuschauen???
Hast du sie noch alle???
"Wieso bin ich der einzige, der immer irgendwie Recht hat?
Ich möchte das bidde ma wissen! (Zitat: Dittsche)
Autor: knax
Datum: 03.07.2013
Antwort:
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Ich denke mal, dass der TE verstanden hat, dass es unglücklich gelaufen ist.

Völlig unerheblich ist hier auch, welches Fzg er fährt - daher sollte man mal Ruhe bewahren.

Zu deiner rechtlichen Situation, was ja offensichtlich auch der Kern deiner frage ist, solltest du einen Anwalt zu Rate ziehen - ansonsten verbimmeln und als Lehrgeld abhaken.
Autor: Andi G.
Datum: 03.07.2013
Antwort:
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Gib die Karre an so nen Export-Agalatzen in deiner Nähe der das Ding nach Afrika verschifft...

...Kleiner Tip: Von so einem Kaliber hast du deinen Wagen auch gekauft...Brauchst aber keine 6 Stunden zu fahren um jetzt einen zu finden der dir das Ding abnimmt!


Zur Rechtslage: Da du den Kaufvertrag nicht hast, und auch nicht nachlesen kannst was drin steht, wird es schwierig. Ich würde mal locker drauf wetten, dass er als Verkäufer nicht seinen Laden da rein geschrieben hat, sondern seine Tante, seinen Onkel oder sonst wen...So blöd sind diese abgewichsten Typen nicht...

...Überleg doch mal: In deiner jetzigen Lage, kannst du nicht mal beweisen, dass du das Auto überhaupt bei ihm gekauft hast. Und wenn du jetzt Alarm machst wird er alles abstreiten und sagen dass er von dem Auto nichts weiß und er nie Besitzer war laut seinen Geschäftsunterlagen.
Er wird sagen dass du das Auto sicher irgendwo privat gekauft hast und er den Wagen nie gesehen hat, dann zuckt er noch mit den Schultern und ist raus aus der Sache...

Ich bin zu 100% sicher, dass der genau weiß was er da macht und leider auch damit durch kommt!
"Wieso bin ich der einzige, der immer irgendwie Recht hat?
Ich möchte das bidde ma wissen! (Zitat: Dittsche)
Autor: U-Bahn
Datum: 03.07.2013
Antwort:
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Der Händler macht eher weniger Export. Der verkauft auch teuere Autos.
(und die 6 Stunden fahrt dank der bescheuerten Website vom RMV. 6 Stunden für 120km...)

Was die Rechtslage betriff:
Ich bin vorhin bei der Polizei gewesen. Strafrechtlich lässt sich nichts machen. Zivilrechtlich hab ich aber sehr gute Chancen, auch ohne Kaufvertrag. Und im Kaufvertrag war ein Firmenstempel.

Desweiteren habe ich mal mit dem Vorbesitzer Kontakt aufgenommen. Der fährt jetzt nen Insignia, den er beim Autohändler, um den es geht, gekauft hat.

Liebe Grüße und danke für eure Hilfe,
Christoph
(der jetzt nach nem BMW schaut)
I survived the 2012 apocalypse and all i got was this lousy Signature!
Autor: Andi G.
Datum: 03.07.2013
Antwort:
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Dann häng dich mal rein! Ich bin gespannt!

Und sonst kaufst du dir besser ne Jahreskarte für deinen Nickname!
"Wieso bin ich der einzige, der immer irgendwie Recht hat?
Ich möchte das bidde ma wissen! (Zitat: Dittsche)
Autor: Mad-76
Datum: 03.07.2013
Antwort:
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Was sagt den der Händler dazu, warst du nochmal bei ihm?
Wenn der vorbesitzer dir bestätigen kann, das er das Auto an den Händler verkauft hat, würde das schonmal beweisen das er Besitzer des Autos war.
Die Frage ist hier wohl die, ob sich Anwaltskosten lohnen?
Ich würde bei dem vorbeischauen und darauf bestehen das er die Kiste zurück nimmt, ruhig ein paar Kumpels mitnehmen damit sie dich nicht so einfach vom Hof jagen können.

War sehr leichtsinnig was da gemacht hast, dennoch viel Glück bei der sache.
Autor: Mad-76
Datum: 03.07.2013
Antwort:
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Was sagt den der Händler dazu, warst du nochmal bei ihm?
Wenn der vorbesitzer dir bestätigen kann, das er das Auto an den Händler verkauft hat, würde das schonmal beweisen das er Besitzer des Autos war.
Die Frage ist hier wohl die, ob sich Anwaltskosten lohnen?
Ich würde bei dem vorbeischauen und darauf bestehen das er die Kiste zurück nimmt, ruhig ein paar Kumpels mitnehmen damit sie dich nicht so einfach vom Hof jagen können.

