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Zahlt gegn. Versicherung Differenz aus? - Geplaudere

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Beitrag von: nochnichtvergeben
Date: 13.03.2013
Thema: Zahlt gegn. Versicherung Differenz aus?
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Hallo,

kurze Frage: Jemand ist mir reingefahren, seine Versicherung zahlt. Blöderweise habe ich angegeben, dass die Werkstatt das selbst mit der Versicherung regeln soll. Ein Gutachten wurde erstellt. Die tatsächlichen Reparaturkosten sind 500 Euro unter dem geschätzen Schaden laut Gutachten.

Habe ich Anspruch auf 500 Euro Auszahlung d. die Versicherung?

Thx


Antworten:
Autor: Shayer
Datum: 13.03.2013
Antwort:
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Ja, dann solltest du 500 Euro auch bekommen, du kannst dann mit der Werkstatt evtl regeln, dass du was davon behälst, damit durch den Unfall und deiner Zeitverschwendung du etwas davon hast.
Shayer
Autor: nochnichtvergeben
Datum: 14.03.2013
Antwort:
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Werde mal schauen, ob das geht.

Wie ist das denn mit der Differenz zwischen Nutzungsausfallentschädigung und tatsächlichen Mietwagenkosten? Kann man darauf Anspruch erheben? Schließlich musste ich auf BMW verzichten und nen Lupo fahren :P
Autor: Matze330i
Datum: 14.03.2013
Antwort:
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Woher weisst du das die Repararurkosten unter dem Gutachten liegen?

Wenn du mit der Aussage zur Versicherung gehst, sage ich dir jett mal was passieren wird (Vermutung) Vielen Dank Herr xy schön das sie uns das sagen wir werden umgehend 500€ einbehalten!

Die Werkstatt wird meiner Meinung nach die Rechnung laut Gutachten erstellen und sich 500 Taler in die Tasche stecken. Und von denen wirst du sicherlich nix bekommen!

gruß Matze
hab ich nicht
Autor: nochnichtvergeben
Datum: 14.03.2013
Antwort:
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Habe die Werkstattrechnung hier, 500 Euro unter Gutachten
Autor: Shayer
Datum: 14.03.2013
Antwort:
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Du kannst halt vor Reparatur und nachdem du das Geld bekommen hast evtl. mit der Werkstatt von der Versicherung sprechen, ob es günstiger geht, du sonst zB dich woanders umschaust. Ein Bekannter hat so 6.000 Euro von der Versicherung bekommen und 3.000 Euro nachher bezahlt.
Wegen des Leihwagens kommt es wieder drauf an, was Sie dir geben und was der Leihwagen nachher kostet.

Bearbeitet von: Shayer am 14.03.2013 um 13:48:35
Shayer
Autor: cxm
Datum: 14.03.2013
Antwort:
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Hi,

womit willst Du denn Deinen Anspruch begründen?
Nur weil ein Gutachter sich geirrt hat?

Du hast natürlich keinen Anspruch auf Auszahlung.
Dein Schaden wurde ordnungsgemäß behoben und bezahlt.
Was willst Du noch - Geld für nix?

Wenn Du damit bei der Versicherung ankommst, lachen die sich schief - ausnahmsweise mal zu Recht...

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: ThaFreak
Datum: 14.03.2013
Antwort:
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cxm hat vollkommen recht. Du hast einen Anspruch, dass der Schaden behoben wird, mehr nicht.


Autor: LucyStern
Datum: 14.03.2013
Antwort:
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Zitat:


Werde mal schauen, ob das geht.

Wie ist das denn mit der Differenz zwischen Nutzungsausfallentschädigung und tatsächlichen Mietwagenkosten? Kann man darauf Anspruch erheben? Schließlich musste ich auf BMW verzichten und nen Lupo fahren :P

(Zitat von: nochnichtvergeben)




Nein so geht das nicht. Entweder du verzichtest auf ein Auto und bekommst für die Zeit einen Betrag X ausgezahlt (dieser richtet sich nach dem von dir gefahrenen Fahrzeug, dafür gibt es Tabellen) oder du nimmst den Leihwagen. Der kann auch eine Klasse unter deinem sein. Es ist ein Auto und fährt. Damit tut er es für die Zeit.

