- D r u c k a n s i c h t -
>> Originalansicht HIER <<

BRAUCHE DRINGEND HILFE - Felgenalptraum - Geplaudere

Dieses Thema ist original verfügbar unter:
www.BMW-Syndikat.de [ Forum ] Die Wissensplattform und Treffpunkt rund um BMW Tuning Wartung und Pflege

==========================================================


Beitrag von: bubo_bubo
Date: 07.06.2013
Thema: BRAUCHE DRINGEND HILFE - Felgenalptraum
----------------------------------------------------------
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Kingm40 am 12.06.2013 um 19:33:44 aus dem Forum "5er BMW - E39" in dieses Forum verschoben.


Hallo - ich muss mir dringend meinen Ärger von der Seele reden und bräuchte
Hilfe, wie ich weiter verfahren soll.

Ich habe für meinen E39 bei Ebay Kleinanzeigen Styling 72 Sommerreifen mit
der Bereifung 235/45/17 auf einer 17" 8J Felge gekauft und mir zuschicken
lassen.


Problem 1:
Leider gab es bei dem Versand ein Problem - also lagen die Reifen wegen falscher
Verpackung erstmal mehrere Tage beim Versandladen ohne das etwas voran ging.
Weil mir die Meldung "im Paketzentrum" seit mehreren Tagen spanisch vorkam habe
ich mich bei der Versandfirma informiert und die Reifen wurden nach längerem E-Mail
verkehr als falsch Verpackt deklariert. Nach Kontaktaufnahme mit dem Versender
wurden diese mir aber dann mit einer anderen Spedition zugesandt.

Problem 2:
Also Felgen kommen an. Ich mach die Verpakungsfolie ab und siehe da. Felgen sind
ok ABER - keinerlei KBA-Nummer oder ähnliches, was zur Eintragung helfen könnte.
Gutachten konnte ich nach langem Suchen auch keines im Netz finden.
Verkäufer wurde von mir angeschrieben, da ich glücklicherweise explizit nach der
KBA-Nummer gefragt hatte und deren Prägung auf der Felge bestätigt wurde.
Die Felgen waren anscheinend auch auf des Verkäufers E39 eingetragen - er
sagte dies sollte kein Problem darstellen.
Also - dann ab zum TÜV und fragen ob er mir die Felge so einträgt.

Problem 3:
So - jetzt kommts. Der TÜV Prüfer kannte die Felge - ABER:
Die Felge ist ein Nachbau von MAM und wurde offiziel wegen
aus dem Markrechtlichen Gründen aus Handel gezogen, die Besitzer mussten wohl
teils den Zulieferer preis geben und die Felgen wurden teils beschlagnahmt.
Sprich keine Eintragung und falls mir die doch einer Einträgt, könnten sie wegen
marktrechtlichen Gründen eingezogen werden.


Wie soll ich fortfahren? Ich bin jetzt momentan erstmal Baff und hätte nie gedacht,
was für ein rießen Theater ich mir da zuziehe. Der Verkäufer meinte er habe gedacht
eine der Aufgeprägten Nummern sei die KBA und er kenne sich nicht aus?





Thema verschoben! Grund:
...Falsches Unterforum
.. siehe allgemeine Forums-Regeln / Richtlinien


Bearbeitet von: Kingm40 am 12.06.2013 um 19:33:44


Antworten:
Autor: Fresh Prinz
Datum: 07.06.2013
Antwort:
----------------------------------------------------------
Nun vermutlich hat er sie genau deswegen verkauft ;)

Ich würde mein Geld sofort zurückfordern und ihn wenn nötig belangen!

Außerdem ist der Verkauf von Plagiaten verboten!
One of the last wild Ducks!
Autor: sj85
Datum: 07.06.2013
Antwort:
----------------------------------------------------------
hi,
hatte mir auch auf Risiko m5 18 Zoll fakes von MAM gekauft. hab dann im Internet ewig rumgegoogelt wie ihre Produktbezeichnung ursprünglich war. bin dann mit einer Felge zum TÜV gegangen und wurde zum Glück direkt zu einem Büro eines TÜV-Ingenieurs weitergeleitet. war am Anfang total kritisch, dann suchte er aber in seiner gutachtendatei nach dem gegoogelten felgennamen und fand das deutsche Gutachten dafür. war zwar total dubiös und von irgendeiner indischen Firma in Auftrag gegeben, aber s*****egal...Hauptsache drin. glich die Produktnummer im Gutachten mit der Prägung auf der Felge ab, es passte und er sah keine Probleme mehr. mit dem Gutachten konnte ich sie eintragen lassen und bin total happy.
wegen dem Patent, klar...sauber ist das nicht aber mein Gott. ich hab auch nicht erlebt dass Frauen mit gefälschten Lois vuitton Handtaschen verknackt werden und der TÜV gab damals ja auch Gutachten dafür raus ohne zu meckern.
andere Sache ist, dass dir die Felgen wohl als original verkauft wurden. wenn's dir zu heiß ist würde ich sie zurückschicken und ggf. mit rechtlichen Konsequenzen drohen. ansonsten wennst sie behalten willst eine Erstattung eines teils des Kaufpreises verlangen.
Autor: CH-Cecotto
Datum: 07.06.2013
Antwort:
----------------------------------------------------------
Ist doch einfach:

Deal rückgängig machen, Geld von Verkäufer zurückverlangen und ihm seine Räder auf seine Kosten retournieren.

Frage mich gerade was es da noch zu überlegen gibt...
Autor: nightlinerE39
Datum: 07.06.2013
Antwort:
----------------------------------------------------------
Kleinanzeigen von Ebay... da erleben sie noch Überraschungen...

das Problem dürfte sein, dass du ohne den guten Willen des Verkäufers und ggf. Rechtsbeistand wenig Möglichkeiten hast... denn du hast letztlich - wenn nicht mit Paypal bezahlt - kein richtiges Druckmittel... Gerade bei den Kleinanzeigen muss man sich bei Versand 1000%ig sicher sein, dass die Felgen originale sind und im Zweifel (mag er auch noch so klein sein) lässt man dann lieber die Finger davon.