War sehr leichtsinnig was da gemacht hast, dennoch viel Glück bei der sache.
Autor: Opern Geist
Datum: 03.07.2013
Antwort:
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Zitat:



...... ruhig ein paar Kumpels mitnehmen damit sie dich nicht so einfach vom Hof jagen können.

.

(Zitat von: Mad-76)




naja ob der Tipp sogut ist ?

was soll das bringen ?

nicht falsch verstehen
ich bin auch dafür das solchen Leuten das Handwerk gelegt wird....
Autor: Andi G.
Datum: 04.07.2013
Antwort:
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Poste mal den Händler, dann können wir uns ein Bild machen...und weitere werden vor ihm gewarnt
"Wieso bin ich der einzige, der immer irgendwie Recht hat?
Ich möchte das bidde ma wissen! (Zitat: Dittsche)
Autor: OnlyOne
Datum: 04.07.2013
Antwort:
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Alter was hier wieder für Antworten und Beleidigungen kommen...

Da kann man sich nur schämen... vom allerfeinsten.

Zum TE: Verbuche es als Lehrgeld und freu dich, dass du dich im Gegensatz zu manch Anderem hier ordentlich artikulieren kannst und nicht in Affensprache antwortest!
Bayrisches Meisterwerk
Autor: Andi G.
Datum: 04.07.2013
Antwort:
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Immer mit der Ruhe...hat hier einer in "Affensprache" oder schlecht artikuliert geantwortet??? Ich denke nicht...bei der Story die er uns aufgetischt hat, brauch er sich über die Antworten echt nicht wundern.

Ist ja nix gegen den TE, aber bei der Story kann man schon fast an nen Troll glauben!!!

Ich will garnicht wissen, wie sie ihn im Opel-Forum behandelt haben...jedenfalls so, dass er sich im Endeffekt an uns gewendet hat !!!

Ey OnlyOne, wenn dir das Sprachniveau hier nicht hoch genug ist, und die Antworten zu direkt, dann meld dich doch im Jaguar-Forum an, da kannste einen auf schwuler Lord oder Homo-Fürst machen..





Bearbeitet von: Andi G. am 04.07.2013 um 19:41:46
"Wieso bin ich der einzige, der immer irgendwie Recht hat?
Ich möchte das bidde ma wissen! (Zitat: Dittsche)
Autor: Mad-76
Datum: 04.07.2013
Antwort:
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Hi,
Das mit den Kumpels sollte nicht so aufgefasst werden das er handgreiflich werden soll, nur wenn er alleine hingeht, und der kein Bock hat zu diskutieren kommen 2 Mechaniker und bringen ihn raus.
Soll nur zeigen das er das ganze nicht so einfach akzeptiert...
Muss nicht helfen, kann aber!
Autor: Stefan177
Datum: 04.07.2013
Antwort:
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Zitat:


Zur Gewährleistung sei zu sagen: alle Abweichungen vom Gesetz müssen vereinbart werden. Also auch der Gewährleistungsausschluss beim Verkauf unter Privatleuten und die Verkürzung auf ein Jahr beim Verbrauchsgüterkauf. Rückt der Verkäufer den Kaufvertrag nicht raus, kann er weder noch nachweisen. Also wird er irgendwann - aus Beweisgründen.
(Zitat von: mb100)




Ich will nicht kleinlich sein, aber das kann er ja problemlos dazuschreiben jetzt. Sobald Du was davon sagst ("Hey, Gewährleistung... Dasunddas iss kaputt"...) könnte er die Mängel *theoretisch* dazuschreiben und sie wären von der Gewährleistung ausgenommen (da der Käufer darüber bescheidwusste.

Um mal den Teufel an die Wand zu malen: Wenn er fies war hat er nichtmal die Gegenseite ausgefüllt. Wenns hart auf hart kommt könnte er noch seine Oma eintragen + zugehörige Klausel und damit die Gewährleistung komplett ausschließen.

Das ist mal ne *saudumme* Zwickmühle in die der TE da geraten ist. Wenn er wenigsten mit dem Handy ein Foto gemacht hätte vom Kaufvertrag... Da wär die Lage schon ganz anders...

