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Beitrag von: DJTechniX Date: 02.12.2012 Thema: Geblitzt mit Firmenauto ---------------------------------------------------------- Hallo, komme gleich auf den punkt. Ich bin geblizt worden mit ca. 80- 90 innerorts mit dem Firmenauto. Noch 2 punkte dann ist er weg....... Das Auto ist von der Firma aus nur auf mich als Fahrer zugeteilt! Läuft alles über die Firma. Ein Freund würde sich aber bereit erklären die Strafe auf sich zu nehmen.... Komme ich damit durch wenn ich sage das jemand anders gefahren ist?? Oder überprüfen die Fahrtenbuch (Elektronisch) o.ä.???? mfg |
Autor: sm0kk Datum: 02.12.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- wenn das foto sehr schlecht ist, kannst du es ja versuchen. doch wenn die es trotzdem rauskriegen, dass du gefahren bist, würd ich mich mal fragen ob da nicht eine höhere strafe auf dich zu kommt? und vorallem auf deinen kollegen ok, ich bin auch schon mal innerorts deutlich zu schnell gefahren. aber ey, wenn mir noch 2 punkte fehlen bis der lappen weg ist, dann mach ich aber mal sowas von piano scheinst ja nichts daraus gelernt zu haben. vielleicht tut deinem führerschein ein wenig urlaub gut "Wer sich an das Absurde gewöhnt hat, findet sich in unserer Zeit gut zurecht." Eugène Ionesco |
Autor: BMW-mobil Datum: 02.12.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich denke, dass es Dir mal ganz gut tut, wenn der Führerschein mal weg ist! Desweiteren wird zunächst die Firma den Bussgeldbecheid bekommen. Die Firma muss den Fahrer benenen. Die Firma müsste diesen Betrug dann auch noch unterstützen mit den falschen Angaben. Keine seriöse Fima wird das machen und sich auch überlegen müssen, ob man überhaupt jemandem ein Fahrzeug überlässt, der mit 90 durch die Stadt fährt. |
Autor: DieBestie Datum: 02.12.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- sehr schön, ein raser weniger auf unseren straßen. wenigstens vorübergehend. |
Autor: knax Datum: 02.12.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Oh, ich würde es nur versuchen, wenn es mein privater Wagen ist. Mit nem Firmenwagen .... das kann echt in die Hose gehen bei so vielen Mitwissern. Vor allem: darf dein Kumpel überhaupt mit dem Wagen fahren? Ich meine, wenn du Pakete fährst oder sowas geht das ja nicht. Wie viel war denn erlaubt wo du geblitzt wurdest? 30, 50, oder 70? Innerorts heißt ja nicht immer gleich 50. |
Autor: Krischi23 Datum: 02.12.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- kannste eigentlich knicken. Bzw schonmal nach ne guten Fahrrad ausschau halten^^ Bestehen Zweifel an den Fahrerangaben wird halt ins Fahrtenbuch geguckt oder die Firma muss Auskunft geben. Und mal ganz ehrlich??? Noch 2 Punkte bis zum Fahrrad und du wirst mit 80-90 in der Ortschaft geblitzt?? sorry aber wie blöd muss man sein. Es trifft den Richtigen, mehr sage ich nicht. |
Autor: Opern Geist Datum: 02.12.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo, irgendwelche Moral Sprüche spare ich mir..würden bei Dir eh nicht fruchten... Habe über sowas mal nen Bericht angeschaut Das gab indem ähnlichen Fall richtig empfindliche Strafen für beide beteiligten...was auch richtig ist (da ging es um einen Berufskraftfahrer) Das hätte wohl auch geklappt...aber der Bescheid ging ja an die Firma und nicht an den Privatmann Bearbeitet von: Opern Geist am 02.12.2012 um 12:39:00 |
