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kofferaumausbau eintragungspflichtig!? - Car Hifi & Multimedia & Navigation

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Beitrag von: angry81
Date: 16.12.2004
Thema: kofferaumausbau eintragungspflichtig!?
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hab gestern bei tuning tv "dr. tuning" lauschen dürfen, der meinte feste kofferaumausbauten sind abnahmenpflichtig. ist dem wirklich so? wenn ja was will der prüfer eintragen bzw. wie wird was bewertet und gemessen?

east-side PIMP 4 life


Es gibt 26 Buchstaben im Alphabet, aber nur 3 die faszinieren...



->x-treme<-



Antworten:
Autor: nOgraCe
Datum: 16.12.2004
Antwort:
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Je mehr DB in den Innenraum gelangen desto mehr Punkte bekommst du in Flensburg wenn sie dich anhalten!

:-þ

...ich glaub nich dran

Interesse an Echt-Kohlefaserteilen?[fehlerhaft_angegebener_Link:]mailto:nograce@gmx.net[/fehlerhaft_angegebener_Link]
Schreib mir eine E-Mail

Mein Hubraumkrüppel!
Autor: angry81
Datum: 16.12.2004
Antwort:
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du dummer humpen! die nachtschicht war wohl zuviel für dich, hä? :D

east-side PIMP 4 life


Es gibt 26 Buchstaben im Alphabet, aber nur 3 die faszinieren...



->x-treme<-

Autor: Trimex
Datum: 16.12.2004
Antwort:
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Solange du keine Veränderungen an Fahrzeugspeziefischen Teilen vornimmst, ist da auch nichts Tüv-Pflichtig.
Also, nicht mit der Flex die Karosserie bearbeitest. . . ;-)


Projekt 150 Rothenburg 2005

Ich möchte im Schlaf sterben, wie mein Opa !
Nicht schreiend und heulend, wie sein Beifahrer !


Autor: angry81
Datum: 16.12.2004
Antwort:
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schon klar, aber der futzi hat doch tatsächlich behauptet sowas wäre eintragungspflichtig. wenn das ganze unbefestigt montiert wäre liefe es wohl unter transportgut(!?) und wäre nicht abnahmepflichtig.

east-side PIMP 4 life


Es gibt 26 Buchstaben im Alphabet, aber nur 3 die faszinieren...



->x-treme<-

Autor: NDM27
Datum: 16.12.2004
Antwort:
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Ist Quatsch, ich hab da beim tüv auch schonmal nachgefragt. Solange du nicht irgendwelche tragenden Teile weg oder durchflext ist das vollkommen egal. Kannst dir doch auch in den Kofferaum legen was du willst (vielleicht nicht unbedingt ne Leiche oder so :-P).
Ne im Ernst, ist nicht eintragungspflichtig.
Lg Matze

www.wie-ich-zum-g.com
Autor: maddin[21]
Datum: 16.12.2004
Antwort:
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eintragunspflichtige leiche :S lol .. nee scherz
hab ich auch noch nit gehört. bzw gesehen dasn kofferraumausbau im FS stand.

gruss maddin

Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten!
Autor: kelly
Datum: 18.12.2004
Antwort:
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das heißt also ich müsste meinen eintragen lassen weil ich den konus wo die gewindestange drauf ist rausgeflext habe, oder hab ich das jetzt falsch verstanden!?!

Lächle denn es hätte schlimmer kommen können;
Ich lächelte und es kam schlimmer!!!

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Autor: SirHanSolo
Datum: 18.12.2004
Antwort:
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hm, so wie es aussieht zumindestens die veränderung, die durch das flexen endstanden ist!

______________________
und immer eine freie Bahn

mfg
Christoph
Syndikat Region NRW
Meiner einer => klein aber fein
Autor: antkiller
Datum: 21.12.2004
Antwort:
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So Leutz, hab mich mal ein bißchen schlau gemacht(also TÜVler des Geldbeutels gefragt *lol*)

Der meinte:

Wenn deine Anlage richtig schwer wir´d, also DB-Drag Fahrzeuge und sich somit auch dein Leergewicht großartig ändert und das fest mit der Karosserie verbunden ist, ist es (theoretisch!) eintragungspflichtig.

Er meinte noch:

Das heißt aber nicht, das du mit deinen zwei zusätzlichen Boxen und den zwei Endstufen zum TÜV auf die Waage musst.

Also ganz einfach:
DB-Drag-----> mal nachfragen!
normaler Hifiausbau---->EGAL!

Manchmal aber nur manchmal haben Frauen ein kleines bißchen Haue gern.....:-)
Autor: Manu
Datum: 03.01.2005
Antwort:
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Hi Ihr

also ich will mich jetzt nicht 100%ig festlegen aber soweit ich weiß muss en fest mit der Karosse verbundener Einbau schon abgenommen werden!
Liegt der Einbau dagegen nur im Kfz. bzw steht oder irgendwie so halt..., dann ist des nicht nötig sowas abnehmen zu lassen...

