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TÜV abgelaufen nach Saisson - Baureihenübergreifendes

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Beitrag von: ad0r
Date: 25.03.2013
Thema: TÜV abgelaufen nach Saisson
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Hallo,

ich habe folgendes Problem: Mein TÜV ist Ende letzten Jahres abgelaufen. Ich habe ein Saisonkennzeichen und daher den TÜV natürlich nicht direkt gemacht, bevor ich das Auto eh 6 Monate abstelle.
Wenn ich das Auto nun am 2 April aus der Garage hole (Ich darf ab 01.04 wieder fahren, aber das ist Ostermontag) und direkt zum TÜV fahre, geht das in Ordnung? Bin ich für den Weg zum TÜV abgesichert oder muss ich mir nur dafür Sonderkennzeichen kaufen?

Bearbeitet von: ad0r am 25.03.2013 um 16:33:12


Antworten:
Autor: kl wurm
Datum: 25.03.2013
Antwort:
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Ist ok und erlaubt, gibt da quasi ne "Sonderregelung" bei Saisonkennzeichen, da du ja schließlich nicht zum fälligen TÜV Termin fahren durftest, da nicht angemeldet.
Also am 2.4. zum TÜV und alles ist gut.

Polizei macht da auch keni Stress, da es wie geschrieben ein Saisonkennzeichen ist mit obiger Regelung.
Fotos von BMW Treff Ruhrgebiet (monatlich):
http://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatfotos/topic.asp?TOPIC_ID=29148

Facebook
https://www.facebook.com/BMWTreffRuhrgebiet
Autor: ad0r
Datum: 25.03.2013
Antwort:
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Ok Danke für die Anwort, dass ist natürlich gut!

Nicht so gut ist, dass das Wetter hier in Berlin eher nach einem weiteren Monat Garage aussieht :(

Bearbeitet von: ad0r am 25.03.2013 um 17:53:04
Autor: V8 for Life
Datum: 25.03.2013
Antwort:
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Das wetter ist leider dem der Polizei in der hinsicht egal, wenn dein Tüv mehr als ein Monat abgelaufen ist (Frist) dann fährst du ohne TÜV rum, auch wenn du das Auto nicht bewegt hast, hättest du die Möglichkeit gehabt und daher kostet es und es ist noch nicht mal ein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat:/, das Problem hatte ich bei meim Motorrad gehabt. Im Sept. Tüv fällig im Dezember abgemeldet und da hat die Tante vonner Zulassung Streß gemacht.


Aber BTT:D:D,

warte zur not bis die Sonne wieder scheint, solange du einen Monat nicht überziehst;-)
Kann man den auch mit Salat rauslocken?
Autor: Old Men
Datum: 25.03.2013
Antwort:
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Egal mit welchem Kennzeichen du unterwegs bist, du hast lediglich den TÜV Termin überschritten. Kostet nur die Kleinigkeit von 15,00€, wenn es zwischen 2 und 4 Monaten sein sollte. Vorausgesetzt, du wirst auf dem Weg zum TÜV angehalten. Hier kannst du nachlesen. :http://www.bussgeldkataloge.de/
Autor: DieNatter
Datum: 25.03.2013
Antwort:
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so ein schmarrn den man immer liest ein Wahnsinn....

Natürlich darf man mit seinem Zugelassenen Auto ohne HU fahren, solange man vor hat ihn bei der nächsten Möglichkeit zu machen. Das setzt natürlich voraus das es mir bis dahin nicht möglich war ergo Saisonunterbrechung dazwischen = Grund geliefert.

Ich selber hatte letztes Jahr den Fall das ich wegen meiner Elternzeit nicht rechtzeitig zur HU gefahren bin (wir haben zwei Autos, meinen 5er limo und nen e36 Touring) natürlich sind wir als frisch gebackene Eltern mim Kombi unterwegs gewesen und die Limo stand in der Garage.

So jetzt bin ich recht geizig und wollte nicht am ersten Arbeitstag zum TÜV sondern zu ner freien Werkstatt die HU billiger anbietet doch da kam der Prüfer erst am Donnerstag und wie es der Teufel will werde ich am Mittwoch von der Polizei aufgehalten.

So jetzt HU bisschen über drei Monate abgelaufen aber ich hatte ja die Terminbestätigung von der Werkstatt dabei die hab ich vorgezeigt und bekam halt dann die Aufforderung das ich innerhalb von 14 Tagen mein Auto bei einer Polizei Dienststelle vorzeigen muss ob die HU gemacht wurde, aber keine Strafe ;-)

D.h. spätestens am 02. zu TÜV / DEKRA und gut ist, was die Tante von da Zulassung kann nochmal aufm Lehrgang gehen, man kann sogar ein Auto ohne HU zulassen, man bekommt dann keine Plakette (HU) geklebt und bekommt die Aufforderung unverzüglich sein Auto vorzuführen (der Zeitraum hierbei wird von der Zulassungsstelle vorgegeben und ist durchaus Unterschiedlich, hier in Regensburg sind 14 Tage üblich.)
"Ein Gewitter reinigt die Luft", sagte der Mann, nachdem ein Blitz seine Frau erschlug.
Autor: ca1988
Datum: 25.03.2013
Antwort:
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Hi wenn der tüv im zeitraum der stilllegung abgelaufen ist macht es nichts musst es nur gleich machen, dann bekommst auch gleich den april ohne mehr zu zahlen. Ist er davor abgelaufen, dann musst halt die erhöhte gebühr zahlen, weil überzogen.
Autor: SwaY
Datum: 25.03.2013
Antwort:
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ich bin schon gespannt was ich mir von meinem Prüfer anhören darf...

mein TÜV ist 04/12 abgelaufen

Da ich aber im Mai mit meinem Motorumbau angefangen hatte hab ich erst gar keine HU mehr gemacht, wollte das ganze eh in 2 Monaten fertig haben und hätte die HU dann gleich mit der Eintragung kombiniert.
Naja erstens kommts anders und zweitens als man denkt :D
Unfall, knapp 2 Monate ausgefallen deswegen, außerdem diverse Verzögerungen und schon war die Saison um. Eintragung wurde zwar noch gemacht, aber für HU/AU war keine Möglichkeit.

Ich werd mir gleich fürn 2.4. nen Termin geben lassen, auf 2km wird mich schon keiner aufhalten
Außerdem gibts reichlich Zeugen, dass das Fahrzeug nur bis 05/12 auf eigener Achse und danach nur noch auf dem Hänger bewegt wurde inkl. Unterlagen von der Motoreintragung aus 10/12
Fighting for peace is like fucking for virginty!




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