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Ebay - der menschliche Verstand hat ausgesetzt :-( - Geplaudere

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Beitrag von: Pixsigner
Date: 24.12.2004
Thema: Ebay - der menschliche Verstand hat ausgesetzt :-(
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Hallo,

wollte euch mal eine Geschichte von einem - kürzlich von meiner Freundin - bei ebay verkauften Artikel erzählen.
Der Vorgang ist so schwachsinnig - aber lest selbst...

Sie hat bei Ebay einen gebrauchten Benneton-Ledergeldbeutel angeboten und nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben (da er nicht selbst gekauft wurde sondern ein Geschenk war).

Hier nochmals der Artikel:
Hier findet Ihr nochmals den Artikel.

Der Geldbeutel wurde von der Höchsbietenden ersteigert und nach Zahlungseingang auch direkt an Sie verschickt.
Drei Tage später kam eine Email der Käuferin hier der Wortlaut:
Zitat:

... ich habe heute Ihre Warensendung erhalten. Ersteigert habe ich eine Leder Benetton Geldbörse. Erhalten habe ich hingegen eine PVC-Geldbörse.

Neben dem Schreiben an ebay behalte ich mir möglichen rechtlichen Schritten wegen Betrugsverdacht vor.

Ich gebe Ihnen drei Werktage Zeit den offensichtlichen Mangel zu beheben oder mir den Kaufpreis zzgl. der Versandkosten zurück zu erstatten. Ferner fordere ich Sie auf, die Geldbörse abholen zu lassen.

Mit freundlichem Gruß
...



Ok, der Geldbeutel ist anscheinend aus PVC was meine Freundin nicht wusste und auch ich nicht feststellen konnte, da er sich wirklich nicht so anfühlte, habe Ihn selbst in Händen gehabt und er fühlte sich wirklich an als wäre er aus Leder.

NUR, dass man einem gleich in so einem Ton angreift, kann ich absolut nicht verstehen! Wir reden hier von einem Betrag von 1,50 !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Der Aufwand selbst Ihn wieder zurückzuschicken eine Email zu Schreiben etc. rechtfertigt dies doch in keinster Weise.
Hätte Sie 20 Euro bezahlt etc. würde Sie Ihn ja anstandslos zurücknehmen und den Betrag erstatten, aber hier sind ja die Portokosten etc. (alleine der Weg der Käuferin auf die Post) schon höher als es den ganze Aufwand rechtfertigen würde - zumindest wenn man die Sache mit gesundem, menschlichem Verstand betrachtet.

Klar, die Angaben waren nicht ganz korrekt, allerdings wurden diese nicht absichtlich, und schon gar nicht in betrügerischer Absicht so eingestellt!
Man kann es auch wirklich übetreiben!
Auf das Angebot Ihr die 1,50 zu erstatten und Sie könne die Börse behalten kam nur eine "drohende" Anwort und eine Ablehnung!

Also Leute, da fehlen mir echt die Worte ... wegen 1,50 so'n Geschiss zu machen ist wirklich maßlos überzogen...

...dann soll Sie halt zum Anwalt, der einen, dann nen zweiten Brief verfassen... wenn es Sie beruhigt...
dann lassen wir halt die Geldbörse von unseren "russischen Geschäftspartnern" ;-) direkt abholen und auch den Betrag gleich wieder zu be.. äh, erstatten!

oder was meint Ihr?

Grüße und frohe Weihnachtstage....


Gruss Alex

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P I X S I G N
Fahrzeugveredelung & Tuning
Weitere Infos unter: www.pixsign.de
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Antworten:
Autor: GUCCI
Datum: 24.12.2004
Antwort:
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hey alex,
sachen gibts...? :)

ich finds ehrlich gesagt zum totlachen. sorry ;)))

das würde ich auch machen, sie nur auslachen und´n paar frauenfeindliche witze schicken.

lach drüber, was ärgerlich wäre, wegen son nem absoluten schwachsinn ne negative bewertung zu kassieren!!!

Wenn´s nicht so weit wäre würde ich hinfahren...so spasseshalber. und nimm gleich die kollegen aus emmendingen von der klappse mit;)

*gespanntwiesausgeht*

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Manche Beiträge enthalten Ironie, das Leben ist doch schon Ernst genug!
Manche merken das spät, und andere garnicht......


Autor: Sib
Datum: 24.12.2004
Antwort:
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schick ihr einfach das:

http://www.tf-prince.de/ugly.swf

Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom.

Autor: Nicore
Datum: 24.12.2004
Antwort:
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Ist bei dem Verkaufspreis echt übertrieben so zu reagieren.
Aber es geht dort halt um's Prinzip. Der Artikel nicht wie beschrieben und nach dem §439 Handelsgesetz hat der Käufer das nachrangige Recht auf:
- Rücktritt vom Kaufvertrag + Geld zurück + Schadensersatz
- Minderung des Kaufpreises + Schadensersatz
- Nacherfüllung seitens des Verkäufers + Schadensersatz

Nachvollziehen kann ich das schon. Aber wie kleinlich er dabei ist, ist nun seine Sache. Vielleicht hat er schon zu viele schlechte Erfahrungen gemacht und fackelt nicht mehr lange weil er es einfach satt hat. Vielleicht war es ein geplantes Weihnachstgeschenk und nun ist die Sache geplatzt.

Habe mir mal die Beschreibung durchgelesen und der Käufer ist voll im Recht. Ihm wurde, ob mit Absicht oder nicht, Ware verkauft die als eine andere angepriesen wurde (§434).