Nicht umsonst schreibt Ebay ja, dass man die Ware immer abholen solle... Also wenn der Verkäufer die zurück nimmt - wovon ich erstmal nicht ausgehe - dann zurück damit, wenn du mit Paypal gezahlt hast, dann darüber abwickeln, wenn du ne RS hast, dann die nutzen und Rechtsbeistand holen bzw. den Vorgang an den Anwalt abgeben... ;) Die holen das Geld dann schon... :D
mein Auto findet man bei den BMW-Freunden Köln Bonn
Autor: Fresh Prinz
Datum: 08.06.2013
Antwort:
----------------------------------------------------------
Naja dass er kein Druckmittel hat würd ich nicht unbedingt sagen, nicht nur dass der Kauf nicht rechtskräftig war, er hat damit mindestens eine Straftat begangen!

Link

Wenn du sie behalten willst und die Gefahr eingehn willst dass sie eingezogen werden oder brechen weil die Qualität schlecht ist, dann handel den Kaufpreis runter!

Falls du sie zurückgeben willst, dann nur zu!
Macht der Verkäufer stress, sofort mit rechtlichen Konsequenzen drohen und wenn das nichts bringt bei eBay melden und bei der Polizei anzeigen!

Den Tatbestand des Betrugs sollte hier wohl ebenfalls erfüllt sein!

Bearbeitet von: Fresh Prinz am 08.06.2013 um 00:06:00
One of the last wild Ducks!
Autor: bubo_bubo
Datum: 08.06.2013
Antwort:
----------------------------------------------------------
Danke für eure Antworten. Normalerweise kaufe ich nur vor Ort, da aber vor drei Wochen mein Sohn geboren wurde und meine Frau seit der Geburt mit Lähmungen in verschiedenen Krankenhäusern lag, hatte ich schlichtweg keine Zeit die Umgebung ab zu klappern und wollte mir die Felgen deshalb nach Hause schicken lassen. Nie wieder. Zu dem ganzen Stress den ich momentan habe kommt jetzt auch ggf. noch ein Rechtsstreit auf mich zu.

Ich hoffe der Verkäufer zeigt sich einsichtig und mir bleibt der Weg zum Anwalt und der Polizei erspart. Aber es ist schon mal gut für mich zu wissen, dass ich wahrscheinlich eine Chance habe, mein Geld zurück zu bekommen. Den Ärger den ich momentan mit den Felgen zusätzlich habe erstattet mir natürlich niemand.
Autor: Fresh Prinz
Datum: 08.06.2013
Antwort:
----------------------------------------------------------
Mit eBay muss man eben vorsichtig sein ;)

Ich kaufe nur von deutschen Händlern mit min. 99% pos. Bewertungen, die negativen les ich mir bei teueren Sachen vor dem kauf dann auch noch durch :)

KFZ Teile verkaufe ich dort garnicht mehr, da jetzt vermehrt östliche EU Länder geziehlt vor allem auf ältere BMW Teile bieten und man mit denen nur Probleme hat :(

Schreib dem Verkäufer, sag dass es nicht wie von ihm angegeben original BMW Felgen sind, bzw er nicht explezit darauf hingewiesen hat, dass es sich hierbei um Plagiate handelt!

Selbst ein unwissender verkauf (falls er sie auch schon aus 2. Hand hat) schützt vor Strafe nicht!

Lenkt er nicht ein, würde ich zuerst eBay informieren und dann zur Polizei gehn um mögliche strafrechtliche Schritte erfragen ;)

Wenn du ihn wegen 2 oder auch 3 Straftaten anzeigen kannst, wird er es sich schwer überlegen ob er mit dir noch einen Zivilen Rechtsstreit eingeht soll ;)

In dem hast du bei erfolgreicher Verurteilung (in dem Fall sieht es ganz gut aus) noch viel bessere Karten ;)

Anwalt würd ich erstmal lassen, außer du hast eine Privatrechtsschutz?

Bearbeitet von: Fresh Prinz am 08.06.2013 um 12:30:45
One of the last wild Ducks!
Autor: BMWBT52
Datum: 08.06.2013
Antwort:
----------------------------------------------------------
hast du die felgen mit paypal bezahlt?
Zukunft, das ist die Zeit, in der Du bereust, dass Du das, was Du heute tun könntest, nicht getan hast!
Autor: bubo_bubo
Datum: 08.06.2013
Antwort:
----------------------------------------------------------
Leider nicht.
Autor: sj85
Datum: 08.06.2013
Antwort:
----------------------------------------------------------
Ich wäre vorsichtig die MAM-Felgen als Plagiate zu bezeichnen. Sie wurden laut meiner Info vor einigen Jahren eine Zeit lang in Deutschland offiziell und mit TÜV-Gutachten vertrieben. Erst dann verlor man gegen BMW einen Prozess und musste alle Unterlagen, Formen und den Lagerbestand vernichten. Das ist jedoch ein entscheidender Unterschied zu Chinaknallern auf Ebay ohne jegliche Unterlagen. Wäre eine berechtigte Frage an diesen TÜV-Menschen, wenn es "Plagiate" sind, wieso dann der deutsche TÜV kein Problem damit hatte für die Gutachten zu erstellen?!...und dass sie eingezogen werden halte ich für großen Quatsch. Es geht um den Verkauf, nicht den Besitz einer ursprünglich legal erworbenen Ware.
Deswegen würde ich mich auch davor hüten, gleich mal zur Polizei zu rennen: Versuch dem Typen mal arglistige Täuschung nachzuweisen. Wenn er nicht professionell mit Felgen handelt und man davon ausgehen muss dass er Ahnung davon hat, kaum machbar. Stellt sich halt dumm und außerdem hat er den Wagen gebraucht mit den Felgen drauf gekauft, fertig. Beweis mal das Gegenteil.

Außerdem werden die Dinger auf ebay fröhlich weitergehandelt, Handhabe dagegen hätte eigentlich wohl nur BMW selbst als Rechteinhaber am Design und dem Logo drauf.

