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Unfall mit Alkohol, Hilfe gefragt - Geplaudere

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Beitrag von: Helldriver91
Date: 20.06.2013
Thema: Unfall mit Alkohol, Hilfe gefragt
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Hallo
Ich hatte im September letzten Jahres einen unfall mit 1.11 Promille. Habe auch schon meibe Strafe und alles bekommen, muss also nur noch auf den Lappen warten,jedoch kam jetzt ein Schreiben der Autoversicherung. Die Krankenversicherung der Mitfahrerin stellt Ansprüche daher soll ich Angaben zum Unfall machen. Wenn ich die 1.1 promille angeben zahlt meine Versicherung das nicht oder ? Komischerweise kam von der Versicherumg meiner Freundin, die auch im Auto saß nichts. Die andere muss dann wohl Schmerzensgeld gefordert haben oder?
Danke für jegliche Hilfe
"Absätze verschönern nicht nur das Schriftbild..."


Antworten:
Autor: Krischi23
Datum: 20.06.2013
Antwort:
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Die andere muss nur beim Arzt gewesen sein weil sie einen Schaden davongetragen hat...schon hast du ihre Versicherung am Hals. Du wirst auf deinen Lappen nichtnur warten, sondern auch ein bisschen was dafür tun müssen (MPU etc.)

Wie kann man sich mit 1,1 noch hinters Steuer setzen....unglaublich

Ich bin zwar nicht der Meinung, dass du irgendwelche Hilfe verdienst aber an deiner Stelle würde ich mir einen guten Anwalt besorgen ;)

Bearbeitet von: Krischi23 am 20.06.2013 um 18:00:28
Autor: J-Freak
Datum: 20.06.2013
Antwort:
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Für was den Anwalt? Das man sagen kann ich habe einen Anwalt?

Hast du Stoff im Blut und baust einen Unfall, traurigerweise wie so oft mit Verletzten, dann wirds einfach nur teuer. Da hilft der beste Anwalt nichts.

Wer heutzutage nicht gecheckt hat, dass man mit 1,1 Promille nicht in ein Auto sitzt, dem nützt auch ein Anwalt nichts.

Auch nicht gegen Dummheit im Endstadium.
Autor: Krischi23
Datum: 20.06.2013
Antwort:
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So drastisch wollte ich es nicht ausdrücken, kann mich aber nur anschließen^^
Autor: Chilly
Datum: 20.06.2013
Antwort:
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Zitat:


Wie kann man sich mit 1,1 noch hinters Steuer setzen....unglaublich

Ich bin zwar nicht der Meinung, dass du irgendwelche Hilfe verdienst aber an deiner Stelle würde ich mir einen guten Anwalt besorgen ;)

Bearbeitet von: Krischi23 am 20.06.2013 um 18:00:28

(Zitat von: Krischi23)




Wieso muss hier eigentlich jeder immer auf Moralapostel sobald jemand irgendwelche Sachen postet, in denen er Scheiße gebaut hat?
Die Beiträge beantworten weder seine Frage, noch sind sie in irgendeiner anderen Art und Weise hilfreich. Dass er Scheiße gebaut hat weiß er mit Sicherheit selber, da brauch er keinen der ihn als Unmensch darstellt..

Weiterhin bin ich mir sicher, dass die Leute, die mit solchen Sprüchen kommen, mit einem Heiligenschein durch die Gegend laufen. Ihr seid sicherlich noch nieeeeeeeeee betrunken Auto gefahren oder habt in welcher Art auch immer irgendeine Scheiße angestellt, nicht?!
(Bitte nicht auf die Frage eingehen, die war rhetorisch.)

Bearbeitet von: Chilly am 20.06.2013 um 18:14:03
Autor: Helldriver91
Datum: 20.06.2013
Antwort:
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Ich hab meine Strafe und alles bekommen und weiß was das fürne verantwortungslose Aktion war. Ich bin mittlerweile seid 9 Monaten ohne führerschein ubd ne Mpu ist ab 1.6 promille. Die beiden waren im Krankenhaus zur Überprüfung, jedoch kam nur von einer Krankenkasse Ansprüche. Es war auch wirklich nur zur Überprüfung weil zum Glück nichts passiert ist außer sachschaden. Deshalb wollte ich jetzt eigentlich nur wissen ob ich das zahlen muss oder meine kfz versicherung. Von der kam nämlich das Schreiben.
"Absätze verschönern nicht nur das Schriftbild..."
Autor: Krischi23
Datum: 20.06.2013
Antwort:
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An einer Unfallfahrt mit 1,1 Promille oder allein an einer folgenlosen Alkoholfahrt von dem Kaliber gibt es nix zu beschönigen. Diese Leute sind ganz einfach charakterlich nicht dazu geeignet ein KFZ zu führen. Und ich nehme nicht an dass der Treatsteller mit anfang 20 schon alkoholkrank ist und von einer Situation die die Fahrt gerechtfertigt hätte lese ich auch nichts. Dumm und verantwortungslos.
Autor: aeneon
Datum: 20.06.2013
Antwort:
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Jetzt hackt doch nicht alle auf ihn rum. Wir haben alle unsere Fehler und haben mal Scheisse gebaut.
Er hat seine Strafe bekommen und gut ist.