Wenn ich im Gesetz was finde sag ich euch Bescheid!

MfG Manu
mein Coupe

Syndikat-Franken
Autor: Nicore
Datum: 03.01.2005
Antwort:
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@2xdekker und nOgraCe: also ihr beiden... ;)

Den Beitrag mit Dr. Tuning hab ich auch gesehen, der sagte ja noch, wenn der Verbau _nicht_ festgeschraubt ist, dann zählt das ganze Gelumpe als "Transportgut" welches jederzeit rausgenommen werden kann. Nur diese Festeinbauten müssen dann wohl abgenommen werden, ist wohl so wie ein Käfig... keine Ahnung.

Nun weiss ich gar nicht wie das bei mir ist. Bei mir lieg eine Bodenplatte drin auf der nun die Seitenwände und die Stützen für die obere Abdeckung geschraubt sind... ist das nun fest oder lose? Die Platte liegt ja nur passgenau drin, aber ohne weiteres kann ich den Ausbau nicht rausnehmen...

Fotostory: Update 11.11.04 |-| BMW Team Oberhavel |-| Homepage: www.kyron-dome.de |-| Motto: No "M-Look" Parts!
Autor: kelly
Datum: 03.01.2005
Antwort:
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des mit dem eintragen ist doch totaler müll oder?? wenn ich dann meinen subwooferbox mit zwei schrauben fixiere damit se ned rumrutscht dann mus sich das eintrage?? wenn ist es so wenn das ein großer umbau ist!! also von dem her gesehen reden die doch bissal müll oder ned?!?

Lächle denn es hätte schlimmer kommen können;
Ich lächelte und es kam schlimmer!!!

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Autor: Manu
Datum: 03.01.2005
Antwort:
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Tja wir leben nun mal in Deutschland!!!
...und bei uns gibt es des öfteren Regeln und Gesetze, die nicht immer wirklich so sinnvoll sind *g*

Ihr müsst das aber mal von der anderen Seite sehen....

Wenn man alles eintragen lassen müsste, dann müsste man ja auch die CDs im Handschuhfach oder das handy in der Mittelkonsole oder den Koffer im Kofferraum eintragen lassen (da alles nicht fest eingebaut ist). Insoweit ist diese Regel doch sinnvoll oder!? Oder würdet ihr wegen eurem Gepäck zum TÜV wollen!?

Und das festangebrachte... naja versteh ich auch. Denn sonst könnte ja jeder bauen und sägen und schweisen und biegen und überhaupt...

Mit dieser Regel soll eben die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet bleiben. Wenn der Einbau gut verbaut ist wirds da ja eh keine Probs geben. Was aber magelnde Einbauten für Folgen haben können hab ich in den Nachrichten auch schon mal gesehn... wenn alles was vorher hinter einem war auf einmal vor einem ist..

Nicore hats ja nun auch schon durch seinen Beitrag "bestätigt"... dann schätz ich mal wird das schon stimmen oder?

MfG Manu
mein Coupe

Syndikat-Franken
Autor: kelly
Datum: 07.01.2005
Antwort:
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ich glaub solange es nur mit paar schrauben fest gemacht ist, macht das nix; erst wenn es mit der karosserie verschweißt ist oder so, also das trafenede teie beschädigt werden, oder das gewicht zu groß ist, dann macht das was aber eher ned!!

hm..
naja, wir werden sehen , ich muss am 12.01.05 zum tüv; und der wirds dann schon sagen was sache ist!!

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Autor: sven83
Datum: 09.01.2005
Antwort:
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Zitat:


Hi Ihr

also ich will mich jetzt nicht 100%ig festlegen aber soweit ich weiß muss en fest mit der Karosse verbundener Einbau schon abgenommen werden!
Liegt der Einbau dagegen nur im Kfz. bzw steht oder irgendwie so halt..., dann ist des nicht nötig sowas abnehmen zu lassen...

Wenn ich im Gesetz was finde sag ich euch Bescheid!

MfG Manu
mein Coupe

Syndikat-Franken

(Zitat von: Manu)




genau so ist es...

wenn mit dem fahrzeug fest verbunden dann muss es eingetragen werden...sonst nicht...

meine diva
e36
e46
Autor: kriesel
Datum: 10.01.2005
Antwort:
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Hi Leutz,

unter Fest verstehe ich eine nicht lösbare verbindung (schweisen) und Schrauben sind eine lösbare verbindung, ich habe noch nie einen eingetragenen einbau gesehen, also macht euch nicht ins Hemd :-)

Kriesel

www.MCA-Carhifi.de
Audio-System, Alpine, Clarion, Hifonics und vieles mehr
Autor: Ehm
Datum: 13.01.2005
Antwort:
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Hi Leute,

Eintragungspflichtig sind alle Umbauten die im Sinne des Herstellers die Nutzung und oder ordnungsgemässe Funktion eines Kfz DAUERHAFT verändern.
Ein Kofferaumausbau (selbst im Extremfall) der mittels Schrauben(lösbar) fixiert ist fällt nicht darunter.

