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Beitrag von: HH888 Date: 27.06.2013 Thema: rückleuchten lasieren brauch mal eure meinung ---------------------------------------------------------- ich würde gern die grauen blinker wieder rein machen aber mit den gelb rot weissen rückleuchten siehts banane aus... deswegen hab ich mir tönungsspray besorgt und will die obere kammer leicht bis stärker schwarz einfärben hab mal ein fake gemacht wies aussehen könnte [url=http://abload.de/image.php?img=untitled-2dcslj.jpg] ![]() WAS MEINT IHR?? |
Autor: jochen78 Datum: 27.06.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich meine das lasieren verboten ist :-) auch wenns gut ausschauen kann... Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen... |
Autor: Sascha_528 Datum: 27.06.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Kann man in der Optik nicht was kaufen? "Haftpflichtschäden, Bewertungen, Oldtimergutachten, Gebrauchtwagenüberprüfungen im Raum Braunschweig, schreibt mich an" |
Autor: Richi Datum: 27.06.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Tönungsspray?! *kopfschüttel* Natürlich verboten. Finger weg von solchen billig "Tuning" Maßnahmen! |
Autor: HH888 Datum: 27.06.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mal ne kleine anmerkung: tönung bis zu 5% ist erlaubt Ich möchte ja nur wissen was ihr optisch davon haltet Rot ist Mod-Farbe! ThaFreak Bearbeitet von: ThaFreak am 28.06.2013 um 13:08:34 |
Autor: E36-Freak Datum: 27.06.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: sagt wer? ich mag es nicht...würde dann lieber zu OEM greifen |
Autor: Richi Datum: 27.06.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Selbst lasierte Rückleuchten sind VERBOTEN. Da gibts nichts zu diskutieren :) (am besten Suche benutzen). KP wo du die 5% hernimmst... Aber so oder so wäre es schlichtweg unmöglich so genau zu sprayen. Und optisch sieht es billig aus, geht gar nicht. Bearbeitet von: Richi am 28.06.2013 um 00:45:23 |
Autor: Performances Datum: 28.06.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Dass stellt doch eine Veränderung an dem Bauteil dar ... somit keine Genehmigung mehr => nicht legal. Bei gelben Neblern ... sagt die Polizei auch etwas, auch wenn es die Originalen vom GT sind ... Ein flotter 3er macht immer Spaß. |
Autor: StVorberg Datum: 28.06.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Kauf original schwarze (gebrauchte) von MHW oder eben originale weiß/rote. Alles andere ist doch Murks und hat nichts mit Stance gemeinsam. |
Autor: Bikelive Datum: 28.06.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die 5% regel greift nicht bei der beleuchtung vom fahrzeug!! Die ist für die scheiben gedacht. Hersteller die ihr auto mit colorverglasung ausliefern, nutzen die 5% dan bei allen scheiben oder wenigstens bei den vorderen seitenscheiben. Die rückleuchten sind alleine schon aus dem grund verboten, weil dan die reflektoreigenschfaten nicht mehr gegeben sind. Wenn man sieht, wo man rein knallt, ist es untersteuern! Hört man es nur, ist es übersteuern :) |
Autor: E36-Freak Datum: 28.06.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Hat jetzt nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun Tönungsrad Frontscheibe: max. 20% Seiten/Heckscheiben max. 30% bei allen anderen Scheiben (z.B. Glasdach) kann die Tönung über 30% liegen (spezielles Prüfzeichen auf dem Glas erforderlich) Quelle Richtlinie 92/22 EWG Nr. L 129/32 Punkt 9.1.4.2 :-) Die meisten Hersteller nutzen diesen Grad bereits für die zu tönenede Scheibe müsste dann nachgewiesen werden, das sie den erlaubten Tönungsgrad nicht übersteigt... |
Autor: Roffeltoffel Datum: 28.06.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Sollen sie doch was zu den gelben Neblern sagen. Ich bin gerade, mal wieder, dabei das zu erleben. Polizei spielt sich auf, macht auf einen auf Allwissend und hat doch keinen Schimmer was eigentlich erlaubt ist und was nicht. Der Gesetzgeber schreibt in der StVZO, im §52, Abschnitt 1, dass ein Fahrzeug mit weissen oder hellgelben Nebelscheinwerfern ausgestattet sein darf. Da hellgelb von jedem anders aufgefasst wird, können sie dir gar nichts (Aussage eines Tüv-Prüfers) und ziehen bei diesem Thema den kürzeren. Zu dem Thema mit den lasierten Rückleuchten: Lass es. Das stellt wirklich eine Veränderung an dem Bauteil dar und wird von dem, der hinter dir fährt um einiges schlechter gesehen. Wenn es dann wirklich mal knallen sollte, darfst du womöglich alles selbst zahlen. fwd car's don't drift,... they ass-drag! |
Autor: cxm Datum: 28.06.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: hehe - als ich vor 10 Jahren meinen Mopped-FS gemacht habe, saß ein Jüngelchen zur Nachschulung mit im Unterricht. Der hatte auch seine Rückleuchten lasiert, dass man die Bremsleuchten wohl kaum noch erkennen konnte. Das fand der wohl cool. Reingesemmelt ist ihm dann ein Streifenwagen. DAS fand ich dann richtig cool... Ciao - Carsten Bearbeitet von: cxm am 28.06.2013 um 13:37:59 Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche... |
Autor: cxm Datum: 28.06.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: 1. Bullshit! 2. Schau Dir beim Optiker doch mal ein Glas mit 5%iger Tönung an - das ist gar nichts. Illegalität wegen nothing - toller Plan... Ciao - Carsten Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche... |
Autor: rick2601 Datum: 28.06.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Heckscheibe nur 30%? Das kann doch nicht ganz richtig sein. Ab B-Säule kann ich doch so dunkel machen wie ich will, wenn ich einen zweiten Aussenspiegel habe. Oder liege ich da falsch. Bei nur 30% Tönung wäre ja jeder zweite Kombi auf Deutschlands Strassen "illegal". Viele Autos haben einen Konstruktionsfehler. Man hat vergessen alle Räder mit dem Motor zu verbinden. |
Autor: Andreas24 Datum: 28.06.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Selbst lasieren ist auf jedenfall verboten. Optisch finde ich es ganz gut, wenn du mit dem Risiko leben kannst. Evtl findest online was fertiges was in DE zugelassen ist. |
Autor: E36-Freak Datum: 28.06.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Hast recht, sorry ich muss mich korrigieren Punkt 9.1.4.2 der Lichtdurchlässigkeitsfaktor für Scheiben die für den Fahrzeugführer nicht von Bedeutung sind, dazu zählen Glasdach und Seiten-Heckscheiben kann unter 70% liegen- also mehr als 30%...nur auf Windschutzscheiben, deren Lichtdurchlässigkeit unter 70% liegt, muss ein ensprechendes Prüfzeichen nach Anlage xxxx enthalten sein http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:1992:129:0011:0094:DE:PDF |
Autor: HH888 Datum: 29.06.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ein forum Mitglied hat mir das erz und habs jetzt einfach mal so raus gehauen^^ Hab nachgeguckt, es ist schlicht und ergreifend untersagt. Ihr habt recht. Ich lass es so wie es ist und besorge mir in nächster zeit ein satz rot weisse leuchten. Danke an alle!!! |
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