Ich würde mir einen guten Anwalt nehmen. Mehr kann man dazu nicht sagen.

Interpunktion und Orthographie dieses Postings ist frei erfunden. Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
Autor: Chilly
Datum: 20.06.2013
Antwort:
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Zitat:


An einer Unfallfahrt mit 1,1 Promille oder allein an einer folgenlosen Alkoholfahrt von dem Kaliber gibt es nix zu beschönigen. Diese Leute sind ganz einfach charakterlich nicht dazu geeignet ein KFZ zu führen. Und ich nehme nicht an dass der Treatsteller mit anfang 20 schon alkoholkrank ist und von einer Situation die die Fahrt gerechtfertigt hätte lese ich auch nichts. Dumm und verantwortungslos.

(Zitat von: Krischi23)




Ich versuche es keines Wegs schünzureden, denn da gibt es nichts schönes dran. Aber ich kann mich jetzt wochenlang drüber aufreden und ihn mit Tomaten bewerfen, was er denn für ein verantwortungsloser Mensch ist, aber es wird verdammt nochmal nichts ändern!!
Autor: Helldriver91
Datum: 20.06.2013
Antwort:
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Brauch ich dafür jetzt nochmal einen Anwalt? Hatte schon 600 € Anwaltskostem wegen dem Urteil. Es war ja auch alles schon abgeschlossen und ich müsste nur noch 4 Wochen warten bis ich wieder fahren darf und jetzt kommt das Schreiben meiner Kfz versicherung.
"Absätze verschönern nicht nur das Schriftbild..."
Autor: Helldriver91
Datum: 20.06.2013
Antwort:
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Wenn ihr jetzt alle denkt, dass ich mein Leben lang mit Alkohol am Steuer fahren werde, dann tut das. Ich weiß selbst dass ich es nicht mehr tun werde und das reicht mir. Es war mir eine Lehre und ich hab genug gebüßt. Es hätte viel mehr passieren können. Das weiß ich. Ich bin einfach nur froh dass nur mein Auto schrott ist und will damit abschließen.
Ich denke kann dann wohl wiedrr zu gemacht werdem hier, wenn eh jeder nur meint dass ich ein schlechter Mensch wäre
"Absätze verschönern nicht nur das Schriftbild..."
Autor: aeneon
Datum: 20.06.2013
Antwort:
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Mit den Versicherungen musst du aufpassen. Die haben eine eigene Rechtsabteilung.
Das heisst, dass du denen immer unterlegen bist, weil du kein Anwalt bist.

Hatte einige unverschuldete Unfälle und würde niemals ohne einen Anwalt mit denen korrespondieren.

DIe Versicherungen wollen nur eins: Nichts oder nur wenig bezahlen. Egal um was es geht. Und die kenne jeden Trick und jede Möglichkeit um genau das zu erreichen.
Eine falsche undurchdachte Angabe von dir und du hast den Mist.

Ein Anwalt holt das Bestmögliche für dich raus. Nachher geht alles schief und du ärgerst dich, weil du keinen Anwalt beauftragt hast.

Gerade mit solchen Dingen würde ich aufpassen. Das ist nicht witzig.

Lern aus der Sache und mach sowas nicht mehr. Zum Glück ist niemandem etwas passiert.
Die Sache hätte auch anders ausgehen können und du hättest ein Kind überfahren/getötet usw.

Interpunktion und Orthographie dieses Postings ist frei erfunden. Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
Autor: Helldriver91
Datum: 20.06.2013
Antwort:
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Erstmal danke für die Hilfe. Es hätte alles passieren können ich weiß. Fahre auch tagtäglich an der Unfallstelle als Beifahrer vorbei und muss immer wieder dran denken was hätte passieren können und das wir verdammt viel Glück hatten.
Die 2 waren nur zur Überprüfung im Krankenhaus. Kann das denn soviel kosten, dass ich das nicht ohne Anwalt hinbekomme?
Sie war nicht angeschnallt und hatte eine Prellung und ein paar Kratzer. Ich nehme mal an es ändert nichts an meiner Schuld, dass sie nicht angeschnallt war.
"Absätze verschönern nicht nur das Schriftbild..."
Autor: aeneon
Datum: 20.06.2013
Antwort:
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Mach wenigstens 1 Beratungsgespräch beim Anwalt.