Autor: BMW-mobil Datum: 02.12.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Warum ist der Führerschein denn mit weiteren 2 Punkten weg? Ist er noch zur Probe oder sind bereits 16 Punkte auf dem Konto? Hier wäre auch eine MPU anhängig, die bei wiederholten Tempoverstößen auch schon bei sehr viel weniger als 18 Punkten angeordnet werden kann! |
Autor: Jago Datum: 02.12.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Da man in der Probezeit keine Punkte sammeln darf gehe ich davon aus das seine Payback karte fast voll ist. Wird ihm schon gut tuen mal auf den Boden der Realität aufzuschlagen. Und ob (wie schon erwähnt) eine Firma zum Betrug überreden kann, lasse ich mal dahingestellt sein. |
Autor: DJTechniX Datum: 02.12.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also, danke ert mal für die blöden Kommentare! Blöd daherreden obwohl mann die hintergrundgeschichten nicht weiß! Das ist nett. Aber gal...... Ich weiß nicht meinen aktuellen punktestand! Ich wurde einmal angehalten mit dem firmenauto und hatte 4 Abgefahrene reifen, einmal 1 Punkt wegen zu schnellen fahren. Und einen wegen am ohr kratzen wo die polizei meinete das ich telefoniere. PS: Ich fahre Täglich bis zu 500 km! Das sie letzten 5 jahre... Da ist mann viel auf der straße! Unfallfrei mit allen meinen Autos! Der Letzte blitzer wo ich mir unsicher war war eine ortschaft die wo keine 100m lang war und nicht nach einer ortschaft augschaut hat..... |
Autor: BMW-mobil Datum: 02.12.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Warum schreibt Du dann, dass nach 2 Punkten der Schein weg ist, wenn Du gar nicht weisst, wieviel Punkte Du überhaupt hast? Ich finde übrigens die Kommentare hier nicht blöde... Oder findest du es ok , wenn man 90 durch die Ortschaft fährt und anstatt da mal in Gedanken zu verfallen, kommt Dir nur die Idee, dass man die Strafe auf einen Freund überträgt. |
Autor: E36-Freak Datum: 02.12.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- um was ging es hier eigentlich? er hat nicht nach Meinungen gefragt sondern ob es geht.... jedesmal das gleiche hier... |
Autor: J-Freak Datum: 02.12.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Was erwartest du denn? Mit solch geistigem Müll hier ankommen und sich dann wundern wenn solche Kommentare kommen? Solche Leute dürften aus meiner Sicht noch nicht einmal ÖV fahren! Innerorts mit 90 Sachen unterwegs und dann jammern wenns in die Hose geht? Erst Scheisse bauen und sich dann davon schleichen wollen!? Geradezu peinlich.. Und selbstverständlich geht es nicht! Wurde ja mehrmals geschrieben. Dazu reicht aber auch ein minimales Vorhandensein von Intelligenz.. |
Autor: E36-Freak Datum: 02.12.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: vom Geplaudere hier? Nichts mehr... |
Autor: adorable*m82 Datum: 02.12.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also spiel ich mal den "Bösen" hier und geb Dir nen Tip ^^ Die Firma wird einen Zeugenbefragungsbogen erhalten. Ein Bußgeldbescheid kann nicht gegen eine Firma erlassen werden. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Möglichkeit 1: Der Fuhrparkleiter, oder wer auch immer die Geschäftspost öffnet, füllt den Bogen aus, weil er ja weiß an wen das Fahrzeug überlassen wurde, gibt Dich also als Fahrer an und schickt ihn zurück. Dann wird gegen Dich der Bußgeldbescheid erlassen und der Käse ist gegessen. Möglichkeit 2: Du gehst zu der Person die die Post öffnet und sagst, wenn der Zeugenbefragungsbogen kommt, soll er unausgefüllt an Dich weitergeleitet werden, Du kümmerst Dich darum. In diesem Fall kannst Du ihn Deinem Kumpel geben, der SICH SELBST, dort als Fahrer einträgt, unterschreibt usw. Mit viel Glück, erhält