Ebayangebot

siehe Beschreibung


Es wäre auch wichtig zu wissen was in der Anzeige stand. Wenn "Original BMW-Felgen Styling 72 mit Reifen" beworben wurden, dann gibt es den Sachmangel, dass die Dinger eben nicht "original BMW"sind, was Auswirkungen auf den entstandenen Kaufvertrag hätte. Also die Möglichkeit zum Rücktritt davon, eine Erstattung eines Teils des Kaufpreises oder Lieferung originaler Felgen.
Stand in der Anzeige z.B. "Styling 72-Felgen mit Reifen passend für einen BMW E39" wird's meiner Meinung nach schwierig. Höchstens dass man den Kaufvertrag wegen Irrtums anfechten kann. Also quasi "ich dachte sie wären original BMW-Felgen und wusste gar nicht dass man sie fälschen kann. Hätte ich gewusst dass sie nicht von BMW sind, hätte ich sie nicht gekauft".
Würde an deiner Stelle erstmal mit dem Verkäufer reden und sagen dass du sie zurückschicken und dein Geld wiederhaben willst, weil sie nicht original sind. Im Zweifel auch offen sagen dass du ansonsten zum Anwalt gehst. Stellt er sich quer, hol dir Screenshots der ursprünglichen Anzeige bevor ebay sie endgültig löscht, gehe zu nem Juristen und sprich das mit ihm durch.
Autor: Fresh Prinz
Datum: 08.06.2013
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:

Ich wäre vorsichtig die MAM-Felgen als Plagiate zu bezeichnen.
(Zitat von: sj85)


Das darfst du dann mit dem netten Polizisten diskutieren wenn er sie dir rechtmäßig weg nimmt, die lieben diese "Ja aber..." Diskussionen ;)

Nur weil es die Felgen einmal zu kaufen gab und sie eingetragen wurden, heist das nicht, dass es keine Plagiate sind!

Dieses Fahrzeug (ein X5 Fake bzw Plagiat aus China) gab es bei uns zu kaufen und wurde auch zugelassen:
http://www.sueddeutsche.de/auto/plagiat-gericht-verbietet-chinesische-bmw-kopie-1.181909


Es ist sogar das M Logo auf der Felge, welches ein Geschütztes Markenzeichen ist!

Die Felgen sind definitiv ein Plagiat, ich denke da brauchen wir garnicht weiter diskutieren!
Zitat:

Stellt sich halt dumm und außerdem hat er den Wagen gebraucht mit den Felgen drauf gekauft, fertig. Beweis mal das Gegenteil.

Unwissenheit und auch Dummheit schützt vor Strafe nicht, auch das ist ein beliebtes Diskussionsthema bei Ordnungshütern...

Bei den Felgen handelt es sich um Plaigiate, die er sogar noch als Originale ausgegeben hat!

Somit muss er sie auf jeden Fall zurücknehmen und ggf. vernichten!
Zitat:

Höchstens dass man den Kaufvertrag wegen Irrtums anfechten kann

Wie gesagt, der Kaufvertrag ist nichtig, was willst du hier noch anfechten?

Da du meinen Link vermutlich nicht genutzt hast, hier nochmal ein Auszug daraus:
Zitat:

Der BGH hatte sich dabei mit der Frage zu befassen, ob der hier geschlossene Kaufvertrag sittenwidrig und somit nichtig sei. In § 138 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches heißt es:

”Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.”

Dessen Bedeutung sowie Begriffe (sofern sie dir noch nicht klar ist) kannst du im BGB nachlagen!

Bearbeitet von: Fresh Prinz am 08.06.2013 um 23:52:08
One of the last wild Ducks!
Autor: sj85
Datum: 08.06.2013
Antwort:
----------------------------------------------------------
rechtmäßig wegnimmt? Auf welcher Basis denn?...in Deutschland ist der Besitz nicht verboten. Hier ein Beispiel mit Uhren.

Plagiatbesitz

Und wie es schon in deinem Artikel steht: hier gehts um den Vertrieb, nicht den Besitz. Wer so doof war sich diese hässliche Karre zu holen kann sie ruhig fahren. Problematisch wirds, wennst sie reparieren und Teile dafür brauchst oder eben weiterverkaufst. Dann kann dir BMW Ärger machen, wenn sie das mitkriegen. Wobei es auch fraglich ist, ob sie sich den Aufwand machen einen Privatverkäufer zu belangen.

Und hier in dem konkreten Fall geht es um Felgen die zunächst legal eingeführt, verkauft und durch Gutachten bestätigt auf Fahrzeuge montiert wurden, bis BMW dies in einem Prozess untersagte. Deswegen sage ich ja vorsicht, da es gedauert hat bis sie offiziell zu Plagiaten erklärt wurden. Verkauft wurden sie außerdem ohne BMW-Logos und dem M, sondern einem MAM-Aufkleber. Die meisten Käufer fuhren dann aber sofort zu BMW und deckten sich damit stilgerecht ein. Das BMW-Logo muss sogar zugeschnitten werden, weil das Loch in der Nabe etwas schmaler ist. Meine z.B. haben immernoch leere Aussparungen für das M.
Strafrechtlich relevant wäre der konkrete Fall wohl nur, wenn der Verkäufer die Felgen gewerbsmäßig massenhaft raushauen würde. Theoretisch hätte BMW als Inhaber am Design das Recht den Verkäufer abzumahnen, aber wenn er kein Händler ist und in Anbetracht der Tatsache dass das Original eh längst nicht mehr produziert wird, ist fraglich ob sie Bock drauf haben.
Autor: Fresh Prinz
Datum: 08.06.2013
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:

Deswegen sage ich ja vorsicht, da es gedauert hat bis sie offiziell zu Plagiaten erklärt wurden.

Dann haben wir uns ja schonmal darauf geeinigt, dass es sich dabei ganz offiziell um Plaigiate handelt ;)

Das ist das entscheidende für den TE und hat ernste Konsequenzen für den Verkäufer!

Und hier ist es egal ob bewusst oder unbwusst, wer eine Straftat begeht, mach sich strafbar!

One of the last wild Ducks!
Autor: bubo_bubo
Datum: 12.06.2013
Antwort:
----------------------------------------------------------
So - momentan wurde nach langem schriftlichen hin und her mir due Frage gestellt ob ich die Felgen nicht weiter verkaufen könne - er würde mir dann bei starkem Differenzbetrag "entgegen kommen".

Dies habe ich aber strikt abgelehnt, da mir ein befreundeter Anwalt davon dringend abriet. Hier würde ich mich als Verkäufer strafbar machen und den selben Fehler begehen, den der Verkäufer momentan getätigt hat.

Die Frage ist natürlich ob es sinnvoll ist einen Rechtsstreit zu beginnen, der sich womöglich über einen längeren Zeitraum abspielt. Die Chancen diesen Rechtsstreit zu gewinnen sind anscheinend sehr hoch bis sicher.