1 Gespräch kostet nicht viel. Die Kosten kannst du am Telefon erfragen.

Die Sache ist so komplex.... Nicht angeschnallt, betrunken usw usw, dass die mit Sicherheit sie Zahlung verweigern werden.

Krankenhäuser sind teuer. Und dann auch noch 2 Personen.
Interpunktion und Orthographie dieses Postings ist frei erfunden. Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
Autor: M6_Hippo
Datum: 20.06.2013
Antwort:
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Zitat:


Hallo
Ich hatte im September letzten Jahres einen unfall mit 1.11 Promille. Habe auch schon meibe Strafe und alles bekommen, muss also nur noch auf den Lappen warten,jedoch kam jetzt ein Schreiben der Autoversicherung. Die Krankenversicherung der Mitfahrerin stellt Ansprüche daher soll ich Angaben zum Unfall machen. Wenn ich die 1.1 promille angeben zahlt meine Versicherung das nicht oder ? Komischerweise kam von der Versicherumg meiner Freundin, die auch im Auto saß nichts. Die andere muss dann wohl Schmerzensgeld gefordert haben oder?
Danke für jegliche Hilfe
(Zitat von: Helldriver91)




Jetzt mal ohne rumhacken und auf´s Thema zurück.

Die KV deiner Insassin stellt die Ansprüche an deine KFZ-Haftpflicht.
Das ist rechtens und legitim, da die Behandlungskosten nicht durch eine Krankheit oder selbstverschuldeten (Sport)unfall verursacht wurden sondern durch dich mit deinem Fahrzeug.
Ich unterstelle mal das noch anderer Sachschaden entstand und deine KFZ Haftpflicht sowieso schon was regulieren muss, daher ist es aus deiner Sicht auch schon egal ob die KV Kosten noch draufkommen. Du hast normalerweise ein 6 Monatiges Rückkaufsrecht. D.h. du könntest die regulierten Kosten an deine Kfz Haftpflicht zurückzahlen und eine Hoch.-/ Rückstufung zu vermeiden bzw. Rückgängig zu machen. Da die med. Kosten heutzutage jedoch sehr hoch sind, wird das wohl keine Alternative für dich sein.
Anwalt kannst dir schenken, die Ansprüche die auftreten sind durch die Bank rechtens (was du hier geschildert hast)

Sieh es als Lehrgeld.

VG
Tom
Ich muss mich nicht an der Ampel profilieren, meine Princess profiliert sich schon an der Tanke :-)
Autor: Helldriver91
Datum: 20.06.2013
Antwort:
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Es war nur die eine. Die andere ist meine Freundin. Von ihrer Versicherung kam auch nichts. Dann muss die andere doch Klage gestellt haben oder? Sonst wäre von meiner Freundin ihrer Versicherung ja auch was gekommen.ich ruf morgen mal meinen Anwalt, der mich im Strafverfahren vor Gericht vertreten hat, an.
"Absätze verschönern nicht nur das Schriftbild..."
Autor: stefan323ti
Datum: 20.06.2013
Antwort:
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So jetzt kommen alle mal wieder runter! Beleidigungen braucht es nicht wirklich oder? Dass kann man auch sachlich schreiben.
Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser..
Autor: aeneon
Datum: 20.06.2013
Antwort:
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Zitat:


ich ruf morgen mal meinen Anwalt, der mich im Strafverfahren vor Gericht vertreten hat, an.

(Zitat von: Helldriver91)




Beste Entscheidung!
Interpunktion und Orthographie dieses Postings ist frei erfunden. Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
Autor: Helldriver91
Datum: 20.06.2013
Antwort:
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Ja richtig es kam von meiner Kfz Versicherung.Sonst ist kein Schaden entstanden außer mein Auto. Aber das hab ich als Schrott verkauft und abgemeldet.
Geh ich dann in der Schadensklasse hoch?

"Absätze verschönern nicht nur das Schriftbild..."
Autor: M6_Hippo
Datum: 20.06.2013
Antwort:
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Zitat:


Ja richtig es kam von meiner Kfz Versicherung.Sonst ist kein Schaden entstanden außer mein Auto. Aber das hab ich als Schrott verkauft und abgemeldet.
Geh ich dann in der Schadensklasse hoch?
(Zitat von: Helldriver91)




Wenn du keinen Rabattschutz / Rabattretter abgeschloßen hattest, wirst nach der Regulierung ab dem nächsten Jahr in eine höhere Klasse eingestuft.
Nein, sie muss keine Klage gestellt haben, es reicht aus das sie beim Arzt / Krankenhaus gesagt hat, "es war ein Verkehrsunfall"