Zitat:


Hi,
Das mit den Kumpels sollte nicht so aufgefasst werden das er handgreiflich werden soll, nur wenn er alleine hingeht, und der kein Bock hat zu diskutieren kommen 2 Mechaniker und bringen ihn raus.
Soll nur zeigen das er das ganze nicht so einfach akzeptiert...
Muss nicht helfen, kann aber!

(Zitat von: Mad-76)




Der holt die Polizei und denen ist egal wieviele Kumpels Du dabei hast. Warum Mechaniker bemühen, wenn die Polizei das umsonst erledigt?

Bearbeitet von: Stefan177 am 04.07.2013 um 19:43:34
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: Mad-76
Datum: 04.07.2013
Antwort:
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Kann ich mir nicht vorstellen, mit etwas Druck bekommt man ihn evtl. Dazu das Auto zurück zu nehmen.
So ein kleiner kann sich es nicht leisten einen schlechten Ruf zu bekommen, und dort sollte man ansetzen.
Die 1000 Euro bringen ihn nicht weiter wenn er deswegen weniger Autos verkauft, der ist schneller pleite als ihm lieb ist.
Bin mir sicher das es die einzige Möglichkeit ist noch was zu retten.
Über rechtliche Schritte wird er sich totlachen...

Was ich nicht verstehe, warum wurde der Händler noch nicht genannt?
Autor: Marco535
Datum: 04.07.2013
Antwort:
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Der Ruf den er bei einem Käufer genießt, der 6 Stunden bzw. 120 km weg wohnt, wird den Autokäufer nicht interessieren. Vor allem auch bei einem Käufer der erst- und einmalig ein Auto für 1.000 € gekauft hat.
Außerdem haben doch so ziemlich alle gebrauchtwagenhändler einen eher zweifelhaften ruf. und die gibts alle noch.
Autor: mb100
Datum: 04.07.2013
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Zur Gewährleistung sei zu sagen: alle Abweichungen vom Gesetz müssen vereinbart werden. Also auch der Gewährleistungsausschluss beim Verkauf unter Privatleuten und die Verkürzung auf ein Jahr beim Verbrauchsgüterkauf. Rückt der Verkäufer den Kaufvertrag nicht raus, kann er weder noch nachweisen. Also wird er irgendwann - aus Beweisgründen.
(Zitat von: mb100)




Ich will nicht kleinlich sein, aber das kann er ja problemlos dazuschreiben jetzt. Sobald Du was davon sagst ("Hey, Gewährleistung... Dasunddas iss kaputt"...) könnte er die Mängel *theoretisch* dazuschreiben und sie wären von der Gewährleistung ausgenommen (da der Käufer darüber bescheidwusste.

(Zitat von: Stefan177)




Richtig. Hab ich zwar auch erwähnt, aber leider nicht wirklich deutlich. Hätte ich etwas deutlicher rausarbeiten können. Ich hätt auch im Schreiben an die Gegenseite die vorhandenen Mängel allenfalls grob umrissen, keinesfalls näher beschrieben - und auch nicht alle aufgeführt. Damit so etwas eben nicht passiert...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: OnlyOne
Datum: 05.07.2013
Antwort:
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Zitat:



Ey OnlyOne, wenn dir das Sprachniveau hier nicht hoch genug ist, und die Antworten zu direkt, dann meld dich doch im Jaguar-Forum an, da kannste einen auf schwuler Lord oder Homo-Fürst machen..

(Zitat von: Andi G.)




Na Andi Gay, übst mal wieder intellektuelle Zurückhaltung ;)

Bayrisches Meisterwerk
Autor: J-Freak
Datum: 05.07.2013
Antwort:
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Viel gibt es da wohl nicht zum zurückhalten. Immer ulkig zu sehen wie manche meinen in IHREM krassen BMW Forum sind sie der Hirsch im Revier.

Aber ich sag besser nichts, sonst wird mir auch ein Umstieg auf Jaguar befohlen. Wobei, der neue F-Type....

=)
Autor: Andi G.
Datum: 05.07.2013
Antwort:
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Ich finds immer witzig, wenn Leute die selbst fast nie was schreiben und kaum Beitrag zum Leben des Forums leisten, sich aber gerne mit einem Sinnfreien OT-Post nur über die Sprache brüskieren...da ist dann anscheinend die Aufregeung so groß, dass man sogar mal nen Beitrag schreiben kann.

5 1/2 Jahre Angemeldet, ganze 41 Beiträge und sich dann beschweren...