Trotzdem bin ich niemand der andere gerne dran hängt. Es kann ja tatsächlich sein, dass er von dieser Tatsache der eingezogenen Felgen nichts gewusst hat - ich verstehe aber nicht, wieso er sich nicht damit glücklich ist, dass ich nicht gleich zum Anwalt renne und die Felgen anstandslos zurück nimmt. Im Falle könnte nicht nur ich, sondern ggf. der von der Fälschung betroffene Konzern Anklage erheben, was sehr sehr teuer werden könnte.
Autor: sj85
Datum: 12.06.2013
Antwort:
----------------------------------------------------------
sorry, aber dann ist dem Mann echt nicht mehr zu helfen. Es war ja auch absolut fair und aufrichtig von dir ihm den einfachen Weg anzubieten, weil die Dinger eben auch nur bei genauem Hinsehen als MAM-Produkte erkennbar sind und es wirklich möglich war dass er darüber nichts wusste und sie reinen Gewissens so verkaufte. Aber wenn er dich so dreist vor seinen Karren einzuspannen versucht und pokert dass du nicht zum Anwalt gehst, dann verdient er es nicht anders.
Die Felgen zu verkaufen würde ich auf keinen Fall tun!! Erstens weiß der Teufel ob er dir die Differenz wirklich zahlt oder dann wieder irgendwelche Ausreden bringt. Zum zweiten der Verkauf selbst. Wenn ich z.B. meine verkaufen müsste, würde ich echt die BMW-Aufkleber runterreißen, sie ohne die Dinger fotografieren, ausdrücklich sagen dass sie von MAM sind, Gutachten haben und halt auf nen E39 passen, um mir schon mal den Stress mit dem Betrugsvorwurf zu ersparen und der Käufer weiß was er kriegt. Dass du aber damit einen weit niedrigen Preis geboten kriegst, sollte klar sein. Dann wäre da aber noch die Angst dass ein Anwalt im Auftrag von BMW drauf aufmerksam wird. Wieso sollst du diesen ganzen Zirkus für ihn in Kauf nehmen?
An deiner Stelle würde ich zu einem Anwalt gehen. Ihn einen netten Brief aufsetzen lassen, wo der Verkäufer vor vollendete Tatsachen gestellt wird. Also dass die Felgen nicht original sind, das Ganze möglicherweise den Tatbestand eines Betrugs erfüllen würde und du dir die Möglichkeit offen hälst, die Rechtsabteilung von BMW über diese Sache zu informieren. Dann kriegt er einen Betrag also Kaufpreis + sämtliche damit entstandene Aufwendungen inkl. Anwalt und eine Frist. Wenn er nicht total blöd ist, sollte er drauf eingehen.
Du bist in einer guten Ausgangslage, also lass dich nicht auf seine Spielchen ein.
Autor: BMWBT52
Datum: 12.06.2013
Antwort:
----------------------------------------------------------
wäre es nicht möglich das er die dinger nochmal verkauft und du sie dann an die käuferadresse sendest,
natürlich erst wenn du dein geld hast, mach ihn doch mal den vorschlag.

weiß aber nicht ob das alles rechtens wäre.
Zukunft, das ist die Zeit, in der Du bereust, dass Du das, was Du heute tun könntest, nicht getan hast!
Autor: bmw-stylerhk2
Datum: 13.06.2013
Antwort:
----------------------------------------------------------
Das kann ich mögen Privat kaufen und noch Ansprüche stellen! Pech gehabt ist hier die Deviese!
Kauft doch beim Händler direkt oder im Laden dann weist du was du hast bekommst eingetragen oder nicht und hast sogar Rückgaberecht!

Mittlerweile gibt es doch was eBay oder Kleinanzeigen angeht nur Ärger! Jeder will was raus schlagen(z.b. 40€ erstatten dann bin ich zufrieden) oder seinen Müll verkaufen!

Ich hab mir mittlerweile abgewöhnt bei Ebay etc was zu kaufen! Mittlerweile NO GO!

Autor: bubo_bubo
Datum: 13.06.2013
Antwort:
----------------------------------------------------------

Wie ich bereits geschrieben hatte, habe ich bisher nur Dinge in der Region gekauft und mir die Sachen vorher angeschaut. Ich verstehe diese Wegwerfmentalität nicht - der E39 ist kein Neuwagen, deshalb kursieren auch viele gebrauchte Teile auf die zurück gegriffen werden kann. Ich habe damit eigentlich kein Problem.

Leider war es mir aus familiären Gründen nicht möglich passende Felgen in der Umgebung zu holen. Ich habe die Anzeige mit den BMW Nabendeckeln gesehen - mir kam das Design bekannt vor und ich hatte nochmal explizit nach einer KBA-Nummer bzw. der Möglichkeit zur Eintragung gefragt - welche mir schriftlich bestätigt wurde. Deshalb bin ich leicht angesäuert.

Das es das Erste und letzte Mal gewesen ist, dass ich mir sowas antue sollte auch klar sein. Es gibt Leute die kaufen wahrscheinlich iht Leben lang auf Onlineplattformen und machen nie schlechte Erfahrungen - ich hatte das große Glück mir gleich einen Volltreffer ein zu fangen.
Autor: Pat91
Datum: 13.06.2013
Antwort:
----------------------------------------------------------
Bedenkt bitte das der Handel mit Plagiaten ebenfalls verboten ist. Da du jetzt informiert bist das es sich um Plagiate handelt müsstest du das beim Verkauf angeben und auf evtl schwierigkeiten mit Eintragung hinweisen.

Ich hab das oft genug in letzter Zeit in der Berufsschule durchgekaut.

Wenn du was verkaufst und es als "Original" angibst und es fälschungen (Plagiate) sind, ist der Vertrag nichtig.
Autor: Heckpropeller
Datum: 13.06.2013
Antwort:
----------------------------------------------------------
Wo ist denn eine Verkaufsanzeige?
Wo ist eine Beschreibung der Kaufsache?

Der Verkäufer hat die Felgen eingetragen bekommen. Wo sollte er sich also strafbar machen diese zu veräussern.

Ich kann nirgendwo eine Angabe zu dem Kaufgegenstand sehen.

Wieso sollte der KV also nichtig sein oder gar Betrug vorliegen?

Ich gerate nicht in Veranlassung eine eindeutige Bekenntnis zum Fall zu machen.