Wenn die Versicherung alles abgegolten hat, kannst dort anrufen und dir eine Berechnung schicken lassen, wie hoch die Kosten für den Rückkauf sind. Dann kannst es dir überlegen ob du zurückzahlst oder dich hochstufen lässt. Ist eben eine Rechensache...
Ich muss mich nicht an der Ampel profilieren, meine Princess profiliert sich schon an der Tanke :-)
Autor: Helldriver91
Datum: 20.06.2013
Antwort:
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Was bedeutet abgegolten?
Also meinst du ich muss nicht zahlen und geh dann in der Schadensklasse hoch oder ich zahle und geh nicht hoch?
Ich sag mal dazu ich werde so oder so die Versicherung wechseln aus anderen Gründen.
"Absätze verschönern nicht nur das Schriftbild..."
Autor: M6_Hippo
Datum: 20.06.2013
Antwort:
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Abgegolten = Alles reguliert und fertig abgewickelt.
Dann steht fest was die Endsumme ist.
Dann kannst den Schaden zurückkaufen.
Entweder du zahlst den Schaden an deine Versicherung zurück, dann Stufen die dich nicht hoch oder du lässt alles wie es ist und wirst hochgestuft.
Die Hochstufung nimmst du übrigens zu jeder Versicherung mit wenn du wechselst.
Ich muss mich nicht an der Ampel profilieren, meine Princess profiliert sich schon an der Tanke :-)
Autor: Helldriver91
Datum: 20.06.2013
Antwort:
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Ok vielen dank für die Hilfe an alle die sich zu meiner Frage geäußert haben.
Dass ich die Schadensklasse mitnehme ist mir bekannt aber manchmal lässt sich glaub ich auch was regeln, meinte ein kumpel zumindest.
Werde morgen auf jeden Fall nochmal meinen Anwalt kontaktieren.
Also nochmal besten Dank ;)
"Absätze verschönern nicht nur das Schriftbild..."
Autor: Papa76
Datum: 20.06.2013
Antwort:
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@TE

Du hast grob fahrlässig gehandelt und auf Grund des Unfalls Kosten für deine Versicherung verursacht. Diese Kosten hat zunächst mal alle deine Haftpflicht beglichen. Jetzt dürften auf Grund der mittlerweile vergangenen Zeit so ziemlich alle Ansprüche der anderen (Krankenkasse deiner Freundin, der Geschädigte dem du ans Haus / Zaun / Auto / wasweißich gefahren bist) von denen angemeldet und von deiner Versicherung beglichen worden sein. Da du jedoch grob fahrlässig gehandelt hast, hat deine Versicherung das Recht, Regressansprüche gegen dich zu stellen. I.d.R. bis max. 5.000 Euro. Das versucht sie jetzt. Nix anderes.

Und zu den anderen Klugsch...ern halte ich es mit Chilly:

Zitat:


Dass er Scheiße gebaut hat weiß er mit Sicherheit selber, da brauch er keinen der ihn als Unmensch darstellt..

Weiterhin bin ich mir sicher, dass die Leute, die mit solchen Sprüchen kommen, mit einem Heiligenschein durch die Gegend laufen.






In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Autor: M6_Hippo
Datum: 20.06.2013
Antwort:
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Es gab keinen Sachschaden... Nur die KV der Insassin....
Ich muss mich nicht an der Ampel profilieren, meine Princess profiliert sich schon an der Tanke :-)
Autor: J-Freak
Datum: 20.06.2013
Antwort:
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In unserem schönen Land läuft so etwas dann so ab:

Der/Die Geschädigte meldet nach einem Jahr beim Arzt Kopfschmerzen/Rückenschmerzen/Schmerzen in den Haaren des kleinen Zeh's o.Ä. an. Dieser attestiert dann Arbeitsunfähigkeit und der ganze Zirkus geht von vorne los.

Und sowas habe ich nicht erfunden, sondern es sind Tatsachen.

Und nein, einen Heiligenschein brauch' ich nicht. Der trägt jemand anderes für mich. Aber ich kann mit gutem Gewissen sagen, niemals betrunken Auto gefahren zu sein. Schliesslich hat man ja die Null Promille Regelung in der Versicherung, die die Kosten etwas runterholt. Da bleib ich bei meinem Mineralwasser mit Eis und Zitrone.

Und mein Leben lang werde ich meinen Mitmenschen Dummheit vorwerfen, wenn sie mit sage und schreibe 1,1 Promille noch Auto fahren. Bloss weil keiner von uns unschuldig ist, heisst das noch lange nicht, dass man solchen Mist abziehen kann und selbiges (ihr habt auch Dreck am Steck blahblahrablah..) dann als Ausrede ausreicht.
Autor: Alex525i
Datum: 20.06.2013
Antwort:
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Hallo

Du wirst auch bei der neuen Versicherung hochgestuft,da du angeben musst ob und wielviel Schäden du im letzten Jahr hattest.

