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Beitrag von: cemifer Date: 23.01.2013 Thema: Anzeige wegen Beleidigung gegen 15-jährige? Hilfe! ---------------------------------------------------------- Hallo.. Kurze Zusammenfassung von nem Ereignis: Der Bruder(18j.) von einer Freundin von mir fuhr mal langsam um die Ecke, zu sich nachhause.. als Person X (25j.) sich auf seine Motorhaube stürzte und dadurch ein Schaden entstand.. Der Fahrer ist wirklich unschuldig.. Person X hat mit "Freunden" gewartet bis die vorbeikommen.. hatte auch Alkohol intus... Wurde auch bei der Polizei angezeigt... Wies weiter aussieht.. keine Ahnung bin nich informiert.. Die waren davor gut befreundet... Das hat die Schwester natürlich aufgeregt.. und sie hat Ihn auf Facebook per Nachricht beleidigt... Und nun hat sie mir gesagt, dass sie ne Anzeige wegen Beleidigung am Hals hat.. o.o Ist das überhaupt möglich auf Grund dessen, dass ein 25-jähriger eine 15-jährige wegen Beleidigung anzeigt?? Tut mir Leid für meine schlechte Satzstellung gerade.. aber ich bin iwie grad ziemlich aufgeregt... Hat da jemand Erfahrung? Brauche dringend Hilfe.. Danke euch schonmal im Vorraus. |
Autor: mb100 Datum: 23.01.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja, geht. Die is älter als 14, damit strafmündig - und kann somit angezeigt werden und wegen Straftaten verurteilt werden. Wenns zu was kommt, dann wahrscheinlich eh nur zu ner Ermahnung oder ein paar Sozialstunden... Bearbeitet von: mb100 am 23.01.2013 um 19:47:54 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Jazz84 Datum: 23.01.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- http://de.wikipedia.org/wiki/Strafm%C3%BCndigkeit Ja kann er! |
Autor: cemifer Datum: 23.01.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Was für ne Strafe droht ihr dann? |
Autor: Bikelive Datum: 23.01.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Im schlimmstem fall ein paar sozialstunden. Wie schon geschrieben. Wenn man sieht, wo man rein knallt, ist es untersteuern! Hört man es nur, ist es übersteuern :) |
Autor: Marco535 Datum: 23.01.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Schade, dass mal wieder private Streitigkeiten auf dem Rücken anderer, in dem Fall ja sogar der Allgemeinheit, ausgetragen werden müssen. |
Autor: Krischi23 Datum: 23.01.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bei der Anzeige kommt nix bei rum, was euch umbringen könnte, aber versucht es außergerichtlich zu klären. Sprich Anzeige zurückziehen. Kommt es zu einem Urteil steht das schließlich auch im "kleinen" Führungszeugnis und man weiß nie, wofür man das Ding nochmal brauchen wird. Bei der eingedellten Motorhaube handelt es sich ja allem Anschein nach um einen etwas schief gelaufenen Scherz, welcher schnell aus der Welt ist. Mit Dem Mädel würde ich aber ein klärendes Gespräch führen, was unbedachte Äußerungen auf Facebook angeht^^ Bearbeitet von: Krischi23 am 23.01.2013 um 21:03:52 |
Autor: E36-Freak Datum: 23.01.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Beleidigung im Führungszeugnis? Sagt wer? |
Autor: cemifer Datum: 23.01.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich muss noch was hinzufügen, was ich vergessen hab.. sorry..: Nachdem er auf die Motorhaube gesprungen ist, haben er und sein Freund auch noch den Fahrer und seine Freundin aus dem Auto gerissen und sie körperlich angegriffen... Anzeige Sachbeschädigung/Körperverletzung läuft... und danach hat die Person behauptet, angefahren worden zu sein.... |
Autor: Krischi23 Datum: 23.01.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- ja gut, ab 90 Tagessätze stehts drin...ob sie da mit ner Beleidigung hinkommt, ist fraglich^^ Aber ich würde mich nicht drauf verlassen, dass es nicht im behördlichen Führungszeugnis auftaucht... achso und sagen tut das meines wissens nach der Richter. Auch unter der 90er Grenze ist ein Eintrag möglich. Ab 90 steht es definitiv drin. Bearbeitet von: Krischi23 am 23.01.2013 um 21:18:43 |
Autor: Performances Datum: 23.01.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Waren aber betrunken wie du geschrieben hast und Er hat seine Freundin dabei (ist zwar nicht die beste Aussage , aber eben eine Zeugenaussage). Was die Staatsanwaltschaft bzw. der Richter von der Aussage der Betrunken hält kann hier keiner sagen, so hoch dürfte diese aber nicht sein... Ein flotter 3er macht immer Spaß. |