Bearbeitet von: Andi G. am 05.07.2013 um 13:39:33
"Wieso bin ich der einzige, der immer irgendwie Recht hat?
Ich möchte das bidde ma wissen! (Zitat: Dittsche)
Autor: OnlyOne
Datum: 05.07.2013
Antwort:
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Zitat:


Viel gibt es da wohl nicht zum zurückhalten. Immer ulkig zu sehen wie manche meinen in IHREM krassen BMW Forum sind sie der Hirsch im Revier.

Aber ich sag besser nichts, sonst wird mir auch ein Umstieg auf Jaguar befohlen. Wobei, der neue F-Type....

=)

(Zitat von: J-Freak)




So siehts aus, einer krasser als der andere ;) Da hast du recht... der neue F-Type ist echt en heißes Gerät. Da lässt es sich so richtig homofürstlich dahingleiten. ^^

Und @ Andi

Du fandest es ja gerade witzig, dass wir bzw. ich nur wenig zum Forum beitrage, mich dann aber über die Sprache brüskiere. Stimmt, ich schreibe tatsächlich nicht oft, wir können uns zum Vergleich aber gerne mal deinen ersten Post in diesem Thread anschauen:

An den TE:

Sorry, so blöd kann man doch gar nicht sein. Da hast du dich mal komplett abledern lassen.
Noch nie gehört, dass einer auf so ne Nummer reinfällt! Sorry

Und warum wendest du dich hier an ein BMW Forum wenn du nen Opel gekauft hast?


Stimmt, meine Posts sind sowas von sinnfrei ;)

Bearbeitet von: OnlyOne am 05.07.2013 um 13:47:08
Bayrisches Meisterwerk
Autor: aeneon
Datum: 05.07.2013
Antwort:
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wenn man sich die aktuellen tüv-reports usw anschaut, dann stehen die neuen opels weitaus besser da als viele bmw.

soviel dazu.
Interpunktion und Orthographie dieses Postings ist frei erfunden. Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
Autor: Andi G.
Datum: 05.07.2013
Antwort:
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Das ist aussem Geplaudere zitiert, wo die Beiträge nicht gezählt werden...Der Zähler läuft nur in Fachforen.

Davon abgesehen gehört eine gewisse Unterhaltung dazu und ist ja auch ok.

Wer hat hier von nem voll krassen Forum geredet? Ich jedenfalls nicht...und ausserdem ist das auch nicht mein Forum, es gibt hier ne ganze Reihe wesentlich aktivere User als ich.

Aber wenn in den Fachforen Themen besprochen werden, gebe ich gerne Tips und mein Wissen dazu, ich hab auch mal klein angefangen...

Nur hab ich nicht direkt nach dem anmelden in Sachen Kritik verteilen ein Fass auf gemacht und auch nicht gegenüber langjährigeren, aktiveren Usern die Schnauze aufgerissen dass mir deren Tonfall oder Schreibstil nicht passt.
"Wieso bin ich der einzige, der immer irgendwie Recht hat?
Ich möchte das bidde ma wissen! (Zitat: Dittsche)
Autor: OnlyOne
Datum: 05.07.2013
Antwort:
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Zitat:


Das ist aussem Geplaudere zitiert, wo die Beiträge nicht gezählt werden...Der Zähler läuft nur in Fachforen.

Davon abgesehen gehört eine gewisse Unterhaltung dazu und ist ja auch ok.

Wer hat hier von nem voll krassen Forum geredet? Ich jedenfalls nicht...und ausserdem ist das auch nicht mein Forum, es gibt hier ne ganze Reihe wesentlich aktivere User als ich.

Aber wenn in den Fachforen Themen besprochen werden, gebe ich gerne Tips und mein Wissen dazu, ich hab auch mal klein angefangen...

Nur hab ich nicht direkt nach dem anmelden in Sachen Kritik verteilen ein Fass auf gemacht und auch nicht gegenüber langjährigeren, aktiveren Usern die Schnauze aufgerissen dass mir deren Tonfall oder Schreibstil nicht passt.

(Zitat von: Andi G.)




Na wunderbar, da sollst du ja auch dein Wissen dazugeben. Richtig, du reißt deine "Schnauze" nur ggü. neuen Usern auf. Der Unterschied ergibt sich mir nicht wirklich. Schön, dass du dich wenigstens angesprochen gefühlt hast.

In dem Sinne... schönes Wochenende
Bayrisches Meisterwerk
Autor: J-Freak
Datum: 05.07.2013
Antwort:
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Viele Beiträge und langes Dabei sein sagt ja auch soo viel aus... =)

Respekt, das muss zwangsläufig einen Halbgott im echten, ganz realen Leben reflektieren. Sehr beeindruckend, wirklich!