Und lügen bringt nichts denn sie machen bei deiner alten Versicherung eine Abfrage.

Ich hoffe ich konnte Dir helfen

MFG Alex
Five Star

Hubraum ist durch nichts zu ersetzen

außer durch noch mehr Hubraum.
Autor: aeneon
Datum: 20.06.2013
Antwort:
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@j-Freak

Alles richtig und gute Einstellung, aber was willste jetzt daran ändern ?

Es ist passiert und er hat hoffentlich daraus gelernt. Zum Glück ist nichts schlimmeres passiert.

@TE
Hier weiss keiner genau worum es geht. Ruf morgen deinen Anwalt an und gut ist.

Der wird dir alles erklären. Da kannste sicher sein.


Interpunktion und Orthographie dieses Postings ist frei erfunden. Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
Autor: J-Freak
Datum: 20.06.2013
Antwort:
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Nichts ändert sich daran, ob ich das nun will oder nicht.

Dazu noch das hier (habs im anderen Thread auch gepostet, weils grad ums gleiche geht):

"Ein Regress der Versicherung kann gemäss Art. 14 VVG dann erfolgen, wenn der Schaden vorsätzlich schuldhaft oder grobfahrlässig herbeigeführt wurde. Bei erheblichem Alkoholblutgehalt wird Grobfahrlässigkeit regelmässig bejaht.

Was den Umfang vom Regress der Versicherung angeht, so beläuft sich dieser nach den Umständen des konkreten Einzelfalls, weshalb infolge fehlender Kenntnis dieser Parameter konkrete Aussagen schwierig zu tätigen sind. In der Praxis sind Regresswerte von 33 bis 50 % des Schadens bekannt. Diese Aussage kann nur als ungefährer Richtwert für den Umfang vom Regress der Versicherung unter den konkreten Umständen des Einzelfalles verstanden werden."

So läufts bei uns (CH). Und ein Anwalt bewirkt in einem solchen Fall höchsten das man anstelle von komplett nur fast komplett gerupft wird.
Autor: BeMyWagon
Datum: 21.06.2013
Antwort:
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Such dir einen guten Anwalt!

Und fahr nie wieder wenn du soviel intus hast.... Das hat der Straßenverkehr nicht verdient , Du nicht verdient und erst recht nicht dein armer BMW

Gruß und Glück MAddin
Autor: Papa76
Datum: 21.06.2013
Antwort:
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Zitat:


Es gab keinen Sachschaden... Nur die KV der Insassin....

(Zitat von: M6_Hippo)




Ah ok, das hatte ich übersehen. Ja dann natürlich nur die Krankenkasse der Insassin.

In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Autor: Papa76
Datum: 21.06.2013
Antwort:
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Zitat:


...
In der Praxis sind Regresswerte von 33 bis 50 % des Schadens bekannt. Diese Aussage kann nur als ungefährer Richtwert für den Umfang vom Regress der Versicherung unter den konkreten Umständen des Einzelfalles verstanden werden."

So läufts bei uns (CH). Und ein Anwalt bewirkt in einem solchen Fall höchsten das man anstelle von komplett nur fast komplett gerupft wird.

(Zitat von: J-Freak)




Mag in der Schweiz so sein und ist zugegeben ganz schön heftig. Der Unfall des TE ist aber in Deutschland passiert und hier sind Regressforderungen auf max. 5.000 Euro begrenzt.

In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Autor: J-Freak
Datum: 21.06.2013
Antwort:
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Das ist ja ulkig, um nicht zu sagen lächerlich. Die 5 Riesen zahl ich hier nur schon als Busse fürs besoffenes Fahren.

Würde mir im Traum nicht in denn Sinn kommen besoffen ein Auto zu bewegen, nur schon wegen der Kohle nicht!
Autor: Tommy1
Datum: 21.06.2013
Antwort:
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Hmm doch eigentlich muss sie ja Klage erhoben haben, denn seine Freundin war ja auch im KH und hat ja sicherlich auch gesagt es war ein Verkehrsunfall.
Autor: mb100
Datum: 21.06.2013
Antwort:
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Zitat:


Hmm doch eigentlich muss sie ja Klage erhoben haben, denn seine Freundin war ja auch im KH und hat ja sicherlich auch gesagt es war ein Verkehrsunfall.

(Zitat von: Tommy1)




Warum? Wenn der Anspruchsteller ne Zahlungsaufforderung schickt und der Anspruchgegner "ok" sagt und überweist: wozu brauchts dann noch ne Klage?
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Bierkönig
Datum: 21.06.2013
Antwort:
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Ich als Versicherungskaufmann hatte dieses Fall schon diverse Male und es sieht wie folgt aus.