dieser dann den Bußgeldbescheid.. dann heißt es Zeit schinden, bis die Tat gegen Dich verjährt ist (3 Monate), nach dieser Zeit, gibt Dich der Kumpel als Fahrer an, meint er habe sich geirrt (am besten mit Alibi, Arbeit oder so) und bittet um Entschuldigung. Sollte die Behörde nach den drei Monaten gegen Dich dann doch noch einen Bußgeldbescheid erlassen, berufst Du Dich auf die Verjährung. In diesem Fall zahlst weder Du, noch Dein Kumpel. Passieren, kann weder Dir noch dem Kumpel in diesem Fall irgendwas. Da sich der Kumpel ja selbst einer Ordnungswidrigkeit bezichtigt hat, was nicht strafbar ist. Gefahr die besteht, ist eine Fahrtenbuchauflage für die ganze Firmenflotte. Worst Case bei der Möglichkeit zwei ist, dass Du doch die Strafe bekommst, weil die Behörde in der Firma mit dem Bild ermittelt. Eine Fahrtenbuchauflage halte ich für sehr unwahrscheinlich, da der Zeugenbefragungsbogen ja korrekt an den wahren "Täter" weitergeleitet wurde. Nun entscheide selbst. Grüße *EDIT* Achja.. weil Du geschrieben hast im Anfangspost "du sagst, dass jemand anderes gefahren ist". Auf gar keinen Fall vor der Behörde. Wenn die mies drauf sind, bist Du dann wegen falscher Verdächtigung dran (§164). Also Dein Sündenbock MUSS sich selbst angeben. Das ist bei einer OWI, wie schon gesagt, nicht strafbar. Bearbeitet von: adorable*m82 am 02.12.2012 um 15:14:56 ...all those nasty women gonna rip you dime for dime |
Autor: BMW-mobil Datum: 02.12.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Welche Firma würde sowas mitmachen und warum? Im schlimmsten Fall kann einer Firma das Halten von Fahrzeigen verboten werden. Ein verantwortsvoller Chef lässt so einen Mann gar nicht auf die Strasse. Ausserdem klappt das nicht so leicht mit der Verjährung! Die ist während der Ermittlung nämlich unterbrochen! |
Autor: adorable*m82 Datum: 02.12.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Welche Firma das mitmacht stand ja nicht zur Debatte. Ich habe dem TE lediglich zwei fiktive Möglichkeiten aufgezeigt, wie es laufen könnte. Und dass der Zeugenbefragungsbogen an den eigentlich Fahrer weitergegeben wird ist nicht unüblich. Was dieser dann damit macht.. Wieso sollte der Firma das Halten der Fahrzeuge verboten werden? Welche Rechtsgrundlage, bzw. gibt es dazu Gerichtsurteile? Fände ich sehr interessant wenn es das schon mal gegeben hätte. Die Verjährung wird für den "Täter" nur unterbrochen, wenn Verjährungsunterbrechende Maßnahmen auch gegen den wahren "Täter" angeordnet werden. Das heißt, wenn gegen den TE entweder ein Anhörungsbogen oder ein Bußgeldbescheid angeordnet wird. Das war in meinem fiktiven Beispiel aber nicht der Fall. Grüße ...all those nasty women gonna rip you dime for dime |
Autor: J-Freak Datum: 02.12.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Dann passts ja! Wenn der TE sich hiervon ein Hintertürchen erhofft ist er selber Schuld. |
Autor: Opern Geist Datum: 02.12.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat:Zitat: Ich sage es mal so.... brauche ich Fleisch gehe ich zum Metzger für meine Brötchen zum Bäcker und baue ich scheisse und mein Führerschein ist in Gefahr..gehe ich zum Anwalt so einfach |
Autor: Old Men Datum: 02.12.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn jemand anderes die Sache aufsich nimmt, dann ist es immer noch Betrug. Sollte dieser Betrug dann irgendwann auffallen, haben beide an der Sache beteiligten SEHR SCHLECHTE KARTEN. |