Im Klartext:
Wenn die Jungs von der Trachtengruppe von dir auf der Strasse verlangen den Kofferaum leer zu mache muss dies ohne grossen aufwand zu realiesieren sein.
Also ein paar halterungen abschraubenist i.o.
Die Flex/Säge etc auspacken nicht.


Gruß

Thorsten
Autor: angry81
Datum: 13.01.2005
Antwort:
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die meinungen hier gleich sich ja zunehmends :)

weiß also keiner wirklich bescheete?

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Bearbeitet von - 2xdekker am 13/01/2005 19:28:38
Autor: kelly
Datum: 19.01.2005
Antwort:
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ich habe nächsten mittwoch tüv! und da werd ich es ja sehen und dann werd ich es auch gleich posten!!

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Autor: kelly
Datum: 26.01.2005
Antwort:
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also, ich war soeben beim tüv und habe nachgefragt!!
Der Kofferaumausbau ist nicht eintagungspflichtig!!!

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Autor: SirHanSolo
Datum: 26.01.2005
Antwort:
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hab auch nichts anderes erwartet!
wo kämen wir denn da hin?

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mfg
Christoph
Syndikat Region NRW
Meiner einer => klein aber fein
Autor: Chrima16
Datum: 26.01.2005
Antwort:
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verlasst euch mal nicht zu sehr auf aussagen von TÜv-Prüfern, die kennen sich da meist selber gar net aus!! Glaubt mir ich weiß wovon ich rede!!! Also ihr habt nur zwei möglichkleiten, entweder ihr scheißt auf die eintragung oder ihr besteht dadrauf um ruhe zu haben! Nur die Tüv Prüfer werden das lachen anfangen, aber dann bitte schriftlich geben lassen, ansonsten hast echte probleme!

So wie ich mit den Rülis und dem spoiler und sonstigem scheiß, brauchst net eintragen lassen hat ja e-nummer und nun hab ich wegen sowas 6 punkte, weil ich net schriftlich hab, dass der das gesagt hat!!! Super ne! Vor gericht wollt der prüfer nichts dazu sagen!!! Vorher hat er mich noch ausgelacht!

Ich werd mein GFK im märz eintragen lassen ist zwar alles nur gesteckt und nichts geschriuabt, aber das sieht man ja net! Also die bullen meinen das wär fest, das garantier ich euch! Also lass ichs eintragen oder bestätigen dass ichs net eintragen muss!!! Man lernt dazu!

BMW Gruß aus Franken!

Neue Bilder in der Fotostory

Syndikat-Franken

Autor: angry81
Datum: 26.01.2005
Antwort:
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meine rede..trau nie jemandem von der sorte :D

east-side PIMP 4 life


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Autor: S@NDY
Datum: 26.01.2005
Antwort:
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finde ich aber ein wenig übertrieben. so lange das zul. gesamtgewicht nicht überschritten wird, ist das doch nur eine zuladung, egal ob fest oder nicht. Meine Oma schnalle ich doch auch auf die rückbank, muss ich die jetzt auch eintragen?? ;o)

gruß S@NDY.

Der Compact hat viele schöne Seiten. vorne, hinten, links und rechts.
Autor: Nicore
Datum: 26.01.2005
Antwort:
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Wenn Du sie festschraubst dann schon! *G*

Fotostory: Update 10.01.05 |-| BMW Team Oberhavel |-| Homepage: www.kyron-dome.de |-| Motto: No "M-Look" Parts!
Autor: kelly
Datum: 26.01.2005
Antwort:
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meiner ist komplett festgeschraubt, sogar teile von der ersatzradmulde weg!! der hat gesagt solenge es nicht zu schwer wird und das gewicht des fahrzeuges beienträchtigt, ist das nicht eintaragungspflichtig!! meiner ist ja komplett verklebt und verschraubt mit der karosserie, und wenn der das sagt dann passt das auch, und ich hab ned nur mit einem prüfer geredet!!!!

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Autor: Tragic
Datum: 27.01.2005
Antwort:
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Also bitte ich versteh einfach nicht WARUM der eingetragen werden sollte?! Erklärt mir bitte mal einer warum ich den eintragen lassen soll, wenn man da mal genau drüber nachdenkt ist das doch quatsch!

Mfg

***Wer was langes in der Hose hat braucht kein langes Auto mehr! Compact 4 ever ;)***

<<<Team Isental>>>
Autor: WhiteHorse
Datum: 27.01.2005
Antwort:
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ein freund von mir hatte TÜV mit seinem polochen und da hat der prüfer sich die eigenbau hutablage angeguckt ob die richtig befestigt ist usw net das das teil bei ner vollbremsung zur waffe wird
also könnte ich mir schon vorstellen das es bei gewissen umbauten so seine probleme geben könnte
liegt wahrscheinlich alles am prüfer

mfg WH




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Ende des Themas

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