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Tiefer Kratzer/Delle hintere Stoßstange - BMW-Talk

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Beitrag von: Dogmace
Date: 22.06.2013
Thema: Tiefer Kratzer/Delle hintere Stoßstange
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Hallo erstmal,

Konnte heute aus dem Fenster beobachten wie das Kind einer Nachbarin mit einem Cityroller gegen mein Auto gefahren ist. Resultat tiefer Kratzer/Delle an der hinteren Stoßstange.
Sie meinte sie ruft Montag die Versicherung an und die werden wahrscheinlich einen Gutachter schicken. Hab vorhin noch bemerkt das die rechte Rückleuchte weiße spuren hat auf der Oberfläche als wenn bisschen plastik abgeschrüft wurde, kann ich das dem Gutachter noch mitteilen?
Die Nachbarin hat nur ein Foto von der Delle gemacht, hab auf den ersten Blick auch nich so richtig geguckt, weil der Kratzer mich aufgeregt hat.

Muss ich mich auf den Gutachter einlassen oder kann ich auch einen eigenen anfordern bzw. ein kostenvoranschlag machen lassen?
Kann ich dadurch eine erstattung für die komplette Stoßstange verlangen?
Eine ecke war mal überlackiert - hab das Auto aber so gekauft und will nich noch mehr pfusch haben, ich weiß überlackieren dürfte genügen.

Ich will das Auto eventuell folieren lassen demnächst deswegen den Schaden ausbezahlt haben, hab ich das Recht dazu?
Muss mir auch die Rückleuchte ersetzt werden auch wenn es nur leichte weiße Flecken sind auf dem Glas ?

hier mal der Link zu der Delle:

http://imageshack.us/f/849/6h41.jpg/


Würde gern wissen mit wieviel ich rechnen kann >

Danke schon mal im voraus.

Bearbeitet von: Dogmace am 22.06.2013 um 21:42:43


Antworten:
Autor: Gas Guzzler
Datum: 22.06.2013
Antwort:
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Ob die das zahlen?
http://www.gutefrage.net/frage/kind-beschaedigt-fremdes-auto-zahlt-das-die-haftpflicht
Gruß
Autor: Dogmace
Datum: 22.06.2013
Antwort:
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Zitat:


Ob die das zahlen?
http://www.gutefrage.net/frage/kind-beschaedigt-fremdes-auto-zahlt-das-die-haftpflicht

(Zitat von: Gas Guzzler)




Glaube das Kind war 4-5 nicht älter, und keiner war draußen außer ein paar anderen Kindern.
Warum steht da ich könnte auf dem Schaden sitzen bleiben?
Oder wird da gemeint das die Eltern den Schaden dann bezahlen müssen?
Autor: Gas Guzzler
Datum: 22.06.2013
Antwort:
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Lies Dir halt alles durch:
"Bei den meisten anderen Tarifen ist diese Deliktunfähigkeit nicht mitversichert. Dies bedeutet, daß es nun darauf ankommt, ob die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben. Wer nun schreibt: "Ich hab so gut wie möglich auf mein Kind aufgepasst und es nicht aus den Augen gelassen. Deshalb verstehe ich nicht, wie es zu diesem Schaden kommen konnte...." hat dann genau das Falsche getan. Es besteht keine Schadensersatzpflicht wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt worden ist und der unschuldig Geschädigte bleibt auf seinem Schaden sitzen."
Es kommt darauf an wie Sie versichert ist und was sie bei einer evtl alten Versicherung angibt.
Lies Dir alles durch!
Gruß
Autor: Dogmace
Datum: 23.06.2013
Antwort:
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Zitat:


Lies Dir halt alles durch:
"Bei den meisten anderen Tarifen ist diese Deliktunfähigkeit nicht mitversichert. Dies bedeutet, daß es nun darauf ankommt, ob die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben. Wer nun schreibt: "Ich hab so gut wie möglich auf mein Kind aufgepasst und es nicht aus den Augen gelassen. Deshalb verstehe ich nicht, wie es zu diesem Schaden kommen konnte...." hat dann genau das Falsche getan. Es besteht keine Schadensersatzpflicht wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt worden ist und der unschuldig Geschädigte bleibt auf seinem Schaden sitzen."
Es kommt darauf an wie Sie versichert ist und was sie bei einer evtl alten Versicherung angibt.
Lies Dir alles durch!

(Zitat von: Gas Guzzler)


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Das jemand das zahlt, steht außer frage ich wollte nur wissen mit wieviel ich rechnen kann und ob mir die Stoßtange eventuell komplett ersetzt werden kann.
Autor: Deathliner
Datum: 23.06.2013
Antwort:
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Rein rechtlich gesehen könntest du Auf dem Schaden sitzen bleiben, aber ich denke die Versicherung wird die Frau aufklären das eig. Die Versicherung nichts zahlen muss weil ein Kind den Schaden unbeabsichtigt verursacht hat. Kannst froh sein wen überhaupt was bekommst
Autor: Dogmace
Datum: 23.06.2013
Antwort:
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Zitat:


Rein rechtlich gesehen könntest du Auf dem Schaden sitzen bleiben, aber ich denke die Versicherung wird die Frau aufklären das eig. Die Versicherung nichts zahlen muss weil ein Kind den Schaden unbeabsichtigt verursacht hat. Kannst froh sein wen überhaupt was bekommst

(Zitat von: Deathliner)




Da die Frau die Aufsichtspflicht verletzt hat, muss die Versicherung 100% zahlen.
Ich hatte Glück das ich den "Knall" gehört hab und aus dem Fenster geschaut hab.
Autor: REAL BMW
Datum: 25.06.2013
Antwort:
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Hat mal einen ähnlichen Schaden und habe dafür knapp 300€ bekommen
Autor: BeMyWagon
Datum: 25.06.2013
Antwort:
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Würde das mit der Dame unter der Hand klären .... Such das gespräch mit der Dame.

Gruß Maddin




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Ende des Themas

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