Selbst solche Hinweise wie "keine Garantie oder Gewährlsitung wegen Privatverkauf" und sowas wie "Spassbieter zahlen eine Strafgebühr" etc. haben keinerlei Wirkung. Man muss sich nur mal das Handelsgesetz vornehmen und durchlesen. Die Gesetzeslage würde im Grunde sämtliche eBay Verkäufe zunichte machen. Die Privatverkäufe passieren lediglich im beiderseitigen Einverständis wobei der Käufer aber im Grunde volles Recht hat. Aber wer kann schon Garantie auf Opas altes Radio geben das bei ner Dachbodenentrümpelung gefunden wurde... ist voll der Widerspruch in sich.

Naja, jedenfalls beschäftigen sich KEINE Gerichte mit solchen "Lapalien", dafür ist der "Verbraucherschutz" zuständig. Der Fall wird von denen geprüft und sollte man was finden was faul ist wie z.B. die fälschliche Beschreibung oder die Aushebelung der Gesetze ("...keine Garantie wegen Privatverkauf..."), wird der Kaufvertrag für "nichtig" erklärt und der Verkäufer hat nun den Trödel zwecks den oben genannten "nachrangigen Rechten des Käufers".

Wie gesagt, das wird eine Prinzipsache weil der Kaufpreis ja mehr als aberwitzig ist aber der Käufer auf sein Recht besteht. Und wenn ihm nun der Kaufpreis + Versand + Rückversand erstattet wird machst Du als Verkäufer nur Minus.

Die 3 Werktage die der Käufer zur Verfügung stellt sind schlichtweg gesetzeswidrig. Der Verkäufer hat das vorrangige Recht auf 2-maliger Nacherfüllung oder Ersatzlieferung in "angemessender Nachfrist". Da bin ich mir nun nicht sicher, aber ich glaube das zwischen jedem Schritt 14 Tage liegen da ja Post- und Versandwege auch seine Zeit brauchen.

Ich würde einfach den Kaufbetrag erstatten und er kann das Ding behalten. Versandkosten können schlichtweg nicht erstattet werden da Ihr ja nicht daran verdient bzw. einen eigenen Postdienst habt. Er hätte sich das Ding ja auch abholen können. Auf jeden Fall würde ich in nächster Zeit nichts annehmen was per Nachname kommt falls der Käufer auf die Idee kommt das Ding zurückzuschicken.

Fotostory: Update 11.11.04 |-| BMW Team Oberhavel |-| Homepage: www.kyron-dome.de |-| Motto: No "M-Look" Parts!
Autor: sakis
Datum: 24.12.2004
Antwort:
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Die Frau ist doch bestimmt seit langem UNBEFRIEDET und weiß nicht wo sie ihren Frust auslassen soll.
Mir fällt wegen 150 Cent nur eines ein:
Tsssssssssssssssss...............

Ärgerlich ist es NUR wegen der Negativen Bewertung.

Mfg, Sakis
Autor: -Patrick-
Datum: 24.12.2004
Antwort:
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loool

sowas is doch einfach nur lächerlich wenn jemand wegen so nem betrag so nen geschiss macht! Die Frau müsste mal wieder richtig durchgef**** werden, so scheint es, wenn die sich an so kleinigkeiten so dran aufgeilt. ich würd ihr die 1,50€ zurücküberweisen un gut is. wenn se dann noch irgendwas würd ich der sonstwas erzählen.

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Justcar - Karosserietuning, Carhifi and more!
Autor: Pingu
Datum: 25.12.2004
Antwort:
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Überweis ihr einfach die 1,50 und gut is. Danach auf keine eMails (oder sonstiges) Antworten.

Das ist ja wohl mehr als lächerlich.

Gruß PINGU

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hifi-forum.de
Autor: GUCCI
Datum: 25.12.2004
Antwort:
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@ all

einfach das geld zurücküberweisen ist nicht...
lest mal genau durch.

zitat:Auf das Angebot Ihr die 1,50 zu erstatten und Sie könne die Börse behalten kam nur eine "drohende" Anwort und eine Ablehnung

was will man da noch machen??? ;)

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Autor: sakis
Datum: 25.12.2004
Antwort:
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Am Schluss kommt es noch so weit das die Schwester darauf besteht ein Original - L E D E R - Etui zugeschickt zu bekommen.
Kann sogar gut sein das sie darauf aus ist.
Ist ja nur noch zum lachen.
Sei so nett Alex und informiere uns über den weiteren Ablauf. Würde mich wirklich interessieren wie es ausgeht.

Mfg, Sakis

Bearbeitet von - sakis am 25/12/2004 18:30:26
Autor: Pixsigner
Datum: 25.12.2004
Antwort:
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... tja finde ich auch äußerst lächerlich, zumal ich auch schon die eine und andere negative Erfahrung gemacht habe nur konnte man sich immer auf normalem Wege und ohne Probleme einigen... obwohl es nicht um 1,50 ging.

Was mir negativ an der Sache aufstößt ist ja, dass Sie sich auch nicht mit der Erstattung des Kaufpreises einverstanden erklärt, damit wäre ja die Sache eigentlich aus der Welt.

Vieleicht ist Ihr Mann klientloser Rechtsanwalt oder Sie hat gerade ne neue Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, was weiß ich...

Klar, halte ich euch auf dem laufenden was diese Sache angeht.... ;-)

@GUCCI (ich melde mich mal die Tage, OK).



Gruss Alex

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P I X S I G N
Fahrzeugveredelung & Tuning
Weitere Infos unter: www.pixsign.de
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Autor: taissel
Datum: 25.12.2004
Antwort:
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aber wie immer gehoert das hier nicht hin sondern in die E-Bayecke------------> Closed

Taissel Mod


MFG Marc
September 11. we will never forget

Fotostory Update 10.12.2004





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Ende des Themas

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