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Beitrag von: gixxer-woman Date: 04.04.2013 Thema: B&K Bad Driburg ---------------------------------------------------------- Guten Abend zusammen! Habe leider in der Suchfunktion nichts zu dem Thema gefunden deshalb hoffe ich dass es hier vielleicht ähnliche Leidtragende oder zumindest ein paar nette Menschen gibt, die mir kurz weiterhelfen können! o.g. Filiale hat zum Ende letzten Jahres dicht gemacht. Es kam dazu auch ein Schreiben in dem (so glaube ich in Erinnerung zu haben...) steht, dass sich in Zukunft die anderen B&K Filialen um unsere Anliegen kümmern würden, auch bei Garantieangelegenheiten usw. Leider habe ich das nun schon entsorgt! Nun die Frage: Muss eine andere Filiale Gewährleistung übernehmen für ein Fahrzeug, was in Bad Driburg gekauft wurde?? Sitz des Registergerichts ist Osnabrück, was ja darauf schließen lässt dass die Filialen nicht selbstständig sind sondern "jeder für jeden" haftet, da nur ein Registergericht?? Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt...ist etwas blöd zu erklären. Hoffe trotzdem auf hilfreiche Antworten, danke schonmal! Gruß |
Autor: Airborne Datum: 04.04.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Gewährleistung bei Neufahrzeugen, Gebrauchtwagen- und Europlusgarantie kannst du bei allen BMW Händlern und Niederlassungen geltend machen. Bzw im Falle der Europlus ist es auch egal ob du zu BMW gehst oder in eine andere Werkstatt, da hier die Schäden/Reparaturen an die Europlus-Zentrale übermittelt werden und die dann entscheiden was sie bezahlen, da hat die Werkstatt keinen Einfluss drauf. MfG |
Autor: DerLoctor Datum: 04.04.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo gixxer-woman / Sarah , entweder ist das mal wieder ein Schleichwerbungs- Versuch, weil du das ja wohl als Automobilkauffrau selber wissen solltest wer bei Produktmangel haftet. Oder du bist auch ein B&K Opfer dem man ein schlechtes fehlerhaftes Auto angedreht hat. Falls du noch die Liste brauchst ich habe die noch nicht entsorgt. Mfg DerLoctor Bearbeitet von: DerLoctor am 04.04.2013 um 14:07:37 |
Autor: DerLoctor Datum: 04.04.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- @ Airborne : B&K verkauft keine Europlus Versicherung du bekommst dort nur die CarGarantie und die hat viele Einschränkungen ! Du kannst nicht einfach zu einer BMW Niederlassung deiner Wahl oder zum Händler deiner Wahl ! Du musst bei dieser Versicherung immer zurück zu B&K und sonst niergend wo anders. Auf so eine Versicherung kann man echt verzichten weil man so wie so fast alles selber zahlen muss und immer wieder weit zurück zum Autohaus muss. CarGarantie GmbH hier ist der Link: http://www.cargarantie.com/index_national.cfm?Lang=de&Country=de Mfg DerLoctor |
Autor: gixxer-woman Datum: 04.04.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Sorry wenn es so aussieht aber Schleichwerbung sollte das wirklich nicht werden! Es geht in diesem Fall um eine AHK die vom Vorbesitzer nachgerüstet wurde und die hat jetzt ein Elektronikproblem ausgelöst. Nun hatten wir den Wagen aber in BD gekauft, Gewährleistung von 1Jahr ist aber noch nicht um. So. Laden ist jetzt aber dicht und ich war mir nicht mehr sicher ob das bei B&K eigenständige Filialen sind oder nicht. Scheint aber aufgrund des Rechtssitzes egal zu sein zu welcher Filiale man geht, denn der ist für alle gleich. War mir halt nur nicht mehr so sicher weil ich schon ne ganze Weile nichts mehr mit dem Job zu tun habe. Und wenn es um soviel Geld geht will ich mir schon sicher sein was ich denen da erzähle warum ich die Rechnung nicht bezahlen werde und das ich mir damit kein Eigentor schieße wenn ich da ne große Klappe riskiere. Deshalb frage ich lieber nochmal nach! |
Autor: Heckpropeller Datum: 04.04.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn du dich länger als 6 Monate in der Gewährleistungsphase befindest, dann sieht es eh düster aus. Dann bist du in der Beweispflicht. Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