Das betrunken Fahren war eine Obliegenheitsverletzung durch die es (so wird unterstellt) zum Schaden gekommen ist.
Die Versicherung muss trotzdem für den Haftpflichtschaden Leisten, nur von der Kaskoleistung (Schäden am eigenen KFZ) wird sie frei. Ist auch logisch, weil es soll ja kein Geschädigter auf seinen Kosten sitzen bleiben!

ABER die Versicherung kann durch diese Obliegenheitsverletzung einen Regress (also eine Zuzahlung zum Schaden) in Höhe von maximal 5000,-€ fordern. Das ist der absolute Normalfall, alles andere sind sehr theoretische Konstrukte die hier kaum greifen.

Die interessante Frage ist: Wie hoch war der Schaden insgesammt?

Fall1: Schaden deutlich über 5000,-€, dann musst du 5000,-€ dazu zahlen und wirst auch noch heruntergestuft in der Schadenfreiheitsklasse!

Fall2: Schaden z.B. 3000,-€ plus 250,-€ Anwaltskosten deiner eigenen Versicherung (für Akteneinsicht z.B.) In diesem Fall fordert die Versicherung 3250,-€ von dir und will dich trotzdem Rückstufen.
Achtung wichtiger Tip aus der Praxis: Liegt Fall2 vor schreibst du nun an deine Versicherung: Du möchtest den Schaden Rückkaufen! In diesem Fall musst du nämlich nur die 3000,-€ zahlen und das beste: Du wirst nicht herabgestuft!

Einen Anwalt würde ich an deiner Stelle nicht beauftragen, wofür auch?

Noch zur Frage warum kam von der Versicherung deiner Freundin (noch?) nichts, aber von der Versicherung der Mitfahrerin schon?
Wird man im KH oder beim Arzt wegen eines Unfalles behandelt, so genannte "S" Diagnose, dann schicken viele Krankenkassen einen Unfallfragebogen in dem unter anderem gefragt wird, ob wer anders Schuld an dem Unfall ist! Diesen wird die Mitfahrerin ausgefüllt haben, so ist die Krankenkasse auf dich gekommen. Hätte sie (natürlich rein theoretisch) eingetragen der Unfall sei selbst verschuldet, dann hättest du dir die Kosten sparen können!

Und die ganzen Moralapostel sollten sich mal Fragen, ob Sie sich selbst immer und in allen Lebenslagen korrekt verhalten. Der Threadersteller hat seine Strafe erhalten und damit ist es gut!
Ihn noch im Schutze des Internets an den Pranger zu stellen hat hier nichts verloren!
Edit:
Zitat:

Für was den Anwalt? Das man sagen kann ich habe einen Anwalt?
Hast du Stoff im Blut und baust einen Unfall, traurigerweise wie so oft mit Verletzten, dann wirds einfach nur teuer. Da hilft der beste Anwalt nichts.
Wer heutzutage nicht gecheckt hat, dass man mit 1,1 Promille nicht in ein Auto sitzt, dem nützt auch ein Anwalt nichts.

Auch nicht gegen Dummheit im Endstadium.


Selten so viel Unsachlichkeit gelesen, hier ist ja wirklich jede Aussage falsch! Ich erspare mir jetzt die oberen drei Aussagen zu widerlegen, die ja in einem reißerischen Kontext verpackt 3x das selbe weismachen wollen. Da spricht die leztte zeile schon für dich äh sich!


Bearbeitet von: Bierkönig am 21.06.2013 um 12:41:21
Autor: Helldriver91
Datum: 21.06.2013
Antwort:
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Der Schaden von meinem Auto tut ja eigentlich nicht zur Sache. Ist halt schrott und fertig. Es war lediglich ein Straßenschild was ich schon selbst bezahlt habe und eben dieser Brief der KV der einen Mitfahrerin, die hinten lag und nicht angeschnallt war.Sie erlitt dadurch eine Prellung am Ellebogen und Schürfwunden. Sie war deswegen wohl 2 oder 3 mal beim Arzt. Also sind das doch nur die Behandlumgskosten, die da anfallen und kein Schmerzensgeld. Srh ich das richtig ?
Wenn ja weiß jemand wie hoch diese dann ungefähr wären ? Kann doch nicht die Welt sein oder ?
"Absätze verschönern nicht nur das Schriftbild..."
Autor: J-Freak
Datum: 21.06.2013
Antwort:
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Zitat:


Viel Text..
(Zitat von: Bierkönig)



Reisserisch? Ja, das kann gut sein. Bei bestimmten Themen habe den Hang dazu, reisserisch angehaucht zu antworten. Ich hoffe doch sehr, dass es dich nicht zu fest gekränkt hat. Andernfalls bitte ich dich natürlich untertänigst um Verzeihung.