Mir hat mal ein Anwalt geraten, wenn es geht immer den Nutzungsausfall geltend zu machen.
Autor: Matze330i
Datum: 15.03.2013
Antwort:
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Zitat:


Habe die Werkstattrechnung hier, 500 Euro unter Gutachten

(Zitat von: nochnichtvergeben)




Schön blöd die Werkstatt!

Oder lass mich raten? Du hast eine Werkstatt genommen die dir durch die gegnerische Versicherung empfohlen wurde!
Dann macht es für mich wieder einen Sinn. Versicherung hat mit der Werkstatt einen Deal gemacht "halten sie die Kosten gering und wir besorgen ihnen weiter Aufträge"

Denn die Werkstatt bekommt nur die Rechnung bezahlt die sie stellt. Die Differenz behält die Versicherung ein.

Sieh es als Lehrgeld, oder gehe in eine andere Werkstatt und frage ob laut Gutachten repariert wurde oder defekte Teile ggf. nicht getauscht wurden.

Gruß Matze
hab ich nicht
Autor: nochnichtvergeben
Datum: 15.03.2013
Antwort:
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Shit, kann man nix machen. Muss ich wohl unter Lehrgeld abstempeln.
Nächstes mal also Nutzungsausfallentschädigung statt Mietwagen nehmen und Cash nach Gutachten auszahlen lassen....
Autor: goer1848
Datum: 15.03.2013
Antwort:
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Verstehe ich nicht, warum um alles in der Welt wollen alle aus einem Unfall noch Profit schlagen?
Dein Schaden ist behoben, du hattest einen Ersatzwagen fü die Zeit und alles ist gut.
Und warum nicht eine Werkstatt akzepzieren, die die Versicherung vorschlägt?

Vllt. denkt ihr mal darüber nach, dass wir alle mit unseren Versicherungsprämien die Schäden auch bezahlen!

Und mal nebenbei, bei der Abrechnung nach Gutachten bekommst du nen satten Abzug, weil die MwSt nicht mit ausgezahlt wird. Ob für den Betrag dann ne fachgerechte Reparatur erfogen kann ist mal fraglich, es sei denn nen "Kumpel" machts "schwarz unter der Hand". Und wie siehts dann mit Gewährleistung auf die erbrachte Arbeit aus? Und dir kanns völlig egal sein was deine Werkstatt mit der Versicherung abrechnet, wenn du ne "Abtretungserklärung" unterschrieben hast. Oder würdest du dann aus eigener Tasche auch 500 Euronen drauflegen, wenn die Reparatur nach oben abgewichen wäre? Nee, dann wäre nach der Versicherung gerufen worden.
Und die Werstatt ist auch nicht "dämlich" wenn sie weniger abrechnet als im Gutachten steht, sondern ehrlich und seriös. Wäre für mich nen Grund wieder hinzugehen.

Wie siehts denn eigentlich mit der "Wertminderung" deines Wagens aus? Da stehen dir nen paar Euro zu, ebenso kannst du eine "Kostenpauschale" für Telefonate, Fahrten zur Werkstatt usw bekommen. Also nen paar Tankfüllungen stehen die somit schon noch zu.
Ruhrpottgrüße vom goer1848

Autor: Matze330i
Datum: 15.03.2013
Antwort:
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Zitat:


Verstehe ich nicht, warum um alles in der Welt wollen alle aus einem Unfall noch Profit schlagen?
Dein Schaden ist behoben, du hattest einen Ersatzwagen fü die Zeit und alles ist gut.
Und warum nicht eine Werkstatt akzepzieren, die die Versicherung vorschlägt?