Wieso?
Hier könnte Ihre Werbung stehen.
Autor: RGDundBMW
Datum: 13.06.2013
Antwort:
----------------------------------------------------------
Also teilweise vollkommen überzogene Aussagen hier. Am kompetentesten scheint mir hier sj85 zu sein. Fakt ist zumindest, wenn er sagt, dass die Felgen die spezielle Nummer haben und sie dann nicht vorhanden ist, dann ist das eine Abweichung der vereinbarten Beschaffung, sprich ein Sachmangel(§434 Abs.1BGB). Dies ist wiederum eine Pflichtverletzung nach §433 Abs1. aus dem Schuldverhältnis. Zu prüfen ist daher der Schadensersatz nach §280 Abs.1 BGB.
Nacherfüllung und somit auch die Fristsetzung entfallen durch die Unmöglichkeit(§440BGB).
Als letztes bleibt die Verantwortlichkeit des Schuldners zu klären. Hier ist klar Fahrlässigkeit nach §276 Abs2. BGB gegeben, da du nach der Nummer gefragt hast und er sie dir bestätigt hat. Dies ist auch kein Irrtum sondern schlicht fahrlässig, da ich nicht Aussage über eine Nummer geben kann, welche mir angeblich unbekannt ist. Ergebnis ist also die Herstellung des Zustandes der bestanden hat bevor der eigentliche Schaden entstanden ist nach §249 Abs.1

Und was bringt dir das alles. Garnix! Außer, dass du Recht hast. Ein Verfahren wegen ein paar Felgen einzuleiten ist eine mehr als fragwürdige Sache. Das ein Anwalt dir dort zusagen wird aufgrund seines Gehaltes ist natürlich auch klar. Du hast schon erkannt das die Zeit und Kosten eines Prozesses sich keineswegs im Verhältnis zum Wert der Felgen rechnen. Mein Tipp: Droh Ihm mit einer Anzeige. Setzt Ihm eine Frist. Aber wirklich zum Anwalt gehen würde ich nicht. Falls dann nicht die Felgen zurücknimmt (was ich nicht glaube), dann hack die Sache ab, nimm das Geld was du für die Beratung beim Anwalt genommen hättest und geh zu nem kulanten TÜV-Mann. Das es geht haben wir doch jetzt schon gehört. Alles was mit Polizei und beschlagnahmen gesagt wurde ist einfach nur Quatsch.

Viel Erfolg

Autor: bubo_bubo
Datum: 13.06.2013
Antwort:
----------------------------------------------------------
Ich mache auch niemand Vorwürfe. Das die Felgen tatsächlicherweise ein Imitat sind die erstens eingezogen wurden und zweitens so nicht vekauft werden dürfen, ist ja jetzt geklärt.

Es kann ja auch sein das der Verkäufer das nicht gewusst hat - und ich gege nicht von bösen Absichten aus und glaube ihm das.

Problem für mich ist, dass ich die Felgen so nie eingetragen bekomme - und sie zugesagte KBA-Nummer zur Eintragung befindet sich definitiv nicht auf den Felgen - was für mich das Eigentliche Problem darstellt.

Autor: RGDundBMW
Datum: 13.06.2013
Antwort:
----------------------------------------------------------
Wurd ja jetzt alles gesagt. Warst den schon bei nem anderen TÜVer? Und was hast überhaupt bezahlt um überhaupt mal zu klären in welchen Rahmen wir uns hier bewegen?
Autor: Heckpropeller
Datum: 13.06.2013
Antwort:
----------------------------------------------------------
Das mit der KBA Nummer habe ich nicht registriert. Dies ist tatsächlich das einzige Indiz für einen Sachmangel.

Dennoch schenke dir doch bitte in Zukunft solche Aussagen:

Zitat:

Am kompetentesten scheint


Hier könnte Ihre Werbung stehen.
Autor: RGDundBMW
Datum: 13.06.2013
Antwort:
----------------------------------------------------------
Ich musst selber grad lachen. Hab das gar nicht so registriert den Ausdruck. Eigentlich wollt ich nur höflich sagen, dass der Rest (vor allem "geh zur Polizei" und "das ist mindestens ne Straftat") vollkommen bekloppt sind. Vollkommen übertrieben. Wie lässt sich den dann Straftat noch steigern? (:
Und wenn er die Felgen rauf macht seilt sich das SEK aus nem Heli ab, ziehen den Schlagschrauber und montieren die Felgen ab
Autor: bubo_bubo
Datum: 13.06.2013
Antwort:
----------------------------------------------------------
Das SEK für Fahrzeuge heißt doch ATU? Ne Spaß beiseite - ich werde natürlich niemanden dran hängen. Ich versuche gerade eine Einigung mit dem Verkäufer zu finden. Alleine der Versand hin und her würde die 100-€-Grenze überschreiten.
Autor: Heckpropeller
Datum: 13.06.2013
Antwort:
----------------------------------------------------------
@ RGDundBMW

Alles Klar, falsch aufgefasst. =)
Hier könnte Ihre Werbung stehen.
Autor: sj85
Datum: 14.06.2013
Antwort:
----------------------------------------------------------
Echt interessante Diskussion und schön dass man hier auch über andere Sachen als kaputte Autos reden kann=)
Für mich ist das Ganze immer noch ein schwerer Sachmangel, wenn nicht schlimmer. Anderer Fall, aber theoretisch dasselbe...wenn ich ein Samsung-Tab hernehme, den Schriftzug vorne überklebe, hinten einen Apple-Aufkleber draufpappe, es günstig fotografiere und das Ding bei ebay als Ipad verkaufe dann ist es weder rechtlich, geschweige denn moralisch koscher. Erst recht wenn im Text nichts davon steht. Nach dem Verkauf zu argumentieren dass ja das Samsung auch gar nicht so übel ist, finde ich nebensächlich...hier gehts allein' schon ums Prinzip offensichtlich ein iPad erworben aber was anderes bekommen zu haben. Und dass man bei einem Privatverkauf Pech gehabt hat, ist nicht richtig. Auch da wird ein Kaufvertrag geschlossen, aus dem sich Rechte und Pflichten für Käufer und Verkäufer ergeben und deren Durchsetzung machbar ist.
Habe übrigens einen interessanten Artikel im ebay-Ratgeber zu solchen Themen gefunden (etwa mittig wirds relevant für diesen Fall):

Link

Ich kann gut verstehen dass du momentan sicherlich das Geld für andere Sachen ausgeben kannst, als Rechtsanwälte mit Stundensätzen jenseits von gut und böse und eine einvernehmliche Lösung besser wäre. Aber lass dich da nicht ver******. Ich weiß zwar nicht ob das auch in den Bereich fallen würde, aber bist du ADAC-Plus Mitglied oder sowas in der Art? Da ist die erste Rechtsberatung gratis.

Glückwunsch übrigens zum Sohn, hoffe der Frau geht's besser.