Was dein anderes Gejammere angeht, hast du vielleicht überlesen, dass ich aus der Schweiz komme. Ich bin leider kein Versicherungsheini und kann nicht auf deinem elitären Level mit Paragraphen um mich werfen. Trotzdem ist meine Aussage inhaltlich richtig, weils bei uns eben so abläuft.

Ganz ehrlich, ich bin nicht davon ausgegangen, dass man bei euch einen Menschen zum Invaliden karren kann und dann mit lächerlichen 5 grossen Noten davon kommt. Diese Aussage hätte ich noch nicht einmal als Witz gemacht.

Zu widerlegen gibts da gar nichts, ausser eben, dass meine Aussage richtig ist. Moment, hier, Art. 14 VVG, hier kannst du es nachlesen. Aber nicht vergessen, CH-Recht und nicht SchwarzRotGold...

Schöne Grüsse aus der Schweiz
Autor: mb100
Datum: 21.06.2013
Antwort:
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Zitat:


Ganz ehrlich, ich bin nicht davon ausgegangen, dass man bei euch einen Menschen zum Invaliden karren kann und dann mit lächerlichen 5 grossen Noten davon kommt. Diese Aussage hätte ich noch nicht einmal als Witz gemacht.

(Zitat von: J-Freak)




Das is tatsächlich das Schöne in Deutschland: bei ner fahrlässigen Begehung im Straßenverkehr muss niemand, wenn er jemand entweder "zum Invaliden karrt" oder dafür sorgt, dass selbiger keine Probleme mehr hat, befürchten, deswegen automatisch finanziell am Abgrund zu stehen. Ganz einfach weil wir eben nun mal keine Maschinen sind - und Fehler passieren können. Und nüchtern betrachtet ist Autofahren nun mal eine saugefährliche Angelegenheit.

Auf der anderen Seite ist es allerdings nur legitim und gerecht, dass jemand, der sich grob fahrlässig verhält (Beispiel: Alkohol am Steuer), auch anteilig zur Kasse gebeten wird. Und dass dieser Anteil auch begrenzt ist, empfinde ich persönlich auch als gerecht. Ob eine Pauschalierung auf 5.000 Euro ebenfalls gerecht ist mag dahinstehen; mir persönlich tun 5.000 Euro weit mehr weh als beispielsweise Herrn Hoeneß - selbst wenn der auch nicht mehr ganz so viel Geld hat wie früher.

Dass die Versicherung einem Versicherungsnehmer dann die kalte Schulter zeigt, wenn dieser vorsätzlich gehandelt, also quasi absichtlich auf nen anderen draufgefahren ist, ist ebenfalls vollkommen legitim (§ 103 dt. VVG) und absolut gerecht. Wenngleich auch in diesen Fällen sicherlich zunächst mal die Versicherung einspringt, allerdings dann den Schädiger selbst vollständig zur Kasse bittet...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: J-Freak
Datum: 21.06.2013
Antwort:
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Ich stimme dir absolut zu. Aber es geht hier um 1 Promille am Steuer, das ist nicht eben mal kurz nicht aufgepasst.

In so einem Fall habe ich keine Probleme, wenn dann einer ordentlich abdrücken muss. Zumal Geld bald das einzige ist, was wirklich schmerzt.

Mit "ich bin nicht davon ausgegangen, dass man bei euch einen Menschen zum Invaliden karren kann und dann mit lächerlichen 5 grossen Noten davon kommt", habe ich nicht gemeint, dass ich gezielt jemanden über den Haufen fahre. Wobei fahren in stark angetrunkenem Zustand schon bald in diese Richtung geht.

Das man in dem Fall ganz dicke drann kommt sollte ja klar sein.
Autor: Bierkönig
Datum: 21.06.2013
Antwort:
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Zitat:


Der Schaden von meinem Auto tut ja eigentlich nicht zur Sache. Ist halt schrott und fertig. Es war lediglich ein Straßenschild was ich schon selbst bezahlt habe und eben dieser Brief der KV der einen Mitfahrerin, die hinten lag und nicht angeschnallt war.Sie erlitt dadurch eine Prellung am Ellebogen und Schürfwunden. Sie war deswegen wohl 2 oder 3 mal beim Arzt. Also sind das doch nur die Behandlumgskosten, die da anfallen und kein Schmerzensgeld. Srh ich das richtig ?
Wenn ja weiß jemand wie hoch diese dann ungefähr wären ? Kann doch nicht die Welt sein oder ?

(Zitat von: Helldriver91)




Schwierig zu sagen wie hoch die Kosten sind, es kommt natürlich drauf an was behandelt wurde. Gefühlt dürften sich die Kosten in einem Rahmen von 500,- bis 1500,-€ bewegen.
Schmerzensgeld müsste die Geschädigte extra beantragen. Würde ich unter Freunden natürlich nicht machen, da die Versicherung dann diesen betrag auch noch von dir haben möchte.