Autor: gixxer-woman Datum: 04.04.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja ich weiß...aber in diesem Fall ist es ja so, dass die AHK schon beim Kauf verbaut war und hätten die das ordentlich geprüft hätten sie den Fehler bemerken können. Das hat der Werkstattleiter mir selber so gesagt. Hab auch etwas von ihm auf Mailbox wo er beschreibt was das für ein Fehler war. Mal sehen was der Anwalt dazu sagt... |
Autor: Heckpropeller Datum: 04.04.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Und du hättest in dem ersten halben Jahr den Fehler merken könne oder besser: müssen. Trotzdem: Viel Glück! Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
Autor: gixxer-woman Datum: 04.04.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das stimmt nicht ganz...was würde dann eine 1-jährige Gewährleistung für einen Sinn machen? Dann könnte man sie ja gleich auf ein halbes Jahr beschränken... Ich muss lediglich beweisen können, dass der Fehler schon vorhanden war bei Gefahrenübergang. Und das war er, denn die AHK war ja schon verbaut |
Autor: Heckpropeller Datum: 04.04.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Zitat: Bitte, bitte, KEIN Halbwissen. Du gehst ja zum Anwalt. Der wird es dir erläutern. Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
Autor: marco107 Datum: 04.04.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: was ist das denn wieder für eine Weisheit ??? ich habe meinen bei B&K gekauft, inkl. einer einjährigen Europlusgarantie, womit ich auch egal wohin (im Falle eines Falles ) fahren konnte, es wurde alles anstandslos behoben . Hauptsache mal was geschrieben oder wie ? warum werden hier schon wieder Dinge in den Raum geworfen ohne das es überhaupt mal ein Gespräch in irgendeiner Niederlassung gegeben hat ? Opfer, Anwalt ??? gehts noch ? Bearbeitet von: marco107 am 04.04.2013 um 22:25:43 Bearbeitet von: marco107 am 04.04.2013 um 22:31:20 |
Autor: gixxer-woman Datum: 04.04.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Du scheinst dich ja auszukennen...dann erklär es mir doch bitte wenn ich falsch liegen sollte! |
Autor: gixxer-woman Datum: 04.04.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ich habe bereits 2 Gespräche geführt...als Opfer würde ich mich nicht bezeichnen, war mit Bad Driburg eigentlich zufrieden. Bloß die gibt es ja leider nicht mehr |
Autor: DerLoctor Datum: 04.04.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: @ marco107 : wieso Weisheit ??? Leider schlimme Erfahrung !!! Ich habe nur diese CarGarantie bekommen und es wurde gesagt das die keine Europlus vertreiben. Und ich habe leider einen gebrauchten Unfallwagen bei B&K gekauft der laut Kaufvertrag unfallfrei sein sollte. Musste auch erst einen Anwalt einschalten und auch die Nachbesserung wurde nur Teilweise ausgeführt dazu wurden mir als Käufer noch Schäden als selbst gemacht unterstellt. Ja ich fühle mich als Kunde schlecht behandelt von denen und ja auch Opfer Gepfühle bekommt man bei so etwas, aber ich kann mich sehr gut wehren. marco107 ich stelle hier nichts in den Raum ohne es selber erlebt zu haben und dein Vorwurf das ich einfach nur etwas schreibe trifft nicht zu. Du schreibst aber einfach hier ohne solche Erfahrungen selber gemacht zu haben, es können ja nicht alle so ein Glückspilz wie du sein ;-) Mfg DerLoctor Bearbeitet von: DerLoctor am 04.04.2013 um 23:19:18 |
Autor: DerLoctor Datum: 04.04.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo gixxer-woman, ich habe dir eine PN-Nachricht gesendet mit der Liste wo bei dir die Nächsten Händler sind. Hoffe das es dir hilft. Viel Glück und Erfolg bei deinem Rechtsstreit. Mfg DerLoctor |