Autor: Fresh Prinz
Datum: 15.06.2013
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:

Der Verkäufer hat die Felgen eingetragen bekommen. Wo sollte er sich also strafbar machen diese zu veräussern.
(Zitat von: Heckpropeller)


Weil der VERKAUF ODER HANDEL von Plagiaten verboten ist, NICHT ABER DER BESITZ!
Sprich du darfst sie zwar besitzen, ABER NICHT WEITER VERKAUFEN!
Vielleicht solltest du dir die Beiträge und auch links nochmal durclesen, das hatten wir ja schon...
Zitat:

Ich kann nirgendwo eine Angabe zu dem Kaufgegenstand sehen.
Wieso sollte Betrug vorliegen?
(Zitat von: Heckpropeller)


Du hast dir deine Frage schon selbst beantwortet!
Was würdest du tun, wenn du dir über das Internet eine Rolex für 5000€ bestellst und dann fest stellst, dass es eine 5€ Fälschung Made in Italy ist UND DER VERKAUFER DAS NICHT ERWÄHNT HAT (womit du wie alle anderen auch und wie es normal ist von einem ORIGINAL ausgegangen bist)?

Für Originalfelgen werden sicher andere Preise gezahlt, außerdem will die Mehrheit der Leute wohl lieber Originale anstelle von Plagiaten!

Wie würdest du das ganze denn bezeichnen?
Würdest du nichts tun, wenn man dir anstelle eines Originals eine Fälschung andreht?

Wär das für dich wirklich okay, ich glaube nicht ;)

Und komm jetzt nicht mit "selber Schuld, musst halt beim Händler kaufen, bla bla..."

Seltsam, dass alle anderen Verkäufer eindeutig von "Optik Felgen" oder gleich von MAM Zubehörfelgen sprechen! ;)
Zitat:

Wieso sollte der KV also nichtig sein?
(Zitat von: Heckpropeller)


Auch hier vielleicht einfach nochmal die Beiträge durchlesen!
Auch mal meinen eBay Link ansehn, die verstehen was Plagiate betrifft keinen Spaß und erklären den Kaufvertrag in diesem Fall ebenfalls für nichtig!

Wenn du mich fragst, wusste der Verkäufer ganz genau was er da einstellt!

Interessant ist wohl auch, dass MAM auf den Felgen und im Fzg Schein steht, schwer zu glauben, dass der Verkäufer nicht wusste dass es sich dabei um Plagiate handelt!

@TE, ich würde ihn sofort bei eBay Anzeigen!
Dann bekommt er schonmal ordentlich Ärger, evtl auch eine Anzeige von denen!

Wenn du ihm jetzt noch bei einer Strafanzeige bei der Polizei und mit zivilrechtlichen Schritten drohst wird es sehr schnell einlenken!

Ich würde den vollen Kaufpreis sowie die Rücktransportkosten verlangen, nicht mehr und nicht weniger!

Lass dich blos nicht auf seine Vorschläge ein, du machst dich 1. Strafbar, 2. hast du nichts mehr gegen ihn in der Hand!

Bearbeitet von: Fresh Prinz am 15.06.2013 um 11:48:37
One of the last wild Ducks!
Autor: Heckpropeller
Datum: 15.06.2013
Antwort:
----------------------------------------------------------
Solange der TE hier keine eindeutige Beschreibung der Verkaufanzeige preis gibt, sind alle Mutmaßungen nichtig. Jedoch nicht der Kaufvertrag.
Wir wissen ja noch nicht einmal um welche MAM Felge es sich handelt.

Sorry, dass mir hier die Details fehlen um mich auf deine/seine Seite zu schlagen.

Und ob es sich bei BMW Alufelgen um einen"besonders hochwertigen Gegenstand handelt" ist ebenso fraglich.
Zumal MAM/Keskin mit Sitz in Deutschland ein renommierter Anbieter ist, dem man solche Plagiatsanschuldigungen nicht vorwerfen sollte.

Wir haben hier bei weitem nicht den Sachverhalt wie es bei dem verlinkten ebay-Artikel der Fall ist.

Zitat:

Vielleicht solltest du dir die Beiträge und auch links nochmal durclesen, das hatten wir ja schon...

Zitat:



Wüsste nicht was wir schon hatten...
Hier könnte Ihre Werbung stehen.
Autor: Fresh Prinz
Datum: 15.06.2013
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:

Solange der TE hier keine eindeutige Beschreibung der Verkaufanzeige preis gibt, sind alle Mutmaßungen nichtig. Jedoch nicht der Kaufvertrag.
Wir wissen ja noch nicht einmal um welche MAM Felge es sich handelt.
(Zitat von: Heckpropeller)


Da sich der TE eine
Zitat:

Styling 72 Sommerreifen mit
der Bereifung 235/45/17 auf einer 17" 8J Felge
(Zitat von: RGDundBMW)


gekauft hat, wird es wohl eine Styling 72 Replica Felge mit 17" sein!

Das es eine MAM Felge ist hat der TÜV herausgefunden:
Zitat:

Der TÜV Prüfer kannte die Felge - ABER:Die Felge ist ein Nachbau von MAM
(Zitat von: RGDundBMW)


Zitat:

Wüsste nicht was wir schon hatten...
(Zitat von: Heckpropeller)


Kein Problem kann ja mal vorkommen ;)

Hier ein Auszug aus meinem Link (siehe meinen 2. Post):
Zitat:

Der BGH hatte sich dabei mit der Frage zu befassen, ob der hier geschlossene Kaufvertrag sittenwidrig und somit nichtig sei. In § 138 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches heißt es:

”Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.”

Grundsätzlich ist Sittenwidrigkeit nach der Rechtsprechung des BGH zu bejahen, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung ein auffälliges Missverhältnis besteht und weitere Umständehinzutreten, wie beispielsweise eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten



Wenn du immer noch nicht ganz verstanden hast, warum der Kaufvertrag hinfällig ist, lass es dir am besten von MB100 erklären ;)

Natürlich kann dir "dein Freund und Helfer", ein Anwalt oder eBay in dem Fall sicher auch weiter helfen!

Bearbeitet von: Fresh Prinz am 15.06.2013 um 20:23:49
One of the last wild Ducks!
Autor: RGDundBMW
Datum: 15.06.2013
Antwort:
----------------------------------------------------------
Die Diskussion ist doch hier eh Sinnlos, da der TE auf keinerlei Fragen oder Vorschläge eingeht.