Vllt. denkt ihr mal darüber nach, dass wir alle mit unseren Versicherungsprämien die Schäden auch bezahlen!

Und mal nebenbei, bei der Abrechnung nach Gutachten bekommst du nen satten Abzug, weil die MwSt nicht mit ausgezahlt wird. Ob für den Betrag dann ne fachgerechte Reparatur erfogen kann ist mal fraglich, es sei denn nen "Kumpel" machts "schwarz unter der Hand". Und wie siehts dann mit Gewährleistung auf die erbrachte Arbeit aus? Und dir kanns völlig egal sein was deine Werkstatt mit der Versicherung abrechnet, wenn du ne "Abtretungserklärung" unterschrieben hast. Oder würdest du dann aus eigener Tasche auch 500 Euronen drauflegen, wenn die Reparatur nach oben abgewichen wäre? Nee, dann wäre nach der Versicherung gerufen worden.
Und die Werstatt ist auch nicht "dämlich" wenn sie weniger abrechnet als im Gutachten steht, sondern ehrlich und seriös. Wäre für mich nen Grund wieder hinzugehen.

Wie siehts denn eigentlich mit der "Wertminderung" deines Wagens aus? Da stehen dir nen paar Euro zu, ebenso kannst du eine "Kostenpauschale" für Telefonate, Fahrten zur Werkstatt usw bekommen. Also nen paar Tankfüllungen stehen die somit schon noch zu.

(Zitat von: goer1848)




Moin ich traue definitiv keiner gegnerischen Versicherung! Und wenn sie eine Werkstatt empfiehlt schon mal gar nicht!
Denn dann geht es definitiv darum Kosten zu sparen. Anderer Stundenlohn evtl Gebrauchtteile und was weiss ich.

Eigene Erfahrung
Wenn auf dem Gutachten steht ca. Fensterheber 70€ bei BMW und es wird einer aus dem Zubehör verbaut der nur 50€ kostet dann ist es nicht laut Gutachten repariert. Wäre nicht das Problem gewesen wenn der Scheiß Fensterheber vorne und hinten nicht gepasst hätte. Fenster fuhr nur mit knarren und quitschen hoch und runter.
hab ich nicht
Autor: LucyStern
Datum: 15.03.2013
Antwort:
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Kostenpauschale sind 25€.

Mir wurde letztens eine Werkstatt vorgeschlagen, die 20 km entfenrt war, nur damit die Versicherung günstiger wegkommt.

Die haben satte 42 % des Kostenvoranschlags abgezogen.
Klar sollte man die Kosten gering wie möglich halten. Doch wenn die Mondpreise ansetzten die kein normaler Mensch auf dem freien Markt erhält, kann da was nicht stimmen.

Und wenn ich Anspruch drauf habe, will ich auch das bekommen, was mir zusteht.
Habe mir ja nicht ausgesucht, dass einer dagegen oder drauf fährt.
Autor: mb100
Datum: 15.03.2013
Antwort:
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Zitat:


Und mal nebenbei, bei der Abrechnung nach Gutachten bekommst du nen satten Abzug, weil die MwSt nicht mit ausgezahlt wird.

(Zitat von: goer1848)




Das stimmt so nicht. Bei der fiktiven Abrechnung wird die USt in der angefallenen Höhe gezahlt.

Beispiel: laut Gutachten beträgt die Reparatursumme 12.000 Euro plus USt (müssten 2.280 Euro sein - wenn ich mich net verrechnet hab), tatsächlich repariert wird für 10.000 plus USt (also 1.900 Euro), dann bekommt man als komplett unschuldiger Geschädigter 12.000 Euro für die Reparatur plus 1900 Euro angefallene USt plus den ganzen anderen Sums.
Ausnahme nur bei gewerblich genutzten Fahrzeugen, wenn die Unternehmer die Umsatzsteuer ausweisen können - also keine Kleinunternehmer sind: da gibts gar keine Umsatzsteuer, da die Vorsteuer ja ohnehin vom FA erstattet wird.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"




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