Autor: hero182 Datum: 03.12.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ich finde die Kommentare überhaupt nicht blöd, denk mal nach: Klar ist das schlecht vom Fuhrpark-"Management" wenn auf einem Wagen abgefahrene Reifen drauf sind. Aber es ist nun mal der Fahrer, der immer(!) vor fahrtbeginn nachsehen muss, ob sein Auto in Ordnung ist. Wer öfter das Fahrzeug wechselt (wie du), der muss da besonders aufpassen. Das hast du nicht getan. Ein Punkt wegen zu schnellem fahren kann jedem mal passieren, aber das ist auch die eigene Schuld, nicht die eines anderen. Wegen dem telefonieren: warum wehrst du dich dann nicht, wenn es nicht so war? Man kann prüfen, zu welcher Uhrzeit du telefoniert hast, ganz einfache Sache. Und wegen der Ortschaft: das ging mir mal ähnlich, zum Glück stand kein Blitzer da. Hätte es aber geblitzt, wäre es mein Fehler gewesen, denn ich muss gucken, ob da ein Schild steht oder nicht. Ich will dich gar nicht belehren, aber es sind nicht immer die anderen Schuld. Für das, was man getan hat, muss man geradestehen, auch wenn's manchmal ärgerlich ist. Gib dich als Fahrer an, nimm zur Not ein Fahrverbot auf dich, bevor du einen Prozess bekommst wegen der Falschaussage, da gibt's wirklich empfindliche Strafen. Und wie der Zufall so ist, kommt es früher oder später auf. Du musst bis zur Verjährung ständig Angst haben, wenn du einen anderen Fahrer angibst. |
Autor: chris521 Datum: 05.12.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: natürlich, du kannst für keinen einzigen punkt etwas. Abgefahrene reifen- Chef mit dem auto fahr ich nicht mehr! telefonieren- du fährst täglich 500 km und da ist es klar das man mal telefonieren muss. zudem lässt ein anständiger chef ein auto mit freisprechfunktion raus. Falls du wirklich nicht telefoniert hast kann man das beweise. s.o. Als berufsfahrer fährst du mit einem PKW sicher nicht überland mit 80 oder 90, sondern Geld ist zeit, da wird das maximale gefahren in dem fall 100 wieso dann nicht mit 100 oder mehr geblitzt? Auch wenn ne ortschaft nur 100m lang ist muss dort langsam gefahren werden, wo häusser stehen sind gerne kinder tiere usw auf den strasse. steh einfach dazu und fahr die nächste zeit bedachter. nachdem du hier im forum deine laufbahn mit den punkten in Flennsburg beschrieben hast und deine kennzeichen über deine fotostorry zu sehen sind würd ichs eh nicht mehr tun, wenn das wer falsches ließt bekommt ihr noch ne anzeige wegen irreführung der beamten. |
Autor: KTMschnee Datum: 05.12.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wie wollt ihr beweisen dass ihr nicht telefoniert habt? Da braucht es nur eine 2. SIM Karte (zb. wenn man Firmen und Privathandy hat) und hat immer den Nachweis das nicht telefoniert wurde?!? für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi |
Autor: BMW-mobil Datum: 05.12.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- steh einfach dazu und fahr die nächste zeit bedachter. nachdem du hier im forum deine laufbahn mit den punkten in Flennsburg beschrieben hast und deine kennzeichen über deine fotostorry zu sehen sind würd ichs eh nicht mehr tun, wenn das wer falsches ließt bekommt ihr noch ne anzeige wegen irreführung der beamten. (Zitat von: chris521) [/quote]richtig! Vor allem die Uneinsichtigkeit ist bedenklich! Wenn es mal zu einer MPU kommt, sollte er sich sehr sehr gut vorbereiten! |
Autor: E36-Freak Datum: 05.12.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Man muss nicht telefonieren...die Aufnahme also das in die Hand nehmen des Mobiltelefons reicht um die Bußgeldvorschrift zu erfüllen |
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