Und ob hier irgendwas nichtig ist, ist mit den paar gelieferten Angaben gar nicht zu klären.
Dann begründe das doch mal vernünftig und nicht mittels eines Paragraphen, so kann man kein Gutachten noch ein
Anspruch ableiten. Bis dahin bleibt das für mich Pseudoanwaltsgequatsche @Fresh Prinz

Autor: sj85
Datum: 15.06.2013
Antwort:
----------------------------------------------------------
Sorry aber den §138 dafür herzunehmen halte ich für ziemlich abenteuerlich. Er wird herangezogen wenn das Geschäft gegen die Sitten verstößt (z.B. illegale Dienstleistungen, Drogenhandel, bis vor einiger Zeit Prostitution usw.), oder die moralische Fragwürdigkeit beiden Seiten klar war (z.B. Politiker lässt sich was spottgünstig verkaufen und begünstigt den Unternehmer dafür bei einer Amtsentscheidung), oder Wucher um seine Monopolstellung oder die Notlage bzw. Unwissenheit eines Vertragspartners auszunutzen. Ich denke du willst auf den letzten Punkt hinaus...aber das wird schwierig.
1. Beweise dem Verkäufer mal dass er wusste dass sie nicht original und weniger wert sind
2. Als Wucher (reeller Wert unter 50%) wird er schwierig zu definieren....die MAM-Felgen lassen sich in Deutschland eintragen und fahren, sehen an sich nicht schlecht aus und sind definitiv nicht wertlos (zumal die Felgen nur ein Bestandteil der Ware und ihrer Wertbewertung waren, mit dabei sind ja die Reifen und die scheinen ja ok zu sein^^)

Bei Interesse kann man das im Jura-Trainer nachlesen: Link

Die Frage ist eben ob vielleicht auf den Photos BMW-Aufkleber auf den Felgen waren und/oder irgendwo in der Artikelbeschreibung von "original" usw. die Rede war, was zu der berechtigten Annahme führen könnte, dass man damit originale BMW-Felgen kauft. In Abhängigkeit dieser Faktoren wäre der Kaufvertrag meiner Meinung nach möglicherweise anfechtbar, aber keinesfalls nichtig. Aber wie Heckpropeller schon gesagt hat, alles theoretisch und ohne genaue Angaben bzw. Link der ursprünglichen Anzeige sehr spekulativ.

Bearbeitet von: sj85 am 15.06.2013 um 21:23:16
Autor: Heckpropeller
Datum: 16.06.2013
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:

Natürlich kann dir "dein Freund und Helfer", ein Anwalt oder eBay in dem Fall sicher auch weiter helfen!




Ich könnte auch die Azubine aus dem 1 Lehrjahr im Lidl fragen, die kann mir sicher auch helfen.

Du hast von der Materie keinen Plan. Da kannst du mir jetzt noch 10 unpassende Paragraphen an die Stirn knallen.
Der 138er ist nahezu abenteuerlich für den geschilderten Fall.

Aber was rede ich. Dr.Allwissend ist wieder mal am Zepter...


Hier könnte Ihre Werbung stehen.
Autor: bubo_bubo
Datum: 16.06.2013
Antwort:
----------------------------------------------------------

Erstmal vielen Dank für die vielen Antworten. Es war nicht meine Absicht auch hier einen Streit los zu treten. Wie gesagt bin ich gerade dabei mit dem Verkäufer eine Einigung zu finden, da dieser wohl momentan finanziell nicht besonders gut steht.

Ich freu mich jetzt erstmal über meinen Kleinen - der den ersten Ärger etwas verdampfen lässt (übrigens Danke für die Glückwünsche).

Unabhängig davon wie und ob die Geschichte mit dem Anwalt enden wird, bleibt für mich due Erkenntnis, dass es das letzte Mal war, mich auf eine Beschreibung von Privat zu verlassen und auch nichts mehr ohne vorherige Besichtigung zu ersteigern/kaufen.

Ich habe mir - jetzt da meine Frau wieder aus dem Krankenhaus entlassen wurde - aus München einen Satz BBS RS Felgen mit Bereifung in 17" für unsere Familienkutsche geholt.

Wenns kommt - dann kommt's geballt.

Wer die Beamtengänge, Formulare und Krankenhausaufenthalte nach der Geburt kennt, weiß was ich meine. Da hätte sowas nicht unbedingt sein müssen.

Gruß

Autor: Heckpropeller
Datum: 16.06.2013
Antwort:
----------------------------------------------------------
Wir streiten uns doch nicht. =)

Glückwunsch zu deinem Baby.
Glückwunsch zu den neuen Rädern.

Wird schon werden alles...


Hier könnte Ihre Werbung stehen.
Autor: RGDundBMW
Datum: 16.06.2013
Antwort:
----------------------------------------------------------
Von mir auch herzlichen Glückwunsch. Und Gruß an Heckpropeller für die lustigen Ausagen hier mit Lidle usw.
Autor: Heckpropeller
Datum: 18.06.2013
Antwort:
----------------------------------------------------------
^^Gruß auch an dich! =)

@TE:
Kannst uns ja mal über den Ausgang informieren...
Hier könnte Ihre Werbung stehen.
Autor: bubo_bubo
Datum: 18.06.2013
Antwort:
----------------------------------------------------------

Momentan leider noch offen. Der Verkäufer zeigt momentan keinerlei Reaktion.
Mir wurde angeraten eine schriftliche Frist von 72 Stunden zu setzen und die Felgen dann der Einschreiben zurück zu schicken.
Autor: Fresh Prinz
Datum: 07.07.2013
Antwort:
----------------------------------------------------------
Die Felgen zurück zu schicken ist meiner Meinung nach das dümmste was du tun kannst, weil du

1. weder Geld noch Gegenwert (Felgen) hast

2. hast keine Beweise dass es sich um Plagiate gehandelt hat

3. wird der Verkäufer deswegen auch nicht das Geld zurück erstatten!

Ich rate dir wirklich jetzt einen Anwalt zu nehmen, der kann dir eine Fachkundige und verlässliche Antworten geben!

Natürlich kannst du auch noch (aber nicht mehr lange!) eBay einschalten, die gehn bei solchen Sachen (verkauf von Plagiaten) sehr streng vor, das kannst du auch deren AGBs entnehmen!