Autor: Heckpropeller Datum: 04.04.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nur weil ein Teil verbaut war muss nicht automatisch ein Fehler vorgelegen haben. Allein die Existenz eines Bauteils mit gleichzeitiger Montage am Kaufgegenstand begründet noch lange keinen Fehler. Das ganze Fahrzeug besteht aus Bauteilen. Diese waren alle von Anfang an verbaut. Nun könnten diese alle von Schäden betroffen sein. Nach 6 Monaten hat Käufer die Beweislast,d.h. er hat den Beweis zu erbringen, dass der Schaden schon beim Kauf vorlag. Ich hoffe du kannst es jetzt definieren. Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
Autor: gixxer-woman Datum: 05.04.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Jaaaa....dieses gefährliche Halbwissen!!! Auch DU solltest dir das mal zu Gemüte führen... 1. ich sagte ja, ich muss es nur beweisen können, das streite ich nicht ab! 2. wenn sich aufgrund der Verkabelung der AHK ein/mehrere Kabel des Kabelbaums gelockert haben, da diese bei der Montage der AHK falsch mit einbezogen wurden, dann bestand dieser Fehler schon beim Kauf! Denn die Lockerung kam dadurch zustande dass die Kabel der AHK daran befestigt wurden. Das hätte lt. Werkstattleiter so nicht sein dürfen. In meinen Augen ist das also ein klares Indiz dafür, dass der Fehler schon beim Kauf vorhanden war. Denn ich hab da sicher nicht dran rumgefummelt. Hinzu kommt die Aussage des Werkstattleiters, der auch mein Bekannter beigewohnt hat plus die Mailboxnachricht. Natürlich kann ich nicht wissen wie es ausgeht, aber dass ich mir sowas nicht einfach gefallen lasse ist doch wohl nicht verwerflich?! |
Autor: Heckpropeller Datum: 05.04.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Lass gut sein... Hab keinen Boch auf solche Nettigkeiten. Scheinbar hast du sehr vieles aus der Ausbildung vergessen. Sogar die Grundkenntnisse. Mein Verhalten war weder provokativ noch bösartig. Ich wollte nur dein Wissen auffrischen. Gute Nacht. PS: Satzzeichen unterstreichen nicht immer die Toleranzempfänglichkeit eines Einzelnen. Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
Autor: gixxer-woman Datum: 05.04.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Sowas muss ich mir wirklich nicht sagen lassen... Nochmal: Du sagtest, ich MÜSSE einen Fehler im ersten halben Jahr erkennen. Dem widerspreche ich. Daraufhin nanntest du meine Aussage "Halbwissen". Das heißt im Klartext, ich hab keine Ahnung von meinem Beruf und das ist sehr wohl eine Provokation gegenüber meiner Person! Mir dann noch zu sagen ich hätte anscheinend sogar das Grundwissen nicht mehr inne setzt dem Ganzen die Krone auf und ist unverschämt! Zudem warst du weder beim Gespräch mit dem Werkstattleiter dabei noch hast du anscheinend verstanden worum es genau geht! Das nenne ich Halbwissen. Dann nenn mir doch mal die genaue Rechtslage wenn du sie so genau kennst, dann können wir ja gerne mal vergleichen wenn ich die Aussage meines Anwalts habe. Schönen Abend |
Autor: mb100 Datum: 05.04.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ihr seid beide so a bisserl aufm Holzweg. In meinen Augen isses ein Weiterfresserschaden. Wenn ichs richtig verstanden hab, war die Verkabelung für die Anhängerkupplung mangelhaft (=> geht über Sachmangelhaftung) - und die hat nen anderen Mangel verursacht. Allerdings erst jetzt. Wir ham also zwei Mangel, die Ihr beide fälschlicherweise zusammenschmeißt. Die sind unbedingt zu trennen. Denn Mangel Nr. 2 (das Elektronikproblem) war bei Gefahrenübergang nicht vorhanden. Allerdings gibts dahingehend ne Möglichkeit über die Deliktshaftung, nen Schadenersatz zu bekommen. Ob der Anspruch besteht, müsste man mal genau durchprüfen. Ich machs jetzt net; zu früh. Chancen für ne Regulierung über die Sachmangelhaftung seh ich nur bei Mangel Nr. 1 - der mangelhaften Verkabelung der Anhängerkupplung. Unter den gegebenen Voraussetzungen - also auch, dass die mangelhafte Verkabelung seitens Dir, Sarah, nachzuweisen ist. Die B&K-Betriebe sind auch meines Wissens nach nicht unabhängig; der Anspruch kann / muss bei der Zentrale geltend gemacht werden. [Edit: den einen Satz rausgemacht; der hat net gepasst.] Bearbeitet von: mb100 am 05.04.2013 um 10:50:31 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Heckpropeller Datum: 05.04.