Aber wir wollen ja nicht OT werden
Autor: Kingm40
Datum: 05.07.2013
Antwort:
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könnt ihr bitte beim Thema bleiben?

Und lieber Andi G.: mir sind User mit wenigen Fachbeiträgen mit gesitteten Umgangsformen um vieles lieber als "Technik-Gurus", die meinen mit jedem zweiten Post andere beleidigen zu müssen. Nachdem du dich in diesem Thread mal wieder nicht zusammen reißen konntest, Verwarnungen und kurze Sperren nicht gefruchtet haben gibt es dieses mal eine längere Bedenkpause. Und solltest du in der Zwischenzeit nicht an deinen Umgangsformen arbeiten (bzw nichts daran ändern wollen), lege ich dir nahe hier gar nicht mehr aufzukreuzen. Sonst bist du nämlich endgültig raus.

OO==[][]==OO
PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst.
Autor: Andi G.
Datum: 05.07.2013
Antwort:
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Ich reiss meine Schnauze gegenüber neuen Usern nur auf, wenn sie meinen hier mit Kritik starten zu müssen oder ihre Beiträge an Dämlichkeit kaum zu überbieten sind, da wird ja wohl ein klares Wort erlaubt sein...

Ausserdem gehts hier ja noch human zu, meld dich mal im Skyline-Forum an und komm da den gestandenen Usern mit ner Kritik, da hagelt es Beleidigungen und dann kannst du einpacken.
"Wieso bin ich der einzige, der immer irgendwie Recht hat?
Ich möchte das bidde ma wissen! (Zitat: Dittsche)
Autor: Pat91
Datum: 05.07.2013
Antwort:
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Tach,

Ersten mal zu deinem Text:
Das war schlicht und ergreifend dumm von dir. Wenn man ein Fzg kauft, dann nur mit Papieren und allen dazugehörigen Unterlagen.
Viele Mängel hätte man auch so erkennen können.


Zu deiner Situation:

Das sind verschwiegene Mängel, also verklag den Schandhändler, dann solltest du ggf. dein Geld zurück kriegen.
Autor: Performances
Datum: 06.07.2013
Antwort:
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Zitat:


Das sind verschwiegene Mängel, also verklag den Schandhändler, dann solltest du ggf. dein Geld zurück kriegen.


Leider Wissen wir aber nicht was im Kaufvertrag steht ... da er diesen nicht hat und nur der Händler.
Ein flotter 3er macht immer Spaß.
Autor: Saugnapf
Datum: 06.07.2013
Antwort:
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Zitat:


Ich hab trotz mehrmaliger schriftlicher Aufforderung noch immer keinen Kaufvertrag bekommen.
Und ohne Kaufvertrag kann mein Anwalt nichts machen.
(Zitat von: U-Bahn)




Was ist das für ein Anwalt?

Du hast (hoffentlich)
* Beleg für die Zahlung - wenn du bar bezahlt hast, dann wohl hoffentlich eine Quittung
* Zeugen für den Kauf
* Namen und Anschrift des Vorbesitzers.
* Belege für die Ausweisung des Fahrzeuges als zum Verkauf stehend z.B. mobile.de, Zeitungannounce)

Damit kann ein guter Anwalt schon etwas aufbauen, so das es für dern Händler schwierig wird, denn Verkauf abzustreiten.

Auch wenn kein Anrecht auf eine Kopie des Kaufvertrages besteht - ohne wird nicht unterschrieben. Erste vom Händler unterschreiben lassen, dann Kopien ziehen und dann erst die eigene Unterschrift leisten. In deinem Fall hätte auch das Abfotographieren mit dem Handy oder ner Digicam geholfen - kommen nur viele nicht drauf...
Dein Auto ist erst dann schnell genug, wenn du die Hosen schon voll hast bevor du einsteigst.
Autor: -Tommy-
Datum: 06.07.2013
Antwort:
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Und wenn du kein Bock hast wegen ner 1000€ Schrottmühle zu klagen, dann ruf dem netten Kerl einfach mal an und sag bescheid, dass du großzügig Werbung für seine Schrauberbude machst, wenn er den TÜV nicht zeitnah fertig macht (oder alternativ den Kaufpreis rückerstattet).
red & white \ ftw
Autor: Jean Darm
Datum: 08.07.2013
Antwort:
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Ich würd dem das Ding wieder auf den Hof stellen und mein Geld einfordern. Vielleicht geht vor Ort was...droh ihm einfach mal und schau wie er reagiert, bisschen laut werden und ausrasten hilft bei denen auch oft...





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Ende des Themas

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