Ihm jetzt noch zu drohen (Anwalt, eBay, etc.) bringt meiner Meinung nach nichts mehr, dazu hast du zu viel Zeit verstreichen lassen!
One of the last wild Ducks!
Autor: Stefan177
Datum: 07.07.2013
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:


Zitat:

Der Verkäufer hat die Felgen eingetragen bekommen. Wo sollte er sich also strafbar machen diese zu veräussern.
(Zitat von: Heckpropeller)


Weil der VERKAUF ODER HANDEL von Plagiaten verboten ist, NICHT ABER DER BESITZ!
Sprich du darfst sie zwar besitzen, ABER NICHT WEITER VERKAUFEN!
Vielleicht solltest du dir die Beiträge und auch links nochmal durclesen, das hatten wir ja schon...
(Zitat von: Fresh Prinz)




Das betrifft nur Gewerbliche soweit ich weis.

In diesem Fall dürften viele Samsung Besitzer ihre Handys nichtmehr weiterverkaufen. Oder die Polizei kommt und nimmt Dir Dein Handy weg. Für einige Modelle hat Apple nämlich auch ein Verkaufsverbot wegen abkupfern erwirkt. :)

Ich glaub da nicht dran...

Bearbeitet von: Stefan177 am 07.07.2013 um 12:15:36
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: Fresh Prinz
Datum: 07.07.2013
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:


Zitat:


Zitat:

Der Verkäufer hat die Felgen eingetragen bekommen. Wo sollte er sich also strafbar machen diese zu veräussern.
(Zitat von: Heckpropeller)


Weil der VERKAUF ODER HANDEL von Plagiaten verboten ist, NICHT ABER DER BESITZ!
Sprich du darfst sie zwar besitzen, ABER NICHT WEITER VERKAUFEN!
Vielleicht solltest du dir die Beiträge und auch links nochmal durclesen, das hatten wir ja schon...
(Zitat von: Fresh Prinz)




Das betrifft nur Gewerbliche soweit ich weis.

In diesem Fall dürften viele Samsung Besitzer ihre Handys nichtmehr weiterverkaufen. Oder die Polizei kommt und nimmt Dir Dein Handy weg. Für einige Modelle hat Apple nämlich auch ein Verkaufsverbot wegen abkupfern erwirkt. :)

Ich glaub da nicht dran...

Bearbeitet von: Stefan177 am 07.07.2013 um 12:15:36

(Zitat von: Stefan177)


Nun ja, wo im Gesetzestext steht, dass dies nur bzw ausschließlich auf Gewerbliche Verkäufer zutrifft?

Wenn dies dort nicht weiter eingegrenzt wurde gillt es meiner Meinung nach für jeden Verkäufer!

Wie gesagt am besten zu nem Anwalt nur der kann sichere und genaue Angaben dazu machen, alle anderen hier (bis auf sehr wenige Juristen unter uns) können nur mutmaßen ;)

Auch wenn es off Topic ist würd welche Handys darunter fallen, nicht dass ich dir nicht glaube, nur so aus Interesse ;)
One of the last wild Ducks!
Autor: Stefan177
Datum: 08.07.2013
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:


Nun ja, wo im Gesetzestext steht, dass dies nur bzw ausschließlich auf Gewerbliche Verkäufer zutrifft?
(Zitat von: Fresh Prinz)




Vom gesunden Menschenverstand her. Das Verkaufsverbot trifft normalerweise *nicht mal* gewerbliche Verkäufer, sondern ausschließlich den Hersteller (wie in meinem Beispiel "Samsung"). Apple steitet mit Samsung und hat *gegen* Samsung ein Verkaufsverbot erwirkt. D.h. kein Handy verlässt die Fabrik. Das Verkaufsverbot gilt nicht für einen anderen Laden. Da müsste wieder extra ein Verbot erwirkt werden.

Man sieht doch im Fernsehn auch manchmal wie Plagiatsfahnder irgendwelche ausländischen Läden dichtmachen. Das verkaufsverbot gilt nur für die Bude oder den Laden, den der Beschluss umfasst. Im Laden um die Ecke wird munter weiterverkauft, weil sie den nicht auf dem Kicker haben. Wenns so einfach wäre, wie Du sagst, warum machen die sich dann die Mühe mit Testkäufen, Beschluss, Ausräumen und Vernichten.
Dann bräuchte man nur einmal ein Urteil und könnte dann beliebig mehrmals am Tag allen die Waren abnehmen (sogar den Kunden), bzw. die Bude dicht machen.

Kann ich mir eben einfach nicht vorstellen. ^^

Bearbeitet von: Stefan177 am 08.07.2013 um 18:41:51
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: Fresh Prinz
Datum: 19.07.2013
Antwort:
----------------------------------------------------------
Das heist also ich kann mir in Italien ne Rolex am Strand kaufen für 5 takken und die dann bei eBay für 6.000€ als Neuware anbieten?

Das gleiche auch mit möchte gern IPhones und der Käufer hat dann einfach pech gehabt?

Da setzt bei mir wieder der gesunde Menschenverstand aus...
One of the last wild Ducks!
Autor: Jean Darm
Datum: 19.07.2013
Antwort:
----------------------------------------------------------
Hey Fresh Prinz, wir kennen uns doch.
Bist du nicht Matze aus Stade aka Dieter Fonties aka Fatta da Punzo?

Freu mich dass du auch hier angemeldet bist Digger
Autor: Stefan177
Datum: 19.07.2013
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:


Das heist also ich kann mir in Italien ne Rolex am Strand kaufen für 5 takken und die dann bei eBay für 6.000€ als Neuware anbieten?
(Zitat von: Fresh Prinz)




Für 5 "Takken", ohne die Bezeichnung "Rolex" und bei einem Stück (= nicht gewerblich) wird da keiner was dagegen haben.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: Mad-76
Datum: 20.07.2013
Antwort:
----------------------------------------------------------
Sorry für ot...
Welche Samsung Geräte dürfen nicht verkauft werden? Würde mich brennend interessieren.

Gruß Mad-76




==========================================================
Ende des Themas

Home Page: https://www.bmw-syndikat.de/
www.BMW-Syndikat.de [ Forum ]: https://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatforum/


www.BMW-Syndikat.de [ Forum ]

© 2001 bmw-syndikat.de

zum Anfang der Seite
Sitemap
Partner: Auto Tuning Videos und Filme | BMW Treffen Event Syndikat RaceWars | Internet Design T-Shirts Aufkleber | Kfz Werkstatt Reparatur Tüv und Tuning | BMW Auspuff E46 M3 4-Rohr Duplex - BMW Carbonteile