Autor: mb100 Datum: 23.01.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Aber denk dran, dass es sich hier um ne defininitiv Minderjährige handelt - und es da wieder ganz andere Grenzen für Einträge ins Führungszeugnis gibt als bei Erwachsenen. Davon abgesehen muss man auch als Erwachsener sicher verdammt lang, sehr ordentlich und mittels Tätlichkeiten beleidigen und nach Möglichkeit noch einschlägig vorbestraft sein, um die 90 Tagessätze zu "knacken"... "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Taco Datum: 23.01.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Beleidigung ist kein Strafrechtsdelikt sondern fällt ins Zivilrecht. Zu 99% wird es eingestellt werden. Wenn nicht wird es bei einer Ermahnung bleiben. |
Autor: mb100 Datum: 23.01.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: ... dann schau mal in den § 185 StGB. (Nichtsdestotrotz ist es natürlich auch möglich, ergänzend oder ausschließlich die zivilrechtliche Schiene zu bestreiten und Schadenersatz zu beanspruchen...) Bearbeitet von: mb100 am 23.01.2013 um 22:18:42 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Taco Datum: 23.01.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hab mich falsch ausgedrückt sry.Klar kann ma es als Straftat auslegen aber jeder Staatsanwalt wird das bei ner 15 jährigen sofort einstellen geschweige denn bezweifle ich das es soweit überhaupt kommen wird. Da muss der Kläger schon hartnäckig sein und darauf beharren seine Ermächtigung nicht zurückzuziehen. Wird aber trotzdem maximal ne Verwarnung draus werden. Kein Richter wird ne 15 jährige wegen einer Ehrenbeleidigung via Facebook in Folge der anderen Geschehnisse verurteilen. |
Autor: Heckpropeller Datum: 23.01.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Lebenslanges Facebook Verbot. Mittlerweile der Grundstein für vieles. Ansonsten wird nicht viel passieren, wenn sie die Beweggründe nennt. Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
Autor: mb100 Datum: 23.01.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wie immer in der Juristerei kommts auch hier drauf an. In dem Fall halt hauptsächlich, "wie" beleidigt wurde, also was gesagt bzw. geschrieben wurde. Und ob beispielsweise der zu Beleidigende verlinkt wurde. Problematisch an Facebook und vergleichbarem ist halt, dass mehrere Menschen von der Beleidigung Kenntnis nehmen können und dass sie auch zunächst mal gespeichert bleibt und so weiterhin bestehen bleibt. Ich geh btw auch davon aus, dass es bei ner Ermahnung bleibt. Und wenn Sozialstunden, dann werden die sicher am unteren Rand angesiedelt sein. Die Täterin ist ja noch nicht allzu lange strafmündig, die Tat eher in den Bereich "Kindergarten" einzusiedeln, das Ganze geschah sicher im Affekt und der Ärger der Täterin ist auch nachzuvollziehen. Dennoch dient ja auch so ne Verhandlung vor dem Jugendrichter dazu, dem Jugendlichen aufzuzeigen, dass das Handeln auch Folgen hat und dass man die Verantwortung für sein Handeln übernehmen muss. Und von dem Gesichtspunkt her halte ich so ne kleine Verhandlung für nicht verkehrt. Klar: in den meisten Fällen bleibt sie fruchtlos - und das "Stehen vor Gericht" is ja heutzutage eher "cool" - bzw. in dem Fall sicher "lame", weils nur ne Beleidigung is... "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: E36-323ti-Alex Datum: 24.01.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich hatte mal letztes Jahr den Ex meiner Freundin angezeigt da er mir per SMS schrieb "Ich finde dich noch, du Kinderficker" Habe es dem Polizisten gezeigt die SMS und von dem Typen Kontaktdaten bekannt gegeben. Wisst ihr was nach 4 Wochen kam per Post? "Der beschuldigte X hat sich nicht geäußert und deswegen wird die Anzeige eingestellt" Lächerlich ist das, deswegen denke ich es wird auch bei der Anzeige wegen dem schreiben im Facebook nichts passieren, die könnte auch sagen dass sie das nicht geschrieben hat oder oder oder... |
Autor: cemifer Datum: 24.01.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Sie hat ihn per Privatnachricht beleidigt.. also hat kein anderer davon Kenntniss bekommen.. |
Autor: TriStar Datum: 24.01.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mich (als Erwachsener) vor einen Polizeibeamten zu setzen und dem eine Anzeige zu diktieren, weil mich ein 15-jähriges Gör auf facebook beleidgt hat, wäre mir in etwa so peinlich wie eine Woche ohne Hose zur Arbeit zu gehen. TriStar |
Autor: mb100 Datum: 24.01.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ok. Dann wirds wahrscheinlich wirklich net viel mehr als ne Ermahnung. Außer sie hat schon wirklich übelst derb beleidigt. "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
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