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- @mb100 Du kennst dich da aus und das klingt plausibel. Ich muss aber gestehen, dass ich mich in den Sachverhalt nicht so genau reingelesen habe. Ich habe nur die getzlichen Gegebenheiten erläutert. Zitat: Das war das einzig Themenbezogene. Der Rest war nur Produktives zum Wissensschatz. =) Weil die Aussagen falsch waren. Seis drum. Du hast es super beschrieben. Einfach wird es jedenfalls nicht. Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
Autor: marco107 Datum: 05.04.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- also ist BMW B&K jetzt wieder der Buhmann nur weil irgendein Karl Heinz der das Fahrzeug vorher hatte irgendwo eine AHK wie auch immer nachrüsten lassen hat ? ich finde da sollte man auch mal ein bisschen aufpassen, wenn man hier über irgendwelche Niederlassungen herzieht, vorallem wenn die ganzen wirklichen Gründe hier mehr oder weniger aus der Nase gezogen werden müssen. |
Autor: Airborne Datum: 05.04.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: ![]() |
Autor: mb100 Datum: 05.04.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Es geht doch gar nicht darum, hier ein spezielles Autohaus, eine spezielle Niederlassung „fertigzumachen“. Fakt ist halt, dass in diesem Fall die B&K der Vertragspartner war, und wenn ein Produkt sachmangelbehaftet ist, dann ist zunächst mal der Vertragspartner der richtige Ansprechpartner. Auch wenn er von dem Mangel nichts weiß. Nur spielt das keine Rolle; die Sachmangelhaftung stellt ja in diesem Bereich, in dem wir uns bewegen, gerade nicht auf die Kenntnis / fahrlässige Unkenntnis des Verkäufers ab. Hintergrund der Geschichte ist der Verbraucherschutz; der Verbraucher soll zu dem gehen, bei dem er den Gegenstand gekauft hat. Und nicht von Pontius zu Pilatus rennen müssen. Von daher ist vorliegend B&K der richtige Ansprechpartner. Und zwar unabhängig von der Frage, wer die Anhängerkupplung an den Wagen gepfuscht hat und ob nun ein Anspruch gegeben ist. Letzteres wird im Nachgang geklärt, und es gibt dann auch Möglichkeiten für den Verkäufer, den Lieferanten in Anspruch zu nehmen. Kleines Intermezzo: Mir ist schon klar, dass viele Verkäufer an den Hersteller und die Hersteller-Garantie verweisen. Und sich so „rauswinden“. Aber eigentlich ist es deren Privatvergnügen, was die mit dem Hersteller machen. Sie als Vertragspartner sind die richtigen Anspruchsgegner (im Rahmen der Gewährleistung) - und der Hersteller nur im Rahmen der Garantie. Wobei man als Kunde eigentlich - zumindest in den ersten sechs Monaten - über die Gewährleistung besser fährt. Denn der Hersteller kann die Garantiebedingungen weitestgehend selbst bestimmen. Schließlich sind die ne freiwillige Zusatzleistung. Zurück zum Thema: Wie gesagt: ob ein Anspruch (bzw. eigentlich zwei; wir haben ja vorliegend zwei Mängel) besteht, wird festzustellen sein. Ich prüfs auch jetzt nicht durch; es ist ja ein Anwalt mit im Boot. Und grad die Weiterfresser-Thematik ist eine der Komplizierteren in der Juristerei - und wenn ich dran denk, dass hier wirklich noch eine dritte Figur mit reinspielt, die zwar die Anhängerkupplung montiert, aber möglicherweise kein Vertragspartner eines der Kaufverträge über das Auto ist… uiuiuiuiui… so nen Sachverhalt hätte ich nicht in der Klausur haben wollen. Wahrscheinlich müsste man auf zwanzig Seiten (Arial, Schriftgröße 11) ne Abhandlung schreiben, um dem Problem gerecht zu werden... Bearbeitet von: mb100 am 05.04.2013 um 18:38:28 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
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