Du kannst ja mal bei der Versicherung anrufen und nachfragen, wie hoch die entstandenen Kosten bis jetzt sind. Für die Schadenrückzahlung macht die Versicherung dir dann sowieso erstmal ein. Angebot und du kannst entscheiden ob du es annimmst oder nicht. Das Angebot aber auf jeden Fall schriftlich anfordern.

@J Freak:
Ich Rede hier nur über den Versicherungsrechtlichen Teil. Ich unterstelle mal das es dir auch bekannt ist, dass es dazu auch noch zu einer Verurteilung wegen einer Straftat kommen wird bzw. gekommen ist. Dort muss der VN mindestens eine an sein Einkommen angepasste Strafe abdrücken. Bei Körperverletzung oder Tötung drohen Gefängnisstrafen. Zusätzlich wird je nach schwere der Tat der Führerschein unterschiedlich lange bis sehr lange entzogen.

Du machst auch keinen Unterschied zwischen fahrlässig und vorsätzlich oder Sachbeschädigung und Personenschaden. Hauptsache alle sollen Sie Summen zahlen die dann doch in die Privatinsolvenz führen. Das ist mir wirklich zu primitiv und engstirnig um darüber zu diskutieren!
Autor: J-Freak
Datum: 21.06.2013
Antwort:
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Zitat:


@J Freak:
Ich Rede hier nur über den Versicherungsrechtlichen Teil. Ich unterstelle mal das es dir auch bekannt ist, dass es dazu auch noch zu einer Verurteilung wegen einer Straftat kommen wird bzw. gekommen ist. Dort muss der VN mindestens eine an sein Einkommen angepasste Strafe abdrücken. Bei Körperverletzung oder Tötung drohen Gefängnisstrafen. Zusätzlich wird je nach schwere der Tat der Führerschein unterschiedlich lange bis sehr lange entzogen.

Du machst auch keinen Unterschied zwischen fahrlässig und vorsätzlich oder Sachbeschädigung und Personenschaden. Hauptsache alle sollen Sie Summen zahlen die dann doch in die Privatinsolvenz führen. Das ist mir wirklich zu primitiv und engstirnig um darüber zu diskutieren!

(Zitat von: Bierkönig)



Selbstverständlich kommt noch etwas vom Vater Staat. Das ist mir durchaus bewusst.

Und doch, ich mache einen Unterschied. Deshalb hab ich ja das Beispiel mit der Arbeitsunfähigkeit genannt. Man soll ruhig etwas für den Bockmist bluten, den man anrichtet. Besonders wenn es um solchen Schwachsinn wie betrunkenes Fahren geht. Wenn einer besoffen eine Strassenlaterne schrottet kommt er eben billiger davon als wenn ich jemanden zum Krüppel fahre. Ist ja logisch. Meiner Meinung nach auch nur fair. Das hat nichts mit Engstirnigkeit zu tun, mit primitv schon gar nicht. Es wird niemand gewzungen besoffen ein Auto zu fahren.

Zudem macht es keinen Sinn, hier sämtliche Möglichkeiten und Kombinationen aufzuzählen. Ich spreche von betrunken Scheisse bauen am Steuer. Und das in jedem meiner Beiträge in diesem Thread.

In keinem Fall habe ich behauptet, dass sie alle in die Insolvenz gehen müssen. Sonst musst du es mir zeigen, wenn du was anderes gelesen hast.

In unserem Fall muss er eben die Untersuchungen beim Arzt berappen, Glück für ihn. Ist für mich in Ordnung. Es wäre für mich aber auch in Ordnung wenn er anstelle der 500 Teuros 20 oder 30 tausend selbiger zahlen müsste. Selbstverständlich im Falle einer schwerwiegenden Verletzung einer unbeteilligten Person, damit wir uns verstehen. Und nicht nur, weil er einen Gartenzaun gestreift hat.
Autor: Papa76
Datum: 21.06.2013
Antwort:
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Zitat:


Hallo

Du wirst auch bei der neuen Versicherung hochgestuft,da du angeben musst ob und wielviel Schäden du im letzten Jahr hattest.

Und lügen bringt nichts denn sie machen bei deiner alten Versicherung eine Abfrage.

(Zitat von: Alex525i)




Das ist wahrscheinlich im Threadverlauf untergegangen, stimmt jedoch ebenfalls nicht. Wenn ich einen Schaden verursacht habe, den die Haftpflicht beglichen hat, dann stimmt das so. Kaufe ich jedoch den Schaden zurück, dann hat der Schaden keinerlei negative Auswirkungen auf meine SF-Klasse und ich steige ganz normal in der SF-Einstufung.

In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.




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Ende des Themas

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